Obsorge: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich

ObsorgeUrteil Bandion fuer Verantwortung
ObsorgeUrteil Bandion fuer Verantwortung(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Justizministerin Bandion-Ortner ist für Verantwortung beider Eltern. FPÖ und BZÖ drängen auf automatische gemeinsame Obsorge. Für die Grünen ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen denkbar.

Die Republik Österreich ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in einem Sorgerechtsstreit verurteilt worden. Der Mann hatte bei einem österreichischen Gericht die Übertragung der Obsorge von der Mutter an ihn beantragt, scheiterte aber an der geltenden Rechtslage.

Der EGMR kam zur Erkenntnis, dass die österreichische Rechtslage, wonach der Vater eines unehelichen Kindes nur dann die Obsorge erhält, wenn die Mutter dem zustimmt oder das Kindeswohl gefährdet ist, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.

Es müsse die Möglichkeit bestehen, dass das Gericht beiden Elternteilen die gemeinsame Obsorge einräumt, wenn dies für das Kind vorteilhafter ist, oder, wenn das nicht der Fall ist, das Gericht entscheidet, ob die alleinige Obsorge der Mutter oder des Vaters günstiger ist.

Bandion für Verantwortung beider Eltern

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) sieht sich durch das Urteil"in ihrer Forderung nach Stärkung des Rechts der Kinder bestätigt und will die Verantwortung beider Elternteile stärken". Das Urteil werde "natürlich sehr ernst genommen" und zeige, dass die Zeit drängt, hieß es aus dem Ministerium am Donnerstag. Es gehe dabei nicht um Frauen- oder Männerrechte, wurde betont.

FPÖ und BZÖ wollen, dass das gemeinsame Sorgerecht zur Regel wird.  "Klar ist nun, dass es in Österreich Diskriminierung gibt", kommentierte FPÖ-Vizeparteiobmann Norbert Hofer das Urteil. Er betonte, dass sich die Mehrheit der Männer auch nach einer Trennung um die Kinder kümmert und auch über die finanzielle Unterstützung hinaus Verantwortung übernehmen möchte. Es sei an der Zeit, "ein modernes Familienrecht auch für geschiedene und getrennte Paare" umzusetzen, so Hofer.

"Die gemeinsame Obsorge im Trennungsfall soll Regelfall und nicht Ausnahme sein", erklärte BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner. Sie forderte, dass die Arbeitsgruppe im Justizministerium "endlich" einen Entwurf dazu vorlegt.

Grüne: Nur unter Voraussetzungen

Die Grünen können sich dies nur unter bestimmten Voraussetzungen vorstellen. Justizsprecher Albert Steinhauser kann sich grundsätzlich vorstellen, dass die gemeinsame Obsorge bei aufrechtem gemeinsamen Wohnsitz von Eltern und Kind auch bei unehelichen Kindern automatisch eintritt.

Die Konsequenzen des EGMR-Urteil seien nun jedenfalls in Ruhe zu diskutieren. "Vor dem üblichen Geheul einer selbst ernannten Väterlobby ist aber zu warnen", stellte Steinhauser in einer Aussendung fest.

(APA)

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