25.05.2012 21:44 | Meine Presse Merkliste 0

Wenn die Verstaatlichung ihren Zweck verfehlt

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Symbolbild Arbeiter / Bild: (c) Dapd (Nigel Treblin)

Wenn die Verstaatlichung ihren Zweck verfehlt

Rückübereignung? Die gesetzliche Übertragung etlicher Unternehmen nach dem Krieg auf den Staat stand juristisch auf schwachen Beinen. Die damaligen Fehler könnten die Politik noch heute einholen.

OGH hilft bei "zweckverfehlter Enteignung"

Höchstgerichte. Enteignete könnten den VfGH anrufen; weist er eine Klage zurück, bliebe nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofs noch das Bereicherungsrecht.