Wien/Aich. Über die Anfechtungen von strafrechtlichen Urteilen entscheiden momentan unterschiedliche Gerichte. Spielte sich die erste Instanz beim Bezirksgericht ab – dies ist bei weniger schweren Delikten der Fall –, landet man mit seiner Berufung beim Landesgericht. War aber bereits in erster Instanz das Landesgericht zuständig, kommt die Berufung an eines der Oberlandesgerichte (OLG).
Künftig soll aber jede Berufung an das OLG gehen, egal, wer in erster Instanz entschieden hat, fordert der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer in seinem Gutachten für den Juristentag. Dadurch könne man nämlich einen hohen Qualitätsstandard von Rechtsmittelentscheidungen erreichen und auch eine einheitliche Rechtsprechung schaffen, argumentiert Birklbauer.
Birklbauer, der in seinem Gutachten Ideen für ein neues Rechtsmittelsystem aufzeigt, fordert zudem eine zweite Tatsacheninstanz beim OLG gegen Schöffenurteile. Um aber den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der Laienbeteiligung nicht auszuhöhlen, soll für Berufungen gegen Schöffenurteile eine Laienbeteiligung beim OLG eingerichtet werden, meint der Linzer Professor.
Birklbauer sucht zudem nach Wegen, um die (nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs entstandene) Rechtsschutzlücke bei „polizeiautonomen Handlungen ohne unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt“ zu schließen. Der Jurist schlägt vor, dass in diesem Fall Maßnahmenbeschwerden an die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern ermöglicht werden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.05.2012)
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