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Einigung: Bürger dürfen künftig alle Gesetze anfechten

29.04.2012 | 18:22 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Die Parlamentsparteien beschließen, dass Rechtsuchende auch selbst Zivil- und Strafnormen vor den Verfassungsgerichtshof bringen dürfen. Neue Regeln wird es in Zukunft auch vor dem Verwaltungsgerichtshof geben.

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Wien. Spektakulär wie selten noch werden am Mittwoch die Beschlüsse des parlamentarischen Verfassungsausschusses ausfallen. Denn die Reformen im Gerichtsbereich betreffen jeden Bürger.

Im Zuge der Reform der Verwaltungsgerichte wird man nun auch Bürgern im Zivil- und Strafrechtsbereich neue Rechte geben. Wer in einem Prozess behauptete, dass er von einem verfassungswidrigen Gesetz betroffen ist, konnte bisher nämlich nicht selbst zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) gehen. Der Bürger konnte nur anregen, dass das Zivil- oder Strafgericht die Norm den Verfassungshütern vorlegt. Wenn das Gericht aber nicht vorlegen wollte, war der Rechtsuchende machtlos. Künftig wird das anders: Bürger werden sich im Zuge der neuen Gesetzesbeschwerde direkt an den VfGH wenden können, wenn das Zivil- oder Strafgericht die Vorlage verweigert hat. Wie „Die Presse“ erfuhr, werden die fünf Parlamentsparteien am Mittwoch einen entsprechenden Entschließungsantrag verabschieden.

Das konkrete Gesetz dazu soll nun im Kanzleramt ausgearbeitet und bis 20. Juni dem Parlament übermittelt werden. Dabei gilt es, sich auf rechtlich neues Terrain zu begeben. Schließlich soll es künftig möglich sein, dass ein bereits rechtskräftiges Urteil eines Zivil- oder Strafgerichts wieder außer Kraft tritt. Nämlich dann, wenn der Betroffene vor dem VfGH erreicht, dass die Norm, die dem Urteil zugrunde liegt, aufgehoben wird. Vor allem diese Neuerung stößt den Zivil- und Strafrichtern am Obersten Gerichtshof (OGH) sauer auf. Sie hatten von der Politik (vergeblich) verlangt, auf die Neuerung zu verzichten, damit rechtskräftige Urteile auch rechtskräftig bleiben. Sonst, so die Befürchtung des OGH, komme es zu Verzögerungen, die dem Wirtschaftsstandort Österreich schaden. Der Verfassungsgerichtshof hingegen befürwortet die Reform.

Bereits in Gesetzesform gegossen wird am Mittwoch die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die zahlreiche Verfassungsänderungen nötig macht. Mehr als 120 Senate und Sonderbehörden werden abgeschafft. Ihre Aufgaben übernehmen abhängig von der Materie neun Landesverwaltungsgerichte (für jedes Bundesland eines) bzw. zwei Bundesverwaltungsgerichte (ein allgemeines und eines für Finanzen). Das bringt für den Bürger den Vorteil, dass er bei Beschwerden gegen Bescheide (etwa bei Baugenehmigungen, in Steuerfragen oder bei Verkehrsdelikten) sofort zu „echten“ Berufsrichtern kommt. Über den Landes- und den Bundesverwaltungsgerichten steht dann noch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der sich aber nur mehr mit Fällen, in denen die Rechtslage unklar ist, beschäftigen soll.

 

Anwälten entgegengekommen

Gegenüber dem Regierungsentwurf gibt es aber noch bedeutsame Änderungen, die der parlamentarische Ausschuss am Mittwoch beschließt:
•Wenn eines der neuen Verwaltungsgerichte mit der Entscheidung säumig ist, muss nun doch nicht stattdessen der VwGH entscheiden. Der VwGH selbst hat sich gegen diese Variante gewehrt. Stattdessen wird der VwGH der Unterinstanz nur eine Frist zur Entscheidung setzen. Hintergrund sind die oft sehr komplexen verwaltungsrechtlichen Verfahren, die für die Richter der ersten Instanz leichter zu lösen sind, weil sie Zugang zu Sachverständigen haben. Wenn die Richter der Unterinstanz aber die vom VwGH gesetzte Frist verstreichen lassen, drohen den Richtern dienstrechtliche Konsequenzen.
•Wenn der VwGH jedoch nach einer bereits ergangenen Entscheidung der Unterinstanz angerufen wird, erhält er neue Möglichkeiten. Bisher konnte das Höchstgericht Entscheidungen der unteren Instanzen bloß aufheben. Künftig kann der VwGH auch in der Sache selbst entscheiden, wenn er das für geboten erachtet.
• Die Politik kommt zudem den Anwälten entgegen. Diese hatten sich dagegen gewehrt, dass künftig Verwaltungsrichter bei standesrechtlichen Fragen das letzte Wort haben sollten. Nun wird das letzte Wort beim Obersten Gerichtshof liegen. Und an den Entscheidungen können nun als Laienrichter auch Personen, die aus der Anwaltschaft kommen, mitwirken.

 

Neue Gerichte ab 2014 am Werk

Nachdem der Ausschuss sein Werk vollendet hat, wird die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit noch Mitte Mai vom Nationalrat abgesegnet, der Beschluss im Bundesrat ist für Ende Mai geplant. Damit sind dann die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die neuen Gerichte fixiert. Detaillierte Regelungen im einfachgesetzlichen Rang müssen dann noch bis spätestens Anfang 2014 folgen: Denn in diesem Jahr sollen die neuen Gerichte ihre Arbeit aufnehmen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.04.2012)

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24 Kommentare
Gast: Klugbeisser
06.05.2012 19:28
0 0

Gratulation!

Schon auf dem Boden geltenden Rechts werden die Grundrechte gewahrt: im Strafverfahren va durch das GRBG und durch die Möglichkeit eines Erneuerungsantrags per analogiam (siehe die bahnbrechende E 13 Os 135/06m und die Folgejudikatur), im Zivilverfahren durch die Möglichkeit (bzw durch die Verpflichtung) der Anrufung des VfGH, wenn Bedenken gegen die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes bestehen, im Übrigen durch die ohnehin anerkannte grundrechtskonforme Interpretation der Gesetze.

Die durch diese Gesetzesänderung implizierte Annahme, dass (idR zumindest) fünf Berufsrichter, die des OGH für würdig befunden wurden und jahre-, wenn nicht jahrezehntelange Berufserfahrung haben, nicht in der Lage wären, verfassungsrechtliche Problematiken zu erkennen und aufzuzeigen, ist eine Frechheit sondergleichen.

Ein solches Gesetz ist überdies verfassungswidrig, weil es die Stellung des OGH als oberste Instanz und Zivil- und Strafsachen unterminieren würde.

Dass schließlich der VfGH über diese Entwicklung erfreut ist, ist mir gänzlich unverständlich: Rechnen die dort Verantwortlichen etwa damit, dass die verfügbaren Planstellen verzehnfacht werden?


Re: Gratulation!

Ja! Gratulation!
Es ist an der Zeit wenn Erkenntnisse des OGH hinterfragt und aufgehoben werden dürfen!
Siehe 10 ObS 119/12s (!) Da kennt der OGH seine eigene Erkenntnis: OGH, Etscheidungstext, 6 ObS 524/76, Norm: ZPO § 182, ZPO § 503 Z 2 NICHT(!) die da sagt:
Die Unterlassung der Belehrungspflicht (Manduktionspflicht der Richterin in 9 Cgs 360/08z) begründet den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO (!)

Und vernichtet mit seinem offenkundigen Fehlurteil die Existenz eines Menschen!

Aber das ist ja wuascht! Da hat ja nur ein Sozialschmarotzer gegen ein gefälschtes Gutachten (5 St 423,...) und gegen eine ablehnungswütige Richterin gemotzt.
Wer wird denn da sehen, dass die Manduktionspflicht mehrfach verletzt wurde?
Wer wird denn da erkennen, dass ein schwerer Mißbrauch des Rechts der freien Beweiswürdigung begangen wurde?
Wer wird denn da erkennen, dass ein falsches (gefälschtes Gutachten) als Beweismittel gegen den Kläger benutzt wird, welches mit einem Beweisverwertungsverbot zu belegen und damit das ursprüngliche Urteil aufzuheben ist?

Es geht ja nur um einen Sozialschmarotzer. Pfui. Was erlaubt sich der!

pro lege

Gast: ajoux
04.05.2012 01:15
0 0

muß ich jetzt eine straftat begehen damit ich die vorratsdatenspeicherung anfechten kann?


Antworten Gast: Argesauge
06.05.2012 12:04
0 0

Re: muß ich jetzt eine straftat begehen damit ich die vorratsdatenspeicherung anfechten kann?

ja

Populismus in Reinstkultur

Herrlich wie die Politik versucht, auf allen nur erdenklichen Spielwiesen ihre völlige Inkompetenz durch populistische, sachlich komplett hirnlose Gesetze zu überdecken.

Der VfGH ist für sowas nicht einmal im Ansatz vorbereitet - jetzt wird jeder dahergelaufene Bauer, der sich darüber ärgert weil Bauer Nr. 2 am Nachbargrundstück eine zu hohe Mauer hat, das betreffende Gesetz vor den VfGH bringen können. Und nein, das ist nicht mit einem einzigen Verfahrensgang abgehakt, weil der VfGH ja immer wird prüfen müssen, ob die jeweils angewandte EINZELFALL-Entscheidung der - seiner Ansicht nach - verfassungskonformen Interpretation genügt.

Das war schon im Verwaltungsverfahren immer problematisch (Jahrelange Asylverfahren hallo? Ist da wer?), im Zivilverfahren wird das der blanke Wahnsinn. Jetzt muss man nicht nur die Instanzen durchschreiten bis endlich ein rechtskräftiges OGH-Urteil da ist, nein, man muss dann immer noch 1-2 Jahre warten, bis der VfGH entschieden hat.

Denn eines ist doch wohl klar: jeder Wald-und-Wiesen-Anwalt, der sich die Mühe macht und ein Verfahren vor den Obersten zerrt, wird selbstredend auch die betreffenden Regelungen vom VfGH prüfen lassen. Wenn man an die Fülle von komplexen Normen denkt, die da teilweise im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht betroffen sind, wird mir schlecht. Da müsste man den VfGH - mindestens - verdreifachen, um das irgendwie in den Griff zu bekommen.

das heisst

man kann endlich das orf gesetz bekämpfen? Na super! Wobei, gleiches recht für alle. Das heisst, ich verlange von jedem österreicher einen euro im monat für...ja, für nix halt.

Gast: iona
30.04.2012 23:32
0 1

ok. was muß ich anstellen damit das glühbirnenverbot endlich aufgehoben wird?


Es ändert sich eigentlich nicht sehr viel

Im Verwaltungsrecht durfte man schon immer die Verfassungskonformität der anzuwenden Bestimmungen prüfen lassen, nun wird das eben auch im Zivil- oder Strafrecht möglich sein: hier durfte man bisher nur eine Überprüfung "anregen". Die Gerichte mussten dieser Anregung aber nicht nachkommen.

0 0

Re: Es ändert sich eigentlich nicht sehr viel

Naja, die Prozesse werden länger. Wenn zB ihr Mietnomade seine Felle davonschwimmen sieht und schnell während des Räumungsverfahrens irgend eine Bestimmung zB des Mietrechtsgesetzes oder was sich sonst nach Lage des Verfahrens anbietet, beim VfGH anficht, und sie in drei Jahren von dort eine Antwort (aber dazwischen keinen Euro Zins) bekommen, dann ist das ein Produkt dieser sinnfreien Neuregelung.

Glaube ich nicht

Sehr viele neue Bestimmungen gibt es ja nicht, und in vielen fällen wird der VfGH einfach mit Beschluss abweisen, zB wegen entschiedener Sache, das geht sehr schell.

Re: ok. was muß ich anstellen damit das glühbirnenverbot endlich aufgehoben wird?

Bis es soweit ist, würde ich mich einmal mit Glühbirnen eindecken.
http://www.gluehbirne.de/
Und selbstverständlich: http://heatball.de/ Hier handelt es sich aber nicht um eine Licht, sondern um eine Wärmequelle, die unglücklicherweise auch Licht abgibt :)

Gast: najaa
30.04.2012 23:20
1 3

Vor allem wird benötigt:

eine umfassende, kostenlose, brauchbare rechtsberatung für jeden bürger im bedarfsfall, weniger hürden u. einen leichten, allgemein erschwinglichen zugang zu einem menschenwürdigen rechtssystem!

Gast: Paternoster
30.04.2012 22:09
1 2

Was brauche ich Gesetze, ich habe Moral.


Antworten Gast: Archäologe
03.05.2012 19:05
1 0

Re: Was brauche ich Gesetze, ich habe Moral.

Zwar nicht "Das letzte Mamut".
Aber zumindest "Der letzte Moralist".
Wo bist Du ausgestellt?
Wo kann man Dich bestaunen?

Gast: plebs potus
30.04.2012 17:24
1 1

Prinzipiell sollten mal alle Verbrechen ohne Opfer oder Bringschuld gestrichen werden

denn wozu Menschen verfolgen, die keiner Fliege was zu Leide tun

Antworten Gast: Miamia
02.05.2012 12:04
0 0

Re: Prinzipiell sollten

Lobbyist ?

Antworten Antworten Gast: plebs potus
03.05.2012 11:25
1 0

Re: Re: Prinzipiell sollten

Lobbyisten verursachen direkt Schaden

Antworten Antworten Antworten Gast: Miamia
03.05.2012 11:41
0 0

Re: Re: Re: Prinzipiell sollten

Keineswegs.

Gast: Be-obachter
29.04.2012 23:34
1 4

Alles Larifari...

Weil die Verfassung selber bürgerfeindlich ist.

Re: Alles Larifari...

Und wie kommen Sie zu dieser intelligenten Äußerung?

Antworten Gast: RA
03.05.2012 11:59
0 0

Re: Alles Larifari...

Nicht die Verfassung, die Verfassungsrichter sind bürgerfeindlich.

Sie lassen nämlich sehr viel zu.

Und: die meisten Beschwerden werden doch mit nichtssagenden Floskeln abgeschmettert.

0 0

Re: Re: Alles Larifari...

Die meisten Beschwerden werden eben so abgeschmettert, wie sie sind - nichtssagend. Auf eine blöde Frage gibt es keine gescheite Antwort.

Gast: zukunftsmusik
29.04.2012 20:55
1 1

Spektakulär wie selten noch werden am Mittwoch die Beschlüsse des parlamentarischen Verfassungsausschusses ausfallen.

Faszinierend, wie ungeniert die Systemmedien solche Machenschaften heraustrompeten.

Das freie Mandat ist zerstört, weil zwei Tage vorher schon feststeht, wie die Abstimmung ausgehen wird.

Es ist schlimmer als in Russland.

Man kann den Nationalrat auf fünf Abgeordnete verkleinern.

Pro Partei ein Wahlmann.

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Re: Spektakulär wie selten noch werden am Mittwoch die Beschlüsse des parlamentarischen Verfassungsausschusses ausfallen.

das freie Mandat wird ohnehin ständig mißbraucht, denn der Mandatar ist dem Wähler, seinem Wähler, gegenüber durch seine Versprechungen und sein Wahlprogramm gebunden.
Wirklich frei ist es nur im Katastrofenfall, also fast nie.
Übel ist es, dass die Regierungen und die Mandatare ständig über Dinge abstimmen, die nie in einem Wahlkapf vorgekommen sind, und das ist ein Übel, ein wirkliches Übel.