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Obsorge: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich

03.02.2011 | 16:08 |   (DiePresse.com)

Justizministerin Bandion-Ortner ist für Verantwortung beider Eltern. FPÖ und BZÖ drängen auf automatische gemeinsame Obsorge. Für die Grünen ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen denkbar.

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Die Republik Österreich ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in einem Sorgerechtsstreit verurteilt worden. Der Mann hatte bei einem österreichischen Gericht die Übertragung der Obsorge von der Mutter an ihn beantragt, scheiterte aber an der geltenden Rechtslage.

Der EGMR kam zur Erkenntnis, dass die österreichische Rechtslage, wonach der Vater eines unehelichen Kindes nur dann die Obsorge erhält, wenn die Mutter dem zustimmt oder das Kindeswohl gefährdet ist, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.

Es müsse die Möglichkeit bestehen, dass das Gericht beiden Elternteilen die gemeinsame Obsorge einräumt, wenn dies für das Kind vorteilhafter ist, oder, wenn das nicht der Fall ist, das Gericht entscheidet, ob die alleinige Obsorge der Mutter oder des Vaters günstiger ist.

Bandion für Verantwortung beider Eltern

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) sieht sich durch das Urteil"in ihrer Forderung nach Stärkung des Rechts der Kinder bestätigt und will die Verantwortung beider Elternteile stärken". Das Urteil werde "natürlich sehr ernst genommen" und zeige, dass die Zeit drängt, hieß es aus dem Ministerium am Donnerstag. Es gehe dabei nicht um Frauen- oder Männerrechte, wurde betont.

FPÖ und BZÖ wollen, dass das gemeinsame Sorgerecht zur Regel wird.  "Klar ist nun, dass es in Österreich Diskriminierung gibt", kommentierte FPÖ-Vizeparteiobmann Norbert Hofer das Urteil. Er betonte, dass sich die Mehrheit der Männer auch nach einer Trennung um die Kinder kümmert und auch über die finanzielle Unterstützung hinaus Verantwortung übernehmen möchte. Es sei an der Zeit, "ein modernes Familienrecht auch für geschiedene und getrennte Paare" umzusetzen, so Hofer.

"Die gemeinsame Obsorge im Trennungsfall soll Regelfall und nicht Ausnahme sein", erklärte BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner. Sie forderte, dass die Arbeitsgruppe im Justizministerium "endlich" einen Entwurf dazu vorlegt.

Grüne: Nur unter Voraussetzungen

Die Grünen können sich dies nur unter bestimmten Voraussetzungen vorstellen. Justizsprecher Albert Steinhauser kann sich grundsätzlich vorstellen, dass die gemeinsame Obsorge bei aufrechtem gemeinsamen Wohnsitz von Eltern und Kind auch bei unehelichen Kindern automatisch eintritt.

Die Konsequenzen des EGMR-Urteil seien nun jedenfalls in Ruhe zu diskutieren. "Vor dem üblichen Geheul einer selbst ernannten Väterlobby ist aber zu warnen", stellte Steinhauser in einer Aussendung fest.

(APA)

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89 Kommentare
 
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Gast: neue Baustelle
07.02.2011 08:29
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Vorschlag:

Man könnte die Sache so handhaben:

Bei Ehe haben M+W gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Auch bei Scheidung gilt das weiter. Wie kommen Kinder auch dazu, "aufgeteilt" zu werden?!

Ohne Ehe bekommt die Mutter alle Rechten + Pflichten automatisch. Will sie aber vom Mann Geld sehen, bekommt auch der denselben Status wie die Frau.

Vorteil: Frau kann Mann kein Kind mehr anhängen. Insbesondere wenn keine Ehe vorliegt.

Nachteil: Mann ohne Ehe ist auf Wohlwollen der Frau angewiesen.

Ein Vorschlag: Man sollte die Ehe wieder aufwerten!

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Re: Vorschlag:

Hallo Gast: neue Baustelle !

Der Vorschlag ist einige überlegungen wert. Den Ansatz finde ich sehr gut !

Jemand der Unterhalt bezahlt oder in der Ehe soll gemeinsame Obsorge erhalten !!!

Jemand der seine Kind nicht angibt und auch keinen Unterhalt bekommt soll nur die Mindesterfüllung lt. EMGR bekommen, also das Recht auf regelmäßigen Kontakt zum Kind, sonst nichts !

Sehr gute Idee, ist auch gerecht !


Antworten Antworten Gast: Gast 77
09.03.2011 09:38
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Re: Re: Vorschlag:

Bin auch dabei! Jemand der sein Kind anerkennt (ohne Gerichtsverfahren) erhält automatisch das Sorgerecht, ohne wenn und aber. Aber für logische Lösungen war die Politik nie zu haben, sie muß die Wähler polarisieren, egal was es kostet.

Gast: Momenterl
06.02.2011 19:24
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Nur bei vorhandener Vater-Kind-Beziehung

Das wäre äußerst ungerecht, wenn gleich nach der Geburt des Kindes automatisch gemeinsame Obsorge gilt! Abgesehen von der Schwangerschaft spricht die Statistik Bände:
In sehr vielen Fällen kümmern sich die Väter gar nicht um das Kind. Wenn das Kind behindert ist, trennen sie sich häufig von der Mutter. Es gibt natürlich auch liebevolle Väter, die auch Rechte haben sollen.
Gerecht ist die gemeinsame Obsorge nur dann, wenn der Vater sich in den Jahren VOR einer Trennung auch tatsächlich um das Kind gekümmert hat. Väter, die im Trennungsfall plötzlich die "Liebe zum Kinde" entdecken, sind als hochproblematisch für das Kindeswohl einzustufen!

Antworten Gast: Gast 77
09.03.2011 09:44
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Re: Nur bei vorhandener Vater-Kind-Beziehung

Sie wiederholen genau die Argumente, die die "Väter ohne Rechte" nicht akzeptieren wollen! die Pauschalverurteilung: die Mehrheit der Männer hat kein Interesse mehr nach der Scheidung/Trennung. Es ist schon schwierig genug , mit so wenig Kontakt die Beziehung aufrechtzuerhalten!
Mit welchem Ziel sollen Väter eine Beziehung erst nach der Scheidung aufbauen wollen?

Antworten Gast: Schorscho
08.02.2011 19:05
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Re: Nur bei vorhandener Vater-Kind-Beziehung

Wertes Momenterl,

die Obsorge sollte ein Vater ja nicht erst nach einer Trennung bekommen. Auch ein Kind von nichtverheirateten Eltern braucht von Anfang an beide Elternteile - und diese müssen auch rechtlich die Verantwortung übernehmen können, etwa um über die Schulwahl oder bei einer ärztlichen Behandlung entscheiden zu können.

Eine jahrelange "Bewärungsfrist" für Väter scheint mir eher ein Wunsch konfliktunfähiger Feministinnen zu sein.

Antworten Gast: Ossi06
06.02.2011 19:59
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Re: Nur bei vorhandener Vater-Kind-Beziehung

Also Recht ist bei Ihnen nicht von Gerechtigkeit abgeleitet sondern bei der einen Seite von der Funktion (gebärt) und auf der anderen Seite von Zuwendung neben der Erwerbstätigkeit in ausreichendem Maße (das bestimmt aber wer? unsere jetzt auch so "gerechten" Institutionen? oder wieder eine Frauenbehauptung?). Da das Recht aber von dem Volke ausgehen sollte und rein theorethisch unveräusserlich sein sollte, muß es generell erlassen werden und nicht als Belohnung für Wohlverhalten. Und aberkannt werden nur nach einem Strafprozess dessen Urteil nicht nur auf Behauptungen einer Seite ohne Anhörung der Zweiten erfolgt (wie zB. im österreichischen Wegweisungs(un)recht!) und mit BEWEISEN begründet wird. Aber davon sind wir augenblicklich Lichtjahre entfernt! lg

Gast: TOM22
06.02.2011 19:03
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Doppelresidenz

Doppelresindenz und halbe - halbe ist das Beste. z.B. Kind bei ihm von Mi bis So und bei Ihr von So bis Mi. Oder jede Woche anders Jeder hat einen Wochenendetag oder eben ein Wochenende, das Kind sieht beide Eltern lange, genießt zwei Welten (ja, das ist ein Gewinn!) und beide Eltern können vollzeit arbeiten. In diesem Fall braucht keiner Unterhalt für Kind oder Ex zahlen. Beide können sich beruflich entfalten. Das Kind hat entspannte Eltern, weil die sich auch ausruhen können. Wo kein Geld fließt und beide gleiche Pflichten und Rechte haben gibt´s viel weniger zu streiten!

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Re: Doppelresidenz

Doppelresidenz super Idee !
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Na, da möchte meine EX sehen, wenn Sie die über 400,- Euro Kindesunterhalt für unsere 9 jährige Tochter nicht mehr bekommt und die 130,- Euro Kinderzulage plötzlich geteilt wirt.

Da würde Sie blöd schauen, weil seit 2002 benütz Sie dieses Geld ja ausschließlich für den Rechtsanwalt und die Gerichtskosten der Besuchsrechtsstreiterein und Blockaden von ihr.
15.000,- Euro hat Sie noch Rückstand beim Rechtsanwalt von der Scheidung, dafür geht natürlich der Kindesunterhalt auch monatlich drauf !!!

1500,- Euro verdien Sie monatlich, da muss Sie 1000,- Euro für das gemietete Reihenhaus bezahlen, welches Sie sich alleine mit unseren Kind eingebildet hat.
Eine große Gemeindewohnung war ihr ja zu minder und mit den Kindesunterhalt kann man sich das ja leisten !!!




Gast: Glücklich geschieden
06.02.2011 18:18
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Verantwortungsvolles Verhalten

Bei Themen dieser Art vergisst man ganz gern, dass die meisten Eltern sich sehr gut selbst arrangieren können, egal ob unverheiratet, verheiratet, geschieden. Man kann tatsächlich von erwachsenen Menschen erwarten, dass sie ihre privaten Angelegenheiten selbst vernünftig regeln und die allermeisten können es auch.

Nur ein paar Unfähige brauchen die Hilfe des Gerichts. Das ist schon eine besondere Sorte Mensch. Man sollte aber die Probleme dieser Menschen nicht auf alle Eltern generalisieren. Es darf nicht sein, dass die vernünftigen Eltern, zu denen die meisten gehören, sich eine Bevormundung durch das Gericht gefallen lassen müssen, nur weil einige wenige die Bevormunden brauchen.

Antworten Gast: Unglücklich geschieden
06.02.2011 20:07
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Re: Verantwortungsvolles Verhalten

Zum Heiraten gehören zwei, zum Scheiden reicht der Wille eines der beiden. Also kann ein Unvernünftiger den Vernünftigen in des Teufels Küche bringen. Bei gerechten Gesetzen wie zB. Doppelresidenz und gemeinsame Obsorge , wäre das Recht des Vernünftigen leichter gewahrt, aber derzeit ist nur der Frauenschutz real gewahrt. Für Kinder (vor psychopathischen Müttern) und Männer gibt es keinerlei gesetzlichen Schutz. dafür sind die Gesetzesänderungen die der EUMG fordert gedacht.

Gast: gast
05.02.2011 18:12
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Falscher Ansatz

Die Obsorge und alle ihre Rechte und Pflichten haben laut Verfassung beiden Eltern ab Geburt zuzustehen. Gleichbehandlungsgrundsatz, und nichts mit Antrag.

DieRegierung weiß schon, warum sie den Artikel 18 der Kinderrechte-Konvention nicht als Verfassungsrecht zugelassen hat.

Antworten Gast: Für geizige Frustlväter
06.02.2011 10:51
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Re: Falscher Ansatz

Wovon soll die nichtverheiratete Frau, die Monate VOR und dann NACH der Geburt des Kindes leben? Soll sie betteln gehen? IHR steht ja KEIN Unterhalt zu: weder während der Schwangerschaft, noch nachher.Sie darf das Kind auf die Welt bringen und ernähren - vielleicht, - wenn's gut geht, - zahlt der Vater dann nach der Geburt Unterhalt NUR für's Kind, aber die MUTTER kann verhungern. Denn wie soll sie arbeiten gehen, mit einem Neugeborenen?

DESHALB: es ist normal, dass verheiratete Väter mit der Mutter das Sorgerecht teilen, denn sie kommen für die GANZE Familie auf - und lassen die Mutter nicht im Regen stehen.. Aber die unverheirateten Väter, wollen sparen, regen sich über den Unterhalt auf, den sie eh nur fürs Kind zahlen sollten, - UND wollen der Mutter auch noch in allen Dingen dreinreden. Deren Argumente sind typisch für diese geizigen Frustln.

Antworten Antworten Gast: Gast 77
09.03.2011 09:49
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Re: Re: Falscher Ansatz

Hier geht es wieder um Ausahmen, die Mehrheit der Mütter bezieht ja Krankengeld und Karenzgeld.
Bei Teenagerschwangerschaften haben auch die Erzeuger kein Geld, da gibt es wiederum Geld vom Steuerzahler.

Antworten Antworten Gast: TOM22
06.02.2011 18:56
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na arbeiten soll sie gehen

Nur in den katholischen Ländern glauben Frauen mit Kind nicht mehr arbeiten zu müssen! In Amerika gibt es nur ein paar Wochen Mutterschutz und dann wird wieder gearbeitet. Im restlichen Europa geht man nach etwa einem Jahr wieder arbeiten - in Österreich vielleicht nach 5 Jahren halbtags!

Antworten Antworten Antworten Gast: Amerika ist kein Vorbild
06.02.2011 19:36
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Re: na arbeiten soll sie gehen

Lebenserwartung und Lebensqualität gering für ein westliches Land, außer für die ganz Reichen. Viele Ghetto-Kinder gar nicht in PISA erfasst, weil diese die Schulen zu selten besuchen. Gesundheitssystem sauteuer, aber für die Katz.
Amerikanisches Sozial- und Gesundheitssystem: nein danke!
In den ersten Jahren sollten am besten beide Eltern nur Teilzeit arbeiten gehen.

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Re: Re: Falscher Ansatz

Abgesehen davon, dass es Ihrem Beitrag massiv an Differenzierung mangelt, möchte ich sagen, dass die Lösung nicht ein gegenseitiger Frustabbau - wie Sie das anscheinend sehen - sein kann.

Die ewige Vorgangsweise Stereotype zu benennen und diese in der Umsetzung der eigenen Politik gezielt einzusetzen ist nicht mehr anzuhören. "Unverheiratete Väter", "Verheiratete Väter", "böse Mütter", "gute Mütter" - wo soll das hinführen?

Das Problem kann nicht auf einer derartig oberflächlichen (ja gar politischen) Ebene zu lösen sein. Schon gar nicht, wenn "von ganz oben" derartige von Stereotypen überhäufte Diktion üblich ist.

Ich würde mir wünschen, dass man vorurteilsfrei an derartige Problematiken herangeht und versucht, sie im Sinne aller (va der Kinder) sinnvoll zu lösen, statt sich gegenseitig mit Uralt-Vorurteilen zu bekriegen und den Kindern damit eine Konfliktfähigkeit vorzuleben, die man besser hätte im Verborgenen gelassen.

Beste Grüße,
Bernd Podhradsky

Antworten Antworten Gast: Ossi06
06.02.2011 13:03
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Re: Re: Falscher Ansatz

Blödere Scheinargumente finden Sie nicht? Erstens: Meist kommen verheiratete Väter nicht für die ganze Familie auf, da sich das trotzdem nicht ausgeht. Aber eines stimmt, die Kinderzuschüsse stehen der ganzen Familie zur Verfügung und in funktionierenden Ehen werden DIE ENTSCHEIDUNGEN GEMEINSAM GETROFFEN und da wird von den VÄTER NICHT DREINGEREDET! Und das soll auch ausserehelich geschehen, da frau nicht die Weisheit gepachtet hat, und schon das alte NASA-Spiel zeigt, daß KONSENZENTSCHEIDUNGEN SELBST KLEINER GRUPPEN MEIST BESSER ALS EINZELPERSONENENTSCHEIDUNGEN sind. Und Väter sind nicht geizig wenn sie nur für diejenigen bezahlen wollen, für die sie Verantwortung tragen (das schließt eine ledige und vor allem geschiedene Frau aus!!)! Nur Frauen lieben halt das arbeitsfreie Einkommen falsch etikettiert als Kindeswohl.lg

Erfüllte Wünsche

Ist den Grünen etwa gedämmert, dass man mit der gemeinsamen Obsorge den Vater nicht mehr zur vollen Erwerbstätigkeit anspannen und ihm sämtliche Kosten der Kinderbetreuung anrechnen kann? Und dass es dann für die Mutter kein Argument mehr gibt, sich nicht auch an den Kosten zu beteiligen?
Wie sagt doch der Volksmund? WEN GOTT STRAFEN WILL, DEM ERFÜLLT ER SEINE WÜNSCHE

Gast: Big Mama
05.02.2011 14:40
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Bedürfnisse der Mütter sind irrelevant.

Den Frauen geht es in Österreich grundsätzlich schlechter und das vor allem wegen dem Nachteil, den sie der Kinder wegen in Kauf nehmen. Selbst Frauen die keine Kinder haben, werden benachteiligt mit dem Hinweis, dass sie vermutlich einmal Kinder haben werden.

Unverheirateten Männern geht es besser als verheirateten, weil unverheiratete sich nicht mit den Pflichten einer Ehe und Familie belasten müssen.

Warum sollte ein Mann dann noch heiraten? Wenn die Frau ein paar Jahre lang ein oder zwei Kinder betreut, ist eine berufliche Karriere meist pfutsch. Dem Vater, der sich voll und ganz seiner Karriere widmen konnte, geht es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besser.

Also liebe Frauen, die ihr Mütter werden wollt. Macht euch auf harte Zeiten gefasst. Zuerst opfert ihr alles für die Kinder und wenn es ein bisschen leichter geht, sodass selbst ein Mann die Betreuung übernehmen kann, dann seid ihr nicht mehr gut genug. Eure Bedürfnisse sind nicht relevant, ihr seid Menschen zweiter Klasse, dass habt ihr jetzt schwarz auf weiß.

Re: Bedürfnisse der Mütter sind irrelevant.

Ist die berufliche Karriere wirklich so viel erstrebenswerter als Kinder?
Big Mama, du hast keine Ahnung!

Antworten Antworten Gast: Big Mama
05.02.2011 18:05
0 1

Re: Re: Bedürfnisse der Mütter sind irrelevant.

Liebe Brigitte, ich habe nichts davon geschrieben, dass die berufliche Karriere so viel erstrebenswerter wäre als Kinder. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass die Mütter in Zukunft fürchten müssen, dass man ihnen die Kinder wegnimmt, weil sie keine Karriere gemacht haben, weil sie der Kinder wegen auf Karriere verzichtet haben.


Antworten Antworten Antworten Gast: Feministenquatsch!
06.02.2011 13:14
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Re: Re: Re: Bedürfnisse der Mütter sind irrelevant.

Liebe Big Mama!. Die einzigen, den in Österreich die Kinder "WEGGENOMMEN" werden, sind die Männer (90% Alleinerzieherinnen ist Beweis genug, also nicht lügnerisch behaupten sondern die WAHRHEIT sehen)! Bei Doppelresidenz haben beide gleichviel von den Kids (es entstünde sogar Gleichberechtigung) und bei gemeinsamer Problemlösung auch bessere Entscheidungen zugunsten derselben. Aber klar, eines stört Euch Frauen, für Euch selber und zur Hälfte für UNSERE Kinder müßt Ihr dann aufkommen und nicht mehr wir für alles im Solo. Also lieber polemisch uns theorethisch unterstellen (Kinder wegnehmen) was IHR REAL JETZT MACHT! Nur, Männer lieben ihre Kinder wirklich und sind in der Regel nicht so primitiv, Rache auf Kosten des Wohls ihrer Kinder zu üben! lg

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Gast 77
09.03.2011 10:01
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Re: Re: Re: Re: Bedürfnisse der Mütter sind irrelevant.

Sie haben in Prinzip recht, nur es immer noch die Großparteien die das entscheiden, und diese sind per definition nicht für logische, ideologiefreie Lösungen zu haben!

Somit wird es nicht geschehen, außer es kommen eines Tages kleinere Parteien an die Macht.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Big Mama
06.02.2011 18:31
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Re: Re: Re: Re: Bedürfnisse der Mütter sind irrelevant.

Den Männern können die Kinder erst weggenommen werden, wenn sie ihre Kinder selbst gebären und stillen.

Übrigens: Jede Mutter schätzt sich glücklich, wenn sie einen zuverlässigen Mann an ihrer Seite hat. So machtlos sind die Männer nicht, wie sich manche gerne geben.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Alles Blödsinn
06.02.2011 19:31
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Re: Re: Re: Re: Re: Bedürfnisse der Mütter sind irrelevant.

Wenn Männer gebären- werden sie Frauen, -ach, das ist alles so geistlos!!!!! Wenn der letzte Satz stimmen würde, was er aber nicht tut, gäbe es nicht so viele Scheidungen. Und das einzige Recht in diesem Sch**land ist zahlen und das Geld ist es was sich Frauen wirklich wünschen. big Mamma, denken ist wahrlich nicht big bei Dir.

 
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