Familienzusammenführung für Türken erleichtert

Nach Urteil Familienzusammenfuehrung erleichtert
Nach Urteil Familienzusammenfuehrung erleichtert(c) AP (OSMAN ORSAL)
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Die Entscheidung der Gerichte erleichtert Türken die Familienzusammenführung. Für Türken, die als Arbeitnehmer neu nach Österreich einreisen wollen, wird das Urteil jedoch wenig bringen.

Wien. Für Türken gelten alle seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 erfolgten Verschärfungen im Fremdenrecht nicht. Das zeigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs. Davon dürfte aber nicht nur ein Türke im Anlassfall profitieren: Ein mit einer Österreicherin verheirateter Mann erreichte, dass er nicht in die Türkei zurück muss, um von dort einen Antrag auf Aufenthalt zu stellen.

Das Urteil habe auch Auswirkungen auf Türken ohne österreichischen Ehepartner, analysiert Experte Metin Akyürek, Rechtsanwaltsanwärter in der Wiener Kanzlei Jarolim Flitsch. Grund ist ein vor Jahrzehnten geschlossenes Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei. Dieses legt fest, dass auch türkische Selbstständige sowie Arbeitnehmer (Letztere erst, wenn sie bereits legal in einem EU-Staat sind) fremdenrechtlich nicht schlechter behandelt dürfen, als es vor dem Abkommen der Fall war. Für das EU-Gründungsmitglied Deutschland gilt etwa, dass die Türken nicht schlechter behandelt werden dürfen als 1971. Für Österreich gilt das Jahr 1995, weil man in dem Jahr der EU beitrat. Hätte Österreich sich dem Abkommen mit der Türkei nicht anschließen wollen, hätte es das vor dem EU-Beitritt bekannt geben müssen. Nun aber geht das EU-Recht in diesem Punkt heimischen Gesetzen vor.

Für Türken, die als Arbeitnehmer neu nach Österreich einreisen wollen, werde das Urteil jedoch wenig bringen, meint Akyürek im Gespräch mit der „Presse“. Denn die Arbeitserlaubnis könne Österreich den Türken nach wie vor verweigern, und ohne Arbeitserlaubnis werde man das Land verlassen müssen. Profitieren werden aber Türken, die schon hier leben. Und auch für ihre Angehörigen gelten im Rahmen der Familienzusammenführung die älteren, leichteren Regeln. Selbst die dafür anfallenden Gebühren, die seit 1995 stark erhöht wurden, müssten nun verringert werden, sagt Akyürek.

Umgekehrt dürfen sich auch EU-Bürger, die in die Türkei einwandern wollen, auf ältere, weniger strenge Gesetze berufen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.04.2012)

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