Eine Kunstgalerie muss für zwei 22 Jahre alte und inzwischen verschollene Pommes frites 2000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht München entschied am Donnerstag, dass die Galerie ihre Aufbewahrungspflicht verletzt hat.
Zwar befasste sich das Gericht nicht mit der Frage, ob die Pommes, die 1990 als Vorlage für ein Objekt in Kreuzform aus feinstem Gold namens "Pommes d'or" dienten, selbst Kunst waren. Aber sie hätten allein deshalb einen wirtschaftlichen Wert: Eine Zeugin habe glaubhaft angegeben, dass sie die Erdäpfelstäbchen gerne um 2500 Euro gekauft hätte.
(Ag.)















Bewerben zahlt sich aus
