25.05.2012 21:33 | Meine Presse Merkliste 0

Marek und alle Schummler straffrei

11.10.2010 | 18:48 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Wer nach Wahlschluss abstimmt, muss keine Anklage fürchten. Auch das Inserat Mareks, mit dem sie am Montag um Stimmen warb, bleibt folgenlos. "Keines der Delikte sei anwendbar", sagt Strafrechtler Fuchs.

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Wien. Ein „Fehler“ sei das Inserat gewesen. „Das war nicht geplant, dass das einen Tag nach der Wahl erscheint“, erklärte ein Sprecher von Christine Marek. Der Text ihres Inserates, der in der „Presse“ vom Montag erschien, klang allerdings, als wäre er eigens für diesen Tag geschrieben worden. „wien hat gewählt. aber wahlkarten können sie auch heute noch abschicken. ihre christine marek“, hieß es in der sogenannten „SMS von Marek“.

Diese Botschaft sorgt für Nachwehen, steht doch der Vorwurf im Raum, dass Marek Briefwähler dazu ermuntern will, nach Wahlschluss abzustimmen. Das ist de facto auch leicht möglich: Denn erst Montag kommender Woche müssen die Briefwahlkarten bei der Behörde einlangen, damit sie gezählt werden. Das Kreuzerl haben die Wiener laut Wahlordnung aber bereits vor Schließen der Wahllokale zu machen, auch wenn das natürlich niemand kontrollieren kann. Im Büro von Marek verweist man darauf, dass man auch nicht zum Votieren nach Wahlschluss aufgefordert habe. In der SMS stehe schließlich nur, dass man Wahlkarten noch abschicken könne.

 

Kein Delikt für diese Fälle

Schon allein deswegen ist Christine Marek rechtlich aus dem Schneider. Doch selbst wenn sie ausdrücklich zum Votieren nach Wahlschluss aufgefordert hätte, würden ihr keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen, sagt Helmut Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht am Wiener Juridicum. Keines der Delikte sei anwendbar, berichtet Fuchs. Und welches Delikt würde bei einem Briefwähler selbst greifen, der nach Schließen der Wahlurnen votiert? „Ich fürchte, gar keines“, meint Fuchs. Urkundenfälschung scheide aus, solange man die Wahlkarte selbst unterschreibt und nicht für jemand anderen unterzeichnet. Das Delikt „Fälschung bei einer Wahl“ erfasse auch nur andere Fälle, etwa wenn jemand stimmt, ohne wahlberechtigt zu sein. Auch der strafrechtliche Tatbestand „Fälschung eines Beweismittels“ scheide aus; hier gehe es um andere Fälle, etwa, wenn man einem Gericht einen falschen Beweis vorlegt.

Nun unterzeichnet aber jeder, der eine Wahlkarte unterfertigt, auch eine eidesstattliche Erklärung, laut der er korrekt vor Schließen der Wahllokale abgestimmt habe. Das Problem: „Eine falsche eidesstattliche Erklärung wäre zwar in Deutschland strafbar, nicht aber in Österreich“, sagt Professor Fuchs. Conclusio: Es gibt keine Möglichkeit, Schummelwähler zu belangen. „Das ist wieder ein Grund, warum die Briefwahl in dieser Form abgeschafft werden sollte“, appelliert der Strafrechtler.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.10.2010)

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48 Kommentare
 
1 2
komajo
16.10.2010 06:47
0 0

Warum

wirft man die Wahlkarten mit einem Poststempel nach dem Wahltag nicht einfach weg?

OGHaHa
15.10.2010 23:06
0 1

Aufregung ärgerlicher Unsinn!

Wo soll ein Problem sein?
Was soll heissen "strategisch wählen"?

Es ist ja nicht anzunehmen, dass einer vor dem Wahlschluss die Kummerl wählen würde, nach dem Termin den Strache wählt, nur weil dem "strategisch" Stimmen fehlen.

Genauso ists mit den Wählern anderer Parteien.
Die Leute wählen was sie wollen, wann ist egal.

Eine Stimme, abgegeben im Wissen um das vorläufige Ergebnis wird ja kaum gravierend anders ausfallen, wie eine vorher abgegebene.

Anders ist natürlich die Kontrolle, ob die Briefwähler wirklich die sind, die es sein sollen.
Und nicht der Bürgermeister gleich für sie wählt, ohne dass die was davon wissen.

Antworten serafin
16.10.2010 09:25
1 0

Re: Aufregung ärgerlicher Unsinn!

Wenn ein Blick ins Burgenland nicht die Naivität dieser Überlegungen aufzeigte, wären sie beinahe überzeugend!

Gast: Z.L.
15.10.2010 19:59
0 0

Kriminal Total

Man fragt sich immer mehr warum man sich nach einer Hand voll unseriöser, assozialer Schwindler richten sollte? Und genau diese Leute beschließen Gesetze und diktieren dem Volk was es zu tun hat.
Das kann nicht sein! Woanders werden solche Handlungen als kriminell verurteilt.

Luzius
15.10.2010 15:28
0 0

Wer nach Wahlschluss abstimmt, muss keine Anklage fürchten. Auch das Inserat Mareks, mit dem sie am Montag um Stimmen warb, bleibt folgenlos. "Keines der Delikte sei anwendbar", sagt Strafrechtler Fuchs

Absoluter Wahnsinn, und zeigt deutlich auf, dass es keine Demokratie in diesem Land (mehr) gibt bzw geben darf !
Über 44% scheinen aber genau dies selbst zu wollen, es ansonst zu Änderungen kommen würde müssen !
Keine mir nachfolgende Generation ist allerdings zu beneiden, da derartige Ursachen eines Tages auch ihre Folgen bringen werden.

Gast: gast
15.10.2010 08:15
0 0

das war klar,die scharz rote Bande legalisiert in nachhinein und in Zukunft ihr Demokratieverständnis


Gast: aufdecker
14.10.2010 15:20
0 0

Eigentor für Marek

Hat Frau Marek nicht bedacht, dass dieses mögliche Schummeln für die ÖVP negative Auswirkungen haben könnte? Vermutlich haben sich viele Briefwähler genau das gedacht und für die SPÖ gestimmt. Das erklärt jedenfalls das bessere Abschneiden der Roten bei der Briefwahl. Blöd gelaufen, Frau Marek.

Burger
14.10.2010 12:20
0 1

Betrüger

Die Spitzenvertreter der ÖVP bestehen seit mehr als 10 Jahren aus Betrügern:

Schüssel, der große Lügner, bildete eine Regierung mit einem Finanzminister der mehrmals mit dubiosen Geschäften auf sich aufmerksam machte.

Marek bei der Wienwahl

Der Bürgermeister einer Gemeinde im Burgenland. Er und seine lokalen Vertreter der ÖVP begreifen nicht, daß als Ausfüllen von Wahlzetteln ein Betrug ist

Mit Recht hat die ÖVP in Wien viele Stimmen verloren. Neben obengenannten Gründen hat diese Partei noch Folgendes auf dem Kerbholz:

Aufstellung einer von der Bevölkerung nicht akzeptierten lackierten Äffin als Bundespräsidenten Kandidaten (Ferrero Waldner), Liebeling vom Lügner Schüssel

Nichtaufstellung eines Kandidaten bei der letzten Bundespräsidentenwahl

Mißachtung der Wähler durch Nichtberücksichtigung der Vorzugsstimmen bei der letzten Wahl zum EU Parlament

Weiterhin Vetternwirtschaft der Familie Pröll

Trotz eines Eides auf die österr. Verfassung verletzt der Finanzminister diese de er nicht rechtzeitig einen verfassungsmäßigen Budgetvorschlag vorlegt.

Die Reihe der Mißachtung von Wählern könnte noch fortgesetzt werden. Als ehemaliger ÖVP Wähler kann ich diese korrupte Partei, so lande nicht neue und unverbrauchte Politiker die alten ersetzen, nicht wählen. Wahrscheinlich sind viele der Wähler meiner Ansicht denn der Wahlausgang gibt mir ja recht


Antworten Gast: AlterKämpfer
16.10.2010 12:48
0 0

Re: Betrüger

Netter Versuch, Laura!

Antworten Antwelm
15.10.2010 19:34
0 0

Re: Betrüger

Eine Justizministerin die ein Denkverbot bei Websperren ausspricht.

Gast: gast__
14.10.2010 11:30
1 0

Wahlrechtsreform!!!

hallo alle, kann mir irgendwer erklären, warum Wahlkarten ÜBERHAUPT noch nach dem betreffenden Wahlsonntag angenommen werden? Ein logischer Schlusstag wäre doch wohl der Samstag VOR der Wahl. Zeit für eine Reform.

Antworten Gast: gast
14.10.2010 16:28
0 0

Re: Wahlrechtsreform!!!

Die Idee dahinter, ist dass das Wahlrecht nicht von den Umständen der Zustellung abhängen soll.

Gedacht waren Wahlkarten ja für Fälle in denen der Wähler irgendwo im Ausland, fern einer Botschaft oder konsularischen Vertretung wählen will, und von wo aus die Zustellung ihre Zeit brauchen kann.


0 0

Wahlbetrüger

Wahlbetrüger sind bei uns "Schummler" und "Schwindler". Wie beruhigend.

Schwindeln tut der kleine Jan, der nicht zugeben will, dass er auf die kleine Anna steht.

Schummeln tut die kleine Marie bei einem Test in der Volksschule.

Wahlbetrüger untergraben und pfeiffen auf die Demokratie für die tausende unserer Vorfahren gestorben sind.

Das ist bei uns gleichwertig.

Gast: Zwiebelfisch
12.10.2010 19:32
0 0

Muss korrigieren:

Es heißt "eidesstattlich" und nicht, wie mehrfach im Text behauptet, "eidesstaatlich".
Lehrstunde beendet.

Gast: Gast
12.10.2010 18:32
2 0

Gesetze die nicht kontrolliert werden (können) sind nur ein Beweis für die schwere geistige Beschränktheit jener, die diese Gesetze beschlossen haben

Das Kreuzerl haben die Wiener laut Wahlordnung aber bereits vor Schließen der Wahllokale zu machen, auch wenn das natürlich niemand kontrollieren kann.

Ein Gesetz das nicht kontrolliert werdeen kann ist wertlos.
Es ist nur ein Beweis für die Beschränktheit jener, die es beschlossen haben.

Wann wir man in Österreich endlich aufhören Gesetze zu machen, die niemand kontrolliert/kontrollieren kann.
Warum sollte sich jemand dran halten, wenn es eh nicht kontrolliert bzw. geahndet wird?

Antworten Gast: Brack
13.10.2010 23:39
0 0

Re: Gesetze die nicht kontrolliert werden (können) sind nur ein Beweis für die schwere geistige Beschränktheit jener, die diese Gesetze beschlossen haben

Weil ein mündiger Bürger, der sich zu einer geordneten Gemeinschaft namens Staat bekennt, Gesetze auch ohne Strafe einhält ? So, wie er beim Spielen auch nicht jedesmal schummelt ? Jaja, illusorisch. Jeder betrügt in der Praxis, wo er kann, seinen Chef, seinen Partner, seine Versicherung, das Finanzamt, einfach jeden. Aber jeder sollte auch so ehrlich sein und zugeben, dass das SEIN Charakterfehler ist und nicht Schuld von irgend einem System.

saddam
12.10.2010 17:56
1 0

Marek ? Marek...?

Ist das eine Apparatschik in Kirgisistan der die Macht an sich reissen will und des Lesens und Schreibens nur rudimentär machtig ist, deshalb mit allen miesen Tricks arbeitet? Wie dem auch sei, es gilt die Unschuldsvermutung!!!

Antworten Gast: VersusGerechtigkeit
12.10.2010 23:18
0 0

Re: Marek ? Marek...?

...ach geh ....kein einziger ehrlicher Övpler...wird nachträglich wählen .....das haben die nicht notwendig ....also beruhigen sie sich :-)

ehrlich,fleissig,christlich und rechtschaffen

derpradler
12.10.2010 17:52
3 0

Wahlfälschung ist kein Schummeln

sonder ein Verbrechen. Man spielt mit der Demokratie und das sollt uns zu DENKEN geben. Braucht Österreich jetzt Wahlbeobachter wie in Pakistan.....oder AFRIKA?

Gerald
12.10.2010 16:11
1 0

Die dumme Ausrede spricht Bände

Natürlich ist es legal, die Wähler daran zu erinnern, dass sie auch noch am Montag ihre Wahlkarte abschicken können. Pro forma verboten (aber nicht kontrollierbar) ist ja nur das Ausfüllen nach der Wahl. Aber das schlechte Gewissen und die dumme Ausrede man wollte das ja schon am Sonntag inserieren (deswegen stand auch Wien HAT gewählt im Text?!?), spricht Bände darüber, dass die eigentliche Intention dieses Inserats eben das Ausfüllen und nicht das Abschicken war.

Es passt jedenfalls voll und ganz zum peinlichen Auftritt Mareks und schließt diesen vertrottelten ÖVP-Wahlkampf würdig ab. Wieviele Böcke darf diese inferiore Person an der Spitze der Wiener ÖVP noch schießen, bis sie endlich zum längst fälligen Rücktritt gezwungen wird?

Tom93
12.10.2010 16:10
2 0

die schwarzen wahlfälscher haben sich dieses gesetz nicht umsonst so lange gewünscht

das ist doch endlich mal das perfekte verbrechen: die övp hat sich das gesetz so maßgeschneidert, dass ihre betrügerischen praktiken jetzt ganz legal sind. wunderbar!

5 0

Marek und alle Schummler (2)

Daher wählt jemand, der die Voraussetzungen der rechtzeitigen Abstimmung vortäuscht, unzulässiger Weise im Sinne dieser Gesetzesstelle.

Dazu wäre die Meinung des OGH interessant; Judikatur habe ich keine finden können, weil es vermutlich keine gibt!

Antworten serafin
12.10.2010 18:08
1 1

Re: Marek und alle Schummler (2)

Herr H. Zu Ihrem Beitrag muss ich Ihnen gratulieren. Bis auf die Beteiligungsproblematik (eher Besimmung als Beitrag), die aber zufolge des im österreischischen Strafrecht herrschenden funktionalen Einheitstäterbegriffs nicht von Bedeutung ist, haben Sie meiner Meinung nach den Sachverhalt richtig beurteilt. Was mich belustigt: Es handelt sich hier um eine reine Rechtsfrage; trotzdem plappern alle, die sichtlich keine Ahnung von der Materie haben, lustig drauflos.

Antworten Gast: Robert Kastner
12.10.2010 17:58
5 0

Re: Marek und alle Schummler (2)

Ich denke, damit werden Sie Recht haben, Herr H., dies würde auch meinem Rechtsempfinden - bzw. meiner Rechtskenntnis - entsprechen.

Interessant wäre es, vom Vorstand eines Instituts, das sich mit Strafrecht und Kriminologie befasst, eine Stellungnahme dazu zu lesen.

Vielleicht erfährt Herr Prof. Fuchs ja von dieser Gegenmeinung und falsifiziert sie, sofern sie nicht zutrifft.

Ich wüsste schon auch gerne, wie das Wahlkartenwählen nach Wahlschluss nun zu werten ist, bzw. ob die Aussagen des Herrn Prof. tatsächlich letztgültig sind.

Vielleicht gibt es ja andere Juristen hier, die sich dazu äußern könnten?

Antworten Antworten Gast: ChR_gast
15.10.2010 20:31
0 0

Re: Re: Marek und alle Schummler (2)

Letztgültige Aussagen können niemals aus der Lehre kommen, sondern nur von den Höchstgerichten.

Ich muß der Argumentation von AH allerdings entgegenhalten, daß - sofern die Wahl zu einem allgemeinen Vertretungskörper überhaupt den Verwaltungsverfahrensbegriff des § 293 StGB erfüllt, was ich keinesfalls als unzweifelhaft betrachte, zumal diese Norm in erster Linie auf Beweisverfahren nach AVG bzw VStG abstellt - Erklärungen einer Verfahrenspartei (wie die erwähnte eidesstattliche Erklärung) in Analogie zu § 289 auch vom Anwendungsbereich des § 293 ausgenommen sind (vgl zB SK Rz 19 zu § 293).

Denkunmöglich ist seine Argumentation freilich nicht, und ich bin jedenfalls dankbar, daß im Rechtspanorama auf eine publizierte Rechtsansicht ausnahmsweise auch mit juristischen Argumenten reagiert wird.

Antworten Antworten Antworten serafin
16.10.2010 01:03
2 0

Re: Re: Re: Marek und alle Schummler (2)

Ich denke, Alexander H. ist im Recht.
1. Die Abwicklung einer Wahl - nach welcher Wahlordnung immer - ist zweifellos ein verwaltungsbehördliches Verfahren, eine Einschränkung seines Anwendungsbereiches auf Verfahren nach dem AVG bzw VStG dem § 293 StGB nicht zu entnehmen.
2. Dass die Verwendung einer Lugurkunde nach § 293 Abs 2 StGB gegenüber (§ 288 oder hier) § 289 StGB zurücktritt, ist nur dann der Fall, wenn sie bezüglich des eigentlichen Verfahrensgegenstandes Beweisfunktion ausüben, also die Falschaussage verstärken soll, andernfalls (wie hier beim angeblichen Nachweis der Rechtzeitigkeit der Stimmabgabe) kommt es begrifflich zu keiner Konkurrenz.
Auch die von Alexander H. zu § 266 Abs 1 StGB geäußerte Ansicht scheint mir zumindest vertretbar.
Sie haben aber Recht, dass nur der OGH diese Fragen (ich behaupte nicht unbedingt richtig, aber jedenfalls verbindlich) klären kann. Ich stimme Ihnen auch zu, dass es erfreulich ist, wenn das Rechtspanorama eine Diskussion auf angepasstem juristischen Niveau auslöst.

 
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