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Geschenkter Grund könnte teurer werden

31.07.2012 | 15:29 |  von Philipp Aichinger (Die Presse)

Der Verfassungsgerichtshof leitet eine Prüfung zur Grunderwerbssteuer ein. Fallen die Einheitswerte, könnte sich die Steuer auf geschenkten Grund verzehnfachen.

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Immer wieder muss der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Steuergesetze kippen, weil sie unfair sind. Speziell die veralteten, aber oft zur Steuerbemessung herangezogenen Einheitswerte bei Grundstücken sorgen dafür, dass die Höchstrichter eingreifen. So wurden von ihnen in der Vergangenheit bereits die Schenkungs- und Erbschaftssteuer, die Stiftungseingangssteuer oder die Eintragungsgebühr in das Grundbuch für rechtswidrig erklärt.

Nun könnte es auch die Grunderwerbssteuer erwischen. In einer der „Presse" vorliegenden Entscheidung fasste der VfGH nämlich einen formellen Prüfungsbeschluss zu dieser Steuer. Konkret richtet sich der Beschluss gegen § 6 des Gesetzes, der an die Einheitswerte anknüpft. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens wird das Gericht nun entscheiden, ob die Bemessungsregeln für den unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken (Schenkung, Erbe) gekippt werden. Anlass für das Verfahren ist eine anhängige Beschwerde aus Wien.

Die Grunderwerbssteuer wird grundsätzlich von der Gegenleistung bemessen, also zum Beispiel vom Kaufpreis. Bei einem Tausch von Grundstücken ist der Verkehrswert (also der echte Wert) des anderen Grundstücks relevant. Wenn es aber wie bei Schenkung oder Erbe keine Gegenleistung gibt, errechnet sich die Steuer aus den Einheitswerten. Diese wurden jedoch vor Jahrzehnten festgestellt und nicht mehr aktualisiert. Und sie nehmen nicht auf regionale Besonderheiten Rücksicht.

Rechtfertigung dürfte fehlen

Der VfGH (B 35/12-10) hegt nun offene Bedenken, dass es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt, die Grunderwerbssteuer auf derart unterschiedliche Weisen zu berechnen. Zwar gesteht das Höchstgericht dem Gesetzgeber ausdrücklich zu, unentgeltlichen und entgeltlichen Erwerb von Grundstücken steuerrechtlich anders zu behandeln, solange die Lösung sachlich bleibt. Doch „die Anknüpfung an die Einheitswerte scheint nicht geeignet, diesem Anliegen Rechnung zu tragen", meint der VfGH. Im Prüfungsverfahren will das Gericht nun noch klären, ob die geltenden Regeln vielleicht aber dadurch gerechtfertigt sind, dass „die Anknüpfung an die Einheitswerte offensichtlich im Interesse der Verwaltungsökonomie liegt".

Was wäre nun die Konsequenz, wenn der VfGH ernst macht und den strittigen Paragrafen aufhebt? Dann müsste die Grunderwerbssteuer auch bei unentgeltlichem Erwerb vom Verkehrswert berechnet werden, erklärt Werner Doralt, Finanzrechtsprofessor in Wien. Das würde aber dazu führen, dass die Steuer bei geschenktem Grund bis zu zehnmal so hoch werden kann wie bisher. Und man müsse „ernsthaft" damit rechnen, dass der VfGH die Steuer kippt, analysiert Doralt.

Der Politik stünde es dann zwar frei, eine günstigere, aber verfassungskonforme Regelung für den Grunderwerb bei Schenkungen oder Erbschaften zu finden. Dafür muss sich die Koalition aber erst einigen - und dies ist bei heiklen, steuerrechtlichen Fragen alles andere als sicher. So konnten sich SPÖ und ÖVP nach der Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch den VfGH 2008 nicht auf eine neue Regelung einigen. In diesem Fall lief die Steuer aus.

Kein Nutzen für Antragsteller

Detail am Rande: Der Beschwerdeführer, der den Fall zum VfGH gebracht hat, wird aus einer Aufhebung der Norm kein Kapital schlagen können. Ihm droht dann sogar eine viel höhere Steuer. Der Beschwerdeführer kann dem aber zum Beispiel dadurch entkommen, dass er seinen Antrag noch rechtzeitig zurückzieht. Sein Verfahren ist ohnedies so lange ruhend gestellt, bis der VfGH über das Gesetz entschieden hat.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.08.2012)

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87 Kommentare
 
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Antworten Antworten Gast: Kibietz
31.07.2012 17:44
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Re: Die meisten Leute

Sie können allerdings davonusgehen das ds geschenkte oder ererbte Geld bereits durch den schenker/Erblasser versteuert wurde also wäre es wieder eine (rechtswidrige) Doppelbesteuerung.

Antworten Antworten Antworten Gast: RRP 222
01.08.2012 20:02
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Fazit:

Wer arbeitet und dadurch zu Geld kommt, zahlt Lohnsteuer. Wer selbständig arbeitet und dadurch zu Geld kommt, zahlt Einkommenssteuer. Wer nix arbeitet und durch Erbschaft oder Schenkung zu Geld kommt, soll nicht versteuern. UND WIESO WOLLEN SIE DIE GANZE STEUERLAST ALLEINE DEN LEISTUNGSTRÄGERN AUFBÜRDEN? JEDER, DER ZU GELD KOMMT SOLL GEFÄLLIGST GLEICH STEUERN ZAHLEN.

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: jeder
03.08.2012 22:32
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Re: Fazit:

Ihren Worten zufolge,
(ich zitiere Sie: "JEDER, DER ZU GELD KOMMT SOLL... STEUERN ZAHLEN")
wird wohl auch das Taschengeld für die Kinder, das geschenkte Geld für diverse Anlässe wie Hochzeiten und Geburtstagen etc, und auch der gelegentliche 20-er (oder100-er) fürs Enkelkind besteuert werden müssen.

Antworten Antworten Antworten Gast: Joschi Kummer
01.08.2012 19:59
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Dann möchte ich aber auch keine

Lohnsteuer mehr zahlen. Das ist schliesslich Geld, dass unsere Kunden (arbeite im Handel) ihrerseits bereits versteuert haben, oder? Ode rhaben Sie einen Denkfehler begangen?

Antworten Antworten Antworten Gast: Sepplbauer
31.07.2012 20:44
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Re: Re: Die meisten Leute

wer bloß 1500 euro verdient zahlt zuerst Lohnsteuer und für alles was er zum LEBEN BRAUCHT MEHRWERTSTEUER; DASS IST AUCH EINE DOPPELBESTEUERUNG ...!

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Re: Re: Re: Die meisten Leute

Das ist keine Doppelbesteuerung sondern einfach insgesamt eine höhere Besteuerung. Insgesamt ist die Abgabenquote von dem was man verdient - inklusive Versteuerung beim Verkonsumieren - etwa 70%. Ohne das Geld auszugeben sind es etwa 50%.

Wenn man 100.000 Euro verdient und davon 50% Steuern zahlt, und die 50.000 Euro mit 4% Verzinsung anlegt hat der Staat rechnernisch inkl. Zinseszinsen (25% Kest jährlich bezahlt) - nach ca. 40 Jahren letztlich 100% des Verdienten bekommen.

Antworten Antworten Gast: Kibietz
31.07.2012 17:43
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Re: Die meisten Leute

Sie können allerdings davonusgehen das ds geschenkte oder ererbte Geld bereits durch den schenker/Erblasser versteuert wurde also wäre es wieder eine (rechtswidrige) Doppelbesteuerung.

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Re: Die meisten Leute

"die meisten Leute"..... unversteuertes Geld. Wo soll den das herkommen??? das "unversteuerte" Geld. Oder glauben Sie im Ernst, es gibt nur Lottogewinner in Österreich, die das Geld verschenken und dann wird zum ersten Mal Steuer fällig, wenn etwas damit gekauft wird????
Im Regelfall können Sie sich in Österreich aussuchen, ob nach der in etwa 50% igen Belastung mit Sozialversicherung und Ertragsteuer (Einkommensteuer etc), nochmals 20% Umsatzsteuer bezahlt wird, und dann können Sie diese Dinge gnadenhalber steuerfrei weitergeben. Ausser, Sie haben ein Grundstück gekauft, dann zahlen Sie wieder. Also, wo Sie das herhaben, kann ich mir nicht erklären.

Antworten Gast: Baur4
31.07.2012 16:37
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Re: Ewige Abzocke!!!! - Und wir wählen sie zum Dank immer wieder!

Steuerquote:

Österreich 46,4 %
Deutschland 40,1%
Großbritanien 38,1%
Tschechien 35,1%
Spanien 33,1%
Irland 30,5%
Slowakei 29,1%
Rumänien 28,4%
Litauen 27,4%
Bulgarien 27,0%
usw.

Zwischen 2008 und 2010 sind die Staatsschulden in Österreich um 12% gestiegen! Das nennen Faymann und Spindeleger “sparen” und “Schuldenbremse”.

Re: Re: Ewige Abzocke!!!! - Und wir wählen sie zum Dank immer wieder!

in D zahlt man weniger steuer, das tägliche leben ist von Miete bis Supermarkt VIEL billiger... warum eigentlich?

gebt osterreich den Bayern und jagt unsere Politiker allesamt zum Teufel!

Antworten Antworten Antworten Gast: Kibietz
31.07.2012 17:49
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Re: Re: Re: Ewige Abzocke!!!! - Und wir wählen sie zum Dank immer wieder!

Das stimmt so nicht ganz. In D ist auch das Einkommen geringer und Mieten teurer. Besonders in München.

Antworten Antworten Antworten Gast: Ggrufti
31.07.2012 17:10
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Re: Re: Re: Ewige Abzocke!!!! - Und wir wählen sie zum Dank immer wieder!

Eine vorzuegliche Idee.

 
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