EuGH entscheidet: Anwaltsprüfung ohne Konzipientenzeit?

Am Mittwoch urteilt der EU-Gerichtshof über den Fall eines Grazers und die in Österreich übliche Anwaltsausbildung.

Wien/Luxemburg/Kom. Können österreichische Juristen die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen in Europa dazu nützen, um in Österreich Anwalt zu werden, ohne als Konzipient gearbeitet zu haben? Um diese Frage kreist ein Verfahren vor dem Gerichtshof der EU, in dem übermorgen, Mittwoch, das Urteil verkündet werden soll. Geht es nach den Schlussanträgen von Generalanwältin Verica Trstenjak, ist der Fall klar: Ja, sie können.

Der Grazer Robert Koller (31) hatte in Österreich Jus studiert und war dann nach Spanien gegangen. Dort erhielt er nach Lehrgängen und Ergänzungsprüfungen bescheinigt, dass sein Magisterium mit dem spanischen „Licenciado en Derecho“ gleichwertig sei. Dem damaligen spanischen Recht entsprechend, konnte er ohne jede Praxiszeit ab 14. März 2005 die Berufsbezeichnung „Abogado“ führen. Damit ausgestattet, suchte er in Österreich um Zulassung zur Eignungsprüfung als Anwalt in Österreich an – und zugleich um Erlass derselben, weil er ohnehin in Österreich studiert hatte. Die Rechtsanwaltsprüfungskommission in Graz lehnte ab, ebenso die Oberste Berufungs- und Disiziplinarkommission. Wegen „Willkür“ (so der VfGH) zur erneuten Entscheidung aufgerufen, schaltete die OBDK den EU-Gerichtshof ein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.12.2010)

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