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Straßburg rügt zu langen Prozess um Besuchsrecht

05.02.2012 | 18:38 |   (Die Presse)

Der Menschengerichtshof verurteilt Österreich, weil sich ein Fall dreieinhalb Jahre lang zog.

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Wien/Aich. 1997 hatten Pflegeeltern ein zweijähriges Kind aufgenommen. Nachdem der Bub 2001 zu seiner leiblichen Mutter zurückgekehrt war, wollten die Pflegeeltern aber, dass der Kontakt nicht abreißt. Sie stellten den Antrag auf ein Besuchsrecht. Das Verfahren zog sich nun über dreieinhalb Jahre, es gab Phasen, in denen die Gerichte überhaupt keine Verfahrensschritte setzten. 2005 wurde dann rechtskräftig gegen die einstigen Pflegeeltern entschieden. Begründet wurde dies vor allem damit, dass seit der Trennung vom Kind inzwischen viel Zeit vergangen sei. Die einstigen Pflegeeltern hätten kein Recht mehr, das Kind zu besuchen.

Nun, weitere sieben Jahre später, verurteilte der Menschengerichtshof in Straßburg Österreich. Das lange Verfahren habe maßgeblichen Einfluss darauf gehabt, dass die einstigen Pflegeeltern (Anwalt: Peter Ozlberger) kein Besuchsrecht erhielten. Sie seien im Grundrecht auf Familienleben verletzt und hätten ein Recht auf Entschädigung (Rs 1598/06).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.02.2012)

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5 Kommentare
frust
11.02.2012 13:13
0 0

nicht das erste Mal

Es ist nicht neu, dass Verfahren in Ö so lange dauern, es ist die Nomralität. Ganz selten geht dann wirklich wer so weit, das auszufechten, daher wohl die Wahrnehmung lange Verfahren hätten Seltenheitswert.
Richterwechsel, Überlastung - es fällt dem System viel ein um sich zu erklären. Stellt sich nur die Frage warum nicht die Effizienz des Systems verbessert wird. Im Zeitalter von Interent und co. arbeitet dieses System wie zur Kaiserzeit. Die Gesetzgebung leistet dazu einen erheblichen Beitrag mit Winkelschreiberei, Ausnahmensammlung u.ä. Vergessen wird dabei, dass hinter jedem Akt ein Schicksal steht - Menschen, Kinder die durch diese Verfahren einer UNMENSCHLICHEN Belastung ausgesetzt sind. Dabe sollte das System doch genau diesen Menschen dienen . udn was sagte "mein" Richter dazu nach über 2 Jahren - Sie haben sich doch für diesen Weg entschieden!?

Gast: Karlin
06.02.2012 09:52
0 0

7 (!) Jahre später

verurteilte der EGMR wegen einer 3jährigen Verfahrensdauer....


Gast: Herbert MORITZ
06.02.2012 05:08
0 0

Überlange Verfahrensdauer

Ich führe den Akt 20 Cga 70/1990 schon
seit 22 Jahren trotz 4 OGH Verfahren.

Antworten Gast: Grummelbart2
10.02.2012 21:16
0 0

Re: Überlange Verfahrensdauer

Nicht "trotz" 4 OGH Verfahren.

WEGEN 4 OGH Verfahren. Rechtsmittel dauern.

Schlagzeilen Recht