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Gericht: "Firmen müssen Anleger besser informieren"

28.06.2012 | 10:53 |   (DiePresse.com)

Im Fall des Daimler-Konzerns urteilt der Europäische Gerichtshof, dass der Konzern früher über den Schrempp-Rücktritt hätte informieren müssen.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Aktionären gestärkt. In einem jahrelangen Rechtsstreit über den spektakulären Abgang von Daimler-Chef Jürgen Schrempp 2005 erweitern die Luxemburger Richter das Recht der Anleger auf bessere Information. Konzerne müssten wichtige Personalentscheidungen nicht erst dann öffentlich machen, wenn sie bereits getroffen sind - sondern auch wenn sie vorbereitet werden und sehr wahrscheinlich sind, lautet das Urteil (Rechtssache C-19/11).

Geklagt hatte ein Aktionär, der sich 2005 von dem Autokonzern zu spät über Schrempps Ausscheiden informiert fühlte. Der Anleger hatte seine Aktien vor dem Rücktritt Schrempps im Juli verkauft. Schrempp hatte Mitte Mai 2005 mit dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper über seinen beabsichtigten Rücktritt gesprochen, der dann Dieter Zetsche als möglichen Nachfolger und andere Spitzenmanager einweihte. Nachdem der Aufsichtsrat dann dem vorzeitigen Ausscheiden Schrempps am 28. Juli zustimmte und dies in einer Ad-hoc-Mitteilung bekanntgab, zogen die Aktien des Konzerns deutlich an. Der Kläger meinte , das Unternehmen habe auch die Öffentlichkeit früher informieren müssen.

Urteil mit weitreichenden Folgen ?

Die Richter gaben ihm recht. Die Pflicht zu einer sogenannten Ad-hoc-Mitteilung könne schon vor dem eigentlichen Beschluss bestehen, wenn eine Entscheidung in Zwischenschritten erfolge, lautet das Urteil. Mit dieser Auslegung präzisiert der Gerichtshof die EU-Richtlinie über Insidergeschäfte im Sinne von mehr Anlegerfreundlichkeit. Das Urteil der obersten EU-Richter könnte weitreichende Folgen für die Rechte von Anlegern haben.

Eine Daimler-Sprecherin sagte am Donnerstag, der Richterspruch liege noch nicht vor. "Wir werden die Urteilsgründe dann analysieren. Es bleibt abzuwarten wie der Bundesgerichtshof auf der Grundlage des EuGH-Urteils entscheidet."

 

 

(APA/dpa/AFP)

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