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VfGH lässt EU-Vertrags-Gegner abblitzen

07.11.2008 | 10:15 |   (DiePresse.com)

Der Verfassungs-Gerichtshof hat die Anfechtung des Vertrags von Lissabon aus formalen Gründen zurückgewiesen: Er ist noch gar nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

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Der Verfassungsgerichtshof hat beschlossen, zwei Anträge, mit denen das österreichische Ja zum EU-Reformvertrag von Lissabon bekämpft wurde, zurückzuweisen.

In den Anträgen wurde ausgeführt, dass der EU-Reformvertrag verfassungswidrig ist. Es hätte eine Volksabstimmung über den Vertrag stattfinden müssen, da er eine Gesamtänderung der Bundesverfassung darstelle. Der Verfassungsgerichtshof hat die Anträge aus formalen Gründen für unzulässig erklärt: Der EU-Reformvertrag von Lissabon ist zwar von Österreich ratifiziert, jedoch bisher nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die Kundmachung kann erst nach Ratifizierung aller EU-Mitgliedstaaten erfolgen.

Eine Kundmachung im Bundesgesetzblatt ist jedoch
Voraussetzung für eine Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof. Der EU-Vertrag von Lissabon ist derzeit daher, wie es in der Entscheidung heißt, kein "taugliches Anfechtungsobjekt".

Das VfGH-Erkenntnis im Wortlaut

 

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16 Kommentare
roger
10.11.2008 12:17
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EU-Erfüllungsgehilfen

Weil der Vertrag von Lissabon noch nicht in Kraft getreten ist, fühlt sich der VfGH also nicht zuständig.

Wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten wäre, wäre der VfGH erst recht nicht mehr zuständig (=hat ja dann nichts mehr zu entscheiden).

Die Wahrheit ist also: eine Kritik am Vertrag von Lissabon ist politisch nicht erwünscht und daher auch von Amts wegen nicht zulässig.

Vorschlag: VfGH abschaffen.

Antworten Gast: ASVG-Sklave
11.11.2008 06:41
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Re: EU-Erfüllungsgehilfen (und andere Dodeln).

Erinnert frappant an den blöden Schmäh der Volksanwaltschaft. Zuerst: "Wir können in ein schwebendes Verfahren nicht einwirken"; danach: "Das Urteil ist rechtskräftig (und dadurch nicht mehr anfechtbar"). Wie sagte ich bereits an anderer Stelle: Das Gesindel am Judenplatz 11 mit dem nassen Fetzen............

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Änderung notwendig!

Das Bundesverfassungsgesetz gehört dahingehend geändert, dass man schon vor der endgültigen Ratifikation Rechtschutz vom VfGH verlangen kann. In Deutschland wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen den Reformvertrag eingelegt, noch bevor Bundespräsident Köhler ratifiziert hat. Die Ratifizierung wurde vom Bundesverfassungsgericht Deutschland untersagt, bis über die Beschwerde befunden wird. Warum haben die Österreicher weniger Demokratie?

Helmut Schramm
1100 Wien
NFÖ

Antworten Gast: Gast
10.11.2008 22:20
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Re: Änderung notwendig!

wir haben sogar mehr Demokratie da die deutsche Bundesverfassung nicht mal eine Volksabstimmung vorsieht.

Antworten Antworten Gast: ASVG-Sklave
16.11.2008 18:57
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Re: Re: Änderung notwendig!

Bitte, wie viel Demokratie ist eine "unverbindliche" Volksabstimmung (in Kilogramm oder Zentimeter) wert? DIE machen doch trotzdem was sie wollen, egal wie die Volksabstimmung ausging. Und die Drecksjustiz lässt sie gewähren.

Antworten Gast: b
09.11.2008 12:00
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Re: Änderung notwendig!

Das stimmt nicht. Das BVerfG hat Herrn Köhler gebeten, den Vertrag nicht zu unterzeichnen um im Falle einer Ablehnung durch das Gericht nicht das Ansehen des Bundespräsidenten zu beschädigen. Nach eingehender Prüfung hat Hr. Köhler den Vertrag aber dennoch unterzeichnet. Somit muss nur noch das Urteil des BVerfG abgewartet und dann die Urkunde in Rom hinterlegt werden. Es ist davon auszugehen, dass das Gericht wie Hr. Köhler entscheidet und die Sache ihren Weg geht. Endlich geht's vorwärts in der Union!

Gast: ASVG-Sklave
08.11.2008 17:01
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Holzinger scheint zu straucheln

Die erste Entblödung. Eine zweite wird ihn disqualifizieren. Schade, es hat verheißungsvoll begonnen. More of the same.

Antworten amornwan
10.11.2008 13:06
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Re: Holzinger scheint zu straucheln

immer den Führern ( ROT u. SCHWARZ) hinterdrein. Wiederspruch ist bekanntlich der Karriere TOD!

Antworten Antworten Steini1986
12.11.2008 10:17
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Re: Re: Holzinger scheint zu straucheln

Och bitte, die Antwort des VfGH ist juristisch völlig korrekt. Sonst wird er immer kritisiert, er spiele sich zum Gesetzgeber auf und nun sagen dieselben Leute er soll ebendiesen ersetzen. Gesetze kann man nun einmal erst prüfen wenn es sie gibt, das gleiche gilt für Staatsverträge wie den EU/EG-Vertrag.

Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Vorgehen nicht korrekt war (was sicher nicht stimmt, da die Stellung der Nationalstaaten eher noch gestärkt wird im Lissabonn Vertrag) dann tritt eben Staatsverantwortlichkeit ein wenn wir uns wegen innerstaatlicher Gründe nicht an Vereinbarungen halten. Eine Ratifikation wäre dann eben mit Volksabstimmung zu wiederholen um das zu vermeiden.

Wie gesagt, ich glaube nicht, dass Lissabonn ein Vorgehen nach Art 44 Abs 3 B-VG nötig macht, aber das kann man ja überprüfen lassen - nachdem er im BGBl veröffentlicht wurde.

Antworten Antworten Antworten Gast: ASVG-Sklave
12.11.2008 12:58
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Re: Re: Re: Holzinger scheint zu straucheln

Verstehe ich da etwas falsch? Wo steht, dass der VfGH nur Gesetze, aber nicht Tatbestände auf eine Verfassungsverletzung überprüfen kann? Wenn ich in meinen Grundrechten verletzt werde (z.B. durch Diskriminierung) , erwarte ich mir dieses Grundrecht beim VfGH erstreiten zu können: Damit hinterfrage ich jedoch nicht das Gesetz, sondern den Tatbestand.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Gustav Gans
14.11.2008 11:47
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Re: Re: Re: Re: Holzinger scheint zu straucheln

Ein "Tatbestand" wie Sie ihn verstehen, ist nichts anderes als ein Lebenssachverhalt. Eine solche Auswirkung kann diese Änderung des EU/EG-Vertrages aber noch gar nicht haben, weil er noch nicht gilt. Der VfGH kann deshalb überhaupt gar nichts in diesem Zusammenhang prüfen. Irgendwas anderes zu behaupten ist völlig absurd.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: ASVG-Sklave
14.11.2008 13:18
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Re: Re: Re: Re: Re: Holzinger scheint zu straucheln

"Tatbestände" und "Tatbestände: Moment ¿mal. Nicht der ( "noch nicht existente") EU-Vertrag bildet hier den "Tatbestand", sondern die "unlautere" Absicht der Bundesregierung die Bundesverfassung durch den EU-Vertrag in Teilen aushebeln zu wollen. Dieses verfassungsrechtlich hinterfragbare Vorgehen ist sehr wohl "existent" und wäre auf Verfassungskonformität zu überprüfen..................(Auch ein Mordkomplott wird nicht erst dann strafbar, wenn die Tatwaffe physisch vorhanden ist. Schon die Absicht verlangt das Einschreiten).

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Gustav Gans
18.11.2008 16:18
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Holzinger scheint zu straucheln

Natürlich kann man das hinterfragen. Aber es gibt überhaupt keine rechtliche Möglichkeit für den VfGH. Betreffend Mordkomplott oder andere Straftatbestände: Ich kann nur sagen: Sie verwechseln Kraut und Rüben. Melden Sie sich wieder, wenn Sie das Jus-Studium abgeschlossen haben.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: ASVG-Sklave
18.11.2008 18:37
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Holzinger scheint zu straucheln

Wenn ich Kraut und Rüben durcheinander bringe, - Sie aber in diesem Forum offenbar unfähig sind diese Verwechselung aufzuzeigen, so sind Sie eigentlich die größere Niete von uns beiden. Oder machen Sie es sich derart einfach, dass Sie mir unterstellen den Unterschied zwischen Straf- und Verfassungsrecht zu nicht verstehen? Damit würden Sie sich allerdings als Blindgänger entlarven, der das Prinzip einer Analogie nicht versteht. --> Analogien, Modelle und Transformationen? Nun gut, Sie haben offenbar in Österreich Jus studiert, was dort ¿rauskommt, sind tragische Gestalten wie Sie.----- Sie wissen schon was ich mit „dem nassen Fetzen“ meine!

Gast: Niceoldie
08.11.2008 08:36
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Wenn man nicht will..........

das sagt wohl alles:" nach Ratifizierung aller EU-Mitgliedstaaten" - Das heißt alle Mitgliedsstaaten müssen ratifizieren, dann kommt er ins Gesetzblatt und dann kann man anfechten! Nachdem der Vertrag für alle Länder Gültigkeit erlangt hat wird in Österreich sich der Verfassungsgerichtshof damit befassen - eine Ungeheuerlichkeit für wie dumm man die Bevölkerung hält!

amornwan
07.11.2008 19:42
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schandvertrag v. Lissabon..

wie nicht anders zu erwarten,ist doch Präsident und seine anderen großteils Schüssel/Plasnikerianer.

Schlagzeilen Recht