Höchstgericht entbindet Mitglied

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Hoechstgericht entbindet Mitglied bdquoBefangenheitsanzeige(c) Clemens Fabry
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OGH. Institutskollege eines Parteienvertreters wird nicht mitentscheiden.

Wien/Kom. „Der Hofrat des Obersten Gerichtshofs Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek ist in der Rechtssache 6 Ob 24/11i befangen.“ Mit diesem Spruch im Beschluss 9 Nc 17/12t setzt der OGH einen vorläufigen Schlusspunkt unter eine interne Auseinandersetzung, die das Höchstgericht in den vergangenen Wochen beschäftigt hat. Hofrat Kodek, der im Zweitberuf an der WU Wien lehrt, wird damit nicht an einer Entscheidung mitwirken, in der ausgerechnet die Anwaltskanzlei seines Institutskollegen Raimund Bollenberger die beklagte Partei vertritt.

In diesem Verfahren geht es um eine Verbandsklage der Arbeiterkammer gegen ein Unternehmen. Der Umstand, dass der 6. Senat seine Verstärkung beschlossen hat, deutet darauf hin, dass es zu einer Judikaturänderung im Sinn einer Abschwächung der – unter anderem von Bollenberger wissenschaftlich als zu weitreichend kritisierten – Folgen von Verbandsklagen kommen könnte. Ein dem Senat bei der Verstärkung hinzugezogenes Mitglied thematisierte deshalb die mögliche Befangenheit Kodeks.

Der hält sich zwar nicht für befangen, zeigte aber selbst Gründe an, aus denen „allenfalls der objektive Anschein der Befangenheit entstehen könnte“. Er, Kodek, stehe in „freundschaftlich kollegialem Kontakt“ zu Bollenberger, und in der Außenwahrnehmung dieses Verhältnisses sei es zu einer beispiellosen Problematisierung gekommen („Die Presse“ hat berichtet).Der Befangenheitssenat teilte angesichts dieser Umstände Kodeks Sorge. Der verstärkte Senat wird nun am 11. September tagen und dabei auch entscheiden müssen, ob Senatspräsident Herbert Pimmer (ebenfalls Vortragender an der WU) gleichermaßen befangen ist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.06.2012)

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