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Urteilskritik: Diskriminierung eines lesbischen Paars

15.01.2012 | 18:15 |  DORIS EINWALLNER (Die Presse)

Der OGH lässt eine gemeinsame Obsorge zweier Frauen für das leibliche Kind der einen Partnerin nicht zu. Das Urteil ist gleichheitsrechtlich betrachtet falsch.

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Wien. An dieser Stelle wurde vorige Woche berichtet, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) den Antrag auf Bewilligung der gemeinsamen Obsorge zweier lesbischer Frauen für das leibliche Kind der einen Partnerin abgelehnt hat (7 Ob 124/11b). Die Urteilsbegründung ist aus grundrechtlicher Sicht nicht nachvollziehbar und gibt Anlass zur Kritik. Sieht der OGH Gleiches nicht als gleich und Ungleiches nicht als ungleich an?

Zu sagen, das Gesetz sehe die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge für diesen Fall nicht vor, ist eine Scheinbegründung, wenn – wie hier – verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Der OGH wäre verpflichtet gewesen, die Frage an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen. Die Ansicht, eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung liege nicht vor, ist nicht nachvollziehbar. Da „das Kind biologisch nicht von beiden Frauen abstammt und Abstammung durch Adoption ebenfalls nicht vorliegt“, bestünde keine „volle Elternschaft der Zweitantragstellerin“ und daher keine Diskriminierung gegenüber heterosexuellen Paaren, denen diese Möglichkeit ebenso wenig offen stehe (weder Pflege- noch Stiefeltern haben das Recht auf gemeinsame Obsorge mit einem leiblichen Elternteil).

Aus gleichheitsrechtlicher Sicht zu Unrecht wird der Sachverhalt mit Fällen verglichen, in denen ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Partnerschaft „mitgebracht“ wird und daher in der Regel bereits zwei Elternteile hat. Hier entstammt das Kind hingegen keiner „früheren“ Beziehung, sondern ist das Ergebnis eines gemeinsamen Kinderwunsches bzw. einer – in Dänemark völlig legalen und gesellschaftlich anerkannten – Fortpflanzung mittels Samenspende (Der Samenspender bleibt anonym. Nach dänischem – und österreichischem – Recht ist er daher nicht der Vater). Das Kind wächst seit seiner Geburt in der langjährigen, stabilen Beziehung der beiden Frauen auf. Was hat also dieser Sachverhalt mit dem vom OGH zitierten gemeinsam?

Genau betrachtet gar nichts! Sehr wohl aber mit dem eines heterosexuellen Paares, das sich medizinisch unterstützt fortpflanzt. Diesen Eltern steht die gemeinsame Obsorge sehr wohl offen. Der Mann gilt nämlich auch dann als Vater, wenn das Kind von einem anonymen Samenspender abstammt. Der Sachverhalt ist somit mit dem gegenständlichen ident, mit Ausnahme der Homosexualität und des Geschlechts des anderen Elternteils. Eine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Orientierung und aufgrund des Geschlechts ist aber verfassungswidrig.

Dass der OGH weder die gemeinsame Obsorge zugelassen noch den VfGH angerufen hat, ist für die Betroffenen und für alle Familien in ähnlicher Situation sehr schmerzhaft. Sie bleiben, anders als in vielen anderen europäischen Ländern, ohne rechtliche Absicherung und damit diskriminiert. Die beiden Frauen werden nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.

Die Autorin ist Rechtsanwältin in Wien (am Verfahren beteiligt).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.01.2012)

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31 Kommentare
 
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Gast: najaa
22.01.2012 23:20
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Es wird noch ärger:

Es ist ein ernsthafter rechtsschutzabbau für alle bürger zu befürchten: der ö. verwaltungsgerichtshof hat neulich anscheinend behördliches umgehen von verantwortung bzw. von rechtsstaatlichen verfahrensweisen dem bürger gegenüber quasi genehmigt u. letztlich faktische, staatlich erzwungene zwangsarbeit als "nicht-zwangsarbeit" "erkannt"...

Darüber hinaus dürfen nun behörden bei schwerwiegenden, folgenreichen bescheiden anscheinend gegenüber den bürgern falsche rechtsgrundlagen folgenlos angeben, nachdem der vwgh behauptet, dass sich deshalb inhaltlich(! eh nichts änderen würde....

Frau Einwallner hat Recht!

Auch wenn das manche Poster hier nicht einsehen wollen.

Künstliche Befruchtung ist künstliche Befruchtung, egal ob das aufziehende Elternpaar nun gleich- oder gemischtgeschlechtlich ist. In keinem Fall ist der Samenspender rechtlich gesehen der biologische Vater. Also müssen diese Fälle auch gleich behandelt werden.

Entweder, man entzieht also allen aufziehenden Vätern ebenso die Obsorge, oder man gewährt sie auch der zweiten aufziehenden Mutter, nämlich jener, die das Kind nicht ausgetragen hat, ebenso. Gleiches Recht für alle. Das wäre Gerechtigkeit.

Antworten Gast: Bobo
18.01.2012 13:45
2 0

Re: Frau Einwallner ist nur rechthaberisch.

Ein Kind hat immer einen biologischen Vater. Der kann zwar rechtlich durch einen anderen ersetzt werden. Aber nicht durch eine Mutter, weil Weiberl nicht Manderl substituieren kann (oder umgekehrt auch nicht ein zweiter Homo-Vater die Mutter ersetzen). Und ein Dreielternkind gibt es - derzeit - nicht. Die Klägerinnen waren nicht einmal verpartnert, also mit Ehe nicht vergleichbar. Nächstens will vielleicht ein ganzes Dorf die gemeinsame Obsorge für ein Kind, weil man ja eh irgendwie zusammenlebt, und je mehr desto besser. Oder Großeltern, Eltern und Geschwister - mit welchem Recht auch nicht, schließlich wärs eine Heterobenachteiligung, wenn nur Homo-Fremde eine gemeinsame Obsorge haben dürfen.

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Stammbuch

Für dasselbe: die Gleichheit von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Beziehungen ist eine rechtliche Fiktion. Biologisch, also im Tatsächlichen, bleibt die schlich begründete Ungleichheit bestehen.

Antworten Gast: xedok
19.01.2012 00:38
0 0

Re: Stammbuch

Auch Monogamie ist eine gesetzliche Fiktion. Evolutionsbiologisch gesehen sind Menschen nicht ein Leben lang für einander gemacht.

Gast: brathuhn
16.01.2012 13:39
3 4

Ich finde das Urteil auch schlecht.

Homosexualität ist ganz normal, und daher sollte es auch Kinder geben, die zwei Mütter und keinen Vater haben. Oder zwei Väter und keine Mutter.

Leider werden nicht nur Homosexuelle vom Staat diskriminiert.

Auch Polygamisten sind sehr benachteiligt. Wenn ein Kind zwei Mütter haben darf, warum darf es nicht drei Mütter haben? Ist doch sicherer für das Kind. Oder einen Vater und zwei Mütter. Oder eine Mutter und fünf Väter.

Singles werden ebenfalls diskriminiert. Manche Singles verdienen mehr als eine Mindestsicherungssippe. Also sollte ein Kind auch Vater und Mutter bzw. Vater 1 und Vater 2 bzw. Mutter 1 und Mutter 2 in einer Person haben dürfen.

Antworten Gast: Konrad Lorenz
17.01.2012 18:32
1 0

Re: Ich finde das Urteil auch schlecht.

Oder halt ein Rudel......

Gast: justerix
16.01.2012 11:51
1 0

Urteilskritik

Die Autorin des Berichtes "war selbst am Verfahren beteiligt"; da ist es eigentlich logisch, dass derjenige, der in einem Verfahren nicht gewinnt, dann so einen Artikel schreibt..
Nur die (Beteiligung) erst am Ende des Artikels anzuführen ist schon seltsam.
Andererseits ist - wenn so ein Verfahren angestrengt wird - fast nie das "Kindeswohl" am wichtigsten, sondern die Wünsche der beteiligten Personen; und wenn sie dann das angestrebte Ziel nicht erreichen, sind plötzlich die Grundrechte verletzt.

Gast: vidya
16.01.2012 11:10
3 3

leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

Die Angelegenheit betrifft massgeblich Kinder, leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt.

"Der Sachverhalt ist somit mit dem gegenständlichen ident, mit Ausnahme der Homosexualität und des Geschlechts des anderen Elternteils."

Nein, ist er nicht - nämlich aus Kindessicht nicht. In dem einen Fall hat das Kind von Geburt an eine Mutter und einen Vater, in dem anderen wurde ein Kind in die Welt gesetzt mit dem Vorsatz ihm einen Vater von Geburt an dauerhaft vorzuenthalten (im Gegensatz zu einer Fügung des Schicksals, oder unausweichliche private Entscheidungen/ Eingriff des Staates im Kindesinteresse)

Wer Kinder in die Welt setzt mit dem Vorsatz ihnen entweder das Erleben der Vaterbeziehung oder das Erleben der Mutterbeziehung von Geburt an dauerhaft vorzuenthalten hat eine falsche Einstellung zu Kindern oder zu wenig Verständnis für sie. Der Staat sollte dies zumindest nicht unterstützen - besser entgegenwirken.

Wenn das geltende Recht - inklusive KRK und EMRK - nicht ausreichen, um diesbezüglich die Interessen der Kinder zu schützen, dann sollte man nachbessern. Fehlenende Rechtspersönlichkeiten bei zukünftigen Kindern/ Schutz der Privatsphäre schaffen hier gewisse Grenzen, sollten aber keine absolute Hindernisse darstellen, denn Interessen aller zukünftigen Kinder sollten uns ein höchstes Anliegen sein.

Antworten Gast: Realist2012
16.01.2012 11:44
0 1

Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

"...In dem einen Fall hat das Kind von Geburt an eine Mutter und einen Vater, in dem anderen wurde ein Kind in die Welt gesetzt mit dem Vorsatz ihm einen Vater von Geburt an dauerhaft vorzuenthalten...""

Es macht für das Kind keinen Unterschied, ob der Vorsatz bei Geburt oder ein paar Jahre danach durch einen heterosexuellen Elternteil gefasst wird. Diese Fälle sind sehr häufig. Ihre Argumente sind idealistisch, aber nicht realistisch. Zudem gibt es auch lesbische Paare, die das Kind gemeinsam mit dem Kindsvater groß ziehen oder Kontakt halten, sodass von einem "Entziehen" keine Rede sein kann.

Antworten Antworten Gast: vidya
16.01.2012 16:34
1 0

Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

"Zudem gibt es auch lesbische Paare, die das Kind gemeinsam mit dem Kindsvater groß ziehen oder Kontakt halten....."

- ist auch besser so
(obwohl "Kontakt halten" nicht dasselbe ist wie ein eigener Vater als Hauptbezugsperson).
Nur, es ist ganz offensichtlich, dass es lesbische Paare gibt die ein Kind alleine grossziehen wollen, und ihm zwar sonstige übliche verwandschaftliche Beziehungen bieten wollen - aber keinen Vater, von Geburt an und dauerhaft.

Zu ihrem Beispiel mit dem heterosexuellen Elternteil frage ich mich was Sie genau meinen. Wenn sich heterosexuelle Eltern trennen, heisst das noch nicht, dass dem Kind ein Elternteil gänzlich vorenthalten wird. Stirbt ein Elternteil ist dies Schicksal. Will ein Elternteil plötzlich mit seinem Kind nichts mehr zu tun haben ist dies natürlich verwerflich - aber was soll man dagegen tun? Hier besteht jedenfalls die Aussicht, dass der Elternteil bei dem das Kind verbleibt eine neue heterosexuelle Beziehung eingeht.

Antworten Antworten Antworten Gast: xedok
17.01.2012 18:09
0 1

Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

Also unterstellen Sie, dass für ein gesundes Heranwachsen eines Kindes ein heterosexuelles Paar notwendig ist.

Nunja, viele, wirklich viele, Studien beweisen das Gegenteil. Studien, die mit den allgemein anerkannten Methoden der wissenschaftlichen Wahrheitsfindung durchgeführt wurden. Ich vereweise Sie hier in den Bereich der Verhaltenspyschologie.

Weiters halte ich es für mehr als verkürzend lesbischen Paaren einen Vorsatz (!) zu unterstellen in Bezug auf eine vermeintliche Vaterentziehung. Vorsatz impliziert Schaden (dazu siehe oben.). Was sich daraus folgern lässt ist, dass auch allen heterosexuellen Elternteilen, ob Vater oder Mutter, die nicht unverzüglich mit einem neuen Partner eine Beziehung eingehen, ebenso Ihrer Vorsatzunterstellung ausgesetzt sind.

Sind das ihre Nachbesserungswünsche in Bezug auf MRK und EMRK? Schadenersatzpflicht für alleinstehende?

Was ich zeigen will ist, dass so eine komplexe Materie absolut nicht schwarz und weiss gesehen werden KANN. Das tun Sie aber. 1 und 1 macht nicht immer 2.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: vidya
18.01.2012 01:10
0 0

Re: Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

"...dass für ein gesundes Heranwachsen eines Kindes ein heterosexuelles Paar notwendig ist."

Es ist die bessere Unterbringungsform. Es ist nur fair einem Kind, wenn möglich, diese zu bieten. Säuglinge/ Kleinkinder profitieren von der Unterschiedlichkeit ihrer Hauptbezugspersonen, und eine Kategorie dieser Unterschiedlichkeit ist das Geschlecht. Dies lässt sich gut beobachten - vorausgesetzt sie haben Zugang zur Welt der Kinder.

"Nunja, viele, wirklich viele, Studien beweisen das Gegenteil."

- Vielleicht möchten Sie eine einzige repräsentative Langzeitstudie nennen (Link?) die die im Artikel beschriebene Konstellation betrifft (Kind von Geburt an mit 2 Müttern ohne Vater - oder auch Kind von Geburt an mit 2 Vätern ohne Mutter)

"Vorsatz" war vielleicht nicht der geeigneter Ausdruck, es ging mir nicht so sehr um eine Reaktion des Staates auf Einzelfällen sondern ich hielte es für richtig, dass der allgemeiner rechtlicher Rahmen nicht dazu motiviert zukünftigen Kindern eine mütterliche oder eine väterliche Hauptbezugsperson von Geburt an dauerhaft vorzuenthalten sondern dem eher entgegenwirkt.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: vidya
18.01.2012 10:52
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Re: Re: Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

Ergänzung

Warum erwähnte ich KRK und EMRK? Bei der Einführung der Kindesadoption (inkl. "Fremdkindadoption") für gleichgeschlechtliche Paare in Ländern, die Unterzeichner dieser Konventionen sind, war es möglich auf einer sachlichen Abklärung hinsichtlich der Kindesinteressen zu verzichten, obwohl diese Neuerungen besonders weitreichende Konsequenzen für das Leben betroffener Kinder mit sich bringen. Dies kann man besonders gut aufzeigen im Falle der Ermöglichung gemeinschaftlicher Adoptionen fremder Kinder durch männliche Paare, da es keine einzige repräsentative Langzeitstudie gibt die zeigt, dass Kinder sich in dieser Konstellation gut entwickeln.

Hier wurde die gebotene sachliche Berücksichtigung der Kindesinteressen unter den Tisch gekehrt, um Bedürfnissen Erwachsener zu entsprechen.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: studie
18.01.2012 10:08
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Re: Re: Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

hier der link zu einer kurzfassung der ersten representativen Studie über Regenbogenfamilien in Deutschland. In Auftrag gegeben von deutschen Bundesjustizministerium (die gesamte Studie ist auch im web zu finden).

http://tmp.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Adoption/LSVD_Essentiels-BMJ-Studie.pdf

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: vidya
18.01.2012 12:34
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

Danke für Ihre Mühe.

1. Leider keine dhrLangzeitstudie (Ich glaube, gerade bei Materien die das Leben von Kindern weitreichend betreffen, sollten vor allem ordentliche Langzeitstudien Berücksichtigung finden)

2. Für die Studie wurden elterliche Selbsteinschätzungen der Lebenssituationen der eigenen Kinder eingeholt. Für die Kinderpsychologische Teilstudie (siehe ab S. 304) wurden Selbsteinschätzungen teils minderjähriger Kinder (ab 10) über ihre Befindlichkeiten und Beziehungssituationen telefonisch (!!) eingeholt. Wer Kinder im entsprechenden Alter kennt, weiss, dass man auf dieser Weise kein ausreichend zuverlässiges Datenmaterial gewinnen kann.

3. Die Studie untersucht vorallem die Lebensituation sogenannter "Regenbogenkinder" die zumeist für ein Teil ihrer Kindheit von einem heterosexuellen Haushalt geprägt werden und sonst auch häufig zum getrennt lebenden leiblichen Elternteil Kontakt pflegen. Ihre Situation entspricht kaum der von Kindern die von Geburt an und ihre gesamte Kindheit entweder die väterliche od die mütterliche Hauptbezugsperson nicht haben.
Im rahmen der Teilstudie wurden nicht mehr als 7 Kinder mit 2 Väter untersucht. Vermutlich mindestens 3 der 7 (genauere Zahlen sind der Originalzusammenfassung nicht zu entnehmen) waren bereits von einem heterosexuellen Haushalt geprägt od. pflegten Kontakt zur leiblichen Mutter.

Der Studie feht somit die nötige Aussagekraft in Bezug auf Kinder von Geburt an mit 2 V/ dauerhaft keine M.
Hinsichtlich Kindern von Geburt an mit 2M/ kein V ist die Aussagekraft mE fragwürdig - ca. 2/3 der für die Teilstudie untersuchte Kinder mit 2 M pflegten Kontakt zum getrennt lebenden V, ca. 3/4 stammten aus einem heterosexuellen Haushalt

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: xedok
19.01.2012 00:28
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

Für Studien suchen Sie sich bitte per google die, die Sie interessieren raus. Ich weiss, dass es nicht dasselbe ist wie wenn man das ganze Paper in der Hand hält, für einen Überblick wird das aber genügen.

Wenn Sie es etwas plakativer haben wollen, bitte auf YouTube Zach Wahls Speech eintippen. Ich weiss, einer von vielen, aber es scheint ja undenkbar für Sie zu sein, dass ein 'normales' Kind aus einem homosexuellen Haushalt hervorkommt.

Beste Grüße

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: vidya
19.01.2012 18:12
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

YouTube Video gesehen und einige Artikeln dazu gelesen. Naja, Ein Fall, und was könnte man seriöserweise aus dem Video schliessen? - Nicht wirklich viel.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: xedok
19.01.2012 19:32
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

Viel. Vorallem muss ihre Theorie ja hinfällig sein, zumindest ein "normales" Kind kommt aus einem homosexuellen Haushalt.

Aber Sie wissen wohl wie das ist mit den gallischen Dörfern. Die wird es immer geben.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: astérix
20.01.2012 05:36
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

Also alle Achtung, wenn Sie anhand des Videos, und vermutlich noch einiger Medienberichte, so sicher sein können, dass er "normal" ist.
Das ist wohl Ihr subjektiver Eindruck.
Subjekive Eindrücke, Projektionen, Ferndiagnosen - auf diesen wird jedenfalls ein Psychologe oder Soziologe kaum eine schlüssige Argumentation aufbauen können.

Dabei behaupte ich keineswegs, dass er nicht normal wäre - bei Kindern gibt es die volle Bandbreite - sehr sensible, beeinflussbare und anderen, so scheint es wird eine äusserst stabile Persönlichkeit in die Wiege gelegt. Es ist denkbar, dass der Herr genau so geworden wäre, wäre er in einem schlecht geführten Kinderheim aufgewachsen.

vidya

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: xedok
20.01.2012 15:08
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

Aha.

Also schließe ich daraus, dass die Persönlichkeit angeboren ist.

Wie soll dann die Erziehung diese beeinflussen?

Sie wiedersprechen sich. Aber das wird einer ihrer Charakterzüge sein - die Sinnlosigkeit.

MfG

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: vidya
21.01.2012 13:51
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

(ich werde mich in Zukunft wohl registrieren, möglicherweise ist ein Posting von mir hängengeblieben)

Naja, schade finde ich, dass Sie es gleich vorziehen bei mir einen unvorteilhaften Charakterzug anzunehmen (auf Grund dessen, dass ich anderer Meinung bin als Sie?) und auch nicht in Betracht ziehen, dass ich mich vielleicht nicht optimal ausgedrückt habe, oder dass Sie den Sinn dessen was ich geschrieben habe nicht verstehen.
Aber zur Klarstellung: Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass sowohl Veranlagung als auch die Lebensituation inklusive Erziehung massgeblichen Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung haben. Ich nehme an, dass Sie das auch so sehen. Das was ich geschrieben habe widerspricht dem auch nicht - finde ich, jedenfalls war es nicht anders gemeint.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: studie
18.01.2012 23:38
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

Immerhin hat Bayern seine verfassungsklage gegen die 2005 in D eingefuehrte Stiefkindadoption fuer Kinder der PartnerInnen (bei gleichgeschlechtlichen eingetragenen partnerInnenschaften) am Tag der Veroeffentlichung dieser studienergebnisser zurueckgezogen...

Wenn man Ideologie beiseite laesst und sich auf fakten und realitaeten bezieht, dann wird klar, dass das Geschlecht der eltern(teile) fuer das aufwachsen eines kindes keine rolle spielt.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: vidya
20.01.2012 05:58
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

(mein Posting scheint hängen geblieben zu sein, 2. Versuch:)

Natürlich sollte Ideologie bei so einem wichtigen Thema keine Rolle spielen. Brauchbare "Fakten" zu Kind von Geburt an mit 2M/ kein V - dürftig; mit 2V/ keine M - so gut wie nicht existent. Ich wüsste nicht wie man zu einem anderen Ergebnis kommen könnte, vorausgesetzt man recherchiert gründlich (also etwa Studien auch tatsächlich liest)

Von welche "Fakten" genau sprechen Sie?

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: vidya
18.01.2012 13:24
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

"dhrLangzeitstudie" da ist mir der Code reingerutscht - einfach "Langzeitstudie"

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: vidya
18.01.2012 12:12
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: leider werden aber vor allem Überlegungen aus der Sicht und unter Berücksichtigung der Interessen beteligter Erwachsenen angestellt

Originalzusammenfassung:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Forschungsbericht_Die_Lebenssituation_von_Kindern_in_gleichgeschlechtlichen_Lebenspartnerschaften.pdf?__blob=publicationFile

 
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