Schwule wollen am Bauernhof heiraten

Recht Schwule wollen Bauernhof
Recht Schwule wollen Bauernhof(c) AP (Damian Dovarganes)
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Seit Jahresbeginn können Homosexuelle in Österreich eine "Eingetragene Partnerschaft" eingehen. Wo darf man die Homo-Partnerschaft schließen? Das Gesetz sorgt für Klagen.

Wien. Seit Jahresbeginn können Homosexuelle in Österreich eine „Eingetragene Partnerschaft“ eingehen. Rund um das Gesetz tauchen aber immer wieder neue Fragen auf, und mehrere Homosexuelle bestreiten den Rechtsweg. Denn Dinge, die Heterosexuellen bei der Eheschließung erlaubt sind, bleiben Homosexuellen verwehrt.

So kann die „Eingetragene Partnerschaft“ zum Beispiel (im Gegensatz zur Ehe) nur in amtlichen Räumen begründet werden. Zwei steirische Bauern wollen sich das aber nicht gefallen lassen: Sie kämpfen um das Recht, ihre Partnerschaft auf dem Bauernhof besiegeln zu lassen, sagt ihr Anwalt Helmut Graupner. Der auf Gleichberechtigungsfragen spezialisierte Advokat hat überdies zwei Wiener Mandanten mit einem ähnlichen Begehr: Diese möchten sich am Riesenrad die Treue schwören. In Wien ist es zwar möglich, sich die amtlichen Dokumente feierlich an ausgewählten Orten übergeben zu lassen, der rechtliche Akt selbst muss aber bei der „Eingetragenen Partnerschaft“ in den Amtsräumen erfolgen, so will es das Gesetz.

Lesben wollen Kinder bekommen

Auch abseits des Trauungsortes gibt es juristische Streitfälle: Bereits beim Verfassungsgerichtshof liegt der Fall zweier Lesben, die für ihr Recht auf eine künstliche Fortpflanzung kämpfen. Diese bleibt Homosexuellen auch nach einer staatlichen Eintragung ihrer Partnerschaft verwehrt. Umgekehrt diskriminiert fühlt sich hingegen ein oberösterreichisches Paar. Die beiden, Mann und Frau, beanspruchen das Partnerschaftsmodell für Homosexuelle auch für sich. Es gefällt ihnen besser als die klassische Ehe, weil eine „Eingetragene Partnerschaft“ leichter wieder gelöst werden kann. Der Fall liege momentan beim oberösterreichischen Landeshauptmann, berichtet Graupner. Wenn sich der Landeshauptmann gegen den Wunsch des Paares stelle, wolle man auch hier zum Verfassungsgerichtshof gehen.

Breiten Raum für Beschwerden nimmt das Namensrecht ein. Einer der Homosexuellen darf zwar nach Besiegelung des Pakts den Namen des Partners zusätzlich zu seinem bisherigen Namen führen, aber ohne Bindestrich. Man heißt also zum Beispiel nicht Maier-Huber, sondern Maier Huber. Das Nachstellen eines Namens ohne Bindestrich sei sonst nur bei Bigamisten vorgesehen, sagt Graupner. Verwirrung herrscht auch darüber, dass verpartnerte Homosexuelle laut Gesetz keine „Familiennamen“, sondern nur „Nachnamen“ haben. Auch dies wird rechtlich angefochten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.07.2010)

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