Wien. Wie einigermaßen bekannt sein dürfte, sieht das Steuerabkommen mit der Schweiz vor, dass in der Vergangenheit unversteuerte Kapitalanlagen in der Schweiz durch eine anonyme Abschlagszahlung „regularisiert“ werden können. Der Anleger erreicht durch diese Zahlung somit sowohl eine Begleichung seiner Abgabenschulden als auch Straffreiheit. Alternativ kann der Kunde aber auch die Offenlegung gegenüber der Finanzbehörde wählen. In diesem Fall bleibt er zwar nicht mehr anonym, er muss jedoch nur die tatsächlich hinterzogenen Abgaben nachzahlen, was in der Regel billiger kommt als die (zumindest fünfzehnprozentige) Abschlagszahlung.
Aus diesem Grund wählen viele Steuerpflichtige bereits jetzt schon den Weg der freiwilligen Offenlegung. Sie sind zurzeit aber etwas verunsichert, da nach Zeitungsmeldungen das Abkommen mit der Schweiz durch ein Referendum zu Fall gebracht werden könnte. Entfällt somit die Abschlagszahlung, so wäre der freiwillige Offenleger der Dumme, während jene, die noch zugewartet haben, unter Umständen finanziell günstiger davonkommen. Daher stellen sich viele „potenzielle Offenleger“ derzeit die Frage, ob das Steuerabkommen mit der Schweiz kommt oder nicht.
Eine seriöse Antwort kann es derzeit aber wohl nicht geben. Zunächst muss abgewartet werden, ob die für die Volksabstimmung notwendigen 50.000Unterschriften bis Ende September erreicht werden. Und dann müsste abgeschätzt werden, wie die Schweizer Seele zu dieser Frage steht. Obwohl den Schweizern ein gewisser Stolz sicher nicht abzusprechen ist, halte ich sie für pragmatisch genug, sich diese Chance für den Finanzplatz Schweiz nicht entgehen zu lassen (siehe dazu auch den Bericht auf Seite 10).
Meines Erachtens ist die Frage des Inkrafttretens jedoch nicht ausschlaggebend für die Entscheidung über eine freiwillige Offenlegung. Denn wenn das Abkommen nicht kommen sollte, so kommt etwas anderes. Und das kann auf längere Sicht nur der automatische Informationsaustausch sein. Sowohl die EU als auch die OECD üben ständig Druck auf die Schweiz, Luxemburg und Österreich aus, diesem Informationsaustausch beizutreten. Er besteht zumindest in Bezug auf Zinszahlungen innerhalb der EU längst. Sollten die Schweizer daher das Abkommen ablehnen, so dürfte sich der Druck noch wesentlich verstärken, und das wollen weder Österreich noch die Schweiz.
Vor diesem Hintergrund sind auch entsprechende Ausweichhandlungen zu sehen, das Vermögen aus dem Geltungsbereich des Abkommens zu entziehen. Den Berichten zum jüngsten Datenklau zufolge sollen Mitarbeiter einer Schweizer Großbank ihren deutschen Kunden geholfen haben, das Vermögen nach Singapur zu übertragen und damit der drohenden Abschlagszahlung zu entziehen. In den Medien wurde weiters geschlossen, dass eine Übertragung des Vermögens nach Singapur auch für österreichische Kunden ein gangbarer Weg wäre.
Schweizer auf „Weißgeld“-Kurs
Dies ist jedoch aus mehreren Gründen zu bezweifeln. Zunächst ist anzumerken, dass sich (zumindest) größere Schweizer Banken schon seit geraumer Zeit der sogenannten Weißgeld-Strategie der Schweizer Regierung angeschlossen haben. Zudem haben sich die Schweizer Banken im Steuerabkommen auch verpflichtet, an keinen Strukturen mitzuwirken, mit denen Vermögen dem Abkommen entzogen wird (allerdings hat sich z.B. auch Deutschland verpflichtet, sich nicht „aktiv um den Erwerb von gestohlenen Kundendaten zu bemühen“). Es müsste somit auch den letzten Bankern alter Schule klar geworden sein, dass sich die Zeiten geändert haben.
Auch ist eine Übertragung von Vermögen nach Singapur gar nicht so einfach, verlangen mittlerweile doch auch dort die Banken eine Bestätigung, dass das Vermögen und die Einkünfte im Heimatland ordnungsgemäß versteuert werden. Und schließlich darf nicht vergessen werden, dass das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Singapur eines der ersten war, das einen Informationsaustausch vorsieht, der auch das Bankgeheimnis durchbricht.
Zwar wurde ein derartiger Informationsaustausch, der nicht automatisch, sondern nur auf Anfrage erfolgt, von einigen Experten als wenig effektiv angesehen. Durch neue Entwicklungen auf Ebene des OECD-Steuerausschusses könnte sich aber auch hier einiges ändern. Der Kommentar zum „OECD-Musterabkommen“, der eine Interpretationshilfe für nach dem Musterabkommen abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen darstellt, sieht nämlich vor, dass sich künftig ein Auskunftsersuchen nicht auf einen bestimmten Steuerpflichtigen beziehen muss, sondern auch sogenannte Gruppenanfragen möglich sind. Denkbar wäre daher eine Anfrage zum Zweck der Bekanntgabe aller Steuerpflichtigen, die nach der Unterzeichnung des Steuerabkommens mit der Schweiz ihr Vermögen zu einer Bank in Singapur übertragen haben. Für diesen Steuerpflichtigen wäre der Freitag, der 13.April (Tag der Unterzeichnung des Abkommens), daher in der Tat ein Unglückstag. Zudem beschränkt sich die Möglichkeit von Gruppenanfragen nicht auf das Steuerabkommen mit Singapur; betroffen sind alle Länder, mit denen eine Informationsaustauschklausel nach den Vorgaben der OECD besteht, etwa Bahrain.
Beihilfe zur Steuerhinterziehung?
Doch auch eine Rückführung nach Österreich dürfte nicht mehr so einfach sein wie in der Vergangenheit. Nach einem (umstrittenen) Gutachten einer angesehenen heimischen Steuerberatungskanzlei könnte nämlich die Annahme von Geldern aus der Schweiz Beihilfe zur Steuerhinterziehung darstellen, weshalb auch die österreichischen Banken (schweren Herzens) bei Überträgen aus der Schweiz sehr vorsichtig geworden sind.
Zwar wird es sicher irgendwo auf der Welt noch immer und immer wieder Plätze geben, wo insbesondere Kapitalvermögen versteckt werden kann. Aus dem Dargestellten lässt sich jedoch eine Tendenz klar ableiten: Das Netz wird enger. Steuerpflichtige sind demnach gut beraten, die entsprechenden Maßnahmen – auch wenn sie doch ein bisschen kosten – zu setzen.
Dr. Helmut Moritz ist Steuerberater in Wien und Lektor am Institut für Finanzrecht der Universität Graz.
Österreich und die Schweiz haben ein Abkommen geschlossen, mit dem Schwarzgeld von Österreichern in der Schweiz legalisiert werden soll. Neben einer neuen anonymen Einmalzahlung von bis zu 38Prozent bleibt die – in der Regel billigere – Selbstanzeige möglich. Schweizer Abkommensgegner streben eine Volksabstimmung an.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.09.2012)
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