Wien/Aich. Wer im Hotel Wertgegenstände zurücklässt, sollte eines wissen: Der Gastwirt haftet im Falle eines Diebstahls der Kostbarkeiten in der Regel nur bis maximal 550Euro. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Hotelbetreiber genau wusste, auf welch wertvolle Sache er aufpasst. Oder wenn der Schaden vom Gastwirt oder seinen Mitarbeitern selbst verschuldet wurde.
Ob das der Fall war, das war nach einem Diebstahl aus einem Zimmersafe in einem Wiener Vier-Sterne-Hotel umstritten. Ein deutsches Ehepaar forderte 154.000 Euro und 8850 Euro für ihre Wertgegenstände. Der Safe war von Unbekannten ausgeräumt worden, die offenbar den Mastercode kannten. Mit ihm kann man den Safe ungeachtet der von den Gästen gewählten Kombination öffnen.
Der Mastercode war seit zweieinhalb Jahren derselbe. 16Mitarbeiter plus eine unbekannte Zahl früherer Mitarbeiter kannten ihn. Bereits zuvor hatte es Vorfälle im Hotel gegeben (Einbruch in ein Zimmer, Diebstahl von Laptops), derentwegen die Polizei den Direktor aufgefordert hatte, die Sicherheitsstandards zu verbessern. Alle Instanzen bis zum OGH betonten, dass das Hotel sorgfältiger mit dem Code umgehen bzw. ihn früher hätte ändern müssen. Nun haftet es in voller Höhe (1 Ob 119/11y).
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.12.2011)
Bewerben zahlt sich aus