Wer freigesprochen wird, soll höheren Kostenersatz erhalten

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freigesprochen wird soll hoeheren(c) APA/ANDREAS PESSENLEHNER (ANDREAS PESSENLEHNER)
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Nach Tierschützer-Petition ist Politik zum Handeln bereit. Denn der Staat zeigt sich gegenüber Freigesprochenen momentan sehr knausrig.

Wien. Diese Woche wird dem parlamentarischen Justizausschuss eine Petition zugewiesen, die mehr Gerechtigkeit für Freigesprochene zum Ziel hat. Diese sollen nämlich nicht länger auf derart hohen Anwaltskosten sitzen bleiben. Denn der Staat zeigt sich gegenüber Freigesprochenen momentan sehr knausrig. Zuletzt sorgte dies im Tierschützerprozess in Wiener Neustadt für Aufregung. Die Tierschützer betonten nach ihren Freisprüchen, für den vollen Kostenersatz kämpfen zu wollen.

Mittels Petition versuchten Tierschützer Martin Balluch und SPÖ-Nationalratsabgeordneter Johann Maier politisch Bewegung in die Sache zu bringen. Und insbesondere die Stellungnahme des Justizministeriums „stimmt mich absolut positiv“, betont Maier. Denn darin wird angeregt, die Höchstbeträge für die Anwaltskosten von Freigesprochenen zu erhöhen. „Uns ist klar, dass die derzeitigen Höchstbeträge nicht mehr der Realität entsprechen“, sagt auch eine Sprecherin von Justizministerin Beatrix Karl zur „Presse“. Konkrete Zahlen für eine Erhöhung will man aber noch nicht nennen. Denn zum einen sei das Budget momentan sehr begrenzt. Und zum anderen wolle man noch mit der Rechtsanwaltschaft über mögliche künftige Modelle verhandeln. Momentan erhält ein zu Unrecht Beschuldigter nach einem Freispruch beim Bezirksgericht maximal 500 Euro für die Verteidigerkosten. Beim Landesgericht beträgt die Höchstgrenze im Einzelrichterverfahren 1200, in einem Schöffenverfahren 2500 und in einem Geschworenenverfahren 5000 Euro.

Dis Kosten werden pauschal zugesprochen – ob der Angeklagte für den Anwalt mehr zahlen musste, spielt keine Rolle. Wie viel man für einen Strafverteidiger bezahlt, ist Verhandlungssache. Insider betonen aber, dass die Kosten für Advokaten und sonstige Kosten (z.B. Kopien) meist deutlich über den Kostenersatz hinausgehen. Nach Ablauf des Tierschützerprozesses beliefen sich die Kosten etwa pro Angeklagten sogar auf 400.000 Euro.

Kein voller Kostenersatz in Sicht

Mit dem vollen Kostenersatz dürfte es aber nichts werden– auch wenn es diesen „in einer idealen Welt“ geben sollte, meint Anwälte-Präsident Ruppert Wolff. In Anbetracht der fehlenden Budgetmittel müsse man aber damit zufrieden sein, wenn die Höchstsummen steigen – und zwar über die Inflation hinaus. Die aktuellen Höchstgrenzen stammen nämlich noch aus dem Jahr 2005. Wolff fordert zudem Zahlen vom Ministerium über Höhe und Häufigkeit von Kostenersätzen. Denn es werde auch Fälle geben, in denen Freigesprochene sich gar nicht erst die Mühe machen, den geringen Kostenersatz zu beantragen, fürchtet Wolff.

Spielverderber bei einer Erhöhung könnte aber das Finanzministerium sein: Es betont nämlich, dass es keine neuen Budgetmittel für Freigesprochene gebe. Wenn das Justizministerium das wolle, müsse es Geld im eigenen Ressort umschichten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.06.2012)

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