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Freund entpuppte sich als verheiratet: Liaison blieb zulässig

11.03.2012 | 18:38 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Ehefrau forderte Geld von Nebenbuhlerin, weil diese nicht sofort Schluss machte.

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Wie muss eine Frau handeln, wenn sie erfährt, dass ihr Lebensgefährte in Wahrheit ein verheirateter Mann ist? Muss sie die Beziehung sofort beenden, oder darf sie der Person an ihrer Seite noch eine Chance geben, alles ins Reine zu bringen? Um diese Frage drehte sich ein Prozess, über den der Oberste Gerichtshof befinden musste.

Denn die Frau des untreuen Ehemannes hatte einen Detektiv beauftragt, der die uneheliche Beziehung aufdeckte. Die Kosten für den Detektiveinsatz, immerhin fast 9800 Euro, forderte die Ehefrau von der Kurzzeitfreundin ihres Mannes ein. Nun kann man Ehestörer grundsätzlich tatsächlich belangen. Doch hier wandte die Freundin ein, dass sie sich eigentlich immer korrekt verhalten habe. Tatsächlich wusste sie zunächst gar nichts vom wahren Leben ihres Freundes. Dieser hatte ihr nämlich erzählt, dass er schon seit zwei Jahren geschieden sei. Auch nach außen hin trat man ab Jänner 2010 als offizielles Paar auf. Man ging gemeinsam aus, vergnügte sich beim Ski- und Radfahren, ging spazieren, joggen und shoppen. Auch der Sex – und damit der formelle Ehebruch – durfte nicht fehlen. Die Ehefrau wusste wiederum vom Doppelleben ihres Mannes nicht. Ihr erzählte der Mann nämlich immer wieder neue Ausreden für sein Fernbleiben, etwa dass er zum Radfahren in der Toskana sei.

Erst im März erfuhr die Freundin, dass ihr Romeo seinen Ehestand verschwiegen hatte. Nun aber erzählte er ihr, dass die Ehe schon längst am Ende sei. Auch einen Scheidungstermin gebe es bereits. Die Freundin war besänftigt und blieb mit dem Mann liiert. In der Zwischenzeit hatte aber die Ehefrau schon Verdacht geschöpft. Sie beauftragte einen Detektiv, der ebenfalls im März die Beweise für die außereheliche Beziehung sicherstellte.

 

Versprochene Scheidung abgesagt

Doch es sollte für die Freundin noch dicker kommen: Der Mann einigte sich nun mit seiner Gattin darauf, die Ehe doch fortzuführen. Der bereits für 28.April anberaumte Scheidungstermin wurde nicht wahrgenommen. Noch am selben Tag endete die Beziehung zwischen der Freundin und dem Mann. Jetzt, wo sich das Ehepaar wieder vertrug, überlegte es, wie man das Geld für die Detektivkosten zurückbekommen könnte. Und nun klagte die Ehefrau die (inzwischen Ex-)Freundin ihres Mannes. Diese habe schließlich die außereheliche Beziehung auch noch von März bis April fortgeführt, obwohl sie gewusst hatte, dass sie es mit einem verheirateten Mann zu tun habe. Daher solle die Ehestörerin doch die Detektivkosten begleichen.

Das Bezirksgericht Enns wies die Klage ab: Die Frau habe die uneheliche Beziehung schließlich nur fortgesetzt, weil der Mann erklärt hatte, dass es bereits einen Scheidungstermin gebe und die Ehe am Ende sei. Das Landesgericht Steyr in zweiter Instanz sah das ähnlich: Die Freundin habe auf die Zusicherungen des Mannes vertrauen dürfen, zumal diese „weit über die allgemeinen Zusicherungen eines verheirateten Sexualpartners hinausgingen“. Man könne der Freundin auch nicht vorwerfen, leichtgläubig gewesen zu sein. Denn sie habe ein konkretes Ultimatum (Scheidungstermin) gesetzt. Und als der Termin geplatzt sei, habe die Freundin sofort die Konsequenz gezogen.

Auch die Höchstrichter gaben der Freundin recht: Von einer „Maßstabsfigur“ (darunter verstehen Juristen einen mit Werten verbundenen Durchschnittsmenschen) hätte man nicht fordern dürfen, dass sie sofort Schluss macht. Erst als klar war, dass aus der Scheidung nichts wird, habe die Freundin die Liaison beenden müssen. Das habe sie getan, daher müsse sie nicht für die Detektivkosten aufkommen (3 Ob 232/11f).

Auf einen Blick

Eine Ehefrau scheiterte mit dem Versuch, der Kurzzeitfreundin ihres Mannes Detektivkosten aufzuerlegen. Der Detektiv hatte den Ehebruch festgehalten. Die Freundin muss aber nicht zahlen. Zuerst wusste sie nicht, dass der Mann verheiratet war. Und dann hat der Mann versichert, dass es schon einen Scheidungstermin gibt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.03.2012)

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13 Kommentare

"Gell Schatzi, Deine jetzt-nicht-mehr-Freundin ist doch sicher Haushalts- und Haftpflichtversichert, oder?"

Wie niveaulos kann man sein?

Das mit Frau, Freundin, etc machen eh alle, Männlein wie Weiblein, gehören ja auch immer mindestens zwei dazu. Am Ende wird der Koffer gestanzt, muß mit eingezogenem Schw...z zur Frau zurück. Banalität...

Die Idee das Geld für den Detektiv vor Gericht zurückzuschnorren ist schon schräger. Aber jetzt will sich der Mann ja auch rächen, weil er "verlassen" wurde. Na von mir aus, ein Kurzschluß halt...

Aber mit der Geschichte in die zweite Instanz zu gehen ist echt unglaublich. Was für niveaulose Vollidioten müssen das sein? Als nächstes lassen sich beide wohl wegen Burnout frühpensionieren...

Gast: Constanze
12.03.2012 20:45
0 0

Hahn im Korb

Menschlich gesehen sind die Positionen in der Wertigkeit unserer Landes schwachsinnig eindeutig und juristisch mehrdeutig.

1. Mann
2. das Geld
3. die Frauen

Zwei Frauen kämpfen um die Gunst eines Mannes, der beide betrügt. Eine gewinnt immer.......dann steht das Geld im Vordergrund.....und der Mann kommt ungescholten davon........

Hochwürden drückt ein Auge zu. Habe die Ehre!


Antworten Gast: verinus
13.03.2012 09:37
0 0

Re: Hahn im Korb

wie kommens darauf?

klingt für mich viel mehr nach: selber schuld, kein mitleid. die frau wusste genau was für einer er ist.

Recht geschieht denen: Jetzt haben sie auch noch die Prozesskosten zu tragen


den Typen...

... hat sie zurück genommen? Die arme "Freundin" erst zum Narren gehalten und dann wird sie noch verklagt.

Irgendwie kommt das Doppelleben bei den Hobbyradlern sehr häufig vor...

Das Recht geht auch seltsame Wege, "Ehestörung", da gehören schließlich 2 dazu, in der heutigen Zeit könnte man solche Bestimmungen aus den Gesetzbüchern streichen.

Es gibt schon seeeehr kranke Gestalten in

unserem schönen Land.

Gast: iona
11.03.2012 21:59
4 0

eigenartige begründung.

ist es verboten, eine beziehung mit einem mann zu haben, der verheiratet ist?

noch dazu wenn man das gar nicht weiß, oder wenn der schon in scheidung lebt.

es ist doch der mann der beide frauen belogen und betrogen hat, und beiden eine exklusive treue beziehung vorgetäuscht hat (was ja auch wesentliche grundlage für ungeschützten sex ist).
die geliebte hat weder gelogen noch betrogen, weder den mann noch seine frau.

und er wird es wahrscheinlich wieder tun.

Antworten Gast: ah ja
14.03.2012 17:09
0 0

Re: eigenartige begründung.

natürlich wird er es wieder tun, der ist seiner ehefrau überdrüssig geworden, sonst hätt er sich nicht anderweitig engagiert. so eine güteraufteilung bei einer scheidung ist halt manchmal doch teuer und da war ihm das hemd näher als die hose. wenn er eine findet, die mehr geld hat ist er aber sowas von weg.

Antworten Gast: @iona
13.03.2012 10:59
0 0

Re: eigenartige begründung.

Es ist alles eine Frage der Wahrschienlichkeit.

Denn, wie wahrscheinich ist es dass eine erwachsene Perso so BLÖD ist, jahrelang eine intime Beziehung zu haben und nicht zu ahnen dass der Intimpartner ein Doppelleben führt.

Das wäre so ähnlich wie wenn sie zu schnell fahren, und sagen: "Ich habe das Verkehrsschild nicht gesehen". Das wird ihnen garnix gegen die Strafe helfen!

Es gibt eben Annahmen, sich blödzuzstellen und ahnungslos zu spielen hilft in vielen Situationen nicht.

Das Gerich tkann und muss annehmen, dass ein mündiger erwachsener Mensch kritisch ist, und wenn sie nicht behindert ist, gewisse Erfahrungen hat.

Lt. Wahrscheinlichkeits-rechnung ist es nahezu ausgeschlossen dass jemand eine langjährige Beziehung hat, und nichts davon weiss dass der Partner anderweitig gebunden ist.

Blödheit ist keine AUsrede für Strafen; das wäre leicht, dann sag ich einfach ich weiss nicht dassa man in der U-Bahn eine Fahrkarte haben muss, dass man im Restaurant zahlen muss (es steht ja explizit nirgendwo angeschrieben).

SO Dumm ist auch niemand dass er auf so eine Argumentation einsteigt...

Antworten Gast: so ist das
13.03.2012 10:28
0 0

Ehebruch ist nie erlaubt

Ja, es ist verboten, mit einem verheirateten Menschen eine intime Beziehung zu haben. Bis 28.2.1997 Jahre war das sogar noch strafbar (§ 194 StGB, bis zu 6 Monate Gefängnis). Aber auch seit Aufhebung der Strafbarkeit geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Ehe ein absolut geschütztes Rechtsgut ist, in das Dritte nicht eingreifen dürfen. Daher haftet der Ehestörer dem gehörnten Ehepartner für die Detektivkosten, vorausgesetzt natürlich, er/sie weiß oder müsste wissen, dass sein/ihr Schatzi mit jemand anderem verheiratet ist.

Gast: ASVG-Sklave
11.03.2012 21:12
2 0

Sachen gibt´s

und dann noch prozessieren?

mit dreimaligem ruf "ich verstoße dich!"

ersparen sich viele sogar das prozessieren.

Antworten Gast: asdfasdfasdfasdf
12.03.2012 10:42
1 0

Re: Sachen gibt´s

Beim Geld endet die Freundschaft.