23.05.2013 03:17 Merkliste 0

Google Apps halten künftig EU-Datenschutzrichtlinie ein

08.06.2012 | 08:35 |   (DiePresse.com)

Google will seine Anwendungen für Unternehmen an europäische Datenschutz-Standards anpassen. Derzeit wird an Musterverträgen gearbeitet.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Google wird seine Business-Anwendungen künftig auch in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Richtlinie der Europäischen Union anbieten. Das kündigte der Konzern am Donnerstag in einem Blogeintrag an. Bisher standen die Google-Anwendungen für Kunden in Europa lediglich unter der im Jahr 2000 zwischen der EU und den USA geschlossenen Datenschutz-Vereinbarung "Safe Harbor". Sie ermöglicht es europäischen Unternehmen, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln.

Künftig können Google-Kunden weltweit zusätzlich auch die strengere EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 zur vertraglichen Grundlage machen. "Wir erarbeiten entsprechende Musterverträge", sagte Google-Manager Marc Crandall. Bisher setzen nach Angaben des Internet-Konzerns weltweit über vier Millionen Unternehmen Google Apps ein. In Europa gehören Unternehmen wie der Chemiekonzern Roche und das Schweizer Verlagshaus Ringier zu den Enterprise-Kunden von Google.

Keine Daten mehr in den "sicheren Hafen"

Die Datenschutz-Richtlinie der EU verbietet es, personenbezogene Daten aus EU-Mitgliedsstaaten in Länder zu übertragen, die nicht über ein dem EG-Recht vergleichbaren Datenschutz verfügen. Dazu gehören eigentlich auch die USA. Mit der "Safe Harbor"-Vereinbarung konnten sich US-Unternehmen jedoch auf die "Grundsätze des sicheren Hafens" verpflichten lassen, um Daten aus Europa in den USA weiterverarbeiten zu können. In vielen Organisationen und Unternehmen wurde das aber nicht als ausreichend erachtet. Künftig können Google-Kunden zusätzlich zu der "Safe Habor"-Regelung auch die Grundsätze der EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG vertraglich vereinbaren.

Mit den rechtlichen Vereinbarung ist aber nicht unbedingt eine räumliche Begrenzung der Server-Standorte auf den Bereich der Europäischen Union verbunden. Unabhängig zum physikalischen Standort der Rechner könne Google sich aber auf die Datenschutz-Bestimmungen der EU vertraglich verpflichten. In der EU-Datenschutzrichtlinie wird die Verarbeitung von sensiblen personenbezogener Daten in der Regel untersagt und nur in eng definierten Grenzen zugelassen. Das EU-Recht erlaubt aber bei Strafsachen, dass Polizei und Justiz in einem gesetzlich geregelten Verfahren auf bestimmte Daten zugreifen dürfen.

(Ag. )

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

2 Kommentare

Einhaltung der Gesetze ist bereits einen Artikel wert

Ich kann es fast nicht glauben, die Einhaltung der Gesetze verschafft Google bereits eine Schlagzeile!
Bitte um folgende Meldungen:
Habe mein Auto rechtskonform geparkt, habe heute die Semmeln bezahlt, und bin letzte Woche jeden Tag am Arbeitsplatz erschienen und habe gearbeitet............
Oder kurz gesagt Frechheit siegt.
Immer öfter google ich nicht denn die Einschaltung der Werbebanner wird immer personenbezogener.
Aber was macht google sonst noch mit meinen Daten?
Zu Gesichtsbuch, volgo facebook sage ich gleich Nein danke

Gast: key
09.06.2012 11:32
0 0

sowas würde ich auch gern über Apple oder Facebook lesen