Einem Salzburger ist es erneut nicht gelungen, Geld daraus zu lukrieren, dass er einen wertvollen Ring gefunden hat. Der Fall hatte bereits im Sommer 2008 für großes Aufsehen gesorgt. Bianca Jagger, Menschenrechtsaktivistin und Ex-Frau von Rolling-Stones-Legende Mick Jagger, war auf der Suche nach ihrem 200.000 Euro teuren Schmuckstück, das sie in Salzburg verloren hatte. Medien berichteten darüber. Zwei Wochen später meldete sich dann ein Bautechniker aus dem Flachgau bei der Polizei und gab den Ring ab. Der Mann erklärte, dass er das Schmuckstück zunächst als nicht wertvoll einstufte und es daher seiner Tochter als Spielzeug überlassen habe. Nun aber forderte der Bautechniker Finderlohn.
Frau Jagger wandte sich an den österreichischen Rechtsanwalt Gabriel Lansky. Dieser riet dazu, keinen Finderlohn zu zahlen. Die Gründe dafür erläuterte er in einem Zeitungs-Interview: „Der Finder des Schmuckstücks hat zwei Wochen zugewartet, dann erst den Ring abgeliefert. Seine Version, das Juwel sei als Spielzeug für seine Tochter verwendet worden, ist aus unserer Sicht im Übrigen lächerlich. Im Gesetz heißt es, ein Finder muss ein Objekt umgehend, also ohne Verzögerung, den Behörden übergeben. Ich denke, das wäre ein Ansatzpunkt, das könnte man ausjudizieren." Im Gespräch mit der Austria Presseagentur legte der Advokat nach. Er bezeichnete die Version des Finders, wonach dieser den Ring zunächst für wertlos hielt, als „Unfug".
Die Klage auf Finderlohn war bisher nicht erfolgreich. So gewährte das Gericht in Salzburg dem Finder bereits keine Verfahrenshilfe, weil es erklärte, eine Klage auf Finderlohn müsse am Wohnort Jaggers eingebracht werden. Und dieser befinde sich in London. Der Anwalt des Finders berief gegen diese Ansicht. Er würde weiterhin gerne in Österreich klagen, zumal bei einem Prozess in England ein fünfstelliger Kostenvorschuss fällig wäre.
Haftet man für seinen Anwalt?
Losgelöst vom Streit um den Finderlohn wurde in Österreich aber ein Prozess wegen Ehrenbeleidigung zugelassen, den der Finder gegen Lansky und Jagger anstrengte. Der Bautechniker fühlte sich gekränkt, nachdem er von Lansky als Lügner dargestellt wurde, meinte der Mann. Und für die Aussagen ihres Advokaten habe auch Jagger gerade zu stehen, argumentierte der einstige Finder des Rings. Das Landesgericht Salzburg wies zunächst die Klage ab, vor dem Oberlandesgericht Linz in zweiter Instanz konnte der Bautechniker aber einen Erfolg verbuchen: Das Gericht entschied, dass Anwalt Lansky eine rufschädigende Tatsachenbehauptung und ein ehrverletztendes Werturteil aufgestellt habe, dafür müsse er einstehen. Jagger könne man aber nichts anlasten. Man hafte nicht, nur weil man einen Rechtsvertreter beauftragt hat, der ehrverletzende Worte verliert.
Der Oberste Gerichtshof (6 Ob 258/11a) entschied aber nun zudem, dass auch Lansky keinen Schadenersatz leisten muss. Er habe zum Lügenvorwurf die Worte „aus unserer Sicht" beigefügt und ganz generell nur den subjektiven Rechtsstandpunkt seiner Mandantin untermauert. Dies sei im Rahmen eines Rechtsstreits zulässig. Trotz „drastischer Wortwahl" liege daher keine Ehrenbeleidigung vor. Der Salzburger geht leer aus.















Bewerben zahlt sich aus
