Fall Kampusch: Geheimnisverrat bleibt ohne Sanktion

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Symbolbild: Gerichtsakten.(c) APA/ROBERT PARIGGER (ROBERT PARIGGER)
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Material aus dem parlamentarischen Kampusch-Unterausschuss ist an die Öffentlichkeit gelangt. Dem Staatsanwalt sind in dem Fall die Hände gebunden.

Jener Parlamentarier, der Dokumente aus dem geheimen parlamentarischen Unterausschuss zum Fall Kampusch an Medien weitergeleitet hat, dürfte ungeschoren davonkommen. Wie ein Sprecher der Wiener Staatsanwaltschaft mitteilte, werde die Angelegenheit zwar grundsätzlich überprüft. Da man aber gegen Abgeordnete nicht ermitteln dürfe und wegen eines vagen Verdachts nicht die Immunität aller Ausschuss-Mitglieder aufheben lassen könne, würden die Erhebungen wohl nicht viel ergeben.

Der Hintergrund: Vergangenen Donnerstag hatte die "Kronen Zeitung" auf ihrem Internet-Portal ein Communique veröffentlicht, das der Endbericht des Ausschusses sein soll. Wesentlichster Inhalt: Der Unterausschuss erteilt der Justiz keine weiteren Ermittlungsaufträge. Der Ausschuss-Vorsitzende Werner Amon (ÖVP) bestritt daraufhin, dass es sich tatsächlich um den Endbericht handle, da dieser noch gar nicht erstellt sei.

Prammer: "Großer Vertrauensbruch"

Fakt ist, dass aus dem geheimen Ausschuss keine Unterlage an die Öffentlichkeit dringen dürfen. Bei Zuwiderhandeln drohen strafrechtliche Sanktionen, wie Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) bei einer Pressekonferenz Montagfrüh betonte.

Dass ein Parlamentarier nun Dokumente an die Medien gespielt hat, stellt für sie einen "großen Vertrauensbruch" darf. Bisher hätten sich in solchen Ausschüssen immer alle Abgeordneten an die absolute Vertraulichkeit gehalten. Aktiv wird Prammer freilich keine Nachforschungen anstellen. Für die Präsidentin muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, wie sie mit der Causa umgeht.

(APA)

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