Die Republik könnte Geld von Grasser fordern

Republik koennte Geld Grasser
Republik koennte Geld Grasser(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
  • Drucken

Wenn sich der Verdacht gegen den Ex-Finanzminister erhärten sollte, wäre der Staat sogar verpflichtet, Grasser zivilrechtlich zu belangen. Die Justiz hegt einen "starken Korruptionsverdacht".

Wien. Neben den strafrechtlichen Ermittlungen droht Karl-Heinz Grasser auch zivilrechtlich Ungemach. Die CA Immo, die beim Bieterverfahren rund um die Privatisierung der Buwog unterlegen war, will sich als Privatbeteiligte an ein Strafverfahren anhängen. Konkret fordert die CA Immo vom Ex-Finanzminister 200 Millionen Euro an Schadenersatz. Den Zuschlag für den im Jahr 2004 erfolgten Verkauf hat nämlich Konkurrent Immofinanz erhalten. Und dieser, so der Verdacht, soll sein Angebot erhöht haben, nachdem ihm über Umwege aus dem Finanzministerium berichtet worden war, wie viel andere Anwärter geboten hatten. An Grasser-Vertraute soll eine Zehn-Millionen-Euro-Provision geflossen sein.

Aber auch die Republik könnte geschädigt worden sein. Schließlich hätte das siegreiche Unternehmen möglicherweise (von Anfang an) ein noch höheres Angebot gemacht, wenn es keinen Zugang zu Insider-Informationen gehabt hätte. Sollte also auch der Staat Grasser zivilrechtlich belangen? Dazu könnte die Republik sogar „verpflichtet sein“, sagte Verfassungsjurist Theo Öhlinger zur „Presse“. Eine zivilrechtliche Klage wäre nötig, sobald die Chancen der Republik auf einen Prozessgewinn „einigermaßen positiv“ stünden. Noch gebe es diese Verpflichtung aber nicht, zumal selbst der Staatsanwalt noch nicht weiß, ob er Grasser strafrechtlich zur Verantwortung ziehen kann.

Der Chef der Strafrechtssektion im Justizministerium, Christian Pilnacek, sprach in der „ZiB 2“ aber von einem „großen, starken Verdacht in Richtung korruptiven Verhaltens“ gegenüber Grasser. Der Verdacht sei jedenfalls so groß, dass auch tiefgreifende Grundrechtseingriffe gerechtfertigt seien. Der Ex-Finanzminister ist abgehört worden, zudem wurden Kontoöffnungen angeordnet. Dabei gilt es zu klären, ob Teile der Buwog-Provision über Umwege an Grasser geflossen sind. Die vor Kurzem bekannt gewordenen Äußerungen von Grassers Schwiegermutter seien nur eine „Feinheit“ im Ermittlungsverfahren, sagte Pilnacek.

Grasser bleibt bei seiner Verteidigungslinie

Die Schwiegermutter hat im Rahmen eines Steuerverfahrens erklärt, dass sie nie wirtschaftlich Berechtigte eines Kontos gewesen sei, über das Grasser den Kauf von Genussscheinen im Wert von 500.000 Euro der Kärntner Hypo-Alpe-Adria-Bank abwickelte. Das brachte einen Gewinn in der Höhe von 274.588 Euro. Grasser hat gegenüber der Justiz stets betont, das Geld nur für die Schwiegermutter angelegt zu haben. Der Ex-Finanzminister ortet aber keinen Widerspruch in den Aussagen: Er habe nämlich nur das Geld von der Schwiegermutter erhalten. Die konkrete Veranlagung habe aber er, Grasser, ohne Zutun der Schwiegermutter übernommen. Da die Schwiegermutter also nie wirtschaftlich Berechtigte war, habe sie das Geld nie in die Steuererklärung aufgenommen. Was die Strafermittlungen gegen Grasser betrifft, entschlug sich die Schwiegermutter als Angehörige der Aussage.

Schwer belastet wird Grasser aber auch durch Polizeidossiers, über die der „Falter“ berichtete. Auf drei Konten wollen die Ermittler demnach Bestechungsgeld gefunden haben (eines davon ist das, auf dem Grasser nach eigenen Angaben nur Geld der Schwiegermutter vermehrte). Ganz grundsätzlich habe Grasser die Widersprüche, die sich aus den bisherigen Kontoöffnungen, Treuhandunterlagen und Verhören ergeben haben, nicht aufklären können, heißt es in den Dossiers. Grassers Aussagen seien „großteils realitätsfremd“.

Karl-Heinz Grasser selbst wies im ORF-„Report“ jegliche Vorwürfe zurück: „Ich bin unschuldig, ich habe nichts gemacht, ich möchte Gerechtigkeit und die Einstellung dieser Verfahren.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.02.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Unschuldiger Grasser attackiert Medien
Österreich

Grasser wehrt sich: "Niemand lügt"

Der Ex-Finanzminister sieht keine Widersprüche in der "Schwiegermutter-Causa". Sich selbst sieht er dagegen "einer Verfolgungsjagd" ausgesetzt.
Causa Buwog 200MillionenKlage gegen
Österreich

Fall Grasser: CA Immo will 200 Mio. Euro Schadenersatz

Die CA Immo hat sich dem Buwog-Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Sie unterlag im Bieterprozess dem Immofinanz-Konsortium.
Österreich

Brief der Schwiegermutter belastet Karl-Heinz Grasser

In einem Brief an das Finanzamt bestreitet Schwiegermutter Marina Giori-Lhota, anders als vom ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser dargestellt, die wirtschaftlich Berechtigte eines Kontos zu sein.
Bericht Wirtschaftspolizei belastet Grasser
Österreich

Bericht: Wirtschaftspolizei belastet Grasser schwer

Der Ex-Minister soll in Verhören "falsche, realitätsfremde" Aussagen gemacht haben. Die "Schwiegermutter-Geschichte" ist laut Polizei "widerlegt".

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.