25.05.2012 21:39 | Meine Presse Merkliste 0

Junge Mutter kämpft um ihre Tochter

01.02.2012 | 18:13 |  BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

Die Fünfjährige wurde ihrer Mutter vor drei Jahren abgenommen, weil das Jugendamt sie gefährdet sah. Ein Gutachten belegt das Gegenteil, doch das Kind bleibt vorerst bei Pflegeeltern.

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Wien. Das Wiener Jugendamt wird zuweilen gescholten, weil es Kinder nicht rechtzeitig aus gefährlichen Situationen heraushole. Doch das Problem kann sich auch haargenau umgekehrt darstellen: indem das Amt ein Kind zu früh aus einer ungefährlichen Situation holt.

Genau das ist offenbar geschehen, als das Jugendamt vor drei Jahren einer jungen Wienerin in einer Blitzaktion ihre Tochter abnahm. Dieser Tage sollte die heute 21-Jährige ihre knapp fünfjährige Tochter wiederbekommen – und die Tochter ihre leibliche Mutter. Doch just auf Antrag des Jugendamts wurde die entsprechende Entscheidung des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien im letzten Moment vom Landesgericht aufgehoben, sodass die Tochter vorerst doch bei Pflegeeltern in Graz bleibt.

Die Wienerin hatte das Kind als Schülerin zur Welt gebracht; der Vater, ein Deutscher, ist verschwunden. Das Jugendamt (MA 11) hatte ein Auge darauf, wie die Minderjährige mit ihrer Tochter umging. Als die „Mag Elf“ vermeinte, die Tochter sei sprachlich hintennach, die Mutter interagiere zu wenig mit ihr und vernachlässige sie hygienisch (Milchschorf am Kopf, schmutzige Füße), ordnete das Amt eine nähere Untersuchung an. Doch die Schülerin versäumte Termine, worauf das Amt sie zu sich zitierte und ihr das Kind abnahm.

Während die Tochter erst bei Krisen- und dann bei Dauerpflegeeltern unterkam – diese übersiedelten mit ihr nach Graz –, tobten Streitigkeiten durch die Instanzen um Besuchsrechte und Übertragung der Obsorge. Erst im vergangenen Dezember entschied das Bezirksgericht endlich: „Der Antrag des Jugendwohlfahrtsträgers, ihm die Obsorge zu übertragen, wird abgewiesen.“ Nach einem neuen Sachverständigengutachten steht nämlich fest, dass die junge Mutter „sowohl erziehungsfähig als auch uneingeschränkt erziehungskompetent“ ist. Sie hat sich auch alle Mühe gegeben: den Elternführerschein gemacht, ein Praktikum in einem Kindergarten absolviert. Unabhängig davon habe laut Gutachterin „niemals eine Kindeswohlgefährdung bestanden“.

 

Schon auf Rückkehr vorbereitet

Die Kleine sollte also zur Mutter zurückgeführt, der Beschluss noch vor seiner Rechtskraft vollzogen werden. Am 20.Jänner wurde sie schonend darauf vorbereitet, die lieb gewonnene Pflegefamilie – samt zweiter Pflegetochter – bald zu verlassen und zur Mutter nach Wien zu kommen. Die Tochter kam offenbar gut mit dem Gedanken zurecht. Doch knapp bevor die Mutter sie auch wirklich abholen konnte – das war für vergangenen Sonntag geplant –, erging auf Antrag von Jugendamt und Pflegeeltern ein Beschluss des Landesgerichts Wien, wonach – wohl um ganz sicherzugehen – das Verfahren in erster Instanz noch einmal ergänzt werden muss.

Herta Staffa, Sprecherin der MA 11, verweist auf „Presse“-Anfrage auf die Verantwortung dem Kind gegenüber hin; es wäre falsch, das Kind noch einmal aus seiner gewohnten Umgebung zu nehmen. Stephan Podiwinsky, Anwalt der Mutter, betont demgegenüber, dass es rechtlich noch immer darum gehe, die Richtigkeit der Obsorgeübertragung von der Mutter aufs Amt zu prüfen, und dass nicht bloß durch Zeitverlauf unumkehrbare Fakten geschaffen werden dürften.

Podiwinsky ist zuversichtlich, schon wegen eines formalen Fehlers des Landesgerichts mit einem außerordentlichen Revisionsrekurs zum Obersten Gerichtshof zu kommen. Und die Tochter und ihre leibliche Mutter doch noch zusammenzubringen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.02.2012)

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68 Kommentare
 
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Gast: Jugendamt
05.02.2012 18:26
0 0



Gast: nikris
04.02.2012 13:38
0 5

alles was Recht ist

Ich fühle wirklich mit der Mutter, wenn ihr das Kind zu Unrecht abgenommen wurde. Zudem ist sie vermutlich massiven Druck aus ihrer Umgebung ausgesetzt, da sie dadurch gesellschaftlich ausgegrenzt wird. Doch ist die Rückführung des Kindes die Lösung???
Eine Kindesabnahme wird nie leichtfertig durchgeführt! Ein Kind aus stabilen Verhältnissen einer Pflegefamilie herauszuholen ist eine Missachtung der Kinderrechte und aller wissenschaftlichen Erkenntnisse über kindliche Entwicklung. Und selbst wenn es in diesem Fall zu Unrecht geschah - geht es hier auch um das Recht des Kindes. Hier um "Eigentumsrechte" vor Gericht zu streiten, mag vielleicht dem Österreichischen Recht entsprechen, nur dann sollte man sich vielleicht überlegen es zu ändern - beispielsweise durch klare Fristen, die für alle Beteiligten zumutbar sind.

Antworten Gast: soledad
04.02.2012 19:26
1 0

Re: alles was Recht ist

Ja, die Dauer solcher Verfahren dürfte häufig viel zu lange sein.
Im gegenständlichen Fall ist für mich unverständlich (ausgehend von Berichten v. ö1, diepresse, derstandard), dass das Jugendamt nicht zeitgleich mit dem Gutachten über die Mutter-Kind-Beziehung eines auch über die Auswirkung einer Rückführung auf das Kindeswohl verlangte bzw. rechtzeitig beim Erstgericht beantragte, sondern, diesen Antrag benutzt hat um ein Berufungsverfahren zu begründen. Das sieht nach einem schweren prozessualen Fehler aus - gegen die Interessen aller Beteiligten inkl. die Kindesinteressen. (Wenn die Kindeswegnahme tatsächlich unzureichend begründet war, wären das mMn gleich zwei schwere Fehler des Jugendamts!)

"Ein Kind aus stabilen Verhältnissen einer Pflegefamilie herauszuholen ist eine Missachtung der Kinderrechte und aller wissenschaftlichen Erkenntnisse über kindliche Entwicklung"

Nicht unbedingt.
Wenn auch eine positive Bindung zur leiblichen Mutter besteht, (und insbesondere, wenn das Kind seine Mutter als die eigene Mutter erkennt) und das Jugendamt und die Pflegeeltern willens sind den Prozess zu unterstützen kann uU eine Rückführung zur leiblichen Mutter trotz "stabilen Verhältnissen" in der Pflegefamilie eine gute Entscheidung für das Kind sein. Eine "Momentaufnahme" der Lebensituation des Kindes reicht als Entscheidungsgrundlage nicht aus. Beispielsweise im gegenständlichen Fall wäre wohl u.a. die Prägung durch die Mutter während den ersten Lebensjahren zu berücksichtigen, da diese in der Seele des Kindes sehr postiv verwurzelt sein könnte. Wie immer eine Einzelfallentscheidung. Das Kind hat natürlich den grössten Teil seiner Kindheit noch vor sich.

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Re: alles was Recht ist

Sie haben wahrscheinlich die Illusion, dass Pflegeeltern gleich gute oder vielleicht sogar bessere Eltern sein können als die leiblichen. Das trifft vielleicht in manchen Fällen zu, aber sicher nicht, wenn ein Kind zu Unrecht entzogen wurde. Pflegeeltern lieben ihre Kinder nicht so sehr wie leibliche. Das kann man z.B. daran erkennen, dass nach der Volljährigkeit der Kontakt zwischen Pflegekind und -eltern abbricht, bei leiblichen Eltern nicht.
Pflegeeltern sind nicht die Engel, als die sie gern dargestellt werden. Sie sind nicht die aufopfernden, liebenden Eltern, die dem Kind endlich Geborgenheit geben. Sicher gibt es solche auch, aber sie sind sicher nicht über jeden Zweifel erhaben, genauso wenig wie leibliche Eltern.
Ein Kind braucht Liebe, nicht professionelle Pflege, um seelisch gesund aufzuwachsen.

Vor dem Kind liegen noch 13 Jahre als Minderjährige, hinter dem Kind liegen 3 Jahre zu Unrecht nicht bei der richtigen Familie sein zu können, und davor waren 2 Jahre bei der richtigen Familie. Wegen dieser 3 Jahre soll also der viel längere rechtmäßige Zustand nicht stattfinden?
Jeder Mensch gehört zu seiner Familie. Man kann dieses Recht nicht durch filibustermäßiges "Ersitzen" aushebeln.
Außerdem kann man nicht eine traumatische Trennung durchführen und dann klagen, dass eine nochmalige traumatische Trennung für das Kind schlecht wäre. Was ist denn das für ein Rechtsverständnis?

Antworten Antworten Gast: nikris
04.02.2012 16:04
0 4

Re: Re: alles was Recht ist

Ich wiederhole meine Frage. Was wurde Ihnen angetan, dass Sie eine solche Meinung vertreten?

Das Verständnis von Pflegeeltern hat sich in den letzten 30 Jahren gewandelt. Früher war es durchaus möglich, dass Kinder aus Kostengründen und als zusätzliche Arbeitskräfte in Familien kamen! Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Bei einer Dauerpflege ist man dazu verpflichtet mit dem Kind eine Beziehung aufzubauen, die dem zwischen Kind und leiblichen Eltern entspricht. Sind Ihrer Meinung nach auch Adoptiveltern schlechtere Eltern, nur weil das Kind nicht ihr Erbgut trägt?

1 0

Re: Re: Re: alles was Recht ist

Nicht "schlecht", aber die Bindung ist einfach nicht so stark. Das kann man krampfhaft verleugnen, aber irgendwann holt einen dieser Selbstbetrug ein.
Zu was man als Pflegeeltern verpflichtet ist, ist völlig egal. Eine Bindung entsteht nicht auf Knopfdruck.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: nikris
05.02.2012 13:57
0 0

Re: Re: Re: Re: alles was Recht ist

mein letzter Kommentar - ich empfehle eine Therapie!

Antworten Antworten Gast: pro pflege
04.02.2012 15:20
0 3

Re: Re: alles was Recht ist

achja - ich spreche hier natürlich von dauerpflegefamilien - nicht von krisenmüttern!

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Re: Re: Re: alles was Recht ist

Die Bezeichnung "Krisenmütter" wertet echte Mütter ab. Man kann nicht aus jeder professionellen Bezugsperson eine "Mutter" machen.
So austauschbar und beliebig sind echte Mutter-Kind-Beziehungen zum Glück nicht.

Antworten Antworten Gast: propflege
04.02.2012 15:19
0 2

Re: Re: alles was Recht ist

wieso nehmen sie sich das recht zu behaupten, dass eine pflegefamilie das pflegekind nicht so liebt wie ein leibliches?
haben sie leibliche kinder UND pflegekinder um das behaupten szu können?
sie sprechen weiters jeder adoptivfamilie die uneingeschränkte liebe zu deren kindern ab - weil diese sind nunmal auch nicht leiblich!
ich kenne KEIN pflegekind das mit der volljährigkeit den kontakt zu ihren eltern ( JA - ich schreibe ELTERN, auch wenn ich die pflegefamilie meine) abgebrochen hat! und glauben sie mir - ich kenne viele pflegekinder, erwachsene und minderjährige!

einer pflegemutter ihre liebe und ihre zuneigung abzusprechen ist einfach INDISKUTABEL!

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Re: Re: Re: alles was Recht ist

Noch viel indiskutabler ist es, das besondere Band zwischen Kindern und Eltern zu leugnen. Demnach wäre es völlig egal, wo Kinder aufwachsen.
Selbstverständlich sind eigene Kinder etwas ganz besonderes.

Gast: propflege
03.02.2012 21:58
1 2

urteilen ohne ahnung zu haben

ich ärgere mich unheimlich.erinerseits über einseitige berichterstattung und andererseits über menschen die urteilen ohne nähere details zu kennen. urteilen über eine institution die schon unzähligen kindern das leben gerettet hat.

hier wird ja dem amt sogar vorgeworfen, dass die mag11 die kinder nur wegnimmt damit sie zukünftigen pflegeeltern eine freude machen können, migratuionskinder eher bei den leiblichen eltern bleiben dürfen da es kaum " neue" eltern für sie geben wird.
das ist eine ungeheure dummheit, eine lüge ohne halt und beweis!

ich bitte sie hier einmal nachzudenken was und wie die medien ubzw die bevölkerung mit einer umgekehrten nachricht umgegangen wäre : " 2 jährige extremst entwicklungsverzögert und vernachlässigt in wohnung aufgefunden - durfte nur einmal die woche das haus verlassen und normale bedürfnisse eines kleinkindes wurden weitgehend ignoriert, die kleine kann nicht essen und kaum alleine trinken...ect.ect, die familie war amtsbekannt, die ma11 griff aber nicht ein" !
dann würde die kommentare hier wohl ebenfalls gegen das jugendamt gerichtet sein, aber aus einem anderen grund: nämlich, weil das kind NICHT weggenommen wurde!!

das ist natürlich weit hergeholt und hat wahrscheinkich nichts mit diesem fall konkret zu tun - ich will damit aber sagen, dass es eigentlich egal ist was die jugendwohlfahrt macht - es wird immer irgendjemanden geben der dumme lügen verbreitet und meint die arbeit der dsa besser erledigen zu können.


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Re: urteilen ohne ahnung zu haben

Die, die sich aufregen, dass das Kind NICHT weggenommen wurde, sind aber ganz andere Leute als die, die gegen ungerechtfertigte Kindesabnahmen sind.

Und einseitig ist die Berichterstattung nicht. Frau Staffa kam zu Wort und hat etwas ganz Fürchterliches gesagt.

Ich habe hier nichts gelesen, dass jemand glaubt, die Arbeit der DSA besser erledigen zu können. Ich glaube viel mehr, dass die alle die Arbeit der DSA besser machen. Nämlich gar nicht.

Antworten Antworten Gast: propflege
04.02.2012 10:42
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Re: Re: urteilen ohne ahnung zu haben

es geht hier um reinen situationsjounarlismus, um mehr nicht!
kennen sie die familie? ich nicht!
waren sie dabei und haben sie den tatsächlichen zustand der kleinen bei der abnahme gesehen? ich nicht!
und somit wage ich es auch nicht hier zu urteilen!
es werden ganz grausame dinge über das jugendamt hier gesagt, das ist ganz einfach dumm und primitiv!
ich glaube übrigens NICHT dass das jugendamt kinder ungerechtfertigt abnimmt - und es wird immer versucht diese zuerst innerhalb der familie unterzubringen, also stell ich ihnen mal die frage: wo waren die grosseltern der kleinen? die, die sich jetzt so sehr für eine rückführung einsetzen? wo war der anwalt der mutter, also der onkel der mutter bei der abnahme? warum ahben sie das kind nicht seinerzeit bei sich aufgenommen wenn doch die familie so zusammenhält, intakt ist und erziehungsfähig?
ich kenn keinen dieser personen und will und werde darüber auch nicht urteilen - ich mag nur diese verurteilung von einer instituition nicht ohne die es sehr ,sehr vielen kindern erheblich schlechter gehen würde als es ihenen heute geht.

und, was mein umgekehrtes beispiel angeht: WEHE das jugendamt ÜBERSIEHT ein kind im elend - dann wird es auch an den pranger gestellt! befreit es ein kind aus einem solchen allerdings auch........


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Re: Re: Re: urteilen ohne ahnung zu haben

Und...
Soweit ich herauslese, ist die Mutter aufs Jugendamt zitiert worden, und dort wurde ihr das Kind weggenommen. Warum sollte da der Onkel anwesend sein?
Vielleicht wollten die Großeltern das Kind ja ohnehin haben, aber sie bekamen es nicht. Wer sagt, dass das Jugendamt tatsächlich versucht hat, das Kind in der Familie unterzubringen?

Und man darf auch nicht vergessen, dass bei strafbaren Handlungen, die als Möglichkeit sehr wohl im Raum stehen, die Hemmschwelle für eine Anzeige sehr hoch ist, weil die Eltern Angst haben, ihre Kinder zu verlieren, und bis das Kind erwachsen ist, ist die Tat verjährt.
Jugendämter tun ja auch alles, um solche Taten zu verbergen: Es gibt keine Akteneinsicht, sie drücken sich unklar und codiert aus. Weder Eltern noch irgendjemand anderer kann das kontrollieren. Es ist eine permanente Bedrohung der Elternrechte, die jederzeit ohne Ankündigung und ohne Rechtfertigung entzogen werden können.
Und das ist der GESETZLICHE Zustand, jetzt ganz abgesehen von diesem Fall. Wenigstens die Gesetze und die allgemeine Praxis könnte man an einen Rechtsstaat anpassen. Stattdessen hat das Jugendamt mehr Macht als die Polizei. Letztere muss nämlich ganz konkrete Gründe haben, um eine Person von zuhause abzuholen.
Das ist einfach kein Zustand.

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Re: Re: Re: urteilen ohne ahnung zu haben

Ich wiederhole: Frau Staffa ist ja zu Wort gekommen und konnte nicht entkräften, dass das Kind aus nichtigen Gründen der Mutter weggenommen wurde. Nach wie vor sind die schmutzigen Füße das schlimmste, was die Mutter dem Kind angetan hat. Wenn es mehr gibt, warum sagt Frau Staffa das nicht? Sie muss ja nicht ins Detail gehen, wenn es uns nichts angeht, aber sie könnte ja sagen, es gibt Dinge, die sie nicht öffentlich sagen kann und die das Wohl des Kindes gefährden. Das tut sie aber nicht.

Und noch einmal:
Jene, die schreien, alle Kinder müssen den Eltern weggenommen werden, sind komplett andere Leute als die die sich über ungerechtfertigte Kindesabnahmen aufregen.

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Schrecklich ist das!

Man kann doch nicht eine ungerechtfertigte Kindesabnahme damit "legalisieren", dass man Jahre später sagt, jetzt hat sich das Kind schon an den unrechtmäßigen Zustand gewöhnt.
Beim ersten Mal war dem Amt gegen Jugend und Familie ja auch wurscht, was es dem Kind angetan hat.
Warum gibt das Gericht so einem Antrag nach?

Das Kind gehört zu seiner Mutter und beide angemessen finanziell für diese überaus grausame Störung des Familienlebens entschädigt - wenn das überhaupt möglich ist. Die Zeit gibt den beiden niemand wieder zurück.

Rettet die Kinder vor dem Jugendamt!

Antworten Gast: Na und?
06.02.2012 08:12
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Sicher geht das!

Vätern wird ihr Besuchsrecht mit genau dem Argument "Besuch wäre für das Kind störend, da andere Situation gewöhnt" beschnitten.

Klar, daß es früher oder später auch gegen Mütter verwendet wird.

Als Mann kann man nur zum Zyniker werden.

Die Familienvernichtungsmaschinerie wendet sich zunehmend gegen die Frauen! Gut so! Vielleicht denken einige Damen mal nach, was sie bei Scheidungen ihren Männern und Kinder antun.

Und wie offen sie plötzlich gegen Eingriffe von staatlicher Seite sind!

Gast: Kindergärtnerin
03.02.2012 17:16
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Wem geht es wirklich um die Kinder?

Wer weiß, in welchen Verhältnissen die Bediensteten von Jugendämtern leben,die über das Wohl von Kindern und Familien richten...?

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Re: Wem geht es wirklich um die Kinder?

Die müssen alle eine schlimme Kindheit gehabt haben und voll von Rachegefühlen gegenüber ihren eigenen Müttern sein, sonst könnten sie diesen Job nicht machen.

Antworten Antworten Gast: nikris
04.02.2012 14:25
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Re: Re: Wem geht es wirklich um die Kinder?

hmm, eigentlich ist es auch ausreichend mitzuerleben wie beispielsweise Kinder von völlig überforderten Müttern sich um sich selbst kümmern müssen oder vom alkoholkranken Vater regelmäßig krankenhausreif geschlagen werden. Das motiviert sozial veranlagte Menschen ausreichend um einen schlecht bezahlten Job zu machen, für den sie dann auch noch öffentlich an den Pranger gestellt werden.

Was bewegt Sie zu Ihren Postings? Die Beweggründe würden vermutlich einige interessieren ..

Antworten Antworten Antworten Gast: Kindergärtnerin
04.02.2012 20:54
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Re: Re: Re: Wem geht es wirklich um die Kinder?

Sozial veranlagte Menschen, egal wo,versuchen m.E., Ursachen zu erkennen und Probleme im Interesse aller zu lösen.
Haben Sie selber Kinder...?
Kennen Sie selber finanziellen Druck?
Hinterfragen Sie, warum Mütter überfordert sind?
Kennen Sie Psychoterror?

Welchem Menschen steht es zu,einen anderen zu verurteilen oder zu bewerten?

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Re: Re: Re: Wem geht es wirklich um die Kinder?

Wenn nur solche Fälle vom Jugendamt bekümmert würden, hätte ich überhaupt kein Problem.

Gast: Putzfetzen
03.02.2012 15:24
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gibt es eigentlich auch Kindesabnahmen im migrantischen Milieu?

denn wenn man sich allein die zahlreichen Fensterstürze unbeaufsichtigter Kleinkinder (trotz Großfamilie, trotz Kindergeld, das eigentlich für die Beaufsichtigung des Kleinkindes ausgezahlt wird) in Erinnerung ruft, scheint auch da allerhand im Argen. Oder gibt es in diesem Mileu strikte Loyalität, daher keine Hinweise ans Jugendamt, oder getraut dieses sich in solchen Fällen nicht durchzugreifen, oder gibt es keine Pflegeplätze für fremdsprachige Kinder?
Bitte um Information!

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Re: gibt es eigentlich auch Kindesabnahmen im migrantischen Milieu?

Ich kenne eine Pflegemutter mit unerfülltem Kinderwunsch, die mir ein bisschen aus der Praxis erzählt hat, und ihren Worten habe ich entnommen, dass sich die Sozialarbeiterinnen freuen, wenn sie den Wunsch nach einem Kind erfüllen können, vor allem, wenn die Pflegeeltern eh schon so lange warten. Und das muss dann natürlich gewissen Kriterien gerecht werden. Ganz frisch soll es sein, nicht behindert, und man sollte ihm seine Herkunft nicht ansehen.
Wenn es schwer ist, für ein Kind eine willige Pflegefamilie zu finden, nimmt man es den Eltern natürlich nicht so gern weg.

Mit Loyalität unter Migranten hat das nichts zu tun. Es gibt ja auch Nachbarn etc., die die Eltern vernadern.

 
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