Trotz Scheinadoption und Delikten: Serbe darf bleiben

Trotz Scheinadoption Delikten Serbe
Trotz Scheinadoption Delikten Serbe(c) FABRY Clemens
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Der Mann, der einen Reisepass verfälschte und ein Drogenverbrechen beging, erhält kein Aufenthaltsverbot: Es gehe von dem Ausländer, der mit einer Österreicherin verheiratet ist, keine Gefahr aus, sagt der VwGH.

Wien/Aich. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hebt ein Aufenthaltsverbot gegen einen Serben auf. Auch wenn der Mann mehrfach gegen das Gesetz verstoßen hat, darf der inzwischen mit einer Österreicherin verheiratete Serbe im Land bleiben.

Eingereist war der Mann im Jahr 1998 mit einem verfälschten kroatischen Reisepass. Der mittellose Mann wurde aufgegriffen, und die Bundespolizeidirektion Wien verhängte ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot gegen ihn.

Der Serbe reiste aus, kam aber wieder nach Österreich zurück. Dafür wurde er 2001 nach dem Fremdengesetz bestraft. Unter behördlicher Überwachung musste der Mann das Land wieder verlassen. Das hinderte ihn aber nicht, noch im selben Jahr wieder zurückzukehren. Diesmal mit einer neuen Taktik: Er stellte einen Asylantrag. Dieser blieb aber erfolglos bis hin zum VwGH, der 2005 urteilte. In der Zwischenzeit war einiges passiert. 2002 ließ sich der Mann von einem Österreicher adoptieren (zum Schein, wie sich herausstellen sollte). Die Adoption hinderte die Bundespolizeidirektion Wien auch nicht, im Jahr 2004 ein neuerliches Aufenthaltsverbot gegen den Mann zu verhängen, diesmal gleich ein zehnjähriges. Denn der Serbe war nun sogar zweimal strafrechtlich verurteilt worden: Neben dem gefälschten Reisepass wurde ihm ein Drogendelikt nachgewiesen, das er noch dazu als Teil einer kriminellen Vereinigung begangen hatte. Da der Mann bei dem Verbrechen aber nur eine untergeordnete Rolle gespielte hatte, wurde er bloß zu zwölf Monaten Haft (zwei davon unbedingt) verurteilt.

Auch gegen dieses neue Aufenthaltsverbot schöpfte der Mann den Rechtsweg aus. Zunächst vergeblich, das Innenministerium bestätigte – inzwischen schrieben wir bereits das Jahr 2009 – die Entscheidung der Bundespolizeidirektion Wien. Denn man müsse befürchten, dass der Serbe wieder straffällig werde, meinte das Ministerium. Es führte insbesondere das Suchtgiftdelikt an, das der Mann in mehreren Phasen begangen habe. Der Serbe habe zudem auch mehrfach gegen das Fremdenrecht verstoßen, und der Asylantrag sei nur gestellt worden, um den Aufenthalt zu legalisieren. Insgesamt würden all die erwähnten Gesetzesbrüche der vergangenen Jahre zeigen, dass der Mann nicht gewillt sei, sich der österreichischen Rechtsordnung zu unterwerfen. Und dazu komme noch, dass der Mann aktuell trotz fehlender Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz einer Arbeit nachgehe.

VwGH: Delikte liegen lange zurück

Dem Serben blieb nur mehr der Weg zum VwGH – und dieser gab dem Mann nun recht. Die Höchstrichter betonten, dass die Erlassung eines Aufenthaltsverbots nur zulässig ist, wenn die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet wäre, wenn der Fremde im Land bliebe. Diese Gefahr bestehe bei dem Mann aber nicht. Denn von jemandem, der lediglich eine Urkunde (den Reisepass) verfälscht habe, gehe keine Gefahr aus. Und das Drogendelikt liege bereits sieben Jahre zurück. Der Mann sei diesbezüglich nur ein Mal strafrechtlich aufgefallen, und sonst könne man keine Kontakte des Serben zum Suchtgiftmilieu aufzeigen. Auch die Scheinadoption wiege nicht so schwer und begründe keine Gefahr. Der Adoptivvater selbst sei zudem bereits seit 2004 verstorben.

Berücksichtigen müsse man auch, dass der Mann seit 2007 mit einer Österreicherin verheiratet ist, betonte der Verwaltungsgerichtshof (2009/21/0376). Eine Gesamtbetrachtung aller Umstände ergebe somit, dass der Serbe im Land bleiben darf, entschieden die Höchstrichter.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.05.2012)

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