Samenspende an Lesben bald erlaubt?

(c) FABRY Clemens
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Das Fortpflanzungsverbot für lesbische Frauen könnte aufgehoben werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) formuliert in einem Antrag an den Verfassungsgerichtshof massive Bedenken gegen das Verbot.

Wien/RED. Lesbischen Paaren ist es derzeit in Österreich verboten, medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Kinder per Samenspende) in Anspruch zu nehmen. Dieses Verbot wurde mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft ausgesprochen. Strafe: Bis 36.000 Euro. Jetzt könnte dieses Verbot fallen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) formuliert in einem Antrag an den Verfassungsgerichtshof massive Bedenken gegen das Verbot: Das Recht, ein Kind über den Weg der modernen Fortpflanzungsmedizin zu bekommen, sei vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) geschützt. Zudem habe der EGMR ausgesprochen, dass auch gleichgeschlechtliche Paare Familien sind und den grundrechtlichen Familienschutz genießen, so der OGH: Das Fortpflanzungsmedizingesetz „verschließt Frauen, die mit einer Frau in Partnerschaft leben, eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung und schließt sie von der Möglichkeit aus, Kinder zu haben und aufzuziehen“.

Unerfüllter Kinderwunsch

Anlass für den OGH-Entscheid war der Antrag zweier Frauen, die in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen und nach Oberösterreich gezogen sind. Dort wollte eine der beiden durch Samenspende ein Kind, was gesetzlich nicht möglich ist. Helmut Graupner, Rechtsanwalt und Präsident des Rechtskomitees Lambda, das sich für Rechte gleichgeschlechtlich Lebender einsetzt, jubelt über die OGH-Entscheidung. Die Verfassungsrichter sind freilich nicht an die Auffassung des OGH gebunden.

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