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Intime Fotos an Fremde

01.09.2010 | 19:29 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Gesetzeslücke bei Fundämtern sorgt für Aufregung. Wenn sich ein Jahr lang niemand meldet, darf der Finder die abgegebenen Sachen zurückfordern. Und zwar selbst dann, wenn sich darauf sensible Daten befänden.

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Wien. Es ist schon ärgerlich genug, wenn man seine Digitalkamera oder seinen Laptop verliert. Noch ärgerlicher wird es, wenn darauf befindliche Bilder und sonstige Daten in die Hände Fremder gelangen. Und das kann selbst dann passieren, wenn der Finder ehrlich ist und die Gegenstände im Fundbüro abgibt.

Denn wenn sich ein Jahr lang niemand meldet, darf der Finder die abgegebenen Sachen zurückfordern. Und zwar selbst dann, wenn sich darauf sensible Daten befänden, warnt Johann Maier, SPÖ-Abgeordneter und Vorsitzender des Datenschutzrats. Maier stellte parlamentarische Anfragen an verschiedene Stellen. Die Antworten zeigen das Problem auf. So verwies das Kanzleramt etwa sehr wohl darauf, dass das Grundrecht auf Datenschutz gelte. Das Innenministerium erklärte hingegen, dass Fundämter gar nicht befugt seien, über Daten zu verfügen. Es gebe auch keine Norm, die Fundämter zur Löschung von Daten ermächtigen würde. Von Beamten seiner Heimatstadt Salzburg weiß Maier, dass Fundbüros mangels rechtlicher Grundlage die Daten tatsächlich nicht löschen.

 

Wien ist anders – und illegal?

Doch nicht alle Fundämter in Österreich arbeiten gleich, wie eine Recherche der „Presse“ ergab. In Wien etwa würden Datenträger nie herausgegeben, sondern vernichtet werden, erklärt Rainer Kriegbaum von der MA 54, die für Fundämter zuständig ist. Man komme damit einer Empfehlung der eigenen Datenschutzabteilung nach, so Kriegbaum. Dieses Beispiel beruhigt Maier aber nicht: „Die Wiener machen etwas, das sinnvoll, aber derzeit rechtswidrig ist“, warnt der Datenschutzexperte. Er will eine Änderung im Sicherheitspolizeigesetz – dieses regelt die Aufbewahrung von Fundgegenständen – erreichen. „Die Fundbehörde muss ermächtigt werden, personenbezogene Daten zu löschen“, betont der SPÖ-Politiker.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.09.2010)

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19 Kommentare
ahha
04.09.2010 03:14
1 0

Wer soche Sorgen hat...

...ist wahrlich flüssiger als Wasser...

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Analogieschluss:

Wie wird am Fundamt mit Brieftaschen, Geldbeuteln, Aktenkoffern, Notizbüchern etc. verfahren?

Elektronische Datenspeicher unterscheiden sich da ja nicht wirklich von analogen.

Gast: Gast
03.09.2010 10:17
0 0

Wo ist da die Gesetzeslücke?

Das eine hat mit dem anderen nix zu tun?
Sachenrechtlich gehört die Sache dem Finder nach ablauf der Zeit. Die Urheberrechte bzw. Persönlichkeitsrechte am Bild oder film bleiben ja beim Schöpfer. Er kann ja noch immer die Vernichtung oder sonst was verlangen.

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Wenn ich einen Datenträger oder elektronisches Gerät find

dann schau ich als ALLERESTES was da drauf ist. Könnte ja was obszönes sein;-)

Außerdem gibts vielleicht einen Hinweis auf den Eigentümer drin.

Gast: gast
03.09.2010 09:33
0 0

schwierg...

wird ebend die definition bei software - das bilder auf einer kamera gelöscht werden sollten ist verständlich. nur wie es mit diverser software aussieht eher fraglich und schwer zu definieren. Moralisch gesehen bin ich eher für die Löschung sämtlicher Daten - ohne Durchsicht eines Beamten.

Mich würde allerdings interessieren wieviele kameras und laptops wirklich verloren gehen in Österreich. Vor allem wie viele Personen dann nicht nachfragen. Kann mir ganz ehrlich nicht vorstellen, dass die Zahl so hoch ist.

Gast: rada
02.09.2010 17:51
1 1

anmerkung

Eigentum erwirbt man nach 30 Jahren durch Ersitzung

Antworten Gast: Gast
03.09.2010 10:12
0 0

Re: anmerkung

Sie sollten im ABGB den Abschnitt über den Fund lesen.

Antworten carullus
02.09.2010 19:48
0 0

Re: anmerkung

Das ist eine Form, wobei man hier nicht einmal einen Titel benötigt. Als rechtmäßiger Finder braucht's aber nicht so lang.

Gast: abcdr
02.09.2010 13:18
3 0

wen will man schützen?

für mich stellt sich eine ganz andere frage: wen will man mit der vernichtung sensibler daten schützen? den der den laptop/handy/digicam verloren hat und es 1 jahr nicht der mühe wert findet am fundamt nachzufragen?

0 0

Die Dame vielleicht, die in interessanter, aber

nicht ganz öffentlichkeitsgerechter Form, unwissentlich posiert....

Gast: dfzgh
02.09.2010 10:21
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klingt sinnvoll, aber:

Wenn das: „Die Fundbehörde muss ermächtigt werden, personenbezogene Daten zu löschen“ erstmal durchgesetzt ist, wird die Behörde ja auch gezwungen, das Fundobjekt nach personenbezogenen Daten zu durchforsten. Im exteremen Fall müssten dann Beamte jede Datei prüfen, ob estwas personenbezogenes drinnen steht, bevor sie sie löschen dürfen, weil sonst geht sie ja in den besitz des finders über und sie würden dessen eigentum zerstören. wie stellt sich der politiker die umsetzung vor?

Antworten ahha
04.09.2010 03:08
0 0

Re: klingt sinnvoll, aber:

...ist halt ein POLI-TICKER? wem innerhalb eines Jahres sein verlorenes Klumpert nicht abgeht, hat sicher nichts wichtiges gespeichert...

Antworten carullus
02.09.2010 11:00
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Praktischerweise ...

... erwirbt der Finder erst mit der Übergabe Eigentum. Ließe sich also wohl irgendwie lösen, aber ich halte es auch für unsauber.

carullus
02.09.2010 07:42
0 0

Ist die Idee aber ...

... nicht die, dass der Finder nach Ablauf der Bewahrfrist so gestellt werden soll wie der Eigentümer? Also so, als ob er den gefundenen Gegenstand gar nicht abgegeben hätte? Erwirbt man als Finder nicht auch "Eigentum" oder Nutzungsrechte an den Daten? Wenn ich zB einen Laptop finde, habe ich dann nicht auch das Anrecht, die darauf befindliche Software weiter zu benutzen? Oder die Klingeltöne, Java-Apps und was weiß ich im Handy? Etc.

Früher konnte man die gefundene Sache ja auch selbst verwahren, das hat sich mit einer Novelle dann erledigt. § 395 ABGB nimmt darauf noch Bezug ("Wird die Sache innerhalb eines Jahres von keinem Verlustträger angesprochen, so erwirbt der Finder das Eigentum an der in seiner Gewahrsame befindlichen Sache mit Ablauf der Frist ...")

Antworten Gast: Gast
02.09.2010 12:16
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Re: Ist die Idee aber ...

Nun, die Software wurde von einem bestimmten Menschen oder einer Firma bezahlt und damit die Nutzung personalisiert. Die Nutzung ( auch bei einem Finder) entspricht nicht den Nutzungsverträgen der Softwareindustrie und ist deshalb illegal. Entscheidungen darüber gibt es wie Sand am Meer.
Sie können deshalb zwar den Laptop auf den Schreibtisch stellen, ihn ansehen ob er schön oder schiach ist, aber die Software nicht benutzen !!!
Abgesehen davon, wenn sie damit ins Internet gehen und dabei Microsoft ohne neuen Nutzervertrag ihre IP-Adresse liefern, werden sie eines schönen Tages liebe graue Männer in ihrer Wohnung für die Abnahme der illegalen Software vorfinden......

Antworten Antworten carullus
02.09.2010 19:51
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Das ist, gelinde gesagt

... Blödsinn. Selbstverständlich hat der Nutzungsberechtigte eines Programmes das Recht diese Nutzungsrechte auch gegen den Willen des Urhebers zu übertragen.

Antworten Antworten Antworten Gast: EDV-Gast
03.09.2010 12:08
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Re: Das ist, gelinde gesagt

Bevor man so etwas postet, sollte man zumindestens sich einmal den Software-Vertrag durchlesen. Da steht sicher nichts darinnen von einer automatischen Übertragung der Nutzungsrechte. Hintergrund und Quelle: Urheberrecht und Lizenzrecht
Wenn man zu diesem Thema nicht viel weiß, sollte man zumindestens dort einmal recherchieren. Nichtwissen schützt vor Strafe nicht !!!

Antworten Gast: Crabro
02.09.2010 11:58
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Re: Ist die Idee aber ...

Vor ein paar Jahren fand sich in unserer Hecke ein Fahrrad. Der Gemeinde war es sehr recht, dass wir das Rad in unserem Keller lagern und dass sie nur die Funddaten im Computer führen müssen, mit Foto und allen Begleitinformationen. Nach einem Jahr hab ich mir von der Gemeinde das Eigentum bestätigen lassen. Wäre das heute nicht mehr zulässig?

Gedankensprung.

Eigentum kann man an den Datenträgern erwerben. Bei Software geht es schon um das Eigentum am Benützungsrecht (was vermutlich nicht ausjudiziert ist). Bei Personenbezogenen Daten iSd DSG ist das Eigentum irrelevant, da zählt der Begriff des "Auftraggebers" als Herr der Daten. Der kann sich auch im Falle eines neuen Eigentümers nicht ändern.

Antworten Antworten Gast: dfzgh
02.09.2010 16:56
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Re: Re: Ist die Idee aber ...

Naja, für Software mag es durchaus ausjudiziert sein. Schließlich kaufte der ehemalige Laptopbesitzer wohl Lizenzen für die Benutzung von Software, die der neue Besitzer nicht hat (und wenn, dann hat er wohl die Software selber auch und kann sie sich neu installieren). Mir ging es aber oben vielmehr um die Dateien, die der ehemalige Besitzer selber erstellt hat.

Dann kann man noch Spezialfälle konstruieren: Der ehemalige Besitzer kann sich Bilder oder Musik, die frei erhältlich waren, runter geladen haben. Wie soll ein Prüfer das erkennen? Wenn die Bilder ev. noch mit illegal runter geladenen, selber gemachten oder sogar persönlich lizensierten gemischt sind?

Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Überprüfung an sich? Darf ein Prüfer potentiell persönliche Dokumente öffnen, um eben zu prüfen, ob sie persönliche Dokumente sein könnten?

Schlagzeilen Recht