Schuldenbremse gegen „Casino-Kapitalismus“

Rechtspanorama an der WU, Bauer, Koziol, Kommenda, Fekter, Prehofer, StaringerFoto: Clemens Fabry
Rechtspanorama an der WU, Bauer, Koziol, Kommenda, Fekter, Prehofer, StaringerFoto: Clemens Fabry(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Rechtspanorama an der WU. Trotz anfänglicher Skepsis orten Juristen Chancen in einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse. Ministerin Fekter kämpft gegen Frühpensionen und bedauert so manches Wahlzuckerl.

Wien. „Ich bin dieser Idee, die Schuldenbremse im Verfassungsrang zu beschließen, zunächst skeptisch gegenübergestanden“, erklärte Steuerrechtsexperte Claus Staringer ganz offen. Schließlich führe es zu einer gewissen Entdemokratisierung, wenn man mit einfacher Mehrheit im Parlament nur mehr wenig beschließen könne. Und das habe etwa beim (in den 1980er-Jahren im Verfassungsrang beschlossenen) Bankgeheimnis schon für Probleme gesorgt.

Doch inzwischen schwenkte der WU-Professor um und kann sich mit einer Schuldenbremse im Verfassungsrang sehr wohl anfreunden. So sei schon etwas dran am Argument, dass man durch das Verfassungsgesetz auch Länder und Gemeinden zum Sparen verpflichten könne. Zudem sei das Schuldenmachen unfair gegenüber den heute Jungen. „Die Staatsschulden haben eine magische Funktion für den Haushalt, sie sind ein Ersatz für Steuern. Sie sind eine unsichtbare Steuer, weil die heutigen Steuerzahler sie nicht spüren“, analysierte Staringer beim letztwöchigen „Rechtspanorama an der WU“. Die folgenden Generationen müssten dann aber dafür aufkommen. Deswegen sei es gar nicht so schlecht, wenn die Verfassungsrichter die Möglichkeit bekämen, Gesetze aufzuheben, wenn diese der Schuldenbremse widersprechen: „Da geht es jetzt nicht darum, dass die Verfassungsrichter sich mit dem Taschenrechner hinsetzen und nachrechnen, sondern es geht um die Prävention. Es geht darum, dass die Politiker daran gehindert werden, die Schuldenbremse zu ignorieren.“

Wobei Zivilrechtsprofessor Helmut Koziol schon jetzt genug Gründe sieht, warum Politiker keine Schulden machen sollten. Schon jetzt würden sich nämlich Normen finden lassen, die Politiker zu einem ausgeglichenen Haushalt verpflichten. Nun könne man zwar die Abgeordneten nicht verantwortlich machen, weil diese gesetzlich von jeglicher Haftung befreit sind. „Aber für Regierungsmitglieder gilt anderes. Sie sind Organe des Staates und haften nach dem Organhaftpflichtgesetz, wenn sie dem Rechtsträger Schaden zufügen“, konstatierte Koziol. Und der Schaden bestehe etwa darin, dass Österreich wegen der Staatsverschuldung höhere Zinsen zahlen müsse oder dass wichtige Investitionen nicht getätigt werden können. Schwierig werde bloß die Frage, wann man ein einzelnes Verhalten eines Ministers als sorgfaltswidrig qualifizieren könne.

„Pumperlgsund“ in die Pension

Finanzministerin Maria Fekter ließ sich durch Koziols Ausführungen keine Angst machen: „Es gibt ja noch viel mehr“, sagte sie. Durch das neue Haushaltsrecht und die Ressortverantwortung gebe es ohnedies eine Amtshaftung, wenn ein Minister mit dem „zugeteilten Kuchenstück“ nicht auskommt. Fekter betonte aber, dass in der Vergangenheit Fehler passiert seien, etwa als kurz vor der Wahl 2008 im Nationalrat noch eine Reihe an Wahlzuckerln (13. Familienbeihilfe, Hacklerregelung) beschlossen wurde. „Durch diesen Casino-Kapitalismus haben wir mehr als drei Milliarden Euro bewegt und geglaubt, wir gewinnen so die Wahl. Wie sie dann ausgegangen ist, das wissen wir“, sagte Fekter. Wenn es nun aber darum gehe, wieder ein Wahlzuckerl zurückzunehmen, stoße man auf große Widerstände. Fekter skizzierte ihre Sparvorhaben, etwa eine Anhebung des faktischen Pensionsalters. „Der Durchschnitt geht mit 58 in Pension. Ja wissen Sie, wie viele da mit 52, 53 pumperlgsund in Pension gehen?“, fragte Fekter ins Publikum. „Wenn man das faktische Pensionsalter bloß um ein Jahr anhebt, bringt das eine Milliarde. Wenn man es um vier Jahre anhebt, hätten wir gar kein Defizit mehr“, rechnete die Ministerin vor. Es könne ja schließlich nicht sein, dass man in einem „lebenswerten Land“ wie Österreich „lauter invalide Pensionisten habe“. Früher, so Fekter, seien Probleme beim Bewegungsapparat der häufigste Grund für eine Invalidität gewesen. Neuerdings seien die dabei auftretenden Schmerzen aber messbar. „Und jetzt sind plötzlich die Psychokrankheiten bei der Invalidität im Vormarsch“, berichtete die Ministerin. Einsparen will sie auch bei den Förderungen. „Da sind wir absoluter Weltmeister, wir fördern alles und jeden“, rügte Fekter.

Lesbische Tanzgruppe gefördert

Auch Wolfgang Bauer, Gründer der Bürgerinitiative „Verwaltungsreform jetzt“, sieht hier Einsparungspotenziale: „Wenn Sie in Wien eine lesbische Frauentanzgruppe gründen, kriegen Sie 60.000 Euro. Wenn Sie eine heterosexuelle Gruppe gründen, werden Sie sehr wenig bekommen“, sagte Bauer. Am wichtigsten wäre es aber, einmal die vielen Reformen umzusetzen, die etwa die Experten vom Rechnungshof seit Langem fordern. „Und wenn die Politik die Reformen nicht und nicht umsetzt, muss hier Unterstützung aus der Bevölkerung kommen“, meinte Bauer. Dann würden die Regierenden sehen, dass es auch Leute gebe, die diese Reform wollen. 12.000 Leute seien seiner Initiative bereits beigetreten, berichtete Bauer.

Regina Prehofer, Vizerektorin der WU, erklärte, dass Geld in der Vergangenheit teilweise auch vernünftig ausgegeben wurde, etwa, um die Arbeitslosenzahlen niedrig zu halten. Sehr wohl seien nun aber Reformen bei den Pensionen oder eine Verwaltungs- und Gesundheitsreform nötig. „Es muss danach getrachtet werden, das Sparziel vor allem ausgabenseitig zu erreichen“, erklärte sie. Und Schadenersatzexperte Koziol hatte zum Abschluss noch eine passendes Stelle aus dem ABGB parat: Laut § 1299 muss nämlich jeder, der ein „Geschäft übernimmt“, dessen Ausführung „einen nicht gewöhnlichen Fleiß erfordert“, auch diesen Fleiß und die außergewöhnlichen Kenntnisse mitbringen. „Das ABGB würde also viele Politiker, die am Defizit mitgewirkt haben, nicht entschuldigen“, meinte Koziol.

Auf einen Blick

Die Schuldenbremse soll ab dem Jahr 2017 sicherstellen, dass das Defizit des Bundes maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) beträgt. Die Koalition will die Regelung diese Woche beschließen. Um sie im Verfassungsrang zu verabschieden, benötigt die Koalition aber die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei. Zur Not will die Regierung die Schuldenbremse einfachgesetzlich festschreiben. Dann würde das Gesetz aber die Länder zu nichts verpflichten, zudem könnte jedes neue Budgetgesetz die Schuldenbremse aushebeln. Wird die Regelung im Verfassungsrang beschlossen, dürfte der Verfassungsgerichtshof Budgetgesetze auf ihre Kompatibilität mit der Schuldenbremse prüfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.12.2011)

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