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Justizpanne: Freispruch, dann Strafe

05.02.2012 | 18:37 |  von Benedikt Kommenda (Die Presse)

Das Straflandesgericht Wien hat einen Türken wegen des Vorwurfs der gefährlichen Drohung erst freigesprochen, dann verurteilt: Rätselhaft, warum Richterin, Staatsanwalt und Betroffener es nicht merkten.

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Wien. Ja, er sei zweimal aufgestanden, um ein Urteil entgegenzunehmen. Daran erinnerte sich Hasan A., als man versuchte zu rekonstruieren, wie es am Landesgericht für Strafsachen Wien zu einer äußerst bedenklichen Panne kommen konnte: Hasan A. ist wegen des Vorwurfs, jemanden anderen gefährlich bedroht zu haben, rechtskräftig freigesprochen worden; gut drei Monate später wurde er wegen desselben Vorfalls ebenso rechtskräftig verurteilt.

Wie es dazu kommen konnte, ist einigermaßen rätselhaft. Immerhin bemerkte die beide Male entscheidende Richterin den Fehler später. Erst eine von ihr bei der Generalprokuratur angeregte Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes setzte dem Spuk im Rechtsstaat ein Ende: Der Oberste Gerichtshof hob die Verurteilung A.s ersatzlos auf.

Was war geschehen? Der Türke Hasan A. hatte laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft Süleyman G. gefährlich bedroht und ihn genötigt: Er werde ihn umbringen, sollte er sich weiter mit seiner Exfrau treffen. Und G. soll, ebenfalls laut Staatsanwaltschaft, A. verletzt haben, indem er vorsätzlich mit dem Auto gegen sein Bein fuhr. Beide Angeklagten sollten in einer Hauptverhandlung am 27.Juli 2009 drankommen, aber nur A. erschien. Und wurde freigesprochen.

 

Ein Zeuge als Angeklagter

Als auch G. ausgeforscht war, ließ die Richterin beide Herrschaften laden. Obwohl A. diesmal bloß Zeuge der Anklage gegen G. sein sollte, geriet er am 5. November 2009 unbemerkt selbst nochmals in die Rolle des Angeklagten. Diesmal verurteilte die Richterin ihn – wegen ein und desselben Vorwurfs – zu vier Monaten bedingter Haft.

Dieses zweite Urteil wirft nicht nur die Frage auf, wie es in diesem Fall um den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ („in dubio pro reo“) steht. Denn gar so klar kann die Sache nicht gewesen sein, wenn sie zuvor zum Freispruch geführt hatte. Es widerspricht auch einem Grundsatz der Strafprozessordnung (§17 Abs 1): Die rechtskräftige Erledigung einer Strafsache steht einer weiteren Verfolgung oder gar Bestrafung wegen derselben Sache entgegen. Auch das 7. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet eine Doppelbestrafung oder -verfolgung wegen ein und derselben Tat („ne bis in idem“).

Dennoch nahm A. das Urteil widerspruchslos an. Das könnte darauf hindeuten, dass er – vermittelt durch einen Türkisch-Dolmetscher – nicht wirklich mitbekam, wovon die Rede war und weshalb er sich diesmal erhoben hatte.

Doch auch die Staatsanwaltschaft war allem Anschein nach nicht ganz bei der Sache. Zwar war beim zweiten Mal ein anderer Sitzungsvertreter anwesend als beim ersten; er hätte sich also, im Gegensatz zur Richterin, gar nicht an die Person A.s erinnern können. Er hätte im Tagebuch der Staatsanwaltschaft aber den Vermerk sehen können und sollen, dass der Fall A. bereits rechtskräftig erledigt war.

Was tun mit zwei rechtskräftigen, aber einander diametral widersprechenden Urteilen? Hier hilft nur noch die Wahrungsbeschwerde der Generalprokuratur. Wie auch der OGH bestätigt, wurde im Verfahren gegen A. das Gesetz verletzt: „Der Durchführung der Hauptverhandlung gegen Hasan A. am 5. November 2009 und der Urteilsfällung am selben Tag wegen derselben Taten, die bereits Gegenstand des rechtskräftig gewordenen Urteils vom 27. Juli 2009 waren, stand der in § 17 Abs 1 StPO normierte Grundsatz ,ne bis in idem‘, mithin das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache, entgegen“ (15 Os 143/11k). A. ist jetzt endgültig vom Vorwurf der gefährlichen Drohung und der versuchten Nötigung frei; über G., der wieder untergetaucht ist, muss noch entschieden werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.02.2012)

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34 Kommentare
 
1 2
Gast: Hermann vom Gipfel
08.02.2012 20:51
1 0

So geht es auf den Gerichten täglich zu?

Eine ganz "normale" Sache also? Wundert nur die Presse?
Won irgendwoher muss die Kritik an der Justitz ja kommen?
Konsequenzen?
Vermutlich keine.

Gast: 1. Parteiloser
07.02.2012 20:16
1 0

Dieser Einzelfall hat keine Relevanz!

Fehler passieren überall, davor sind natürlich auch die Sakrosankten nicht gefeit. Eine Beurteilung der Qualität der Justiz durch diesen Vorgang ist sicher nicht zulässig.

Nach den Daten der Statistik Austria können wir die "Erfolge" der Justiz und der Ermittlungsbehörden so sehen!

Angezeigte Delikte / Verurteilung in % der angezeigten Delikte!

1960: ca. 270.000 / ca. 44%
1970: ca. 280.000 / ca. 39%
1980: ca. 400.000 / ca. 21%
1990: 457.623 / 15,6%
1995: 486.433 / 14,3%
2000: 560.306 / 7,6%
2005: 605.272 / 7,5%
2009: 591.597 / 6,4%

Die wenigen 1000 Diversionen, also Lulu Vereinbarungen, welche meist die Täter schützen, die ändern am Versagen gar nichts!

Es ist aber auch so, dass der Gesetzgeber voll versagt hat. Die Rechtslage zur Korruption ist ja so (sicherheitshalber!) gestaltet, dass diese kaum beweisbar ist.

Diese Justiz kann / will keinen brauchbaren Dienst für die Gesellschaft machen. Es scheint eher so zu sein, dass die Straftäter geschützt werden um noch mehr Straftaten ausüben zu können. Das Versagen ist so groß, dass es den Eindruck erweckt die Pragmatisierten bekommen von den Straftätern eine Provision. Anders kann man sich das Totalversagen wohl kaum erklären.

Antworten Gast: Dr N N
08.02.2012 09:12
0 0

Etwa ein Drittel der österreichischen Staftaten

wird per Diversion abgehandelt. Nochmal 10% per ATA und anderen Maßnahemn wie Einweisung. Steht in der Statistik, die Sie kopiert haben, auch exakt drinnen. Lesen muss man sie halt.

Antworten Antworten Gast: 1. Parteiloser
08.02.2012 14:05
0 0

Wie können Sie, bei der Sachlage, das Versagen nur in Schutz nehmen?

2010 musste Österreich 535.745 angezeigte Straftaten registrieren. Ein Totalversagen bei der Prävention von Straftaten. Es stellt sich die Frage wozu die Österreicher für fast 30.000 aktive Polizisten brennen müssen.

2010 konnten die Österreicher, durch starke Mithilfe einer couragierten
Bevölkerung 239.954 Täter ermitteln. Irre 295.791 angezeigten Straftaten konnten nicht geklärt werden. Da hat Österreich mit Sicherheit ein Totalversagen der Ermittlungsbehörden.

2010 hat die Justiz von den 239.954 ermittelten Tätern gerade einmal 6.788 unbedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen. Das bedeutet nichts anders, als dass 97% der ermittelten Täter weiter frei herumlaufen und weitere Straftaten begehen können, teilweise auch tun. ATA, Diversionen sind doch nicht relevant, weil diese keinen Schutz der Bevölkerung bedeuten!

Der Höhepunkt des Jusitzversagens ist damit aber auch noch nicht erreicht. Wie der Konsum- Gerharter und die Herberstein deutlich aufzeigen, sitzt man auch nach der rechtsgültigen Verurteilung auch nicht ein. Neuerdings werden können eine Menge von Verbr.echern auch mit elektronischen Fußfesseln Hummer dinieren!

Ihre Darstellung ist aus der Sicht der Bürger Österreichs doch nur maximal lächerlich!

Irgendwie so: Wir machen ja was und handeln per Diversion ab!

Hey, das reicht doch bei Weitem nicht! Das ist kein Schutz der Bevölkerung, was die Aufgabe der Justiz doch wäre!

Antworten Gast: Denka09
08.02.2012 09:10
0 0

Und wieder posten Sie diese

fehlerhafte und schwachsinnige, Statistik, obwohl Ihnen hier schon dutzende Poster nachgewiesen haben, dass das so nicht stimmt. Ab 2000 wurde zB die Diversion eingeführt, die in der Statistik NICHT als Verurteilung aufscheint. Auch ATA und andere Maßnahmen scheinen hier nicht auf. Das steht ALLES in den Fußnoten der Statistik Austria, die Sie uns hier unterschlagen. Absicht? Oder beharrende Ignoranz der Realität?

3 2

"erst freigesprochen, dann verurteilt"

Besser als andersrum.

karl gross
07.02.2012 10:54
1 3

na da kann man ja beruhigt schlafen

im wissen, dass die justiz so nachhaltig dafür sorgt, dass es weniger verbrechen gibt ;)

Gast: Bezirksanwalr
06.02.2012 21:37
7 2

traurig

Traurig, wie da gearbeitet wurde.
Und noch trauriger, dass Leute wie Süleyman noch bei uns untergetaucht herumlaufen und nicht schon längst abgeschoben wurden.

jurist0815
06.02.2012 17:23
1 3

„ne bis in idem“

lernt man im 1. Abschnitt im Studium.
Da sieht man wieder was für Leute bei der Justiz arbeiten, bei den Bestellungen zu RAA (diese Ausbildung durchlaufen auch Staatsanwälte) waren immer ein paar berühmte Namen dabei....

Antworten Gast: Grummelbart2
08.02.2012 13:11
0 0

Re: „ne bis in idem“

Themenverfehlung. Die Richterin hat eben nicht in Kenntnis einer bisherigen Verurteilung geurteilt, sondern gegalubt, dass sie den "eh noch nicht dahatte". Da ist ein kleiner Unterschied.

BTW; sie hat den Fehler selbst bemerkt und anschließend die Nichtigkeitsbeschwerde angeregt. Von einem falschen Rechtsverständnis kann man bei der Richterin also nicht ausgehen, sondern eher von Schlamperei - was zwar auch tragisch ist, aber bei entsprechender Arbeitsauslastung jedem passieren kann.

Antworten Gast: Antwort an den Scheinjuristen
07.02.2012 07:16
1 0

Re: „ne bis in idem“

"RAA" bedeutet Rechtsanwaltsanwärter! Das was Sie meinten lautet "RIA". Wenn Schreiben, dann richtig. Offenbar haben Sie das Studium abgebrochen!?!?

Antworten Antworten Gast: Peora
08.02.2012 09:16
0 0

Jurist 0815

hat wohl Recht - und bei dir einen wunden Nerv getroffen. Sind wir so ein Papa-hats-gerichtet-Richter?

Antworten Antworten MrBlum
07.02.2012 09:15
1 0

Das Schreiben


scheint man ohnehin in diesem Studium nicht zu lernen. Sie sind sozusagen ein Tatsachenbeweis. :-)

Antworten Antworten jurist0815
07.02.2012 08:02
1 0

Re: Re: „ne bis in idem“

Ich hab mich vertippt es heißt RiAA, jedenfalls im OLG Sprengel Graz.
Meinen Abschluss habe ich 2005 gemacht und ich kann wenigstens in ganzen Sätzen schreiben!

Antworten Antworten Antworten Gast: Ätzender
08.02.2012 13:34
0 0

Re: Re: Re: „ne bis in idem“

Wenn Du jetzt auch noch lernst, wie man Beistriche setzt ...

Gast: RA
06.02.2012 12:27
3 1

08-15 Vorgangsweise

Völlig gedankenlos werden diese Massen-Verfahren abgewickelt. Rein mechanisch, voll gedankenlos und schnell. Das ist die Realität.

Wenn sich da der Angeklagte nicht wehrt, etwa wegen Sprachverständigungsschwierigkeiten, dann geht es drunter und drüber.

4 12

Unnötige Aufregung

Die Aufregung ist einigermaßen unangebracht. Wenn man bedenkt, wie viele Verfahren jährlich abgewickelt werden, ist es nicht überraschend, dass hin und wieder Mal eine Panne passiert. Wie viele, Pannen passieren zB am Bau? Jeden Tag? Ein Bauarbeiter passt nicht auf und einem anderen fällt ein Ziegel auf den Fuß. Der einzige Unterschied ist, dass hier die Panne wesentlich drastischere Auswirkungen hatte.

Es spricht aber jedenfalls FÜR den Rechtsstaat, dass ein funktionierendes Rechtsmittel auch gegen bereits RECHTSKRÄFTIGE Entscheidungen existiert. In anderen Staaten wäre die Verurteilung nach dem Schema "was liegt das pickt" gehandhabt worden.

Antworten Patridiot
06.02.2012 12:47
8 1

Re: Unnötige Aufregung

So wie es sich darstellt, war es auch beim besten Willen nicht zu vertuschen oder unter den Tisch zu kehren ... davon, was im "Rechts-Staat" normalerweise so alles abläuft, ich fürchte, Sie haben nicht die geringste Ahnung.

Gast: Han
06.02.2012 08:29
4 4

Schizophrenes Gericht

Es ist erfreulich, dass immer mehr Frauen im Bereiche der Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft ihre Jobs ausüben.

Zwischen Haushalt, Kind und Tätigkeit im Bereiche der Justiz ist eine Mehrfachbelastung vorgelegen.

Die Frage ist ob dadurch die Qualität wie das Wasser der Donau runter rinnt!?

Es ist grundsätzlich vorgesehen diese Tätigkeiten Frauengerecht in Richtung 50% zuzuteilen, wie auch in anderen Bereichen.

Es werden daher Gastarbeiter ins Land geholt, weil diese immerhin noch Kinder haben!

Es wird zur Geburtenrate auf Sarrazin verwiesen, welcher für die österr. Öffentlichkeit nach wie vor als rotes Tuch angesehen wird.


Antworten Gast: mun
07.02.2012 12:31
1 1

Re: Schizophrenes Gericht

Interessant. Wie kommen Sie darauf, dass die besagte Richterin Kind und Haushalt balancieren muss? Steht doch nichts im Artikel darüber.

Weiters wiedersprechen Sie sich.

" .. Gastarbeiter ins Land geholt, weil diese immerhin noch Kinder haben! .."

Das "immerhin" muss ja dann hinfällig sein, da es impliziert, dass Österreicher keine Kinder haben, was ja ihrer Vermutung, dass Fr. Richterin ein Kind hat, konterkariert.

Sehen Sie, wie verkürzend Sie sind? Von einem Frauenbild auszugehen, das so nicht anwendbar ist auf unsere heutige Zeit ist idiotisch.

Und ihr Verweis auf Sarrazin ist herrlich unbestimmt, was meinen Sie denn?

Antworten Antworten Gast: Denka09
08.02.2012 09:19
0 0

Ihr Vorposter "han"

hat in etwa dieselbe Intelligenz wie sein Vorbild S.

Dagobert
06.02.2012 00:47
5 9

Schlimm

Eines der unnötigsten Dinge die uns unsere Politiker bescherten war die "Europäische Menschenrechtskonvention".

Die schützt alle, außer Europäer.

Antworten Gast: Ein Reisender
06.02.2012 12:59
2 2

Empfehlung

Empfehle Ihnen, Länder ohne Menschenrechte zu bereisen und dann ihr Sinnlosposting zu korrigieren (für den Fall, dass sie unbeschadet zurückkommen, was bei Ihrem Weitblick nicht unbedingt gesichert erscheint)


Antworten Burgos
06.02.2012 08:57
4 0

Re: Schlimm

Ne bis in idem, ein Rechtsgrundsatz der unabhängig von der europ. Menschenrechtskonvention gilt, nur steht er dort expressis verbis noch drinnen.

Zu der angeführten Konvention ist zu sagen, dass deren Geltung für die staatliche Vollziehung unbedingt nötig war, weil zahlreiche schwere Mängel im Bereiche der Gesetzgebung und Vollziehung vorhanden waren und teilweise auch noch gegeben sind.

Nur mit einer überstaatlichen Gerichtsbarkeit ist harmlos ausgedrückt dem sogenannten "Schlaf der Gerechten" in Österreich beizukommen, von Schlamperei braucht noch gar nicht gesprochen werden!

Antworten Gast: najaa
06.02.2012 03:27
3 3

Re: Schlimmer ohne menschenrechte - siehe "mindestsicherung" u. zwangsarbeit:

aus wiki: "Da die Zwangsarbeiter vielen Vorschriften (zum Beispiel über Sicherheit am Arbeitsplatz) nicht unterlagen, waren sie häufig so begehrt, dass das Deutsche Reich eine so genannte Ostarbeiterabgabe einführen musste, um die vollständige Verdrängung von deutschen Arbeitern durch Zwangsarbeiter zu vermeiden..."
Das Grauen kehrt zurück?!

Gast: najaa
06.02.2012 00:23
2 0

Justitia hat ein Eigenleben....

u. was für eines....

Wie viele Grausligkeiten sind bisher unveröffentlicht...?

 
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Schlagzeilen Recht