Innsbruck: Klage von Rektorsanwärterin abgewiesen

Innsbruck Klage Rektorsanwaerterin abgewiesen
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Das Landesgericht Innsbruck sieht im Fall von Margarethe Hochleitner keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Sie wollte 2009 Rektorin der Med-Uni Innsbruck werden.

Das Landesgericht Innsbruck hat die Klage der Rektorsanwärterin Margarethe Hochleitner auf Schadenersatz wegen Diskriminierung abgewiesen. Wie die Universität am Freitag in einer Aussendung mitteilte, habe das Landesgericht bei der Wahl des Rektors im Jahr 2009 keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes feststellen können.

Grundlage des Urteils sei ein umfangreiches Beweisverfahren gewesen, das sich unter anderem auch auf Zeugenaussagen der Mitglieder des Universitätsrates und des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen bezogen habe.

Der Uni-Rat der Medizinischen Universität hatte im April 2009 aus einem Dreier-Vorschlag Herbert Lochs zum neuen Rektor gewählt. Die damalige Vizerektorin Hochleitner, die ebenfalls im Vorschlag war, kam nicht zum Zug. Eine Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wurde vom Wissenschaftsministerium zurückgewiesen, woraufhin die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) eingeschaltet wurde, und diese eine Diskriminierung Hochleitners aufgrund ihres Geschlechtes gegeben sah. Danach war die Schiedskommission mit einer abermaligen Prüfung beauftragt worden und wies die Beschwerde ab.

(APA)

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