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Klage gegen Bianca Jagger und ihren Anwalt gescheitert

09.02.2012 | 15:13 |  PHILIPP AICHINGER (DiePresse.com)

Rufschädigung: Ein Salzburger, der den teuren Ring Jaggers fand, blitzte vor dem Höchstgericht ab. Er forderte Entschädigung, weil ihn Jaggers Anwalt als Lügner dargestellt habe.

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Einem Salzburger ist es erneut nicht gelungen, Geld daraus zu lukrieren, dass er einen wertvollen Ring gefunden hat. Der Fall hatte bereits im Sommer 2008 für großes Aufsehen gesorgt. Bianca Jagger, Menschenrechtsaktivistin und Ex-Frau von Rolling-Stones-Legende Mick Jagger, war auf der Suche nach ihrem 200.000 Euro teuren Schmuckstück, das sie in Salzburg verloren hatte. Medien berichteten darüber. Zwei Wochen später meldete sich dann ein Bautechniker aus dem Flachgau bei der Polizei und gab den Ring ab. Der Mann erklärte, dass er das Schmuckstück zunächst als nicht wertvoll einstufte und es daher seiner Tochter als Spielzeug überlassen habe. Nun aber forderte der Bautechniker Finderlohn.

Frau Jagger wandte sich an den österreichischen Rechtsanwalt Gabriel Lansky. Dieser riet dazu, keinen Finderlohn zu zahlen. Die Gründe dafür erläuterte er in einem Zeitungs-Interview: „Der Finder des Schmuckstücks hat zwei Wochen zugewartet, dann erst den Ring abgeliefert. Seine Version, das Juwel sei als Spielzeug für seine Tochter verwendet worden, ist aus unserer Sicht im Übrigen lächerlich. Im Gesetz heißt es, ein Finder muss ein Objekt umgehend, also ohne Verzögerung, den Behörden übergeben. Ich denke, das wäre ein Ansatzpunkt, das könnte man ausjudizieren." Im Gespräch mit der Austria Presseagentur legte der Advokat nach. Er bezeichnete die Version des Finders, wonach dieser den Ring zunächst für wertlos hielt, als „Unfug".

Die Klage auf Finderlohn war bisher nicht erfolgreich. So gewährte das Gericht in Salzburg dem Finder bereits keine Verfahrenshilfe, weil es erklärte, eine Klage auf Finderlohn müsse am Wohnort Jaggers eingebracht werden. Und dieser befinde sich in London. Der Anwalt des Finders berief gegen diese Ansicht. Er würde weiterhin gerne in Österreich klagen, zumal bei einem Prozess in England ein fünfstelliger Kostenvorschuss fällig wäre.

Haftet man für seinen Anwalt?

Losgelöst vom Streit um den Finderlohn wurde in Österreich aber ein Prozess wegen Ehrenbeleidigung zugelassen, den der Finder gegen Lansky und Jagger anstrengte. Der Bautechniker fühlte sich gekränkt, nachdem er von Lansky als Lügner dargestellt wurde, meinte der Mann. Und für die Aussagen ihres Advokaten habe auch Jagger gerade zu stehen, argumentierte der einstige Finder des Rings. Das Landesgericht Salzburg wies zunächst die Klage ab, vor dem Oberlandesgericht Linz in zweiter Instanz konnte der Bautechniker aber einen Erfolg verbuchen: Das Gericht entschied, dass Anwalt Lansky eine rufschädigende Tatsachenbehauptung und ein ehrverletztendes Werturteil aufgestellt habe, dafür müsse er einstehen. Jagger könne man aber nichts anlasten. Man hafte nicht, nur weil man einen Rechtsvertreter beauftragt hat, der ehrverletzende Worte verliert.

Der Oberste Gerichtshof (6 Ob 258/11a) entschied aber nun zudem, dass auch Lansky keinen Schadenersatz leisten muss. Er habe zum Lügenvorwurf die Worte „aus unserer Sicht" beigefügt und ganz generell nur den subjektiven Rechtsstandpunkt seiner Mandantin untermauert. Dies sei im Rahmen eines Rechtsstreits zulässig. Trotz „drastischer Wortwahl" liege daher keine Ehrenbeleidigung vor. Der Salzburger geht leer aus.

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29 Kommentare
 
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Gast: FinderPepi
12.02.2012 10:35
0 0

Sofort bei der Fundbehörde anzeigen

und als Pfand für den Finderlohn behalten
sich auch die Rechte des Eigentumserwerbs
für den Fall wahren, dass sich der Verlustträger nicht meldet, wäre aus "unserer Sicht" wohl auch möglich gewesen.

So hätte BJ in Ö klagen müssen, hätte sie den Finderlohn nicht zahlen wollen

Gast: als Kleiner
12.02.2012 05:21
1 0

muss man kuschen

Ich würde sagen, der ehrliche Finder bezahlt 10000,- an die Frau Jagger und bedankt sich beim Herrn Gabriel Lansky für die freundliche Wortwahl und verspricht, niemals mehr die österreichischen Gerichte wegen derartiger Lappalien zu behelligen.

Gast: Ringe und mehr
12.02.2012 00:44
1 0

Na ganz toll...

Hier kann man wohl leider wirklich nur sagen, dass es besser zu sein scheint, irgendwelche Fundstücke einfach liegen zu lassen...kann ich denn wissen, wie lang etwas schon herumliegt? Unter Umständen ist der Verlust schon eine Woche her, ich finde den Gegenstand und gebe ihn gleich ab, dann kann man mir also trotzdem einen Strick daraus drehen und behaupten, ich hätte das Teil schon eine Woche behalten...irgendwie widerspricht diese ganze Entscheidung also meiner Meinung nach dem Sinn des Finderlohns, aber gut...

Gast: Besserwissi
11.02.2012 20:43
0 0

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand...


0 0

Ich kenne die Vorgänge von Salzburg nicht genau, aber ...

1. Für die Rückgabe von wertvollen Fundstücken ist das keine große Motivation.

2. Es wäre spannend, was passiert, wenn Fr. Jagger wieder einmal etwas verliert ...

1 0

Unfassbar

1. Wenn ich nach 2 Wochen zB. 10.000 Euro zurückbekomme, die ich für immer verloren geglaubt habe, würde ich den Finder abbusseln - und nicht mit ihm einen Gerichtsstreit führen. Für mich ist Fr. Jaggers Vorgehensweise nicht nachvollziehbar - und auch ihr politisches Engagement diskreditiert.

2. Ist das mit der "sofortigen" Abgabe beim Fundamt dem normalen Bürger zumutbar, dass er das weiß ? (Mir war das neu.) Mit der Zeit ist es schon für jeden Lebensbereich notwendig, einen Rechtsanwalt zur Seite zu haben.

3. Völlig unverständlich ist, dass nicht der Ort des Geschehens Gerichtsort sein kann. Wie kommt man als Finder in Österreich dazu, einen Finderlohn in Saudiarabien oder den Feuerlandinseln einzuklagen - wenn der Besitzer zufällig von dort kommt ? Wenn man damit vergleicht, über welch abenteuerliche Konstruktionen US-Gerichte sich als zuständig für Klagen erklären scheint es, dass die österreichische Justiz die eigene Bevölkerung im Stich läßt.

4. Für die Rückgabe-Moral von Findern ist die ganze Sache jedenfalls verheerend. Es kann der Eindruck entstehen, dass man größte Schwierigkeiten bekommen kann, wenn man Wertsachen abgibt.

Er hat ihn "gefunden"

dann nach einer Verwertung gesucht und als das erfolglos war hat er ihn zurückgegeben...
"Aus meiner Sicht" die wahrscheinlichste Variante...

0 0

Re: Er hat ihn "gefunden" dann nach einer Verwertung gesucht ...

Wer den Schaden hat, braucht sich um Spott nicht zu sorgen ...

Wenn es so gewesen wäre, hätte der Finder bei der Abgabe nur behaupten müssen, den Ring kurz zuvor irgendwo gefunden zu haben ... und schon wäre er aus dem Schneider gewesen.

Das ist ärgerlich : der Finder hat ein sauteures Schmuckstück abgegeben - und zum "Dank" steht er jetzt als möglicher Betrüger da !

Antworten Antworten Aliasa
11.02.2012 16:45
0 0

Re: Re: Er hat ihn "gefunden" dann nach einer Verwertung gesucht ...

Kurz zuvor irgendwo gefunden wäre nicht gut angekommen, denn er kannte ja keine anderen Orte, wo ein Verlust glaubhaft gewesen wäre, außerdem hätte die Tochter vielleicht nicht dicht gehalten.
Dank ist übrigens wirklich nicht nötig: er musste das Ding schleunigst abgeben, sonst wäre er strafbar gewesen.

0 0

Re: Re: Re: Kurz zuvor irgendwo gefunden wäre nicht gut angekommen, denn er kannte ja keine anderen Orte, wo ein Verlust glaubhaft gewesen wäre, außerdem hätte die Tochter vielleicht nicht dicht gehalten.

1. Ich muss doch als Finder nicht begründen, wie das Fundstück dorthin gekommen ist, wo ich es gefunden habe ! (Es kann ja irgendjemand anderer es zuerst gefunden und dann wieder weggeworfen / verloren haben.)

2. Die Tochter darf man ganz bestimmt nicht zur Aussage gegen ihren Vater zwingen.

3. "Dank ist übrigens wirklich nicht nötig"

Bei Menschen mit einer normal-entwickelten Höflichkeit schon. Bei Ihnen hingegen muss es richtig Freude machen, Ihnen etwas zurück zu bringen, was Sie verloren haben :-(

Gast: Wiener Ente
09.02.2012 22:20
6 0

Sehr unklug:

Sowohl vom OGH, der damit ein negatives Beispiel vorgibt ( es werden sich die Leute in Zukunft es sehr wohl überlegen, gefundene Gegenstände von Wert an die Besitzer zurückzugeben, wenn sie damit nur Zorres ernten) als auch vom Rechtsanwalt, der damit zeigt, dass es sich lohnt, ehrliche Finder mit unbedachten Äußerungen gegen seinen Berufsstand aufzubringen. Beide Beispiele werden von der Bevölkerung sehr übel aufgenommen. War das notwendig ??
Warum hat man keinen Konsens gefunden ???

Antworten Aliasa
11.02.2012 19:38
0 0

Re: Sehr unklug:

Der OGH hat über eine Beleidigungsklage des Finders entschieden. Nicht über den Finderlohn. Diese Zores hat der Mann sich ganz allein zuzuschreiben, was klagt er so sinnlos in der Gegend herum ?

Antworten Gast: Alta Badiera
10.02.2012 10:42
0 1

Re: Sehr unklug:

Warum hat der Mensch eigentlich so eine sinnfreie Klage eingebracht ? Seit wann soll es bitte verboten sein, jemandem zu sagen, dass man ihm etwas nicht glaubt ?

0 1

Re: Re: Sehr unklug:

Gibt es einen Unterschied zwischen: "Ich glaube nicht was sie da sagen" und "Was sie sagen ist Unfug"? Mit "aus unserer Sicht" angefügt scheinbar nicht.

Nun, das Ganze sollte man mit dem nächstbesten Polizisten austesten, mal sehen ob da auch nichts Ehrenbeleidigendes herauskommt...

Jeder ziehe selbst seine Lehre aus dieser Causa.

1 0

Re: Re: Re: Sehr unklug:

Hier geht es aber um einen Rechtsstreit. In einem Rechtsstreit muss es möglich sein, die Behauptungen des Gegners als unwahr zu bezeichnen. Wie sollte man sonst einen Mandanten vertreten der etwas anderes sagt als der Gegner? Das gilt auch für Zeugen. Wenn Zeugen für den Prozessgegner aussagen werde ich als Anwalt - um meinen Mandanten bestmöglich zu vertreten - deren Behauptungen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, als unwahr hinstellen müssen, auch wenn ichnden Zeugen dadurch eine Straftat unterstelle.

Antworten Gast: Messalina-X
10.02.2012 10:10
0 0

Re: Sehr unklug:

gut zu wissen

2 0

Re: Sehr unklug:

Das Unterlassen der Rückgabe ist strafbar und zwar im selben Ausmaß wie zB Diebstahl. Das ist kein Kavaliersdelikt sondern je nach Höhe des Fundes mit mehrjähriger Haftstrafe bedroht. Wenn man Fundstücke SOFORT - wie es das Gesetz verlangt - den Behörden übergibt erntet man keine Zorres.

Antworten Antworten pkhh
10.02.2012 13:25
1 0

Re: Re: Sehr unklug:

Zu beachten ist, dass §390 ABGB normiert: "der gemeine Wert der gefundenen Sache 10 Euro nicht übersteigt", also die Abgabe des Fundes ist nur erforderlich, wenn der Wert über 10 € ist. Eine Fundunterschlagung ist nur strafbar, wenn es mit Vorsatz gemacht wird. Ich habe den Ring nie gesehen, aber wenn den der "Finder" wirklich für unter 10 € wert gehalten hat, dann hat sein Verhalten gepasst. Für seine gutgläubigkeit spricht auch, dass er den Ring überhaupt zur Polizei gebracht hat.
Das ergibt überhaupt keinen Sinn. Entweder er wusste den Wert und hätte den Ring weiter behalten oder er wusste den Wert nicht und dann ist es verständlich, dass er 14 Tage gewartet hat. Die Polizei hat ja auch nicht immer offen, nebenbei bemerkt und das kostet Zeit. Ich ziehe die Lehren aus der Sache und werde einen gefundenen Ring einfach liegen lassen. Spart viel Ärger und man muss auch nicht in England klagen.

Antworten Antworten Antworten Gast: Onkel Samu
10.02.2012 13:36
0 0

Re: pkhh

Sie haben was vergessen: wenn er den Ring ernsthaft (!) als vermeintlich wertlos behalten hat, dann wäre das menschlich verständlich und nicht strafbar, völlig richtig - aber fürs Behalten ist eben auch keine Belohnung fällig.
Belohnt wird nur das sofortige Zurückgeben, ohne wenn und aber. Und zwar gerade weil es dafür Mühe und besondere Ehrlichkeit braucht.

Antworten Antworten Antworten Antworten pkhh
10.02.2012 14:53
1 0

Re: Re: pkhh

Ist jetzt die Frage, wie "unverzüglich" zu verstehen ist. Ob das so zu verstehen ist, dass "unverzüglich, nachdem er weiß, dass es über 10 € ist", oder ob er im Fall eines Wertirrtums niemals mehr Anspruch hat und er dumm wäre, wenn er es dann abgibt.
Aber unabhängig davon: "Wenn er es sofort abgegeben hätte, dann müsste er vor englischen Gerichten klagen, obwohl sich der ganze Sachverhalt in Österreich abgespielt hat.
Dh bei Werten bis 2000 € muss also ein Ausländer de facto nie Finderlohn zahlen, da keiner einen so geringen Betrag im Ausland klagen wird. Und das stört mich am meisten.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Aliasa
11.02.2012 01:37
0 0

Re: Re: Re: pkhh

Wenn er sofort abgegeben hätte, hätte er den Finderlohn ja bekommen ...

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten pkhh
12.02.2012 14:44
0 0

Re: Re: Re: Re: pkhh

Nur wenn der Eigentümer freiwillig gezahlt hätte. Wenn nicht, ist der Gerichtsstand England.

Antworten Antworten Gast: Wiener Ente
10.02.2012 13:15
1 0

Re: Re: Sehr unklug:

Bin nicht ganz Ihrer Meinung: Ich hätte einen derartigen Ring auch für wertloses Klunker oder Kinderspielzeug gehalten, so wie man es zu tausenden in diversen Shops wie in der SCS um 10 Euro zu kaufen bekommt. Wenn man erst durch die Presse erfährt, wem das gehört und welchen Wert es repräsentiert und dann abgibt, ist meiner Meinung nach dem Gesetze Genüge getan. Denn wenn sie wertlosen Klunker zur Behörde bringen ernten sie ja nur Spott. Sie können es ja einmal ausprobieren. Kaufen sie einmal so etwas, verlieren es mal absichtlich, ein Bekannter klaubt es auf und bringt es zur Behörde--diese wird sich vor Lachen zerkugeln, Ihnen das wieder in die Hand drücken und als Spielzeug deklarieren. Und da der Finder kein Edelsteinexperte ist, glaube ich ihm.

Antworten Antworten Antworten Aliasa
11.02.2012 01:41
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Re:

Ach was. Niemand mit auch nur halbwegs Verstand verwechselt einen echten Ring mit echtem Stein mit Glasklumpert, wenn er ihn in der Hand hält. Das fühlt sich so deutlich anders an. Experte müsste man nur sein um den genauen Wert zu schätzen. Und sogar wenn man nur Zweifel hat, ist man nicht gutgläubig.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Bianca nicht Jagger
11.02.2012 20:54
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Re: Re:

Hallo, sie gehören wahrscheinlich zu den oberen Zehntausend, der sogenannten 1% Bevölkerung mit etlichen Millionen am Konto. Da kennt man sich natürlich mit solchen Steinchen aus, die zu hause in Massen herumliegen. Und die anderen, die das nicht haben, nicht kennen und nicht in der Hand halten, die sind ja nur halbweg bei Verstand. Das zeigt ein Super-Profil.....

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Re: Re: Niemand mit auch nur halbwegs Verstand verwechselt einen echten Ring mit echtem Stein mit Glasklumpert.

Man kann nur etwas verwechsel, was man kennt. Wie soll man erkennen, wie sich ein echter Stein anfühlt, wenn man so einen noch nie in der Hand gehabt hat ?

Ich würde übrigens auch echten Kaviar oder echten Sekt nicht erkennen.

 
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