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Kein Kopftuch und ein neuer Name für Fatime

24.07.2011 | 18:31 |  VERONIKA APOSTOLOVSKI UND KLAUS STARL (Die Presse)

Mehrfachdiskriminierung. Benachteiligungen kommen vielfach gehäuft vor. Der Rechtsschutz verdünnt sich dabei oft.

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Graz. Miriam O'Reilly ist eine attraktive 53-jährige Mitarbeiterin der BBC. Sie bewarb sich um die Moderatorenstelle für eine neue Sendung. Ohne Erfolg – eingestellt wurden junge Frauen, junge Männer und ein älterer Mann. O'Reilly fühlte sich unfair behandelt, da sie über zumindest gleichwertige Qualifikationen verfügte und ging gegen diese Diskriminierung aufgrund des Alters und des Geschlechts gerichtlich vor.

O'Reilly argumentierte, dass die Diskriminierung nicht nur aufgrund ihres Geschlechts stattgefunden habe, denn es wurden auch junge Frauen eingestellt. Sie wurde auch nicht nur aufgrund ihres Alters diskriminiert, denn es wurde auch ein älterer Mann eingestellt. Die Kombination aus Alter und Geschlecht war der Grund, nicht ausgewählt zu werden. Das britische Gericht gab ihr hinsichtlich des Alters, nicht jedoch hinsichtlich des Geschlechts Recht. Die Verbindung der beiden Motive als den eigentlichen Diskriminierungsgrund anerkannte das Gericht nicht. Bei Fällen von intersektioneller Diskriminierung stößt das Konstrukt der Vergleichsperson an seine Grenzen: Bezieht sich die Frau darauf, eine Frau zu sein, so wird ihr entgegengehalten, dass eine ausreichende Anzahl an Frauen beschäftigt wird. Bezieht sie sich auf ihr Alter, wird festgestellt, dass auch ältere Männer beschäftigt werden. Solche Diskriminierung ist im geltenden Recht unsichtbar.

Das Dienstverhältnis von Fatime Özgün (Name geändert, Anm.) wurde aus oberflächlich sachlichen Gründen aufgelöst. Wie ist dies zu bewerten, da feststeht, dass während des Dienstverhältnisses das Tragen des Kopftuches beanstandet, der jungen Frau das Färben der Haare nahegelegt und sie mit in Österreich geläufigeren Namen wie Kathi oder Heidi angesprochen wurde? Welche Rolle spielten in der ihr zugemuteten Benachteiligung neben Religion und Herkunft ihr Alter und ihr Geschlecht? Wie sähe die Lage außerhalb der Arbeitswelt aus, in der allenfalls ihr Geschlecht und jedenfalls ihre ethnische Zugehörigkeit als Unterscheidungsmerkmale verpönt wären? Sie war dem Dienstgeber in mehrfacher, sich gegenseitig bestärkender Weise ausgeliefert. Solche Fälle sind nicht selten.

Der OGH hatte einen Fall zu entscheiden, wo sich die Klägerin während ihres Lehrverhältnisses unter anderem Beschimpfungen wie „Scheiß-Tschuschin“, „dumm“, „keine Ahnung vom Leben“ gefallen lassen musste (8 Ob A63/09m).

 

Unterschiedlicher Schutz je nach Motiv

Das Gleichbehandlungsrecht hat einen grundsätzlichen „Schönheitsfehler“. Es gelten unterschiedliche Anwendungsbereiche für die verschiedenen Diskriminierungsmotive. Bei Mehrfachdiskriminierungen kann dies leicht zu einem verringerten Schutzniveau für die Betroffenen führen, obwohl das österreichische Gleichbehandlungsgesetz wegen eines erhöhten Unrechtsgehalts bei Mehrfachdiskriminierung einen höheren Schadenersatz vorsieht. Wird zum Beispiel ein muslimisches Mädchen in der Schule wegen ihres Kopftuches benachteiligt, kann es sich unter Umständen auf ihre ethnische Herkunft, nicht jedoch auf ihre Religion oder ihr Geschlecht berufen, obwohl genau das Zusammentreffen der Motive ausschlaggebend für die Benachteiligung war. Zahlt ein 19-Jähriger einen höheren Kfz-Versicherungstarif, kann er sich nicht als junger Mann wehren, weil das Alter in diesem Segment nicht geschützt ist. Die unterschiedlichen Schutzniveaus im Gleichbehandlungsrecht wurden trotz Empfehlung der EU und entsprechender Regierungsvorlage mit der letzten Novelle nicht beseitigt. Es gilt deshalb weiterhin: Je komplexer die Benachteiligung, desto schlechter der rechtliche Schutz.

Die Grundrechteagentur der EU stellte in einer europaweiten Studie fest, dass im Schnitt knapp über 20 Prozent der Diskriminierungserfahrungen Mehrfachdiskriminierungen sind. Empirische Studien belegen, dass Mehrfachbenachteiligung eine Lebensrealität für viele Menschen darstellt. Eigene Untersuchungen des Europäischen Trainings- und Forschungszentrums für Menschenrechte und Demokratie (ETC) bestätigen dies. In der Rechtspraxis spielt das Phänomen eine vergleichsweise geringe Rolle.

Diese starke Divergenz von Rechtspraxis und sozialer Realität wirft Fragen auf: Sind die sozialen Strukturen dermaßen ausschließend, dass es keinen adäquaten Zugang zum Recht gibt? Kommen die betroffenen Personen durch die Vermittlungspraxis des AMS gar nicht erst in den Arbeitsmarkt, in dem sie dann durch das Gleichbehandlungsgesetz geschützt wären? Versagt das Gleichbehandlungsrecht bei Mehrfachdiskriminierung? Verhindert die Rechtspraxis eine einschlägige Anerkennung von Mehrfachdiskriminierung? Beschweren sich benachteiligte Menschen aus Angst vor weiterer Benachteiligung nicht, oder sind sich die Betroffenen dessen gar nicht bewusst?

Jede Person vereint in sich multiple Identitäten – wir alle haben ein Geschlecht, ein Alter, eine sexuelle Orientierung, eine ethnische Zugehörigkeit –, bei einigen kommen noch Religion und unter Umständen eine Behinderung hinzu. Schon diese Auflistung stellt das herrschende Konzept der parallelen Betrachtung der Diskriminierungsgründe infrage. Weshalb sollte ein Mensch bei angenommenem Vorliegen einer Diskriminierung plötzlich mit einer einfachen Identität betrachtet werden, wo er/sie doch grundsätzlich über eine multiple Identität verfügt?

 

Oberster Gerichtshof nimmt Rücksicht

Mehrfachdiskriminierung wird seit den 1980er-Jahren diskutiert – aus den USA kommend wird das Thema nunmehr auch in der EU beachtet, ist in den österreichischen Nichtdiskriminierungsgesetzen verankert und fand mit der Frage des Schadenersatzes bei Mehrfachdiskriminierung erstmals Eingang in die Judikatur des OGH (s. die erwähnte Entscheidung).

Die oben aufgeworfenen Fragen sind zumindest teilweise mit Ja zu beantworten. Unsere Gesellschaft weist Strukturen auf, welche benachteiligte Menschen marginalisieren. Das Gleichbehandlungsrecht versagt, weil je nach Motiv und Sachverhalt unterschiedliche Schutzniveaus existieren – eigentlich ein unhaltbarer Zustand. Die Rechtspraxis tendiert dazu, komplexe Fälle zu vereinfachen, was grundsätzlich legitim und sinnvoll ist, wenn es die Erfolgsaussichten verbessert, allerdings der Sache nicht immer gerecht wird. Und schließlich sind die Hürden, gegen Diskriminierung rechtlich vorzugehen, dermaßen hoch, dass es kaum gerichtliche Fälle gibt.

Mag. Veronika Apostolovski, E.MA und Dr.Klaus Starl arbeiten im Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie (ETC) in Graz. Dieses beschäftigt sich in einem vom Wissenschaftsfonds geförderten Projekt mit dem Thema Mehrfachdiskriminierung. Im Oktober wird es einen Austausch mit nationalen Expertinnen und Experten über einen besseren Umgang damit geben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2011)

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14 Kommentare
Gast: Gasterle
09.08.2011 14:42
1 0

Da hilft nur eines

Nämlich den sogenannten Musliminnen beizubringen, dass das Tragen von Kopftüchern und anderen Vermummungen KEIN religiöses Gebot ist. Ganz besonders dann nicht, wenn sie sonst stark geschminkt und mit hautengen Tshirts daherkommen.

Integration beinhaltet auch die Kleidung. Will sich jemand nach Stammestraditionen gewanden, steht ihm das frei. Im eigenen Land.

Antworten Gast: User
13.08.2011 11:11
0 1

Re: Da hilft nur eines

Da hilft nur eines
Nämlich den verkappten KopftuchjägerInnen beizubringen, dass das Tragen von Kopftüchern KEINE verkappte Vermummung, sondern ein offenes religiöses Bekenntnis ist. Ganz besonders dann, die schreibenden Verkappten so dick auftragen, dass sie nicht mehr in hautenge Tshirts hineinkommen.

Rassisten bekritteln auch die Kleidung. Will sich jemand nach österleichischen Stammestraditionen gewanden, steht ihm das frei. Im eigenen Habit. Ohne Verkappung.

pracesi
29.07.2011 00:19
2 0

Sind wir nicht alle Benachteiligte?

Irgendein Diskriminierungsgrund findet sich immer und überall bei entsprechender Anspruchshaltung. Zum Beispiel fühle ich mich als Mittelstandsbürger in diesem Land benachteiligt, weil ich überall Vollzahler bin. Die Reichen haben ihre Stiftungen und sonstigen Finanz-Konstruktionen um dies problemlos zu umgehen und den eigentlich Ärmeren bleibt mit weniger oder keinen Steuern und Förderungen allerorten gleich viel oder oft genug mehr.

Dagobert
28.07.2011 13:32
2 0

Steuergelder?

Hochinteressant.
Jetzt gibt es schon ein Forschungszentrum für Menschenrechte.
Ich vermute einmal, das wird auch aus Steuergeldern finanziert, zum Wohle von wem?

Das Beispiel mit der Miriam O'Reilly ist ja einfach lächerlich. Dabei ist aber sehr schön zu sehen, welch geistigen akrobatischen Kunststückchen unsere Gender-Mainstreaming-Fanatiker darbieten.

Die einfachste Erklärung, daß Miriam O'Reilly einfach aufgrund ihrer Persönlichkeit nicht eingestellt wurde, die wäre ja zu phantastisch....

das könnte ich ja glatt mal probieren

ich hab aufgehört mitzuzählen wie oft ich schon als 'rassist' und 'faschist' beschimpft worden bin. vielleicht sollt ich einfach mal klagen ?

Antworten Gast: Bezweifle
27.07.2011 21:51
1 0

Re: das könnte ich ja glatt mal probieren

ob Sie als heterosexueller Mann ohne Migrationshinetrgrund bei dieser Justiz irgeneine Chance haben.

Da müßte man sich schon Schuhpaste ins Gesicht schmieren, Asyl schreien und behaupten, bei einem Bewerbungsgespräch ohne Zeugen als "Bimbo" tituliert worden zu sein. Dann klingelt der Geldsegen.

Antworten Antworten Gast: Erschreckend
28.07.2011 06:31
1 1

Re: Re: das könnte ich ja glatt mal probieren

Es ist erschreckend, mit welchen Deppen ich im selben Land lebe...

Gast: Brennstein2
26.07.2011 10:37
7 0

Diskriminierung

Alles Schwachsinn der Genderwahn die Antidiskiminierung, alles wird nur ausgenutzt. Ein Geschäftsmann -es geht ja um seine Existenz-muss einfach bestimmen können wie das Geschäft geführt wird. Selbstverwirklichung ist eine Freizeitbeschäftigung. Wenn ich einen Mann für eine Position will-dann habe ich meine Gründe und will dort eben keine Frau.

Antworten Gast: Messalina-X
27.07.2011 07:16
8 0

Re: Diskriminierung

ich bin ebenfalls der Meinung, daß ich selbst bestimmen können muß, wen ich anstelle bzw. wem ich eine Wohnung vermiete etc.

Antworten Antworten Gast: Beobachter im Ausland
28.07.2011 00:56
3 0

Re: Re: Diskriminierung

So ist es.

Je höher ein "Antidiskriminierungsschutz" angesetzt wird, desto findiger müssen Vermieter, Arbeitgeber etc... werden. Sein Ziel verfehlt so ein Gesetz in den meisten Fällen.

Antworten Gast: pensionär
26.07.2011 16:06
4 0

Re: Diskriminierung

ist aus dem Sprachschatz all jener "Organisationen", Vereinen udgl., bei denen "divide et impera" Selbstzweck ist - und natürlich bei den Heißluftverbreitern und Sesselfurzern, die Leistung und Arbeit mit Blah-blah verwechseln.

Gast: Kümmerer
25.07.2011 10:05
8 0

politisch korrekt ist nicht die Übersetzung von anständig

Aus der anwaltlichen Praxis ist ebenfalls bekannt, dass derartige "Schutzgesetze" nicht selten zu erheblichem Missbrauch führen. Die Fälle in denen die Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt ausschließlich deshalb angerufen wird um in einem möglichen Arbeitsrechtsprozess bessere Karten zu haben sind Legion (nach dem Motto: ich wurde nicht gefeuert weil ich so inkompetent und faul bin, sondern weil ich eigentlich voll arm bin).

Ich bin der festen Überzeugung, dass es die Aufgabe eines geordneten Staatswesens ist ein Höchstmaß an Gerechtigkeit über sein Volk zu ergießen. Ob dazu Denk – oder Fühlverbote geeignet sind, wage ich zu bezweifeln.

Letztendlich wird aber hier das Motiv und nicht die Tat verurteilt. Dies wäre zum Beispiel im Strafrecht eine völlig indiskutable Vorgangsweise und findet in nur in den schlimmsten – vor allem – kommunistischen Diktaturen und in so genannten Gottesstaaten Anwendung.

Dieser Vergleich hinkt zwar zugegebenermaßen, weil es hier natürlich um ganz andere Maßstäbe geht und auch die Folgen bei weitem nicht so dramatisch sind. Es lässt sich aber nicht wegdiskutieren, dass eine der fundamentalsten Freiheiten – nämlich jene des Denkens und Fühlens – also das was von der Aufklärung blieb, von der Staatsmacht mit Füßen getreten wird.
In der breiten Masse der Betroffenen, die Normadressaten für derartige Regeln sind, fühlte sich aber eher an wie eine Regel die von den Tugendwächtern der political correctness - Mullahs vollzogen werden.

Gast: MR
25.07.2011 08:59
10 0

Wie bitte????

Wenn man bei den Fakten bleibt:

1. Welches Bild macht das, wenn in einem FRISEUR-Geschäft jemand permanent vermummt rumläuft?
2. Das Kopftuch ist kein Glaubensprinzip, daher kann auch keine Diskriminierung stattfinden.
3. Zur Namenswahl - die gibts auch bei Callcentern, wo Inder dann - je nach dem - englische oder deutsche Namen haben (müssen).

Also wie üblich viel Lärm um Nichts!

Antworten Gast: Allerdings
27.07.2011 22:01
2 0

Re: Wie bitte????

nicht "viel Lärm um Nichts", sondern hohe Kosten für den, der in seiner Freundlichkeit nicht von Anfang an diskriminierungsanfälligen Personen aus dem Weg gegangen ist.

Vor Anbahnung der Anstellung kann man leichter entwischen, wenn man seine andere Personalauswahl professionell sachlich begründet und dokumentiert. Der Ehrliche fällt rein - kein Einzelfall im Justizwesen.

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