Baurecht: Behindertenlift muss erreichbar sein

Baurecht Behindertenlift muss erreichbar
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VwGH widerspricht Behörde, die Aufzug im Halbstock genehmigt hat. Ein Lift ist nur dann barrierefrei, wenn er auch ohne Barrieren erreichbar ist.

Wien/Aich. Ein Lift ist nur dann barrierefrei, wenn er auch ohne Barrieren erreichbar ist. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, war für die Grazer Behörden nicht ganz so klar. Sie genehmigten einen Aufzug, der erst im Halbstock betreten werden konnte. Keine Rolle spielte für die Behörden die Frage, ob der Weg in den Halbstock adaptiert wurde.

Das Verfahren um den Aufzug an einem bereits bestehenden Wohnhaus zieht sich schon länger. Bereits im ersten Verfahren ist nach einer Beschwerde von Nachbarn der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingeschritten und hat den Baubescheid aufgehoben. Auch im nunmehrigen zweiten Rechtsgang bekleckerten sich die Grazer Behörden nicht gerade mit Ruhm, sodass der VwGH nach einer weiteren Beschwerde von Nachbarn schon wieder einschreiten musste. Denn es wurde nicht geprüft, ob der „barrierefreie“ Lift, der erst im Halbstock startet, von Behinderten tatsächlich erreicht werden kann. Man begnügte sich bloß mit der Feststellung, dass man das Stiegenhaus theoretisch so umbauen könnte, dass der Lift erreichbar wäre.

Es kommt nicht nur auf Größe an

So einfach gehe es nicht, mahnt der VwGH. Wenn ein Lift barrierefrei sein müsse, dann hieße das auch, dass er real ohne Barrieren zu erreichen ist. Laut den Gesetzesmaterialien solle ein solcher Aufzug zumindest für eine Person im Rollstuhl geeignet sein. Nun habe der Gesetzgeber aber damit nicht gemeint, dass der Lift bloß groß genug für einen Rollstuhl sein müsse. Sinnvollerweise könne von einem barrierefreien Lift nur dann gesprochen werden, wenn dieser auch ohne Barriere erreichbar sei, richteten die Verwaltungsrichter den Juristen in Graz aus(2009/06/0081).

Der Bescheid der dortigen Baubehörde wurde somit wieder aufgehoben. Diese müsse nun einen dritten Versuch starten, um einen korrekten Baubescheid zu erlassen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.02.2011)

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