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Karl will Änderung des Nachnamens für alle erleichtern

15.06.2012 | 17:22 |  BENEDIKT KOMMENDA (DiePresse.com)

Die vom Justizministerium geplante Reform des Familienrechts geht weit über die gemeinsame Obsorge nach der Scheidung hinaus.

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Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hat im Familienrecht Großes vor. Mit der geplanten Einführung der gemeinsamen Obsorge nach der Scheidung auch gegen den Willen eines Elternteils möchte die Ministerin auch das Besuchsrecht nach der Trennung – künftig die „Kontaktregelung“ – reformieren: So soll, um beim typischen Fall zu bleiben, der geschiedene Vater, der einen Kontakt zum Kind zwar verlangt hat, aber dann nicht zu den vereinbarten Terminen kommt, mit einer Geldstrafe belegt werden können. Auch die Wahlmöglichkeiten für den Nachnamen der Kinder werden erweitert. Das hat die überraschende Folge, dass auch längst Geborene bald sehr einfach ihren Namen werden ändern können, wie am Freitag beim Familienrichtertag in Salzburg deutlich wurde.

Damit wird im Namensrecht fast alles neu: Nach den Plänen des Justizministeriums werden Eltern sich künftig nämlich nicht mehr auf einen Familiennamen einigen müssen. Kinder können nach der Reform wahlweise den Familiennamen der Mutter, jenen des Vaters oder einen aus beiden Namen zusammengesetzten führen können, erläuterte Michael Stormann, im Justizministerium für das Familienrecht zuständig. Nur im Zweifelsfall entscheidet der Familienname des Vaters. Ein mehr als zweigliedriger Name soll aber nie entstehen dürfen.

Gang zum Standesamt

Wenn das Gesetz beschlossen wird, werden künftig alle Bürger ihren Namen sehr einfach ändern können: Laut Stormann kann dann jeder, unabhängig vom Alter und davon, ob seine Eltern noch leben, seinen Nachnamen ändern: z. B. auf den Mädchennamen der Mutter oder auf einen aus den beiden Namen der Eltern vor deren Eheschließung zusammengesetzten Namen. Das soll durch eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich werden. Die Neuerung könnte mit 1. April 2013 in Kraft treten, an dem das Innenministerium die Personenstandsregister auf eine neue digitale Basis stellen will.

Mit der gemeinsamen Obsorge nach der Scheidung reagiert das Ministerium auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach kein Elternteil – gleichgültig, ob ledig oder geschieden – schon deshalb von der Obsorge ausgeschlossen werden darf, weil der andere dies so will. Künftig wird bei einem Streit der Eltern das Gericht zu entscheiden haben, ob im Interesse des Kindes sich beide Elternteile um das Kind kümmern sollen. Der Antrag auf gemeinsame Obsorge könnte sogar mittels eines Onlineformulars ans Gericht geschickt werden, wie es die Familienrichter unter ihrer Vorsitzenden Doris Täubel-Weinreich zusammen mit dem Ministerium entworfen haben.
Nicht nur Geschiedene, auch Unverheiratete sollen einfacher als bisher die gemeinsame Obsorge erreichen können – im Moment denkt das Justizministerium auch hier an eine schlichte  Erklärung beim Standesamt. Das gesamte Paket muss allerdings noch in der Koalition mit Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) abgestimmt werden.

Beim 25. Familienrichtertag war erstmals die Ressortchefin zu Besuch: Die Familienrichter nutzten in Salzburg die Gelegenheit, der Ministerin ihre Wünsche für bessere Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Im Mittelpunkt der Forderungen stand der Ruf nach einem Einheitsgehalt für Richter. Hintergrund ist der Umstand, dass Familienrichter kaum Karrieremöglichkeiten haben und daher auch gehaltsmäßig nicht so weit kommen können wie die meisten ihrer Kollegen.

 

 


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45 Kommentare
 
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Gast: Kahn
22.06.2012 15:54
2 1

typischer Fall

Liebe RedakteurIn: Wie Sie sicher wissen ist der "Typische Fall" umgekehrt und zwar so: Mutter lässt Vater nicht ran und ist durch nix dazu zu bewegen! Bitte nächsten Artikel seriöser verfassen - danke!

Gast: Guest200
21.06.2012 16:17
1 0

Namensrecht

Was soll das denn?
In Oesterreich wird jede 2. Ehe geschieden. Auf Grund eines unzeitgemaessen Familienrechts, das mit aktuellen gesellschaftlichen Veraenderungen nichts mehr zu tun hat, bleiben hierzulande eine Flut von "Scheidungskrueppeln" zurueck, weil Kinder von Elternteilen getrennt und entfremdet werden, Vaeter bis weit unters Existenzminimum gepfaendet werden undsoweiter undsofort...
Und die machen sich Gedanken darueber, wie ein Kind heissen soll...? Huber, Maier oder Maier-Huber - das ist doch sowas von voellig nebensaechlich... Kinder wollen geliebt werden, und zwar von beiden Elternteilen !!

Gast: PanicAttack
21.06.2012 15:53
1 0

Gemeinsame Obsorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Was hier nicht berichtet wird, ist, dass lt. Herrn Storman geplant ist, auch bei vereinbarter gemeisamer Obsorge demjenigen Elternteil, bei dem das Kind den hauptsaechlichen Aufenthalt hat, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu uebertragen - angeblich, um Anzeigen wegen Kindesentfuehrungen einzudaemmen (siehe http://oe1.orf.at/artikel/307380) . In der grossen Mehrzahl der Faelle werden dies wohl die Vaeter sein, die das "Besuchsrecht" haben, und die Kinder werden bei den Muettern wohnen.
Was heisst das dann eventuell in der Praxis? Vater und Mutter wohnen z.B. in Wien und ueben die gemeinsame Obsorge aus, Kind wohnt hauptsaechlich bei der Mutter, Vater ist unterhaltspflichtig. Mutter beschliesst, mit dem Kind zu ihrem neuen Freund nach Vorarlberg zu ziehen, Vater kann sich die Reisekosten nicht leisten und damit sein Kind nicht besuchen, Mutter zeigt ihn und Vater kriegt eine Geldstrafe, weil er das vereinbarte Besuchsrecht nicht einhaelt... Kann das so sein?
Kommt das dann nicht eh fast einer alleinigen Obsorge der Mutter gleich? Und: Kann sowas wirklich dem Kindeswohl dienen, oder dient es doch vielleicht eher dem Wohl der Familienrichter.. ?

Ich ändere meinen Namen in "Anrainer"

Dann bin ich endlich von den ganzen nervigen Fahrverboten ausgenommen.


Was ist das denn?

das Besuchsrecht nach der Trennung – künftig die „Kontaktregelung“ – reformieren: So soll, um beim typischen Fall zu bleiben, der geschiedene Vater, der einen Kontakt zum Kind zwar verlangt hat, aber dann nicht zu den vereinbarten Terminen kommt, mit einer Geldstrafe belegt werden können.

Ich frage mich ernsthaft, wer sowas schreibt bzw. wo so etwas herkommt?!

Fakt ist, dass zahlreiche alleinerziehende Mütter dern Kontakt zwischen Kind und Vater boykottieren. Erst wenn die Richter der BG und LG hier ohne zu zögern Beugestrafe verhängen darf über weitere Maßnahmen nachgedacht werden.
Wenn diese schwachstellen abgestellt sind, könnte man sich auch Geldstrafen für Väter vorstellen.
Auch wenn ich juristische / verfassuntgsrechtliche Probleme hier sehe.

Antworten Gast: Denderan
18.06.2012 11:16
0 3

Re: Was ist das denn?

Klar Beugestrafe und wie soll das funktionieren? Wo kommst das Kind hin wenn die Mutter vielleicht 2 Tage im Gefängnis sitzt?

Antworten Antworten Gast: Kahn
22.06.2012 15:51
1 0

Re: Re: Was ist das denn?

na zum Vater natürlich, wenn die Mutter so unfähig oder unwillig ist!

Re: Re: Was ist das denn?

Vittorino hat recht!
Allerdings stellt sich die frage dann nach der Erziehungsfähigkeit!
In unseren europäischen Nachbarländern wäre es bei solchen Müttern, mit der Obsorge dahin!
Bsp. Frankreich, Deutschland, Niederlande usw.

Re: Re: Was ist das denn?

wer bist du denn, meinst in Österreich wird eine Mutter wegen mißbrauch des kindes, eingesperrt?
sicher nicht, auch wenn wir dann mal europäischen standard erfüllen würden.
aber zu deiner frage, normalerweise stellt sich die frage nicht, wenn eine mutter nicht in der lage ist den kontakt zu zulassen, dann ist sie auch nicht in der lage für ein kin zu sorgen. resultat nach europäischen standard, die obsorge wäre dahin! Wie gesagt würde in europa geschehen, also europa ohne österreich!

Re: Re: Was ist das denn?

Das Kind "kommt" bei mehrtägigen Beugestrafen zum Vater, den Großeltern, den Tanten und Onkels, den Taufpaten,usw

Bei stundeweisen Beugestrafen in Kindergarten Schule usw.


Gast: django
16.06.2012 20:15
3 1

Ich bin überhaupt für die Wahlfreiheit, dann darf ich endlich Django heissen.


Gast: Stephan
16.06.2012 13:44
0 0

Wollt ihr das... ?

Diesbezüglich interessante Diskussion :
http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=781193#.T9xxDVLHRK0

realitätsfernes Vorurteil!

Enttäuschend, dass in einer angeblichen Qualitätszeitung solche stark abwertende und realitätsferne Vorurteile ohne Ansatz von Beleg oder Begründung wieder gegeben werden wie:

Denn es ist nicht der typische Fall, dass "der geschiedene Vater, der einen Kontakt zum Kind zwar verlangt hat, aber dann nicht zu den vereinbarten Terminen kommt.." Väter sind in Ö. derart schlechter gestellt, dass es weit überdurchschnittliche Anstrengungen, Geldmittel, Verzicht, Wissen usw. braucht, um überhaupt erst eine ausreichende Kontaktmöglichkeit zu seinem Kind zu bekommen. Wenn nach Jahren der Kontakteinschränkung oder Kontaktentzuges und der Instrumentalisierung des Kindes gegen den Vater die Bindung des Kindes darunter leidet, wen wundert es, dass Väter erschöpft aufgeben müssen. Kein Kind will von sich aus den Vater nicht sehen, kein Vater kann desinteressiert an seinem Kind sein, wenn er sich dafür entschieden hat, es wird nur durch zahlreiche Schikanen oft unmöglich gemacht.
Lesetipp: "R.Schrott: Das schweigende Kind"

Gemeinsame Obsorge ohne Richterentscheid!

Die natürliche gemeinsame Obsorge ist ein Menschenrecht des Kindes, von beiden Elternteilen umsorgt zu werden.
Die gemeinsame Obsorge durch durchschnittliche gesunde Eltern ist also nach Hausverstand,
Psychologie und Menschenrechten eine Selbstverständlichkeit (außer in Österreich).

Warum muss also erst ein Richter darüber befinden, ob ein Grundrecht, dass indirekt eigentlich in der Verfassung garantiert wird, erst zur Anwendung kommt, wo es doch unstrittig immer im Interesse des Kindes wäre, wenn sich beide durchschnittliche gesunde Elternteile um das Kind kümmern können.
Die meisten Kinder ohne gemeinsame Obsorge verlieren sofort oder nach ein paar Jahren den Kontakt zum nicht Obsorge berechtigten Elternteil. Warum wohl? Weil diese missbraucht werden kann und wird.

Um aus Kinder nicht Scheidungsweisen zu machen bedarf es folgender Standards:
° Natürliche gemeinsame Obsorge für alle Beziehungsformen
° Gesetzlich verankertes Mindeskontaktrecht, dass sofort exekutierbar ist.
° Doppelresidenz
° Elternteil, der nicht zu Halbe/Halbe bereit oder fähig ist, zahlt Unterhalt und Ausgleichszahlungen.
° Geldstrafen > 500 Euro bei Nichteinhaltung des Kontaktsrechtes und Verweigerung zur Elternkooperation
° wiederholte Kontaktverhinderung durch einen Elternteil oder PAS (Eltern-Kind-Entfremdung) ins Strafgesetzbuch, da sie starke psychische Leiden auslösen, welche laut Strafrechtlern mit schwerer Körperverletzung gleichzusetzen ist.

Antworten Gast: Pedro
16.06.2012 19:19
0 2

Re: Gemeinsame Obsorge ohne Richterentscheid!

Selbstbestimmung ist ein eher fremdes Wort für Sie? Und der Kommunismus macht Spaß.
Schön als Vater ist es zu sehen, wenn die Mutter das Kind versaut und man nichts dagegen tun kann. Eher eine sadistische Angelegeheit das Ganze.

Re: Re: Gemeinsame Obsorge ohne Richterentscheid!

Selbstbestimmung und Verantwortung ist wichtig, jedoch können einige damit nicht umgehen! Klar ist auch das Kinder wohl die schwächsten in unserer Gesellschaft sind und entsprechend Schutz von dieser Gesellschaft brauchen!
Welches nichts anderes bedeutet wie oben beschrieben.
Bsp. Jeder weiß dass wenn ich über ein Rotlicht missachtet einen Unfall provozieren kann, dennoch gibt's Mitbürger die diese Risiko auf sich nehmen. Der Gesetzgeber (Staat) hat hier die Initiative ergriffen und
Entsprechende Konsequenzen für Rotlicht Sünder im Gesetz festgehalten.
Nichts anderes, nämlich Konsequenzen muss es für Eltern geben die sich ihrer Verantwortung eben nicht bewusst sind!

gemeinsame Obsorge ohne Richtergutdünken !!

Die natürliche gemeinsame Obsorge ist ein Menschenrecht des Kindes, von beiden Elternteilen umsorgt zu werden.
Die gemeinsame Obsorge durch durchschnittliche gesunde Eltern ist also nach Hausverstand,
Psychologie und Menschenrechten eine Selbstverständlichkeit (außer in Österreich).

Warum muss also erst ein Richter darüber befinden, ob ein Grundrecht, dass indirekt eigentlich in der Verfassung garantiert wird, erst zur Anwendung kommt, wo es doch unstrittig immer im Interesse des Kindes wäre, wenn sich beide durchschnittliche gesunde Elternteile um das Kind kümmern können.
Die meisten Kinder ohne gemeinsame Obsorge verlieren sofort oder nach ein paar Jahren den Kontakt zum nicht Obsorge berechtigten Elternteil. Warum wohl? Weil diese missbraucht werden kann und wird.

Um aus Kinder nicht Scheidungsweisen zu machen bedarf es folgender Standards:
° Natürliche gemeinsame Obsorge für alle Beziehungsformen
° Gesetzlich verankertes Mindeskontaktrecht, dass sofort exekutierbar ist.
° Doppelresidenz
° Elternteil, der nicht zu Halbe/Halbe bereit oder fähig ist, zahlt Unterhalt und Ausgleichszahlungen.
° Geldstrafen > 500 Euro bei Nichteinhaltung des Kontaktsrechtes und Verweigerung zur Elternkooperation
° wiederholte Kontaktverhinderung durch einen Elternteil oder PAS (Eltern-Kind-Entfremdung) ins Strafgesetzbuch, da sie starke psychische Leiden auslösen, welche laut Strafrechtlern mit schwerer Körperverletzung gleichzusetzen ist.


Gast: almöhi
16.06.2012 11:34
0 2

da packt sie

aber ein echt heisses Eisen an, noch dazu in der bekannten und unerträglichen Manier.Der Schwachsinn regiert schon heute, dass man sich fragen muss, wann knallt es , reicht der nocht nicht ?

Scheindiskussionen ...

... ich nehme Wetten entgegen, dass immer noch der Mann zahlen muss ...
Mich widert diese männerfeindliche Scheinheiligkeit so an ...

Gast: qwe rtz
16.06.2012 09:30
5 1

Das Leben der Scheidungskinder könnte sooo schön sein..


..wenn da nicht die ganzen Väter wären, welche "nicht zu den vereinbarten Terminen" kommen.

Geldstrafen gegen Väter ist bereits ein guter Ansatz, jedoch ist davon auszugehen dass eine Kombinatin aus Geldstrafe, öffentlichem Pranger, Hormonbehandlung und elektronischer Fußfessel wirksamer ist.

Gerade die elektronische Fußfessel ist wirchtig bei denjenigen Fällen, wo das Gericht mehrere Jahre braucht um dem Kindesvater ein Besuchsrecht einzuräumen; es kann ja wohl nicht angehen dass das Gericht fünf Jahre lang einen Fall bearbeitet, und wenn der Kindesvater dann endlich das Besuchsrecht zugesprochen bekommt, dieser bereits eine neue Familie gegründet hat oder gar ausgewandert ist --- hier kann die prophylaktisch eingesetzte elektronische Fußfessel wertvolle Dienste leisten!

Immerhin hätten Mütterinnen durch die Geldstrafe gegen Väter die Möglichkeit, sich renitente Väter, welche auf das Besuchsrecht bestehen, noch wirksamer vom Hals zu halten: Anstatt das Kind beim vereinbarten Besuchstermin einfach nicht herauszugeben, könnten sie nunmehr das Kind nicht herausgeben und zusätzlich hinterher behaupten, der Vater sei nicht zum vereinbarten Termin erschienen.

In Verbindung mit der Schuldvermutung gegen Väter, sind Geldstrafen und sonstige Zwangsmittel gegen Väter bestens geeignet, um Männer in Zukunft nicht nur in Grundschule und Kindergarten von der Kindererziehung fernzuhalten, sondern auch in der Familie.

einen so großen Schwachsinn

habe ich schon lange nicht mehr gehört!
Bedeutet "aus beiden Familiennamen zusammensetzen", dass wenn die Mutter MAYRHUBER und der Vater ENZENGRUBER heißt, dass das Kind dann MayrGRUBER, EnzenHUBER, MayrENZEN, EnzenMAYR, HuberGRUBER oder GruberHUBER, etc. heißen könnte?

Antworten Gast: asdfasdf
16.06.2012 09:57
0 0

Re: einen so großen Schwachsinn

Nein.

Antworten Antworten Gast: jo
17.06.2012 01:58
0 0

Re: Re: einen so großen Schwachsinn

doch.. in der übernächsten generation schon..

Gast: Knaller
16.06.2012 08:58
1 0

Habned wir nicht andere Probleme als das Namensgesetz?

Wem nütz dies am Meisten? Vermutlich Kriminellen oder Leuten, die einen anderen Grund haben sich zu verstecken (Schuldnern, etc.).

Verfahren dauern endlos, man kommt und kommt nicht weiter, aber für deisen Schmus ist Zeit genug da´!

Beatrix Karl (ÖVP) hat ...?

Tatsache: Beatrix Karl (Justizministerin-ÖVP) hat ... nach der Umwandlung die Möglichkeit ...

Karl Beatrix (Justizminister-ÖVP) ... oder so ähnlich!

Gast: Risus
15.06.2012 22:06
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