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Intime Nächte sind keine Lebensgemeinschaft

20.05.2012 | 18:28 |  PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Auch wenn man oft in der Wohnung eines Partners verweilt und sich verbunden fühlt, liege keine Lebensgemeinschaft vor, sagt der OGH. Entscheidend sei, ob man sich jederzeit in sein eigenes Reich zurückziehen könne.

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Wien. Wann wird aus einer Beziehung eine Lebensgemeinschaft? Diese Frage musste der Oberste Gerichtshof klären, und er drehte dabei das Urteil der Vorinstanz um. Das hat zur Folge, dass eine Frau weiterhin 3000 Euro monatlich von ihrem früheren Ehemann bekommt. Diesen Anspruch hätte sie verloren, hätte sie in einer neuen Lebensgemeinschaft gelebt.

Dass aber zumindest eine intime Beziehung mit einem anderen Mann vorliegt, geht aus den von den Gerichten penibel erörterten Details hervor. Denn das neue Paar sieht sich drei- bis fünfmal pro Woche. Drei- bis viermal pro Woche verbringt man auch die Nacht zusammen. Unterwäsche und Hygieneartikel werden dabei in die Wohnung des jeweils anderen mitgebracht. Zudem kocht man auch abwechselnd, und der eine darf beim anderen essen. Selbst an den Tagen, an denen man sich nicht sieht, steht man regelmäßig per Telefon und SMS in Kontakt. Und die beiden gestalten ihre Freizeit zusammen, treten nach außen hin als Paar auf und waren auch schon gemeinsam auf Urlaub.

Trotzdem führen beide getrennte Haushalte. Auch putze und bügle die Frau nicht für den Mann, betonten die Gerichte, die aber anderseits wieder feststellten: „Trotz getrennter Haushalte nimmt jeder an den Freuden, Sorgen und Nöten des anderen teil.“

Für den Exmann reichte das aus, um die Unterhaltszahlungen einzustellen. Im folgenden Rechtsstreit betonte der Mann, dass die Exfrau eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen sei. Die Frau behauptete zunächst, nur ein freundschaftliches Verhältnis mit dem anderen Mann zu pflegen. Das Bezirksgericht Kufstein ortete zwar sehr wohl eine intime Beziehung und „seelische Gemeinschaftsgefühle“. Es entschied aber, dass der Mann weiterhin Unterhalt zahlen muss. Denn es gebe getrennte Wohnsitze, es fehle eine Wirtschaftsgemeinschaft, und jeder habe sich ein „eigenes Reich“ bewahrt. Daher könne man nicht von Lebensgemeinschaft sprechen.

 

Eheähnliche Zustände?

Das Landesgericht Innsbruck sah in der Beziehung sehr wohl eine Lebensgemeinschaft. Dazu müssten die Partner nicht ihre Einkommen zusammenlegen, ihre Ausgaben gemeinsam bestreiten. Denn auch in einer Ehe werde das nicht immer so gehandhabt. Die emotionale und persönliche Bindung der beiden sei jedenfalls derart weitreichend, dass von einer eheähnlichen Form einer Lebensgemeinschaft auszugehen sei.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) rügte das Landesgericht aber deutlich: Man könne eine Lebensgemeinschaft nicht auf das „Bestehen nur kurzfristiger sexueller Beziehungen“ und der damit in vielen Fällen einhergehenden „emotionalen Verbundenheit“ reduzieren, sagte der OGH. Er verwies zunächst auf seine alte Spruchformel, nach der sich eine Lebensgemeinschaft aus den Elementen einer Wohn-, Wirtschafts-, und Geschlechtsgemeinschaft ergibt, wobei aber nicht alle drei Kriterien erfüllt sein müssen. Auf den Fall umgemünzt ortete der OGH zwar eine intime Beziehung. So standen die bis zu viermal pro Woche stattfindenden Übernachtungen „bei realistischer Betrachtung in engem Zusammenhang mit der Intimbeziehung“, schloss der OGH. Es liege aber keine Wohngemeinschaft vor. Beide Partner hätten einen eigenen Wohnsitz, der „faktisch jederzeit einen Rückzug ermöglicht“. Damit zeige sich auch, dass die Beziehung nicht von vornherein auf Dauer angelegt ist. Eine uneingeschränkte Wirtschaftsgemeinschaft liege auch nicht vor. Im Ergebnis könne man also von keiner Lebensgemeinschaft sprechen, meinte der OGH(3 Ob 237/11s).

Auf einen Blick

Der Begriff einer Lebensgemeinschaft dürfe nicht weit gefasst werden, betont der OGH. Es reiche nicht aus, wenn man beim Partner oft übernachtet und auch emotional verbunden ist. Was eine Lebensgemeinschaft ist, ist gesetzlich nicht definiert. Die Judikatur versteht darunter eine Wohn-, Wirtschafts-, und Geschlechtsgemeinschaft, wobei aber nicht alle drei Punkte erfüllt sein müssen. Vom Bestehen einer Lebensgemeinschaft hängt etwa ab, ob man den Unterhalt vom ehemaligen Ehepartner verliert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.05.2012)

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101 Kommentare
Gast: Khun
24.05.2012 12:04
4 0

Ich finde es überhaupt eigenartig warum an Gerichten alles was mit der Ehetrennugn zu tun hat, ausgehandelt werden muss

im bürgerlicihen REcht ist ja allgemein ein Vertrag, ein Rechtsgeschäft in Verträgen anschaulich dargestellt.
Jeder weiss in der Regel auf was er sich verlassen kann.

Wenn jemand z.B. eine Wohnung vermietet ist jedem klar, dass der Vermieter die wohnung überlässt, der Mieter dafür bezahlen muss.
Wenn jemand eine Semmel verkauft wird er für die Dienstleistung bezahlt.

Es ist ausgeschlossen dass Gerichte hier mit phantasievollen, weit aussschweifenden Urteilen irgendwelche Zahlungen erfinden, einfach so weil es "üblich ist".

Was soll das?

Wenn jemand ne Wohnung vermietet muss er sich darauf verlassen können, dass er nur solange die Wohnung überlässt solange er Mimete erhält, der Mieter ebenso.

Aber - bei der Ehe ists eigenartig - es gibt ja im Eherecht genau geregelte Pflichten und Rechte.

Es wird dann aber bei der Scheidung fast nie auf diese Eherechte eingegangen, sondern meist bleibt einzig und allein die "Sorgepflicht des Mannes" über - nämlich nachehelich für die Exfrau "zu sorgen".

Die damit verbundene Treuepflicht und Beistandspflicht der (Ex)Ehefrau dagegen wird unter den Tisch fallengelassen...
Im Eherecht ist aber die GEGENSEITIGE Beistandspflicht klar verankert.

Nicht einseitig.

Womit auch - m.M. nach - diese Urteile klar sittenwidrig sind und auch KEINE Begründung im Eherecht haben.
Es ist halt anscheinend möglich, ob es richtig ist ist eine andere Frage.

gesetzlich gibt es viell. eine Grundlage, moralisch oder bürgerlich-rechtlich dagegn nicht.

Gast: advo
24.05.2012 08:42
4 2

Versorgungsinstitut

Die Rechtssprechung des 21. Jahrhunderts erblickt in der Ehe, insbesondere für die Frau, nach wie vor ein Versorgungsinstitut.
Zu berücksichtigen ist die verlorene berufliche Zeit der Kindererziehug und dass nicht selten dadurch auf ein bessere berufliche Karriere verzichtet wird.
In Frankreich ist es üblich die Kinder bereits ab einem Jahr in den Kindergarten zu geben und die Mutter übt weiterhin ihren Beruf aus. Siehe da es ist ein Land mit einer hohen Geburtenrate.
In Ö. ist dies nicht möglich, weil weder die Infrastruktur vorhanden ist noch die Frauen Interesse haben arbeiten zu gehen, weil ohnehin der Mann alles zahlen muss.
Solange die Ehe als Versorgungsinstitut der Frau angesehen wird, wird sich nichts ändern!

Gast: erstdenkendannquatschen
23.05.2012 11:54
3 8

Diskussion auf Kronenzeitungsniveau

Der Skandal ist nicht das Urteil, sondern dass sogar in der „Presse“ auf Kronenzeitungsniveau diskutiert wird. Man hat keine Ahnung, worum es geht, aber haut im Stammtischstil erst mal voll drauf. Dieses Urteil besagt, dass sich ein Millionär seiner Unterhaltspflicht (zu einer solchen kommt es idR aufgrund eines einseitigen Bruchs des Ehevertrags; da fast alle Ehen einvernehmlich geschieden werden, liegt mit Sicherheit ein Scheidungsvergleich vor, in welchem der Mann sich zu dieser Unterhaltszahlung verpflichtet hat) nicht dadurch entziehen kann, dass er nachweist, dass seine geschiedene Frau nicht bis an ihr Lebensende sexuell enthaltsam bleibt. Eine Freundsschaft mit Sexualkontakten ist doch nicht automatisch eine Lebensgemeinschaft. Welches antiquierte Weltbild vertreten bitte die hier so echouffiert Diskutierenden?

Antworten Gast: @erstdenkendannschreiben
24.05.2012 09:32
4 2

Re: Diskussion auf Kronenzeitungsniveau

Es ist aber trotdzem unmoralisch dass die Exe gerichtlich als "durch die Ehe geschädigt" bezeichnet wird.

Warum wurde sie geschädigt?
Weil sie - als Millionärsgattin ein sorgenfreies Leben hatte (das sie höchstwahrscheinlich durch eigene Leistung niemals so leben hätte können)?

Dann müsste man einwandfrei nachweisen können dass der Exmann sie mit Zwang daran gehindert hat ebenfalls eine Millionärskarriere eingeschlagen zu haben.
Genau das wird aber in zahllosen Gerichtsurteilen bei Trennungen hineingeschreiben:
"der Exmann ist schuldig daran dass die Exfrau keine Karriere im Vorstand machen konnte. Sie musste für ihn - die Arme! - kochen, bügeln, waschen; und für diese Aufopferung soll ergefälligst lebenslänglich monatlich Zahllungen an sie leisten."

Bitte was soll das?
Spinnen die?

Es wäre auch zu prüfen ob hier nicht männer unwissend ins Unglück gejagt werden, denn welcher Mann wird schon bei der Eingehung einer Ehe gewarnt was ihn alles erwarten kann?
Der STaat vergibt die Ehe und müsste also schon im Vorhinein vor den existenzbedrohenden Folgen einer Ehe die Männer warnen; hier könnte also der Status einer "Irreführung" durchaus zutreffend sein!

Nur im Luxus und vom Geld des Mannes zu leben sollte kein Grund sein ihm lebenslänglich auf der Tasche zu liegen (auch wenn frau schon längst in anderen Betten liegt)!

Was ist das für ein Rechtsempfinden?

Mit Rechtsstaat hat das jedenfalls nix zu tun.

Antworten Gast: pan-tora
23.05.2012 16:03
2 1

Re: Diskussion auf Kronenzeitungsniveau

sehr geehrter "erstdenkendannquatscher",

wo finden sie in diesem artikel einen hinweis auf das vermögen des exgatten?

Antworten Antworten Gast: miradieschnelle
24.05.2012 10:43
4 1

Re: Re: Diskussion auf Kronenzeitungsniveau

Naja, der Ex-Gattin eines Hilfshacklers mit 1000 Euro Nettoeinkommen wird man kaum 3000 im Monat als Unterhalt zusprechen...

Gast: Hernalser H
22.05.2012 22:53
4 3

Skandalurteil

jedes Skandalurteil wie dieses eine Warnung an den unverheirateten Mann - so geht Europa den Bach runter!

Antworten Gast: @Hernalser A
24.05.2012 12:06
1 0

Re: Skandalurteil

Was glauben sie wie schnell EUropa den bach runterginge wenn die Staaten all die hochanspruchsvollen Exen derhalten müsste?

Da wären die STaaten in 3 Wochen urpleite.

Ist dochpraktisch wenn man sich - als Politik/Staat - Gerichte hält, die diese lästigen Zahlpflichten dann auf die jeweiligen ExMänner abwälzen.

Praktische Einrichtung, einfach genial!

Gast: miradieschnelle
22.05.2012 12:26
7 1

Wer hat, der hat!

Wenn ich von meinem Ex einen Unterhalt von EUR 3000 bekomme, selbst vielleicht auch noch eine Wohnung und ein Einkommen oder Pension habe, dann würde ich meinen neuen LAP wohl auch nicht dazu drängen, seine eigene Wohnung aufzugeben. Schlimmstenfalls, wenn der seinen Job verliert, könnte ich ihm von dem Unterhalt die Wohnung locker mitzahlen. Zwei Wohnungen sind besser als eine und warum aufgeben, wenn man nicht muss? Die lieben, lieben alten Richter, gut dass die auf sowas nicht draufkommen :-))

10 0

Held

Jeder gutverdienende Mann der heutzutage eine schlechtverdienende und unvermögende Frau heiratet ist ein HELD.

Re: Held

Schlechtverdienende und unvermögende Frauen verdienen es auch, gepinselt zu werden, daher sehe ich das nicht so heldenhaft an. Auf was ein Mann aber schauen sollte, ist, ob sie in der Lage ist, sich durch Arbeit selbst zu versorgen.
Generell ist diese Unterhaltsregeleung aber auch eine Beleidigung für eine Frau. Der Gesetzgeber macht sie damit praktisch zur Prostituierten auf Lebenszeit. Und auch das Eherecht sollte damit nicht einverstanden sein, denn eine Heirat aus finanziellen Gründen ist ungültig.

0 1

Re: Re: Held

Warum Prosituierte? In dem Urteil wird ja gezeigt, dass das genau nicht so ist. Die Frau kann ruhig einen anderen Partner haben, der Exmann muss ungeachtet dessen die Frau weiterversorgen. Ungeheuerlich.

Antworten Gast: berttl
22.05.2012 14:55
3 0

Re: Held

oder ein Dummkopf;-)

Richter - leben am Mond?

DA werden Maßstäbe des 19 Jhdts an die Gegenwart im 21. Jhdt angelegt:

Viele langjährige ernsthafte Lebensgemeinschaften haben getrennte Wohnungen
Wirtschaftsgemeinschaft? - Sogar viele Ehepaare haben getrennte Konten.
Keine Hemden gebügelt? Die wenigen Männer , die noch Hemden tragen, bügeln selbst, hängen diese nass also bügelfrei auf oder zahlen ein Bügelservice. Wo gibst noch Frauen, die bügeln können und wollen?

Liebe Richter, ihr macht die Rechtsprechung. Vollzieht das Gesetz zeitgemäß und orientiert euch nicht immer an veralteter 10-30 jähriger Rechtsprechung.
Das erwarten die Bürger und Bürgerinnen von euch, wenn sie Steuern brav zahlen.
DANKE

Re: Richter - leben am Mond?

Abseits von Bügeln und Konten:
Warum sollte ein geschiedener Ehemann überhaupt für seine erwachsene (!) Frau unterhaltspflichtig sein? Die ist ja nicht hülflos wie ein Kind, sondern kann für sich selber sorgen. Die Art der Beziehung zu anderen Männern ist dabei völlig irrelevant.
Dürfen solche Frauen wählen gehen?

0 4

Re: Re: Richter - leben am Mond?

darum geht es aber nicht, sondern um das Einhalten von Verträgen. Im konkreten Fall hat die Frau eben einen gewissen Lebensstandard mit der Heirat oder danach erlangt, der gewährleistet bleibt.
Der Mann hätte halt nicht heiraten sollen, das ist sein Problem, das kann nicht bedeuten, dass man der Frau nunmehr jeden sozialen Kontakt de fakto verbietet.

0 0

Re: Re: Re: Richter - leben am Mond?

In Ihrem Beispiel hat aber der Mann den Lebensstandard und die Frau, so lange sie bei ihm ist.

Die Frau wird ja auch nur nach einer Scheidung versorgt, wenn sie sonst nichts hätte. Wenn sieeinen neuen Mann hat, dann soll der für sie sorgen, wenn sie selbst nicht arbeiten will.

Antworten Antworten Antworten Gast: @€ve
24.05.2012 09:51
2 0

Re: Re: Re: Richter - leben am Mond?

Der Mann könnte aber auf "Irreführung" und "betrügerische Absicht" klagen:
denn der Veranstalter der Ehe (Behörde i.V. für den Staat) hat ihn - scher leicht nachweislich - nicht gewarnt welche desaströsen Folgen das Eingehen der Ehe für ihn haben kann.

Lebenslanger Unterhalt von 3k€ pro Monat ist keine Kleinigkeit.
Ich bin sicher dass der Exmann bei der Eheschliessung niemals von solch einer Enteignung in Bezug auf "nacheheliche Pflichten" aufgeklärt wurde.

Wonach eindeutig eine Irreführung oder zumindest mangelnde Aufklärung vorliegen dürfte.

Genauso wie wenn sie
eine Wohnung verkaufen und Mängel vertuschen die sich erst langfristig herausstellen (Hausschwamm, Bau einer Strasse trotz nnachfrage)
Verkauf eines Autos mit gravierenden Mängeln und Vertuschen dieser Mängel.

Hie handelte also die Behörde klar sittenwidrig oder zum. täuscherisch.

Denn - es ist klar dass der Ex die Ehe bie Wissen um diesen Rechts-defekt (Unterhalt ohne Gegenleistung) niemals eingegangen wäre.
Er wurde aber vom Veranstalter (Staat) niemals darüber proaktiv aufgeklärt.

Bei einer solchen gewaltigen Rechts-unsicherheit und Existenzbedrohung die bei Eheschliessung auftretetn kann, und das oft (sogar Verncihtung) kann von einer "Nebensache" nicht gesprochen werden.

Aber - Gerichte müssen eben im Sinne ihres Eigentümers entscheiden.

Und das ist der Staat, und nicht der Exmann.

Dumm für ihn gelaufen.

Er hat halt an den "Rechtsstaat" geglaubt.

Selber schuld!

Antworten Gast: Wissender
22.05.2012 09:30
2 0

Re: Richter - leben am Mond?

Genau das haben die richter des Landesgerichts versucht. Leider haben ihnen nur die Herren honorigen Hofräte des OGH einen Strich durch die REchnung gemacht. Was zum Trost bleibt, ist wohl leider nur die Tatsache, dass sich dieses Problem "auswachsen" wird und wenn alle derzeitigne OGH-Relikte in Pension und die derzeitigen OLG und LG-Richter am OGH sind, besteht die Chance auf Änderung

Gast: Bank12
22.05.2012 07:10
5 2

also nie heiraten

genau, und wegen solcher Entscheidungen und der lebenslangen Alimentationspflicht für Arbeitsunwillige heiratet kaum jemand mehr. Die Folge wird eine Änderung der Gesetze sein - Alimentationspflicht nach jedem sexuellen Kontakt!

Re: also nie heiraten

Klar!
Weil jeder Paarunsversuch eine Heirat beinhaltet!
Wer sich paart oder es versucht, will den anderen heiraten! So ist es faktisch! (Ausgenommen bei den Damen des horizontalen Gewerbes!)

2 1

Re: also nie heiraten

Man würde meinen es heiratet kein denkender Mann mehr. Die Realität sieht jedoch trotz der drakonischen Strafen anders aus - es fließt eben doch Heldenblut in den Adern vieler Männer.

Gast: gasti
21.05.2012 22:17
6 1

das ist doch lächerlich

nur weil jemand einen 2. wohnsitz unterhält, und bei abgezwackten 3000 im monat vom ex-mann ist das ja auch kein problem

hier lebt jemand in saus und braus auf kosten des ex und macht sich ein schönes leben mit dem neuen

ist das nicht eine herrliche welt in der die schwachen weibchen zwar emanzipiert, aber eben doch nicht genug, um auf kosten des ex leben zu können

Bügelfreie Hemden sind die Lösung für einfach alles!


Gast: iona
21.05.2012 20:22
7 1

na sicher muß der unterhalt zahlen.

sie braucht ja ein standesgemäßes einkommen, weil sie personal anstellen muß wenn der neue lover nicht für sie putzt und bügelt.

Gast: Bärenfalle...
21.05.2012 19:04
5 1

D.h. im Umkehrschluss

Wer nur budert .. aber seinen Haushalt getrennt hält uns die Gespielin von Küche und Bügeleisen fernhält der kommt gemäß OGH nicht in Gefahr eine eheähnliche Gemeinschaft zu führen.

Da bin ich persönlich jetzt recht erleichtert !

Hoffe das Urteil hält.

Gast: Gast1234
21.05.2012 16:11
2 0

nur ein Wort:

weltfremd.

Gast: Na sowas aber auch!
21.05.2012 16:05
4 1

Jetzt mal umgekehrt:

Wenn ich als Mann auf getrennte Haushalte bestehe, bin ich aus dem Schneider?

Oder spielt das mit dem Beischlaf, dem Bügeln usw. auch eine Rolle?

In Wahrheit hat der Staat sich in private Angelegenheiten grundsätzlich nicht einzumischen.

Nachehelicher Unterhalt für eine Zeitlang ok, falls die Mutter wirklich ALLEINstehend ist. Aber jetzt herzugehen und sich eine Wohnung für sagen wir 500,- zu nehmen und damit den Unterhalt über 3.000,- zu rechtfertigen ist ganz einfach ein Witz. Genau das erlaubt das Urteil ja, oder?!

Keine Frau möge sich beschweren über Männer, die keine Kinder mehr wollen...

2 0

Der Witz is ...

.... von Kindern steht da nix.

Ab wann muss man eigentlich fürs Budern zahlen?

Wenn ich mein Hausmädchen bei mir im Kammerl nächtigen lasse und ihr Geld dafür gebe, ist das eine Wirtschaftsgemeinschaft, oder?

Gast: Oertl
21.05.2012 14:38
3 0

Aso

Lebensgemeinschaft laut OGH ist also, wenn die Frau fuer den Mann putzt und buegelt? Was sagt denn unsere sonst nicht so schweigsame Frauenministerin dazu?

Wie schon soo oft, wurde hier

wiedermal "Bananenrecht" gesprochen,

aber was kann man auf Banana-Island schon anderes erwarten.

Gast: Hermann vom Gipfel
21.05.2012 11:55
3 1

Entscheidend ist offenbar nur, dass die Frau für den Mann

bügelt.

.... eigentlich ohne Kommentar

Mit Höhen und Tiefen, Streit und Versöhnung:
Ist man heute wirklich der DEPP, wenn man mit seiner Frau 29 Jahre verheiratet ist, fünf Kinder im Haushalt und einem Einkommen von durchschnittlich 2000 Euro bzw. inkl. Familienbeihilfe 2600 Euro jeden Monat, täglich ums Auskommen kämpft?
Und meistens nur durchkommt, wenn unterstützt wird und die Kinder, die schon Lehrling oder Praktikant sind zuschießen (nicht nur beitragen, denn das halte ich für angemessen und richtig).

0 1

Re: .... eigentlich ohne Kommentar

Als Ehemann mit fünf Kindern sind Sie ihrer lieben Frau auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Sie können nur hoffen, dass sie ihre Macht nicht mißbraucht und sie nicht grundlos auf die Strasse setzt. Danach leben Sie jedenfalls weit unter der Armutsgrenze.

Re: Re: .... eigentlich ohne Kommentar

Danke! :)
Sie hat ihre Macht bis heute nicht mißbraucht, Gründe hätte sie sicher schon genug gehabt mich auf die Strasse zu setzen. (Leider bin ich ich nicht immer so, wie ich sein will).
Und nach dem Vergleich unser Einkommen - bedarfsorientierte Mindestsicherung leben wir alle knapp an der Armutsgrenze, aber zufrieden!
Danke trotzdem :)

Antworten Antworten Antworten Gast: @aeropagit
24.05.2012 13:51
0 0

Re: Re: Re: .... eigentlich ohne Kommentar

Naja, dafür haben die im 'Gemeindebau ein relativ lockeres Leben.

85qm Sozialwohung um 450 € pro Monat inkl. BK.

Sozialhilfe, Zusatzkindergeld, K-Beihilfe, div. Hilfen, Sozialtickets, usw. usf.

Da kommt os mancher betätigungsloser Familienvater (der z.B. nichtmal deutsh schreiben kann und völlig ohne Qualifikation ist) auf umgerechnet 2700 €, wenn man das alles miteinbezieht was sie aus ihrer Tasche selber zahlen müssen...

Tja, das haben sie davon dass sei in einem "Sozialstaat" leben, dafür dürfen sie dann die Gratisveranstaltung der Sozialisten am 1. mai erleben!


Neu?

Ist aber keine neue Erkenntnis des OGH.

Wenn der Mann 3000 Euro Unterhalt zahlt...

..muss er wohl selber etwa 10000 Euro monatlich (netto!) verdienen. Es trifft also prinzipiell keinen armen, ans Existenzminimum gepfändeten rechtlosen Mann. Unterhalt wie in aufrechter Ehe ( 33% des Nettoeinkommens an die Exfrau, wenn sie selber nicht verdient) gibts weiters nur bei alleinigem Verschulden des Ehemannes an der Scheidung. Weiters ist aus diesem hohen Einkommen wohl zu schließen, dass dies kein sehr junger Mann mehr war. Vielleicht zahlt er diesen Betrag an die abgelegte Ehefrau, die ihm Jahrzehnte den Rücken für die Karriere freigehalten hat und vielleicht Kinder großgezogen hat. Unter solchen Umständen kann man wohl davon ausgehen, dass auch die Frau das Recht hat auf einen Liebhaber ohne gleich den Unterhalt zu verlieren

Antworten Gast: Grummelbart2
21.05.2012 15:16
2 3

Re: Wenn der Mann 3000 Euro Unterhalt zahlt...

Inwieweit ist es relevant, wieviel der Mannv erdient? "weils ihm eh ghört, soll er zahlen"? Oder wie?

Re: Re: Wenn der Mann 3000 Euro Unterhalt zahlt...

..weil die Ehe immerhin ein rechtsgültiger Vertrag ist, und ein dauernder Unterhalt an einen nicht berufstätigen Expartner soweit mir bekannt, nur im Fall des Alleinverschulden des verdienenden Partners zu zahlen ist. Immerhin war's ja vor der Scheidung eine gemeinsame Vereinbarung und eine einseitige Aufkündigung eines Vertrages immer und überall entsprechende Folgen hat.

Antworten Antworten Antworten Gast: @mdoesinger
24.05.2012 13:53
0 0

Re: Re: Re: Wenn der Mann 3000 Euro Unterhalt zahlt...

Wo steht im Ehe"vertrag" irgendwas von Unterhalt?

Bitte zeigen sie mir diese Stelle, ich habe nix davon noch im eherecht gelesen.

Unterhaltsrecht ist - wohl im Sinne des ERfinders - völlig von der Ehe getrennt.

Geht nicht anderst weil sonst wäre jeder Unterhalt "sittenwidrig" , bzw. könnte viele Männer misstrauisch machen, wenn sich mal einer das durchliest was ihn bei einer Ehe alles erwarten könnte...

Nein - geschickt eingefädelt vom Gesetzgeber...

aber - im "VErtrag" der Ehe steht sich ernix von "nachehelicher Solidarität" drinnen, denn ein soclher Begriff wäre einfach zu absurd, an den Haaren herbeigezogen, das zerlegt ihnen jeder Juristenpraktikant im 5. semester!

Antworten Antworten Antworten Gast: Grummelbart2
21.05.2012 16:21
0 2

Re: Re: Re: Wenn der Mann 3000 Euro Unterhalt zahlt...

Nana. Was haben Ausführungen, dass es "eh keinen armen" erwischt da verloren, das ist meine Frage.

3000 Euro Unterhalt

wird er sich mit dem Gehalt wohl leisten können...und mehr als 33% muss er nicht zahlen

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Grummelbart2
22.05.2012 09:02
0 0

Re: 3000 Euro Unterhalt

Nochmal: Was hat sein Gehalt mit der Frage zu tun, ob er zu Recht den Unterhalt bezahlt?

Antwort: Gar nix. Sollte es zumindest.

Re: Wenn der Mann 3000 Euro Unterhalt zahlt...

Das sind recht viele "wenns" und "womöglich" und "vielleicht".

Fakt ist, dass hier jemand zu 3000€ netto/Monat kommt, ohne einen Finger krumm zu machen. Man kann das Spiel auch anders spielen: evtl. hat die Frau den Mann nur des Geldes wegen geheiratet und er hatte irgendwann die Schnauze voll?

Ich will hier nichts unterstellen, nur aufzeigen, dass wir es NICHT WISSEN können. Was bleibt sind lediglich die 3000/Monat ohne jegliche Gegenleistung. Und das ist einfach nicht mehr zeitgemäß, sorry. Bei allem Neid gegenüber einem (möglichen?) 10000€ Nettoverdienst, aber das Geld wird immerhin noch - zumindest mehr oder weniger - "verdient".

Re: Re: Wenn der Mann 3000 Euro Unterhalt zahlt...

Immerhin ist die Ehe eine Willenserklärung von zwei Seiten auch er hätte in diesem Fall "Ja" gesagt. Eine Frau kann einen Mann nicht wegen seines Geldes heiraten ohne dass er einwilligt. Wenn es an ihm ausser sein Geld nichts Liebenswertes gibt wird er das hoffentlich auch wissen, wenn nein wird's Zeit für Selbsterkenntnis.

Re: Re: Wenn der Mann 3000 Euro Unterhalt zahlt...

Bestes Beispiel für so einen Fall war doch unser früherer Bundespräsident Klestil. Soll in so einem Fall die geschaßte Ehefrau wirklich mit dem Existenzminimum abgespeist werden oder hat sie ihren Anteil nicht doch auch erwirtschaftet, ohne dass sie nach der ungewollten Scheidung "einen Finger krumm" machen muss

Re: Re: Wenn der Mann 3000 Euro Unterhalt zahlt...

Ich habe nie behauptet, dass es so ist, deswegen ein mögliches Szenario mit "wenn" und "Vielleicht", welches 3000 Euro Unterhalt erklären kann

Antworten Gast: Karlos
21.05.2012 11:30
1 1

Re: Wenn der Mann 3000 Euro Unterhalt zahlt...

Genau so ist es.

Gast: advo
21.05.2012 10:04
12 1

Versorgung

Bei den Gerichten steht immer die Versorgung des Geschiedenen im Vordergrund, weil ansonsten ein Sozialfall eintreten könnte, der von den Steuerzahlern zu finanzieren ist.
Deshalb Finger weg vom Heiraten, insbesondere sind die ständigen Draufzahler die Männer, die selbst für vermögende Frauen zahlen dürfen, aber bei ihren Rechten gegenüber den Kindern ständig beanchteiligt werden!
Diese Situation wird in der Regel ausgenützt und lassen sich häufig Frauen mit kleinen Kindern scheiden, weil ihnen beim Gericht alles durchgeht.