Wien/Aich. 1997 hatten Pflegeeltern ein zweijähriges Kind aufgenommen. Nachdem der Bub 2001 zu seiner leiblichen Mutter zurückgekehrt war, wollten die Pflegeeltern aber, dass der Kontakt nicht abreißt. Sie stellten den Antrag auf ein Besuchsrecht. Das Verfahren zog sich nun über dreieinhalb Jahre, es gab Phasen, in denen die Gerichte überhaupt keine Verfahrensschritte setzten. 2005 wurde dann rechtskräftig gegen die einstigen Pflegeeltern entschieden. Begründet wurde dies vor allem damit, dass seit der Trennung vom Kind inzwischen viel Zeit vergangen sei. Die einstigen Pflegeeltern hätten kein Recht mehr, das Kind zu besuchen.
Nun, weitere sieben Jahre später, verurteilte der Menschengerichtshof in Straßburg Österreich. Das lange Verfahren habe maßgeblichen Einfluss darauf gehabt, dass die einstigen Pflegeeltern (Anwalt: Peter Ozlberger) kein Besuchsrecht erhielten. Sie seien im Grundrecht auf Familienleben verletzt und hätten ein Recht auf Entschädigung (Rs 1598/06).
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.02.2012)















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