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Beamte dürfen Geschenke sogar fordern

22.04.2012 | 18:18 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Experte Fiedler verlangt, dass neben dem Strafrecht auch das Dienstrecht überarbeitet wird. Einigkeit bestand unter den Diskutanten, dass es mehr als nur Paragrafen bedarf, um Korruption einzudämmen.

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Wien. Die Koalition arbeitet an einer Verschärfung des Korruptionsstrafrechts, Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler ist das aber nicht genug: „Es fehlt das Gesamtkonzept“, meinte der Vertreter von Transparency International beim letztwöchigen „Rechtspanorama an der WU“.

Die Politik habe zu wenig bedacht, dass man neben strafrechtlichen Regelungen auch im Disziplinarrecht Änderungen benötige. Fiedler verwies etwa auf das Beamten-Dienstrechtsgesetz: Laut diesem bleibt es sanktionslos, wenn sich Beamte für eine Amtshandlung beschenken lassen, solange es sich um „orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten“ handelt. Und laut Gesetz bleibt der Beamte selbst dann ohne Strafe, wenn er dieses Geschenk zuvor richtiggehend gefordert hat. „Und dafür habe ich gar kein Verständnis“, meinte Fiedler. Überhaupt fungierte Fiedler als mahnende Stimme: „Die Korruption beginnt bereits in unteren Bereichen, wo sie nicht erkannt wird“, meinte der Experte. Etwa, wenn man Arzt oder Krankenschwester Geld zusteckt. Oder wenn ein Bürger zu seinem Abgeordneten geht und um eine günstige Wohnung für sein Kind bittet – worauf der Politiker ihm nahelegt, im Gegenzug der Partei beizutreten. „Das ist nicht strafbar, aber es ist Korruption“, betonte Fiedler, der die „Verluderung“ der Sitten anprangerte.

In einigen Bereichen wird aber die Strafjustiz künftig genauer hinsehen. Man werde einen „Lückenschluss“ vornehmen, erklärte Christian Pilnacek, Chef der Strafrechtssektion im Justizministerium. So war es bisher zwar für österreichische EU-Abgeordnete strafbar, wenn sie Geld annehmen und dafür parlamentarische Anfragen stellen – für Mandatare des Nationalrats aber nicht. Nun werden auch Letztere einbezogen. Zudem werden alle Korruptionsbestimmungen auf Unternehmen ausgeweitet, an denen die öffentliche Hand zumindest zur Hälfte beteiligt ist. Und Minister, Landeshauptleute und Bürgermeister dürfen künftig für Amtshandlungen auch dann keine Geschenke annehmen, wenn die Handlung an sich korrekt war. Für Beamte gibt es diese Regelung schon: Stellt ein Beamter etwa einen neuen Pass extra schnell aus, weil er dafür ein Geschenk erhält, ist er strafbar. Auch wenn die Verlängerung des Passes an sich korrekt war, erklärte Susanne Reindl-Krauskopf, Strafrechtsprofessorin an der Uni Wien.

Aber kann man mit Rechtsvorschriften allein die Korruption in den Griff bekommen? „Es gibt wenig korrupte Menschen. Es gibt Menschen, die korrumpiert werden“, meinte Martin Winner, Professor für Unternehmensrecht an der WU Wien. Er empfiehlt, Netzwerke und Geflechte zu meiden. Zudem solle man bei heiklen Gesprächen immer noch eine Person mitnehmen, ganz nach dem Motto: „Traue niemandem, auch nicht dir selbst.“ Zudem müsse man Compliance – also die Überwachung von Vorgängen innerhalb von Unternehmen – ernst nehmen. „Man glaubt, das Strafrecht ist der große Problemlöser, aber das ist es nicht“, meinte Pilnacek. „Das Strafrecht ist nur die letzte Bastion“, sagte Reindl-Krauskopf. Kein Problem hat sie daher damit, dass das neue „Anfütterverbot“ im Strafrecht erst bei Geschenken ab 100 Euro greifen soll. Alles darunter könne man ruhig im Dienstrecht regeln.

 

Schlagabtausch zum Anfüttern

Anfüttern bedeutet, dass man einen Amtsträger mit einem Geschenk gefügig stimmt, aber keine Gegenleistung ausmacht. Fiedler fordert, dass man beim Anfüttern auch im Strafrecht niedrigere Grenzen ansetzt: „Hundert Euro sind zu viel.“ Zudem stieß sich der Experte daran, dass die neue Bestimmung nach dem Entwurf des Justizministeriums weniger scharf sein soll als der alte Anfütter-Paragraf: Dieser ist 2008 eingeführt und 2009 abgeschafft worden. Pilnacek rechtfertigte dies damit, dass der alte Paragraf unpräzise war und für Verunsicherung gesorgt habe. Verunsichert seien nur jene gewesen, die das Gesetz hätte treffen sollen, entgegnete Fiedler. Diese hätten lobbyiert, damit das Gesetz verschwindet. Die Regelung aus dem Jahr 2008 verbot Geschenke, die in Hinblick auf die Amtsführung gegeben wurden. Nun wollte das Ministerium, dass Anfüttern erst dann strafbar ist, wenn das Geschenk gegeben wird, um ein mögliches Amtsgeschäft anzubahnen. Am Sonntag wurde aber bekannt, dass das Ministerium die Definition des Anfütterns noch verändern will, um Kritikern entgegenzukommen.

Man werde auf Gesetze nie verzichten können, meinte Fiedler, der aber appellierte: „Es kommt hoffentlich niemand auf die Idee, einen Mord nur deswegen nicht zu begehen, weil das strafbar ist – und genauso sollte es bei der Korruption sein.“

Auf einen Blick

Das Rechtspanorama an der WU ist eine Veranstaltungsserie der „Presse“ und der Wiener Wirtschaftsuni. Bei der letzwöchigen Veranstaltung debattierten Experten zur Frage, ob Korruption mit Recht in den Griff zu kriegen ist. Die Conclusio: Strafnormen muss es geben, doch es bedarf vor allem eines Gesinnungswandels in der Gesellschaft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2012)

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34 Kommentare
 
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...

laecherlich wie ausgefeilt man strategische minderleistung hier legitimiert, das kann ich viel besser...

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Und?

Werden auch Feiern im Bekannten- und Freundeskreis strafbar? Auch hier kommt es ja zu einer Beziehung, die man zu seinem Vorteil ausnutzen kann?

Gast: pan-tora
27.04.2012 09:30
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ich auch

ich darf auch geschenke fordern - nur geben wird mir keiner welche...

Wahrheit oder Pflicht

Kindisches Getue um moralische Mindesterfordernisse des gedeihlichen gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Gibt es eigentlich schon den Erlass zur verpflichtenden Geschenkannahme bzw. zur verpflichtenden Geschenkleistung? Mitzi könnte ja eine Naturalsteuer einführen dann könnten die Gaben von den richtigen Schenkern noch besser von der/den Steuer/n abgesetzt werden und Mitzi müsste nicht bei den Schweizern für die Überlassung von ein paar Cent herumjammern.

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Anfütterungsverbot?

Dann mit gutem Beispiel vorangehen und sofort die Parteienförderung verbieten!

Gast: Hermann vom Gipfel
24.04.2012 11:03
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DEr Österreichische Verein der Plünderer wird das gleich

als Handlungsanweisung verstehen. Beamte dürfen also Geschenke fordern.

Gast: total crash
23.04.2012 20:05
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Mit Geschenken kann man ein Verfahren,Bescheid,

wenn es im Rahmen der Gesetzeslage ist ,unglaublich beschleunigen,weiß man ohnedies in bestimmten Kreisen.

So ah Neuigkeit is des ah ned ;o)

...Experte Fiedler verlangt, dass neben dem Strafrecht auch das Dienstrecht überarbeitet wird...Fiedler, der die „Verluderung" der Sitten anprangerte...Man werde auf Gesetze nie verzichten können, meinte Fiedler...

Es ist bewundernswert, wie Dr. Fiedler alles auf den Punkt bringt.

Eine Anregung an den (Anti)korruptionsexperten und ehemaligen Leiter des Verfassungskonvents Dr. Fiedler zur Änderung des Diszplinarrechts für öffentlich Bedienstete:

Im Disziplinarrecht mussen die Regeln eines fairen Verfahrens beachtet werden. Dies hat der UN Menschenrechtsausschuss in Genf in einer Entscheidung gefordert:

SFH-0143 / UN Menschenrechtsausschuß - VIEWS vom 20.07.2004 PERTERER vs AUSTRIA

(nicht amtliche) Übersetzung ins Deutsche durch das Bundeskanzleramt

http://so-for-humanity.com2000.at/files/1780.pdf

Ansonsten war diese äußerst interessante Veranstatung zu kurz. Es konnten wichtige vom Publikum gestellte Fragen nicht beantwortet werden:

SFH-4922 Presse Diskussion : Korruption mit Recht in den Griff kriegen, 16.4.2011 18.00 Uhr, Diskussionsbeitrag Dr. Lederbauer
Ort: Festsaal der WU Wien, Augasse 2-6, Zeit: 16.4.2011 18.00 Uhr, Teilnehmer: Franz Fiedler, Christian Pilnacek, Sussanne Reindl-Krauskopf, Martin Wimmer,

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=124&aid=5665&page=

http://so-for-humanity.com2000.at


Gast: 1. Parteiloser
23.04.2012 14:00
3 0

Totalversagen von Gesetzgebung, Parteien und Justiz!

Die Resultate:

Korruption ist in Österreich in vielen Bereichen üblich.

Korruption finden in allen geschützten Bereichen als Tagesgeschäft statt. Das gilt besonders dann, wenn man den grausigen Posterl- und Amterlschacher auch als korrupten Vorgang einstuft.

Obwohl der direkte Korruptionsschaden zwischen 3.000 und 6.000 Mio. Euro liegen soll, so werden nicht einmal 1% der Korrupten vor Gericht gestellt und auch nicht 1% der Gelder sichergestellt.

Die Parteien schützen die korrupten Vorgänge in den eigenen Bereichen, und genauso dort findet die Masse statt, durch Gesetzgebungsfehler und durch den Zugriff / Missbrauch der Justiz. Das geht soweit, dass sogar der Strasser noch immer nicht einsitzt obwohl er, nach eigenen Aussagen, mehrfach Gesetze verlauft hat.

Das Korruptionsproblem ist keineswegs nur auf die Politiker beschränkt, es betrifft die öff. Bediensteten auch in weiten Bereichen, wenn man brauchbare ethische Grundlagen ansetzt.

Ich bin der Meinung, dass die menschenrechtswidrige Umverteilung durch den Gesetzgeber (ÖBB, Beamte, Kammern) auch eine Art von Korruption ist. In Österreich haben ja Interessensvertreter einen direkten Zugriff auf die Gesetzgebung und diesen Zugriff auch in eigener Sache sein Dekaden missbraucht. Ich würde das als Korruption des Parlamentes, mit Klubzwang, einordnen.

Das Resultat ist eine Staatlichkeit als korrupter Misthaufen, perfekt repräsentiert durch den korrupten Inseratenkanzler.

Antworten Gast: Es_reicht
23.04.2012 16:49
1 0

Re: Totalversagen von Gesetzgebung, Parteien und Justiz!

Absolut richtig, ganz meine Meinung.

Das ist eine beinharte Umverteilung von der Masse der Steuerzahler zu den bislang "effizientesten" Lobbyisten.

Leider hat das die Masse bislang noch immer nicht begriffen, ansonsten wäre diese nicht so zahm.

Einseitige Bestrafung hilft gar nix!

In Indien kommen Firmen die der versuchten Korruption überführt wurden für einige Jahre auf eine schwarze Liste und werden von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Dabei ist es unerheblich ob die Firma diesen Versuch aktiv gefördert hat oder ohne deren Wissen durchgeführt wurde.

Re: Einseitige Bestrafung hilft gar nix!

Würde das bei uns so laufen, würde z.B. die hiesige Bauwirtschaft bis auf ein paar kleinere Unternehmen regelrecht ausradiert. Gewisse Größen exisitieren fast nur wegen der wohlwollenden Auftragsvergabe durch die Öffentliche Hand oder den durch Steuergeld unterhaltenen Unternehmen.
Und so manch eine andere Branche hätte ebenso zu kämpfen, wenn es z.B. nicht mehr so leicht wäre Umwidmungen, Baubescheide, Betriebsstättengenehmigungen o.ä. per Freundschaftsdienst zustellen zu lassen.

Gast: Es_reicht
23.04.2012 11:24
4 0

Beamte dürfen Geschenke sogar fordern


Dieser Schwachsinn und die ganzen restlichen "Sonderregelungen" der Beamtenschaft, von welchen der unprivilegierte und ausgebeutete Steuerzahler höchstens träumen kann, gehören raschest abgeschafft !!!

Gast: Waldquelle
23.04.2012 09:11
4 1

Landesüblich

Ganz nachvollziehen kann ich Fieder nicht.

Es ist genau die Kunst zwischen Kleinigkeiten (landesüblichen Aufmerksamkeiten) und Bestechung zu unterscheiden. Das ist auch die Grenze zwischen Strafbarkeit und Straflosigkeit.

Wenn er dann das Kuvert an die Stationsschwester mit den ÜBLICHEN Aufmerksamkeiten in einem Zug nennt, liegt er daneben. So wird man wohl noch jemanden ungestraft auf einen Kaffee einladen oder dem Finanzamtsprüfer in das Zimmer eine Flasche Mineralwasser hinstellen dürfen. Das Kuvert überschreitet die übliche Aufmerksamkeit aber sehr deutlich und gehört gnadenlos verfolgt.

Ganz abgesehen davon haben wir in Österreich ein gewaltiges Korruptionsproblem - nämlich OBEN, nicht unten. Und hier muss man ansetzen.

Re: Landesüblich

Das Korruptionsproblem zieht sich augenscheinlich durch alle Ebenen der Verwaltung und ich meine auch deutliche Anzeichen für Korruption in den ausführenden Reihen der Exekutive zu orten. Die gewissen Wachzimmerkaiser, die ihre Kompetenzen weitest überschreiten ziehe ich hier ebenso in Betracht wie das Wohlwollen bei Verkehrskontrollen wenn einer z.B. die Parkkarte für ein passendes Firmengelände hinter der Windschutzscheibe hat oder mit den passenden Vereinsinsignien glänzen kann.

Warum Österreich bei der EU noch nicht um Fördergelder für diesen einmaligen Korruptionssumpf angesucht hat ist mir nach wie vor schleierhaft.

Gast: diga
23.04.2012 08:30
6 0

typisch österreich...

...der fisch beginnt am kopf zu stinken u was macht man? man schlägt den schwanz ab ;-)
mfg diga
ps: wg an kuli u an flaschl wein schei**** sich die großkopferten an...aber der e.strasser läuft frei herum...mehr braucht man net sagen

Gast: Frau Knolle
23.04.2012 06:41
2 0

man würde doch meinen

dass bei derartigen Gesetzeskonflikten wie dem Anfütterungsverbot im Strafrecht vs. dem "Geschenksforderungsrecht" im Disziplinarrecht der VfGH umgehend einschreitet um diese Gesetzeskollision zu beheben (sprich ans Parlament zu verweisen). - Nicht bei diesen Typen vom Judenplatz. Eine totale Reform dieses Blindgängervereins wäre angebracht.

Re: man würde doch meinen

Wo kein Kläger, da erst recht kein Richter. Und bitte wer stellt sich hin und beschreitet den Rechtsweg, weil die gesamte Geschenkannahme gar so stressig ist? Da wird eher noch darum gestritten mehr Urlaub gewähren zu können, damit der ein oder andere gestiftete Segeltörn noch versicherungsrechtlich korrekt untergebracht werden kann.

Antworten Antworten Gast: Frau Knolle
26.04.2012 21:18
0 0

Re: Re: man würde doch meinen

Sollte das ein Argument gewesen sein, dann wäre es ein Grund mehr den hoffnungslos überforderten Verein am Judenplatz abzuschaffen. Überfordert oder korrupt? - man ist sich diesbezüglich nicht sicher.

Einfach nur erbärmlich ...

Die sogenannten Bewertungskommissionen, welche bei Ausschreibungen im öffentlichen Dienst den bestgeeignetsten herausfinden sollen, mit Personalvertretern nach dem jeweiligen Ergebnis der letzten PV-Wahlen (Proporz) im jeweiligen Ministerium besetzt und mit den weiteren Mitgliedern der hohen Beamtenschaft ausgestattet, die natürlich auch entweder BSA oder ÖAAB-Mitglieder sind (inoffiziell versteht sich), schlagen dann dem Herrn BM die bestgereihten KandidatInnen vor:

Zwei ÖAABler (ÖVP), einer BSAler (SPÖ) und ein "Aufrechter" unabhängiger. Wer es wird?

Bei einem SPÖ geführten Ressort sicher der BSAler, der wahrscheinlich vor kurzem dem Verein beigetreten ist und rasch Karriere machen will – Gratulation, geschafft!

Aber laut Herrn Fiedler wäre das ja eigentlich auch "anfüttern", wenn man einem Beamten „subkutan“ nahelegen würde, einer politischen Organisation beizutreten um "etwas zu werden". Daran wird sich jedoch auch in hundert Jahren in unserem Land nichts ändern. ZU vernetzt und verwoben ist das politisch-korrupte System. Es hat viele von uns von sich bedingungslos abhängig gemacht.

Dieses scheinheilige Getue in Österreich ist einfach nur mehr peinlich!

Antworten Gast: herjemmineh
23.04.2012 07:11
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Re: Einfach nur erbärmlich ...

danke für ihren treffenden kommentar. genau so wird agiert !!!!!!

Gast: Geroo
22.04.2012 20:51
1 0

Dr. Fidler hat vollkommen recht !!!!!


Korruption

Der Fiedler übertreibt ein bisserl. Wenn ich einer Krankenschwester 10 oder 20 Euro für eine liebevolle Betreuung im Krankenhaus bezahle ist das keine Korruption, sondern ein kleines Dankeschön. Ich gebe das Geld ja bei der Entlassung und nicht im Vorhinein. Als nächstes darf man dann im Gasthaus oder Restaurant dem Kellner kein Trinkgeld mehr geben. Einfach weltfremd.
Aber wie man so schön sagt: "Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen."

Re: Korruption

Der Kellner muss auch sein Trinkgeld über die Trinkgeldpauschale versteuern, während die Maut- und Schutzgeldeinnahmen aus meiner Sicht eine Steuerhinterziehung darstellen.
Aber unsere Mitzi schaut da lieber in die Schweiz. Könnte ja genauso gut eine Steuer auf Korruptionsleistungen einführen um ordentlich Schotter für die Staatskasse zu bekommen.

Re: Korruption

Fiedler spricht sich nicht gegen eine Spende an die Kaffeekasse aus wenn man mit der Leistung außerordentlich zufrieden war, sondern gegen das "Geschenk" z.B. eines Verwandten an das Pflegepersonal um wärend des Aufenthaltes begünstigt zu werden.

Antworten Gast: Ich füttere Hunde, Pferde und Säue, aber keine Beamten an
22.04.2012 23:00
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Re: Korruption

Bekommt die Krankenschwester nicht für Ihre Leistung ein Entgelt überwiesen?

Damit ist ja schon alles abgegolten, oder?

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Das Selbe gilt auch für Beamte: Sie bekommen ihren Gehalt und in der Pension noch immer 80 Prozent des Letztbezugs, was verglichen mit ASVG-Pensionisten einen massiven Unterschied darstellen kann. Damit sind sie ja für ihre Leistung augegolten, nicht wahr? Warum soll man dann noch Beamte "anfüttern" dürfen/können/sollen? Sind 80 Prozent des Letztbezugs, de facto Unkündbarkeit, verglichen mit der Privatwirtschaft oft geringere Arbeitsleitung und viele weitere Privilegien nicht "Anfütterung" genug? Brauchen diese Leute noch "Geschenke", damit sie in ihrer bezahlten Dienstzeit das tun, was sie ohnehin tun sollen, nämlich arbeiten?

 
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