25.05.2012 21:46 | Meine Presse Merkliste 0
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VfGH lässt EU-Vertrags-Gegner abblitzen

Der Verfassungs-Gerichtshof hat die Anfechtung des Vertrags von Lissabon aus formalen Gründen zurückgewiesen: Er ist noch gar nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht.





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