22.05.2013 00:17 Merkliste 0

Landesgerichte entmachten

06.05.2012 | 18:25 |   (Die Presse)

Alle Berufungen sollen an das OLG gehen. Dadurch könne man einen hohen Qualitätsstandard von Rechtsmittelentscheidungen erreichen.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Wien/Aich. Über die Anfechtungen von strafrechtlichen Urteilen entscheiden momentan unterschiedliche Gerichte. Spielte sich die erste Instanz beim Bezirksgericht ab – dies ist bei weniger schweren Delikten der Fall –, landet man mit seiner Berufung beim Landesgericht. War aber bereits in erster Instanz das Landesgericht zuständig, kommt die Berufung an eines der Oberlandesgerichte (OLG).

Künftig soll aber jede Berufung an das OLG gehen, egal, wer in erster Instanz entschieden hat, fordert der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer in seinem Gutachten für den Juristentag. Dadurch könne man nämlich einen hohen Qualitätsstandard von Rechtsmittelentscheidungen erreichen und auch eine einheitliche Rechtsprechung schaffen, argumentiert Birklbauer.

Birklbauer, der in seinem Gutachten Ideen für ein neues Rechtsmittelsystem aufzeigt, fordert zudem eine zweite Tatsacheninstanz beim OLG gegen Schöffenurteile. Um aber den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der Laienbeteiligung nicht auszuhöhlen, soll für Berufungen gegen Schöffenurteile eine Laienbeteiligung beim OLG eingerichtet werden, meint der Linzer Professor.

Birklbauer sucht zudem nach Wegen, um die (nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs entstandene) Rechtsschutzlücke bei „polizeiautonomen Handlungen ohne unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt“ zu schließen. Der Jurist schlägt vor, dass in diesem Fall Maßnahmenbeschwerden an die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern ermöglicht werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.05.2012)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

5 Kommentare
Gast: Wiener Neustädter
11.05.2012 08:36
0 0

Skandalrichter Rudulf Masicek

Es wäre nicht möglich dass ein ehem.Vorsteher
eines Bezirksgerichtes später als Rekursrichter
beim Landesgericht Wr.Neustadt seine eigenen
Akten nach eigenen Gesetzen einer
"Erledigung" durchführt.Im Sinne der Art. 6 EMRK
der Waffengleichheit...

Dann müsste jeder Anwalt ...

... zB aus Bregenz wegen zB jedem kleinsten Blödsinn-Delikt nach Innsbruck fahren (2h eine Strecke mit dem Auto). Macht das Sinn?
Wieso nicht die OLGs streichen und die Landesgerichte stärken?

Antworten Gast: cola_grande
14.05.2012 22:53
0 0

Re: Dann müsste jeder Anwalt ...

Wenn man die OLGs abschafft, was ist dann Instanz für die LGs? Bei allem gleich der OGH? Ist der dann für jede Futzi-Berufungsentscheidung zuständig? Schlechte Idee wäre das!

Antworten Gast: alarmstufe rot
08.05.2012 21:24
0 0

Re: Dann müsste jeder Anwalt ...

Seine Vorschläge (wer hat das Gutachten eigentlich in Auftrag gegeben und bezahlt?) werden wahrscheinlich umgesetzt werden.

Eben WEIL viele Leute lieber auf das Rechtsmittel verzichten werden, weil sie sich das mehrmalige Hinfahren (bei Vertagungen) nicht leisten können (so viele Urlaubstage hat keiner).

Kostenersparnis für den Staat = gute Maßnahme.

So geht das in der heutigen Politik.

Pro futuro sicher möglich ...

...aber ob das besonders sinnvoll ist? Erinnern wir uns, dass die Zuständigkeit der BG in Strafsachen auf Delikte mit max. 1 Jahr Haftstrafe beschränkt ist (und hier mit zahlreichen Ausnahmen wie zB Nötigung, gefährliche Drohung, beharrliche Verfolgung sowie zahlreiche unmweltgefährdende Delikte): brauchen wir wirklich für jeden Ladendiebstahl einen Instanzenzug ans OLG?

Eine zweite Tatsacheninstanz könnte dagegen sinnvoll sein, und die Erweiterung der UVS Kompetenzen erscheint schon fast zwingend.