Strafrechtler in Wirtschaftskanzleien: Einst pfui, jetzt hui

Verbandsstrafen und Finanzkrise sorgten für Umdenken. Nun gelten Strafrechtsexperten unter den Anwälten als begehrt.

Wien/Aich. Nicht nur bei der Staatsanwaltschaft sind Advokaten mit Interesse am Strafrecht begehrt (siehe Artikel rechts). Auch in den Wirtschaftskanzleien wird das einst eher stiefmütterlich behandelte Strafrecht immer mehr zum großen Thema. „Viele Wirtschaftskanzleien haben aufgestockt“, analysiert etwa Heidemarie Paulitsch von der Kanzlei Schönherr. Sie begann ihre Karriere noch in einer klassischen Strafrechtskanzlei und wechselte erst später zu Schönherr. Dort wurde sie für die Erstellung eines eigenen „White Collar Crime Teams“ engagiert, dieses nahm im September 2010 die Arbeit auf.

Im Jahr 2006 habe das Umdenken begonnen, meint Paulitsch. Damals trat das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz in Kraft. Dieses nimmt Unternehmen strafrechtlich in die Pflicht, wenn wegen eines Organisationsfehlers ein Mitarbeiter Unrechtes getan hat. Aber nicht nur in Österreich, auch in Osteuropa spiele das Wirtschaftsstrafrecht eine immer größere Rolle, sagt Paulitsch.

Eine Rolle für die steigende Bedeutung des Strafrechts in Wirtschaftskanzleien dürfte auch die Finanzkrise gespielt haben. Schließlich ermittelte die Justiz in mehreren Fällen gegen Wirtschaftstreibende. In anderen Ländern, etwa in den USA, ist es hingegen schon lange üblich, einen Strafrechtsexperten in der Kanzlei sitzen zu haben. Wer dieses Konzept in Österreich verfolgte, sei aber noch vor einigen Jahren „eigenartig angeschaut worden“, sagt Bettina Knötzl von Wolff Theiss. Nun sei ein Umdenken erfolgt. Ihre Kanzlei habe allerdings „schon ewig“ auch Strafexperten im Team, erklärt Knötzl. Sie selbst erinnere sich etwa an ihren ersten Fall vor 16, 17 Jahren. Bereits damals sei es um Untreue gegangen.

Wechsel zur Justiz auch ein Thema?

Und was sagen Anwälte dazu, dass die Strafrechtsexperten unter ihnen nun auch von der Staatsanwaltschaft umgarnt werden? Paulitsch weiß bereits von zwei Fällen, in denen Anwältinnen zur Staatsanwaltschaft gewechselt sind: Eine junge Kollegin aus der eigenen Kanzlei und eine junge Mutter aus einer anderen Kanzlei. Knötzl hingegen sieht die Sache eher skeptisch: „Die Frage ist, was kann der Staat bieten?“ Das sei eher wenig, denn in einer großen Kanzlei verdiene man mehr und habe andere Vorzüge, etwa eine Sekretärin. „Wenn man das einmal in seinem Umfeld gewohnt ist, fällt es einem nicht leicht, zu wechseln.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2011)

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