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Krank nach Impfung: Kein Schadenersatz

13.05.2012 | 18:24 |  Von Philipp Aichinger (Die Presse)

Obwohl Eltern nicht über Nebenwirkungen einer Impfung informiert wurden, gibt es kein Schmerzengeld. Denn auch im Wissen um die Gefahr hätten sie der Impfung zugestimmt, meint der OGH.

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Wien. Der Oberste Gerichtshof korrigiert in einer aktuellen Entscheidung die Vorinstanz, die einem Schulkind 5000Euro Schmerzengeld zusprechen wollte. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie es sich rechtlich verhält, wenn man nach einer Impfung unter Nebenwirkungen leidet, die höchst selten auftreten, aber über die man auch nie informiert wurde.

Als der Bub im Alter von 17 Monaten zum ersten Mal gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft wurde, ging noch alles gut. Es gab keinerlei Komplikationen. Als Jahre später im Rahmen einer „Schulimpfaktion“ die zweite Teilimpfung anstand, hatte dies aber Folgen. Zehn Tage nach der Impfung wurde beim Buben eine akute „Immunthrombozytopenie Purpura“ (ITP) festgestellt, eine Autoimmunkrankheit, die die Blutplättchen betrifft. 14 Tage musste der Bub das Bett hüten, zwei Monate konnte er die Schule nicht besuchen. Und erst nach drei Monaten konnte der Bub wieder ohne Einschränkungen durchs Leben gehen. Von der Krankheit ITP war bei den Informationen, die die Eltern vor der Impfung von der Bezirkshauptmannschaft erhalten hatten, aber keine Rede gewesen. In den schriftlichen Hinweisen waren nur die positiven Wirkungen der Impfung erwähnt worden. So wurde erklärt, welche Folgen es hat, wenn man sich nicht impfen lässt und daher an Masern, Mumps oder Röteln erkrankt. In solchen Fällen drohen etwa Lungen-, Gehirn- und Mittelohrentzündungen oder auch Unfruchtbarkeit.

Die Eltern betonten vor Gericht, sie hätten nur wegen des einseitig gehaltenen Informationsblatts die Zustimmung zur Impfung des Kindes gegeben. Das Land Steiermark, dessen Organe verantwortlich für die Impfaktion waren, solle daher 7000 Euro Schmerzengeld an den Buben zahlen. Das Land wandte ein, die Erkrankung sei nicht auf die Impfung zurückzuführen – und falls doch, dann war alles nur ein „unvorhersehbarer schicksalhafter Verlauf“. Überdies müsse man über mögliche Nebenwirkungen nicht aufklären, wenn die Schäden nur in äußerst seltenen Fällen auftreten. Denn die Eltern hätten auch mit diesem Wissen der Impfung zugestimmt.

Das Bezirksgericht Graz-Ost schloss sich der Meinung des Landes Steiermark an und urteilte gegen den Buben. Denn die Wahrscheinlichkeit, nach der ersten Teilimpfung an ITP zu erkranken, betrage bereits nur zwischen 1:40.000 und 1:22.300. Hier aber sei die Krankheit sogar erst nach der zweiten Teilimpfung ausgebrochen und dafür sei die Wahrscheinlichkeit noch einmal um 97 Prozent geringer. Wenn man nun bedenke, welch großen Nutzen die Impfung bringe, mache es nichts, wenn die Aufklärung bezüglich ITP gefehlt habe. Ein „verständiger Patient“ hätte sich dann nämlich trotzdem impfen lassen.

Der Bub bzw. seine Eltern gingen in Berufung – und tatsächlich sah das Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen die Causa anders. So habe das Gutachten des Sachverständigen eindeutig ergeben, dass die Krankheit durch die Impfung ausgelöst wurde. Und gerade bei nicht dringlichen medizinischen Maßnahmen wie dieser Impfung müsse man auch eine Aufklärung über seltene Nebenwirkungen verlangen, meinte das Landesgericht. Den Eltern aber habe das Informationsblatt weisgemacht, dass die Impfung völlig ungefährlich sei. Und da das Land Steiermark nicht beweisen könne, dass die Eltern auch beim Wissen um die Gefahren der Impfung zugestimmt hätten, müsse es 5000 Euro Schadenersatz bezahlen.

Der Oberste Gerichtshof (1 Ob 14/12h) entschied dann aber wieder gegen das Kind und seine Eltern. Man dürfe bei der Aufklärungspflicht nämlich nicht darauf abstellen, ob der konkrete Patient die ärztliche Maßnahme verweigert hätte, wenn er komplett informiert worden wäre.

 

Konkreter Patient irrelevant

Vielmehr müsse man danach urteilen, was ein „verständiger Patient“ gemacht hätte. Und dieser hätte sich die Impfung auf jeden Fall verabreichen lassen, meinten die Höchstrichter. Denn die Vorteile eines Impfschutzes gegen Masern, Mumps und Röteln seien allgemein bekannt. Und dem stehe die höchst geringe Wahrscheinlichkeit gegenüber, an ITP zu erkranken, die einen vernünftigen Menschen nicht von der Impfung abgehalten hätte. Der Bub erhält also keinen Schadenersatz.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.05.2012)

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98 Kommentare
 
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Gast: HGR
18.05.2012 14:12
4 1

Wie in der DDR.

Staat und Gerichte wissen es besser. Der Bürger braucht keine Information, er darf auch nichts entscheiden. Ansonsten wird er vom Obersten belehrt, dass er ja nicht aufmupfen darf.

Gast: advo
18.05.2012 11:13
1 0

Die Haftung

für Schmerzengeld wäre auszuweiten, sollte die Möglichkeit einer Verursachung bestehen. Bekannter Weise ist nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft im Zeitpunkt der Erzeugung nicht immer bekannt welche Nebenwirkungen eintreten können.
Deshalb sollte zumindest von der Pharmaindustrie ein Schadenfonds gegründet werden, der Schäden abwickelt, die durch ein Impfschadengesetz nicht abgedeckt werden!

Gast: karlsteiner
18.05.2012 09:54
4 1

es sind

auch die Unehrlichkeit der Pharmariesen mit ihrem Bagatellisierwahn und ihrer Geldgier daran schuld, dass das Vertrauen in Impfungen sinkt, weil reale Schäden totgeschwiegen werden oder die Schuld dem Patienten umgehängt wird. Solche Urteile werden das nicht verbessern. Damit steigt auch das Risiko, dass an sich nützliche Maßnahmen nicht mehr wahrgenommen werden. Die Hersteller kontrollieren sich praktisch selbst. Die Ärzte und Kassen verdienen daran mit. Im vorliegenden Fall bezweifle ich stark, dass die Eltern bei voller Aufklärung ihr Einverständnis gegeben hätten. Das wäre gegen den Trend.

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Leserbrief Print am 21.5.

Jetzt hat ein DiAKON namens Josef Ruffer natürlich einen Leserbrief in der Presse bekommen, um seine Meinung über Recht und Impfen kundzutun!
Leider kann ich die Leserbriefe nicht im Internet finden!

Gast: danpo
16.05.2012 21:42
6 11

Schluss mit dem pseudomedizinischen Unsinn

Wer hier Stimmung gegen die "Pharmalobby" macht oder irgendwelche Bücher empfiehlt, in der sich dann ehemalige Lagerarbeiter irgendwelcher Firmen als "Insider" brüsten und über die "Schweinereien auspackt", sollte sich (a) dringend mal über diese "Quellen" Gedanken machen und sich (b) mal die Fakten zu Gemüte führen.

Fakt ist, dass es heute -- böse Pharmalobby hin oder her -- zumindest bei uns de facto keine Infektionskrankheiten (Masern, Mumps, Polio,...) gibt, auch wenn in Ö die Impfrate dank fanatischer Impfgegner teilweise zu wünschen übrig lässt.

Wo ich viel eher auf saftige Geldstrafen plädieren würde, ist wenn verantwortungslose Eltern ihre Kinder auf "Masernpartys" o.Ä. absichtlich anstecken. Das ist Körperverletzung! Es gibt schlichtweg keine Hinweise, dass das Durchleben von solchen Krankheiten auch nur einen positiven Effekt hätte. Viel eher leiden die Kinder am mehrwöchigen Krankheitsverlauf und haben obendrein noch das Risiko einer Spätfolge.

Und nur zum Vergleich: Das Risiko dieser spezifischen Nebenwirkung ist höchstens 1:22.500, die Todesrate durch Masern noch immer bei 1:10.000 - es ist also mehr als doppelt so wahrscheinlich an Masern zu sterben als diese Nebenwirkung zu haben!

In dem Sinne: Obwohl man durchaus diskutieren kann, ob am Informationsblatt der Schule auch Nebenwirkungen angeführt werden hätten können, kann man sehr wohl davon ausgehen, dass die Eltern -- so sie denn bei Verstand sind -- ihr Kind dennoch geimpft hätten.

Ergo: Urteil korrekt!

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Re: Schluss mit dem pseudomedizinischen Unsinn

Richtig!

Antworten Gast: Hintereder
18.05.2012 14:11
5 2

Themaverfehlung.

In dieser Gerichtssache ging es um die Frage, ob man denzu Impfenden über Nebenwirkungen aufklären muss. Und das hat der OGH kategorisch verneint, das es "die Imfpindustrie besser weiß". Und das ist nicht akzeptabel.

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Themaverfehlung.

Warum verschwenden Sie Ihre Zeit für solchen blamablen, frei erfundenen Unsinn, statt das Urteil erst einmal zu lesen ?

Antworten Antworten Antworten Gast: danpo
21.05.2012 22:06
0 2

Re: Themaverfehlung.

Wie in meinem ursprünglichen Beitrag erwähnt, kann man durchaus diskutieren, ob potentielle Nebenwirkungen auch am Schulinformationsblatt zu stehen haben.

Verwechseln Sie das aber nicht damit, dass uns "Nebenwirkungen verschwiegen werden" o.Ä., denn das ist nicht der Fall!

Antworten Gast: pa-torra
17.05.2012 06:57
7 2

Re: Schluss mit dem pseudomedizinischen Unsinn

lieber danpo, einer der gruende weshalb sich in diesem forum viele gegen impfungen (zumindest bei bestimmten impfungen ist es so) aussprechen ist, das es KEINE EINZIGE vergleichsstudie gibt, mit der sich ihre ueberzeugung nachweisen laesst.
ihre erklaerung, mit der sie den zusammenhang zwischen impfungen und rueckgang bestimmter krankheiten herstellen, ist zwar nachvollziehbar und "stand" des aktuellen medizinischen betriebs, aber eben eine reine glaubenssache. zumindest bis es entsprechende studien gibt.

Antworten Antworten Gast: danpo
17.05.2012 10:42
1 9

Re: Re: Schluss mit dem pseudomedizinischen Unsinn

*seufz* Sie sind also auch so eine/r, der/die glaubt es gäbe keinen Wirksamkeitsnachweis? Na gut, wo fangen wir an...

Z.B. bei den zahlreichen klinischen Studien, die für die Zulassung benötigt werden. Es ist zwar richtig, dass man aus ethischen Gründen keine placebokontrollierten Studien durchführt, aber man greift hier auf einen Surrogatmarker, den Antikörpertiter, zurück. Dieser hat sich oftmals als verlässlich für die Beurteilung der erfolgten Immunisierung erwiesen. Viele dieser Studien belegen daher direkt die Wirksamkeit von Impfungen.

Auch die epidemologischen Daten sprechen für sich: Die Infektionskrankheiten brechen in der Regel kurz nach den Impfungen ein, bei uns gibt es heute de facto keine mehr.

Es gibt zahlreiche Tierversuchsstudien. Durch den Einsatz für Tollwutimpfungen gelten wir heute als tollwutfrei.

Die Liste lässt sich lange fortführen. Ich verweise auch auf den Herdenschutz: Nur wenn die Impfrate hoch genug ist, sind auch jene geschützt, die aufgrund ihres Immunssystems oder Alters nicht geschützt werden können (Babys). Nicht-Impfen ist daher keine rein individuelle Entscheidung. Das ist Ähnlich wie beim Autofahren: Wenn Sie rasen, gefährden Sie auch andere! Auch wenn Ihnen das möglichweise nicht bewusst ist...

Welche der klassischen Impfgegnerpositionen vertreten Sie: Alles nur wegen besserer Lebensstandards? Es gibt keine Viren? (Ja, manche glauben das tatsächlich!) Wollen finstere Mächte die Menschen vergiften? Finden Sie Ryke Geerd Hamer super?

Antworten Antworten Antworten Gast: pan-tora
18.05.2012 13:55
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Re: Re: Re: Schluss mit dem pseudomedizinischen Unsinn

surregatemarker und antikoerpertiter sind auch in der medizin nicht unumstritten bzw. gibt es keine studien, die eine menge an antikoerpern mit der schutzwirkung in einklang bringen. das klingt fuer mich genauso esotherisch als wenn ich 100 wuenschelrutengeher in wien verteile, nach ein paar stunden sehe ich mir dann an wo sie gerade sind, und wenn ich dann wirklich ein paar von ihnen finden kann (und sie sind nicht schon laengst nach hause gegangen), dann ist dort mit eine wasserader?!?

"Die Infektionskrankheiten brechen in der Regel kurz nach den Impfungen ein, ..." haben sie dazu eine studie? ich konnte bisher keine finden.

gesundheit ist natuerlich immer individuell, aber ich kann (auch bei mir selbst) keine korrelation zwischen impfung und erkrankung feststellen. daher bin ich hier aeusserst aufmerksam. meine beiden kinder z.b. wurden gegen mumps geimpft - beide kinder erkrankten daran (und das ist beilebe nicht das einzige beispiel). nach der letzten impfung war der juengere sogar mehrere wochen mit fieberschueben zu hause. solange ich daher keine beweise fuer die wirksamkeit der impfungen finden kann, werde ich sie (zumindest prophylaktisch) nicht mehr impfen lassen.

hrn. hamer kenne ich nur vom hoerensagen, aber ich habe mich bisher noch nicht mit ihm befasst.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: danpo
21.05.2012 22:11
0 4

Re: Re: Re: Re: Schluss mit dem pseudomedizinischen Unsinn

Impfen ist eine der bestuntersuchtesten und sichersten medizinischen Maßnahmen, die wir kennen!

Suchen Sie sich die unzähligen Studien doch raus - sei es zu einzelnen Impfstoffen, zu Nebenwirkungen und auch zur Epidemiologie nach der Sie mich gefragt haben. Ich erledige die Arbeit nicht für Sie, denn dann kommt der Nächste und zweifelt (ohne Begründung!) alles an. Frei nach dem Motto: "Ich weiß zwar nichts, aber ich weiß mehr als der Arzt."

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: frido
22.05.2012 23:22
4 0

Re: Re: Re: Re: Re: Schluss mit dem pseudomedizinischen Unsinn

"impfen ist eine der bestuntersuchtesten und sichersten med. Maßnahmen, die wir kennen".....sorry aber ich lach mich grad kaputt.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: danpo
25.05.2012 18:15
0 2

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Schluss mit dem pseudomedizinischen Unsinn

Na, was hab ich gesagt: Begründung? Fehl am Platz. Polemik und Pauschalverurteilungen sind zu wenig für eine anspruchsvolle Diskussion!

Antworten Gast: gast252
16.05.2012 23:04
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Re: Schluss mit dem pseudomedizinischen Unsinn

impfungen gelten genauso als körperverletzung!

und von wem werden sie bezahlt??


Antworten Antworten Gast: danpo
17.05.2012 10:44
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Re: Re: Schluss mit dem pseudomedizinischen Unsinn

Es wäre schön, wenn ich dafür bezahlt werden würde, dass ich solchen Blödsinn nicht unterstütze. Aber wenn solche verschwörungstheoretischen Aussagen und unbegründete Pauschalaussagen zu Impfungen alles sind, was Sie in die Diskussion einzubringen haben, darf ich Sie getrost ignorieren.

Gast: betroffene Mutter
15.05.2012 08:59
6 1

Buchempfehlung

"Ein medizinischer Insider packt aus"

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Nur konsequent.

Wozu braucht ein verständiger Mensch überhaupt Entscheidungsfreiheit in Grundrechtsfragen ?

wtf

Vielmehr müsse man danach urteilen, was ein „verständiger Patient“ gemacht hätte. Und dieser hätte sich die Impfung auf jeden Fall verabreichen lassen, meinten die Höchstrichter.

Whom do you serve?

Re: wtf

Man kann de facto an allem sterben - zB auch an einem Aspirin.

Irgendwo muss auch einmal Schluss sein. Wie man auch immer zur Pharma-lobby stehen mag, hier geht es um die Frage, ob die Eltern ihr Kind NICHT hätten impfen lassen, wären sie über dieses Minimal-Risiko aufgeklärt worden. Und das hat der OGH völlig korrekt gelöst.

Sorry, aber wollen wir amerikanische Verhältnisse, wo jeder Arzt schon auf Millionenschadenersatz verklagt wird, wenn er einen Patienten schief anschaut?

Antworten Gast: Bilbao
16.05.2012 11:59
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Re: wtf

???
DIE ELTERN HABEN DAS KIND SCHON ALS BABY das erste Mal IMPFEN LASSEN !
Einen besseren Beweis dafür, dass sie die (ausgerissen seltene) Nebenwirkungsgefahr selbstverständlich in Kauf genommen haben, gibts ja gar nicht. Aber alle die Raunzer hier können offenbar nicht 1 und 1 zusammenzählen.

Gast: gast252
14.05.2012 19:34
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pfui

bei dem urteil kann einem nur schlecht werden!!!

Das Urteil ist eine Frechheit!


Gast: advo
14.05.2012 15:55
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Produkthaftung

Für zB. ein mangelhaftes techn. Gerät wird auch ohne Verschulden gehaftet. Für Medikamente besteht dank des Einflusses der Arznei- und Chemieindustrie keine Haftung wie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wieso wird diese Ausnahme gemacht! Ein allfälliges Impfschadengesetz gehörte auch in Richtung Schmerzengeld novelliert!
Die Arzneimittelindustrie hat den finanziellen Nutzen und wird für allfällige Schäden einzustehen haben.

Re: Produkthaftung

Das Problem ist, dass auch nach dem Produkthaftungsgesetz nur dann gehaftet wird, wenn das Produkt fehlerhaft war.

Ein nach den heutigen Standards hergestellter Impfstoff, der die "üblichen" Risiken in sich birgt, wird daher schon allein deshalb nicht zu einer PHG-Haftung führen.

Und das ist auch gut so, denn das PHG soll nicht das Risiko des alltäglichen Lebens auf Hersteller umwälzen, sondern den Schadenersatz bei fehlerhaften (!!) Produkten von denjenigen Geschädigten ermöglichen, die nach ABGB eben gerade nicht (oder nur sehr schwer) zu Ansprüchen gelangen.

Beste Grüße,
Bernd

 
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