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2000 Euro Schadenersatz für 22 Jahre alte Pommes frites

09.02.2012 | 09:55 |   (DiePresse.com)

Eine deutsche Kunstgalerie muss Schadenersatz zahlen, weil sie die zwei vergoldeten Pommes frites verloren hat.

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Eine Kunstgalerie muss für zwei 22 Jahre alte und inzwischen verschollene Pommes frites 2000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht München entschied am Donnerstag, dass die Galerie ihre Aufbewahrungspflicht verletzt hat.

Zwar befasste sich das Gericht nicht mit der Frage, ob die Pommes, die 1990 als Vorlage für ein Objekt in Kreuzform aus feinstem Gold namens "Pommes d'or" dienten, selbst Kunst waren. Aber sie hätten allein deshalb einen wirtschaftlichen Wert: Eine Zeugin habe glaubhaft angegeben, dass sie die Erdäpfelstäbchen gerne um 2500 Euro gekauft hätte.

(Ag.)

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4 Kommentare
Thonet H.
10.02.2012 22:30
3 0

Die Vertrottelung der Kultur schreitet voran

und die Staatsorgane sind willfährige Helfer.

cosserat
09.02.2012 14:00
0 0

Machen wir uns auf die Suche!

Ja wenn ich ein 22 jahre altes Auto hätte, würde ich auf die Suche gehen nach Pommes, die mir nach einem MCDrive-Besuch zwischen die Sitze gerutscht sind;-)

Gast: tc_t
09.02.2012 11:26
4 0

lächerlich...


Antworten Gast: GNessmann
10.02.2012 17:07
2 0

Re: lächerlich...

ja schon, aber was ist mehr laecherlich: Dass die Pommes Kunst sein sollen, oder dass sie eine Gallerie tatsaechlich ausstellt?

Schlagzeilen Recht