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Rauchverbot gilt auch für Gaststätten mit Trafik

21.12.2011 | 15:18 |  kom (DiePresse.com)

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Strafe gegen Gastwirt, der am selben Standort auch eine Trafik betreibt.

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Das Rauchverbot in Gaststätten geht der Erlaubnis, in Trafiken zu rauchen, vor. So lässt sich ein aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zusammenfassen, in dem das Verhältnis zwischen Verbot und Erlaubnis am Fall einer Gaststätte mit angeschlossener Trafik zu beurteilen war. Der Gastwirt muss sich demnach auch als Trafikant an das Rauchverbot halten.

Der Mann war wegen verschiedener Übertretungen des Tabakgesetzes und der Nichtraucherschutz Kennzeichnungsverordnung mit Geldstrafen von 200 und 400 Euro belegt worden. Vor dem Höchstgericht argumentierte er, die Ausnahme vom Rauchverbot für Tabak-Trafiken würde selbstverständlich auch dann gelten, wenn eine Gaststätte die Eigenschaft einer Trafik habe.

Ausnahme nur für Zeltfeste

Der Verwaltungsgerichtshof betonte demgegenüber, dass das Rauchverbot in Gaststätten ungeachtet der Ausnahme der Trafiken vom Rauchverbot an öffentlichen Orten gelte. Der Gerichtshof orientierte sich auch am erklärten Willen des Gesetzgebers: Die Gesetzesmaterialien führen aus, dass der gesamte umschlossene öffentliche Raum einschließlich der Gastronomie dem Nichtraucherschutz des Tabakgesetzes unterliegen solle; ausgenommen seien nur jene Veranstaltungen, die nicht innerhalb von Gebäuden, sondern im Rahmen von Zeltfesten stattfänden.

Der Gastwirt und Trafikant wurde daher zu recht bestraft (Zl. 2011/11/0169 bis 0170).

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19 Kommentare

drogensucht-dazu zählt auch das rauchen von zigaretten,...

soll in den privaträumen stattfinden, oder überhaupt verboten werden!
aber darauf können wir, so lange die övp (mit ihrer wirtelobby-siehe khdolsky) in der regierung sitzt, noch lange warten...
(von den freiheitlichen ganz zu schweigen)

Gast: Leopold Hawelka
03.01.2012 18:33
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Was lallen

die Nichtraucher - Eiferer immer von "wenn der pöse Rauch endlich weg ist, kommen die Nichtrauche in Scharen in die Gaststätten und das mit dem Gaststättensterben bei Rauchverbot ist voll gelogen": Anläßlich des Todes des (nunmehr) seligen Hrn. Hawelka stand da fast unbeachtet zu lesen: Nachdem Versuche, das Hawelka als Raucherlokal zu erhalten, gescheitert waren, musste, um den Einnahmenausfall durch´s Rauchverbot zu kompensieren, der liebgewonnene Schließtag aufgegeben werden. Sprich, sie verdienen jetzt in 7 Tagen so viel wie in 6 früher! Und das, wo es ein berühmtes Lokal ist und viele Gäste nun Touristen sind, die aus ihren Ländern scho gar nix anderes kennen als rauchfreie Lokale... aber das wird natürlich beim Beisl um´s Eck ganz anderst sein, dorthin strömen sicher dann die konsumwütigen Nichtraucher, eh klar !

entweder/oder

entweder sollte man das rauchen überall untersagen oder es aber jedem gaststättenunternehmer selbst überlassen ob er ein raucherlokal betreibt oder nicht...

Antworten Gast: Opelin1
03.01.2012 12:39
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Re: entweder/oder

Ich stimme Ihnen hier völlig zu. Entweder man sollte es jedem Betreiber selbst überlassen ob dieser ein Raucher- oder NIchtraucherlokal will oder nicht. Ich bin der Meinung, dass einigen Lokalen viele Gäste abhanden kommen könnten. Ich bin selbst Raucherin und meide Nicht-Raucherlokale. In einem Raucherabteil komme ich mir meistens wie ein eingesperrt vor. Ich als Betreiber würde mich weigern auf eigenen Kosten einen Raucherbereich zu errichten.

Gast: Cynikus
28.12.2011 10:35
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Ab ins Zelt!

Also 365 Tage Kirtag für Raucher im Jahr, in einem schön vorgeräucherten Festzelt. Schon Arnie hat es in 'Kälifoania' vorgemacht, wie den raucherfeindlichen "Lulus" beizukommen ist.

p.s.: Wir sind gut geschützt vor Passiv-Rauchen, aber wer schützt uns vor Passiv-Autoabgasen, Passiv-Staatsschuldenmachen oder Passiv-Atomkatastrophen? Wo bleibt da die Faust des Gesetzes? Die "Verletzung in der Passivität" könnte weiters mißbraucht werden, um alle verbliebenen bürgerlichen Freiheiten auch noch abzustellen, frei nach dem Motto: "Hean's, Sie! Schaun's ned so bled!"

Gast: walter g
28.12.2011 08:43
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Die FADEN NIchtraucher sollen bleiben wo der Pfeffer wächst.

Andauert meckern ,aber beim Konsumieren ,wollen sie nicht ausgeben, es sind vorallem die Raucher ,welche auch gleichzeitig konsumieren. Zu Hause haben sie Rauch Verboten ,was bleibt ihen anders übrig ,als in ein Gasthaus zu gehen.

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Re: Die FADEN NIchtraucher sollen bleiben wo der Pfeffer wächst.

Bin nur gespannt, was passiert, wenn ein Totalverbot in der Gastro kommt und die Raucher einfach vermehrt im privaten Rahmen eine gemütliche Partie anreissen- verlangen unsere Nichtrauch-Eiferer dann auch Rauchverbot in allen Eigenheimen, damit sie friesch wieder mitmischen können?

im raum wr. neustadt gibt es jede menge lokale, welche sich um das gesetz nicht im geringsten scheren oder es zu ihren gunsten (falsch) auslegen. geschehen tut, auch nach anzeigen, NICHTS.....................


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Re: im raum wr. neustadt gibt es jede menge lokale, welche sich um das gesetz nicht im geringsten scheren oder es zu ihren gunsten (falsch) auslegen. geschehen tut, auch nach anzeigen, NICHTS.....................

Sehr erfreulich. Danke für die gute Nachricht.

Antworten Antworten Gast: Noldi
23.12.2011 16:31
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Re: Re: im raum wr. neustadt gibt es jede menge lokale, welche sich um das gesetz nicht im geringsten scheren oder es zu ihren gunsten (falsch) auslegen. geschehen tut, auch nach anzeigen, NICHTS.....................

Es gibt doch in Wahrheit keine einzige Region in Österreich in der das Rauchverbot umgesetzt wird. Das bißchen das sich geändert hat betrifft ausschließlich Restaurants. Und die haben das nicht so sehr wegen dem Gesetz eingeführt, sondern für die war das ein willkommener Anlaß dem immer größer werdenden Druck vieler Konsumenten nachzugeben, beim Essen nicht von Zigarettenrauch gestört zu werden.

Antworten Antworten Antworten Gast: eamonclever
24.12.2011 14:00
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Re: Re: Re: im raum wr. neustadt gibt es jede menge lokale, welche sich um das gesetz nicht im geringsten scheren oder es zu ihren gunsten (falsch) auslegen. geschehen tut, auch nach anzeigen, NICHTS.....................

dafür habe ich ja auch verständnis - wenig verständnis habe ich dafür, dass wirtshäuser und beisln auch davon betroffen sind.
mir fehlt da einfach die lernfähigkeit der nichtraucher kampagnen-eiferern.
jetzt hat ja auch casinos austria in seiner bilanzpressekonferenz hingewiesen, dass das rauchverbot wesentlich in die geschäftsgebarung eingegriffen hat. Die österreicher sind mehrheitlich gegen die depperten bestimmunge, weil die selbständigkeit der menschen inkl. wahlfreiheit in welches lokal will ich jetzt gehen, gröblichst beeinträchtigt wird. Ist das lokal als raucherlokal definiert, gehe ich halt nicht rein. Wo ist da das problem?

oh gott...............oh gott...............


oh gott...............


geniert sich der Minister wenigstens?

angesichts des Umstandes, dass eine Gastwirtschaft in nunmehr 2 vollen Jahren Rauchverbot aufgrund der schnellen Arbeit der Behörden genau 2 Geldstrafen von sage und schreibe 200 und 400 Euro erhalten haben?
Also jede Anzeige im Durchschnitt fast ein Jahr liegen geblieben ist und alle weiteren in diesem Zeitraum ignoriert wurden, weil ein Dauerdelikt interpretiert wurde?

Da macht sich die Gastronomie ja echt in die Hose - bei jeder Getränkesteuerprüfung muss der Wirt ein vielfaches davon zahlen!

Re: geniert sich der Minister wenigstens?

Sie haben offensichtlich keine Kenntnis von dem Fall hier. Die Erstbehörde lässt sich manchmal viel Zeit beim Vollzug des Tabakgesetzes. Hier aber nicht. Seit dem 15. Juli 2010 besitzt der Wirt die Trafiklizenz und lässt überall rauchen. Der erste Strafbescheid kommt bereits am 7.9.2010 und der zweite Strafbescheid am 10.12.2010. Der UVS hat den Bescheid am 5.7.2011 erlassen und der Verwaltungsgerichtshof hat nun innerhalb kürzester Frist entschieden. Die Berufungen beim UVS können nun einmal dauern, der Gesetzgeber hat dafür sogar eine Frist von über einem Jahr eingeräumt.- Also in diesem Fall kann man der Behörde - und schon gar nicht der Erstbehörde - keinen Vorwurf machen! Hier ist keine Anzeige liegen geblieben!

Re: Re: geniert sich der Minister wenigstens?

richtig - von dem konkreten Fall weiss ich nur, was in den Medien berichtet wird.

Aber andere sind mir bekannt, wo die Anzeigen gesammelt werden - und dann nach Monaten ein Strafbescheid ergeht. Unerheblich, wie viele Anzeigen sich bis dahin angesammelt haben...

Auch ihre Schilderung gibt nicht darüber Aufschluss wie viele Anzeigen den 2 (!) Strafbescheiden gegenüber stehen.

Re: Re: Re: geniert sich der Minister wenigstens?

Die Anzahl der Anzeigen ist auch unerheblich, da das sowieso als fortgesetztes Delikt gewertet wird. Tatsache ist, dass innerhalb kurzer Zeit die Strafbescheide ausgestellt wurden.

Re: Re: Re: Re: geniert sich der Minister wenigstens?

nun ja, wenn man eine derart niedrigen Strafrahmen ansetzt kann die Anzahl der Anzeigen entweder nicht hoch gewesen sein, oder - weil erstere ja unerheblich - bei der Festsetzung der Strafhöhe etwas generell daneben laufen.

Warum ist die Strafhöhe eines fortgesetzten Deliktes (über eine Dauer von Monaten) denn geringer, als eine täglich Verhängung der Mindeststrafe über diesen Zeitraum?

Sorry, aber diese Praxis ist nun mal lächerlich und gereicht dem Minister zur Schande!

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lächerliche Strafen

Geldstrafen von 200 und 400 Euro. Jeweils ne Null ranhängen, dann würden sich die Leute an das Verbot halten!