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Spar wegen verbotener Kinderwerbung verurteilt

10.05.2012 | 12:16 |   (DiePresse.com)

Spar hat aggressiv für ein Sticker-Sammelalbum geworben, urteilt das Oberlandesgericht Linz. Das sei eine "unzulässige direkte Kaufaufforderung".

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Die Supermarktkette Spar ist wegen verbotener Kinderwerbung gerichtlich verurteilt worden. Wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Donnerstag berichtete, hatten die Verbraucherschützer wegen einer Kaufaufforderung für ein Stickersammelbuch ("Hol dir hier das Buch dazu") auf Unterlassung geklagt und recht bekommen. Das Urteil ist laut VKI nicht rechtskräftig. Die Werbeaussagen für das Sammelalbum von Spar richten sich nach Angaben der Konsumentenschützer "direkt an Volksschulkinder und stellen eine unzulässige direkte Kaufaufforderung und damit verbotene aggressive Werbung dar". Das Oberlandesgericht (OLG) Linz habe nun ein entsprechendes Unterlassungsurteil des Landesgerichtes Salzburg bestätigt.

Auch gegen die Handelskette Billa gibt es eine VKI-Klage, Urteil ist aber noch keines bekannt. Billa hat ebenfalls mit Sticker-Sammelalben geworben.

Zielte Werbung nur an Erwachsene?

"Die Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen beginnt! Hol Dir das Buch dazu" lautet laut VKI die Überschrift; darunter sei zu lesen: "Stickersammelbuch zum Sensationspreis Euro 1,99". Dazu die Zeichentrickfigur Garfield, der neben einer mit Stickern gefüllten Schatztruhe inmitten einer Wüstenlandschaft lehnt. 2500 solcher Plakate seien an 1400 Standorten der Spar-Filialen aufgestellt worden, hieß es in einer Aussendung. Dazu kamen Postwurfsendungen mit der Aufforderung: "So wird dein Stickersammelbuch voll: Blaue Sticker-Briefchen um nur Euro 0,50 kaufen.". Eltern erhielten darüber hinaus bei jedem Einkauf ab zehn Euro ein grünes Sticker-Briefchen gratis dazu.

Der VKI dazu: "Die EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken enthält eine Liste von absolut verbotenen Werbemethoden. In Umsetzung der Richtlinie ist gemäß Ziffer 28 des Anhanges zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine direkte Aufforderung an Kinder in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen, unter allen Umständen verboten. Spar wollte dem Gericht weismachen, dass sich diese Werbung an Erwachsene - insbesondere an Lehrer, Pädagogen und Eltern - und nur im 'untergeordnetem Ausmaß' an Kinder richte."

"Schutz der Kinder vor aggressiver Werbung"

Das OLG Linz habe nunmehr als Berufungsgericht geurteilt, dass hier eine aggressive und unlautere Geschäftspraxis vorliege, die zu unterlassen sei. Die Firma Spar spreche mit dieser Werbung vor allem Schulkinder, jedenfalls aber unmündige Minderjährige an. VKI-Juristin Julia Jungwirth zeigte sich über den Richterspruch dementsprechend erfreut: Das Urteil sei "eines der ersten zum Thema des Verbotes von Kinderwerbung in Österreich. Es begründet sehr ausführlich, weshalb hier Kinder und nicht Erwachsene die Zielgruppe der Kaufaufforderung sind. Damit wird ein wichtiges neues Kapitel für den Konsumentenschutz in der Praxis eröffnet - der Schutz der Kinder vor aggressiver Werbung".

(APA)

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19 Kommentare

VKI-und wer schützt den Konsumenten vor aggressiv

blöden Entscheidungen????

Gast: so einfach ist es nicht...
12.05.2012 14:57
1 0

und es ist doch unlauter

Offenbar verkennen hier einige User (club of doof)die Lage:
Hier geht es nicht um das Produkt selbst, sondern um die unlautere Bewerbung, welche auf den Verteilerboxen angebracht war.
Da stand "Die Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen beginnt! Hol Dir das Buch dazu". Darunter war zu lesen: "Stickersammelbuch zum Sensationspreis Euro 1,99".
Und das ist nunmal eine direkte Aufforderung zum Kauf gerichtet an Kinder, steht im Anhang (schwarze Liste) zum UWG Ziffer 28

Re: und es ist doch unlauter

"club of doof" stimmt für den Club of Rome, der immer wieder mit hysterischen Studien aufwartet!

EU-Quatsch

Typisch - die echten Probleme werden nicht angegangenm, die Eurozone ist von A - Z eine Fehlkonstrukion usw., aber man vergeudet Ressourcen mit Nonsen pur!

Re: EU-Quatsch

Jap so lästige Sachen wie Konsumentenschutz gehören doch wirklich am besten auf Gemeindeebene gelöst.

Re: Re: EU-Quatsch

Gehört auch die Festlegung der Bananenkrümmung zum "Konsumentenschutz" dazu?
Die Grenze zwischen spezieller Kinderwerbung und der Vermarktung "kindgerechter" Produkte (und Dienstleistungen) ist fließend. Dann müsste man IKEA oder McDonald's verbieten, die mit ihren Produkten, Kinder bewusst anspechen ....................

Gast: club of doof
10.05.2012 18:31
1 0

Gerichte befassen sich mit nonsense

Die Justiz waere generell gut beraten,sich mit den wesentlichen Dingen im Wirtschaftsleben zu befassen;hier geht es um Werbung wegen eines Pruduktes um1,99€(uebrigens ein sehr kinderfreundliches Produkt); hier hat man Kapazitaeten, wenn es um Mrd geht,werden die Verantwortlichen auch noch von der Justiz geschuetzt

Antworten Gast: Ab welchen Streitwert sollten sich den Gerichte beschäftigen?
10.05.2012 19:40
0 1

Re: Gerichte befassen sich mit nonsense

Oder bitte nur ja jene 4(5) Konzerne die mehr als 90% des Marktanteils in Österreich aufweisen, bitt nur mit Samthandschuhen angreifen und davor erstmal fragen, ob sie den Überhaupt wünschen verklagt zu werden, das könnte ja den Geschäftsverlauf stören für deren Schaden dann die Republik sprich Steuerzahler aufkommen muß....

So nebenbei, weil es weitgehend unbekannt ist, es war der Lebensmittelhandel und deren Praktiken die Griechenland dorthin führte wo es jetzt steht, zwischen Anarchie und Bürgerkrieg., aber auch das könnte ja schon wieder den armen unschuldigen Händlern schaden!

Vielleicht macht der ORF mal ein Spendenaktion, Lebensmittelhändler in Not - die Generaldirektoren der Firmen arbeiten vollkommen Selbstlos um Gottes Lohn, und brauchen dringend Geld das sie sich die Miete und Essen kaufen können, von derart viel Selbstlosigkeit zerreißt es mir fast das Herz....

Gast: Vater von 3
10.05.2012 13:04
4 1

Unverständlich ..

belibt für mich, dass sich der VKI ausgerechnet diese nette Aktion für seine Klage ausgesucht hat. Wir (Familie mit 3 Kindern) haben uns darüber eigentlich sehr gefreut und in unserem Bekanntenkreis (viele Familien mit Kindern) war das nicht anders. Aber viele Werbungen für ungesunde Kinder - Produkte (allein der Name !), die viel lästiger waren (Stichwort: Mama, bring uns was zum Spielen, zum Naschen ...: Überraschungseier!), wurden nicht beanstandet.

Antworten Gast: Nette Methode?
10.05.2012 19:24
2 2

Re: Unverständlich ..

Dafür sind die Familienmitglieder ja gezielt zu dem Laden gegangen und haben dort gekauft, um kostengünstig zu den Pickerln zu kommen, anstatt bei der Konkurrenz wo es die gleichen Waren um die hälfte des Preises gegeben hätte, nur eben ohne Draufgabe von Pickerl.

Ich nenne das anders, nicht nur das das alleine schon ein ordentlicher Gewinn war, wurden diese Pickerl auch noch zu einem Preis weit jenseits von Gut und Böse verkauft und das ganze vielleicht noch verknüpft mit einer Kundenbindungskarte, das der VKI diesen Konzerne auf die Gurgel springt, finde ich schlicht gut, wenn schon der Gesetzgeber bei dem Thema Lebensmittelhandel derartig versagt das eigentlich nur mehr ein Begriff übrig bleibt, Korruption in der absoluten Edelversion!

Gast: Johann S
10.05.2012 12:50
0 0

Unkritische Kinder

vor agressiver Werbung zu schützen,ist keine schlechtes Unterfangen.
Der Konnex mit Orwells 1984 erscheint mir skurill.

Gast: Mouseland
10.05.2012 12:19
6 1

und wer schützt die Kinder

vor polit. Indoktrinierung in Krippen und Hortaufbewahrstätten während Mama für Steuern und Abgaben schuftet?

Antworten Gast: Johann S
10.05.2012 13:58
0 1

Re: und wer schützt die Kinder

Wo haben Sie diese Erfahrung gemacht?

Gast: Schweizer1
10.05.2012 11:37
9 1

und was ist mit Billa ?

..hat Billa nicht genau das selbe gemacht ?. Der Hausverstand sprach ja auch nur mit Kindern ?

Re: und was ist mit Billa ?

verfahren läuft, zumindest laut Artikel

Gast: Wissender
10.05.2012 11:28
10 4

Ein weiterer Schritt...

auf dem Weg weg vom selbstbestimmten Leben hin zum Orwellschen Überwachungsstaat, der den Bürger vor alles und jedem schützt und ihm im Gegenzug vorschreibt, wie er zu denken hat. (Kinder selbst werden bereits durch ihre Geschäftsunfaähigkeit geschützt, 151 ABGB ist für Stickeralben wohl nicht einschlägig, und wenn sich die Eltern dem Druck ihrer Kinder nicht erwehren können, sollten ihnen am besten die Kinder wegen mangelnder Erziehungsfähigkeit abgenommen werden). Und die Presse (Branche, nicht Name) jubelt dazu.
Echt toll...

Antworten Gast: nicht einschlägig?
12.05.2012 14:46
0 0

Re: Ein weiterer Schritt...

Gerade ein Stickeralbum für 1,99 kann von einem Kind nach 151 (3) erworben werden....

Antworten Gast: sadsdf
10.05.2012 12:09
4 5

Re: Ein weiterer Schritt...

Sie, Wissender, haben offenbar keine Kinder...

Antworten Antworten Gast: Wissender
10.05.2012 12:49
3 0

Re: Re: Ein weiterer Schritt...

Doch zwei, genau im Quängelalter.
Und dennoch funktioniert es gut. Man muss halt manchmal aushalten, wenn man in der Warteschlange angestarrt wird, weil das Kind weint weil es heute mal keinen Pokemon-Ball bekommt etc. Aber wie gesagt, das gehört zum Elternsein dazu und auf lange Sicht respektieren Kinder erwachsene viel eher, wenn sie nicht immer ihren Willen gegenüber ihren Eltern durchsetzen.