Homosexuelle erkämpfen sich einen Bindestrich

ARCHIV - Eheringe liegen am 8. August 2008 waehrend einer Trauung im Standesamt in Heidelberg auf ein
ARCHIV - Eheringe liegen am 8. August 2008 waehrend einer Trauung im Standesamt in Heidelberg auf ein(c) AP (Daniel Roland)
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Der Verfassungsgerichtshof hebt eine Diskriminierung im Namensrecht auf. Heterosexuelle scheitern hingegen mit dem Wunsch, einen Homosexuellen-Pakt zu schließen.

[Wien/Aich] Wenn ein Homosexueller nach einer Verpartnerung zusätzlich den Namen seines Partners annahm, konnte man bisher in jedem Ausweis die sexuelle Orientierung der Person erkennen. Denn die Behörden hatten sich, wie vom Innenministerium angeordnet, dazu entschlossen, dass der Doppelname nur ohne Bindestrich vergeben wird. Der Betroffene musste sich also fortan etwa Müller Huber und nicht Müller-Huber nennen, wie es bei Eheleuten der Fall gewesen wäre. Diese Praxis sei aber rechtswidrig, entschied nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und gab damit der Klage von Homosexuellen statt. Auch nach Verpartnerungen sei der Doppelname mit Bindestrich zu führen, jede andere Vorgangsweise widerspreche dem Gesetz.


Gescheitert ist vor dem Höchstgericht hingegen ein aus Mann und Frau bestehendes Pärchen, das statt einer Ehe lieber eine Eingetragene Partnerschaft wie Homosexuelle schließen wollte. Diese beinhaltet in einigen Punkten weniger Pflichten als eine Ehe. Diesbezüglich orteten die Höchstrichter aber keine Diskriminierung. Es sei legitim, dass der Gesetzgeber unterschiedliche Regeln für Homo- bzw. Heterosexuelle schaffe, erklärte der VfGH. Das Paar will nun aber noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen.

Künstliche Befruchtung: Urteil steht aus

Die Eingetragene Partnerschaft (Verpartnerung) für Schwule und Lesben gibt es seit dem Vorjahr. In Kürze steht eine weitere Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs an. Darin muss geklärt werden, ob das Verbot der künstlichen Befruchtung für Homosexuelle verfassungskonform ist.

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