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Einzelinteressen kontra Fiskalunion

14.10.2012 | 18:17 |  STEFAN SCHUSTER (Die Presse)

Die internationalen Bemühungen, die nationalen und supranationalen Haushaltsbudgets zu füllen, sind vielfältig, unkoordiniert und teilweise widersprüchlich.

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Wien. In den letzten Wochen konnte die interessierte Öffentlichkeit Zeugin vieler steuerlicher Bewegungen werden. Nein, nicht nur Griechenland hat Probleme beim Thema Steuern – man möge sich an die Steuersünderliste erinnern, die die griechische Regierung zu Jahresbeginn veröffentlicht hat; wirklich gebracht scheint es nichts zu haben. Denn offenbar wissen die griechischen Finanzbeamten nicht, wie sie Steuern eintreiben sollen. Oder wie sollte man sich sonst die skurril anmutende Meldung erklären, dass pensionierte deutsche (warum genau die?) Finanzbeamte vom IWF aufgerufen wurden, sich an Schulungen zur Eintreibung von Steuern in Griechenland zu beteiligen?

Nein, es ist kein Witz. Aber diese Workshopmitarbeiter sind in Griechenland wahrscheinlich genauso willkommen wie Angela Merkel und die EU-Troika, die für viele Griechen als Feindbild Nr. 1 herhalten müssen. Die Trainer bei diesen staatlichen Inkassoveranstaltungen dürften bei den Teilnehmern ähnlich durchschlagende Erfolge erzielen wie jene von erzwungenen Computerführerschein-Kursen bei arbeitssuchenden IT-Experten. Dass der IWF nun Himmelfahrtskommandos finanziert, will ich nun nicht unterstellen, wohl aber die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen in Frage stellen.

 

Abkommen mit Schweiz gelungen

Nein – nicht nur Griechenland hat Probleme, Verzeihung, auf Schöndeutsch: Herausforderungen im Steuerbereich. Auch andere Staaten können ein Lied davon singen. Österreich zum Beispiel. Man darf an den März dieses Jahres erinnern. Da gab es die Verlautbarung des Finanzministeriums: Das Steuerabkommen mit der Schweiz bringt eine Milliarde ins Budget! Stimmt. Eine Bedingung aber ist, dass beide Staaten es ratifizieren. Was nun der Fall zu sein scheint. In einer Presseaussendung des Ministeriums vom 2.Oktober wurde stolz verkündet, „dass allen Unkenrufen und Besserwissern zum Trotz“ das Abkommen unter Dach und Fach sei. War eh klar, nicht?

Selbstredend. Aber man muss fair bleiben – ein achtbarer Budgeterfolg, so dieser auch tatsächlich in der geplanten Höhe eintritt, ist es allemal. Zumindest das Interesse am „Wie“ der Amnestie ist in der Praxis sehr groß. Stand das Abkommen im August noch kurz davor, begraben zu werden, und wurde der drohende Misserfolg bereits kleingeredet, so ist im Oktober der Triumph umso deutlicher. Glück, ja, das war dabei. Mit diesem Vertrauen an Glück ein Budget zu kalkulieren ist durchaus bemerkenswert, aber schlussendlich ist Erfolg doch auch von Glück geprägt.

Szenenwechsel zur europäischen Ebene. Brandaktuell und sowieso seit Jahrzehnten als Tobin-Steuer ein Dauerbrenner und oftmals als Schild und Lanze für Gerechtigkeitskämpfer gebraucht: die Finanztransaktionssteuer. Zumindest in der EU. Wobei – die ganze EU wird daran nicht teilnehmen. Derzeit gibt es Unterstützung von elf EU-Ländern für diese Steuer, die eine Kapitalverkehrssteuer darstellt. Namhafte europäische Finanzplätze wie die Niederlande und Großbritannien werden nicht teilnehmen. Österreich ist als unterstützendes EU-Mitglied dabei. Als österreichischer Steuerrechtanwender ist man ja mit einer (in der Zielgruppe jedoch anders gelagerten) Kapitalverkehrsteuer, der Gesellschaftsteuer, bereits vertraut. Andere Finanzplätze, wie etwa die Niederlande, haben diese Steuer abgeschafft, um den nationalen Finanzplatz zu beleben, und sind auch nicht ansatzweise bereit, eine neue Steuer auf Transaktionen einzuführen. Die Folgenabschätzungen lassen andere, äußerst negative Konsequenzen für den Finanzplatz befürchten – Kapitalflucht heißt das Schreckgespenst.

Ziel soll es sein, dass sich die Finanzmärkte an den Kosten der Finanzkrise beteiligen; keine Rede von einer Lenkungssteuer in der Alltagspolitik; dieser Effekt wird ja sowieso kontroversiell diskutiert.

Wie soll das funktionieren? Ein EU-Kommissionsvorschlag liegt auf dem Tisch. Dieser sieht vor, dass Finanztransaktionen mit bestimmten geringen Sätzen und unter bestimmten Bedingungen besteuert werden: Der Steuersatz ist zweigeteilt und soll für den Handel mit Anteilen und Aktien mindestens 0,1% betragen, für Derivatkontrakte mindestens 0,01% des Bruttowerts. Gültig ist das für Finanzinstitute, sofern zumindest eines davon in einem (teilnehmenden) EU-Staat ansässig ist. Zahlreiche Ausnahmen sind im Vorschlag vorgesehen. Die Finanzinstitute sind Schuldner – anders als bei der Kapitalertragsteuer; denn bei dieser sind sie nur abzugsverpflichtet und Haftende, während der Empfänger (Depotinhaber) Schuldner ist. Hier soll der Empfänger nicht belastet werden. Aber der Markt wird schon für eine angemessene Preisabbildung sorgen. Nach den Kommissionsplänen tritt die Finanztransaktionssteuer ab 2014 in Kraft. Aber nix ist fix.

Gewonnen ist mit dem Antrag auf Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit noch gar nichts. Jetzt wird das Prozedere der EU in Gang gesetzt – und das sieht unter anderem vor, dass alle 27 EU-Staaten der Einführung der Steuer in den bisher elf Ländern zustimmen. Eine interessante Konstellation: Denn nun sind jene, die nicht mitmachen, ironischerweise in der Position, Bedingungen zu stellen für die Einführung einer Maßnahme, die sie möglicherweise sowieso bevorteilen würde.

 

Weitere Steuer, aber für wen?

Ach ja – und die Frage, wer das Geld bekommt, ist auch noch zu klären. Im Richtlinien-Vorschlag werden die Einnahmen noch dem EU-Haushalt zur Gänze zugeschrieben. In der Presseaussendung der EU-Kommission vom 28.September2011 (über ein Jahr gibt es den nun diskutierten Vorschlag bereits) steht da etwas im Sinne von: „Reden wir darüber – wir könnten ja auch mit den nationalen Budgets teilen.“ Die Idee des Gegenrechnens mit dem EU-Beitrag ist auch nicht neu: Schon in der Pressemitteilung aus 2011 wird das als eine Möglichkeit unter vielen angegeben – ein Incentive für die Teilnehmerstaaten.

Die internationalen Bemühungen, die diversen nationalen und supranationalen Haushaltsbudgets im Rahmen der Steuerpolitik zu füllen, sind so vielfältig wie unkoordiniert und teilweise widersprüchlich. An die Moral oder Vernunft der partikulären Interessen zu appellieren ist ein hehres Vorhaben, entsprechenden Vorstößen ist aber nur geringer Erfolg beschieden. Ob eine (echte) Fiskalunion helfen mag? Aber dafür bräuchte es ja Einigkeit.

Mag. Stefan Schuster ist Steuerberater in Wien.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.10.2012)

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4 Kommentare

Unausgegorene Ideen

Wenn überhaupt machen 11 Länder bei der Transaktionssteuer mit. Es wäre daher eine Benachteiligung dieser Länder wenn die EU-Kommission die Einnahmen aus dieser Steuer erhält. Die "Spekulanten" sollten mit dieser Steuer eingebremst und nach dem Verständnis der sozialistischen Parteien Europas an der Behebung der von ihnen verursachten Krise beteiligt werden. Wenn das so ist dann müssten alle Pensionsfonds und alle Kleinanleger sowie Großanleger (Investoren) die ihre Papiere jahrelang halten von dieser Steuer ausgenommen werden. Man wird sehen ob die Politiker bei der Ausgestaltung von der blanken Gier oder der Vernunft geleitet werden.

Luxemburg macht bei der Transaktionssteuer auch nicht mit!

Interessanterweise jenes Land in dem Mr.Euro Jean-Claude Juncker Premierminister ist und das seit 17 Jahren. Der, der ständig Solidarität mit den armen Griechen und sonstigen maroden ClubMed Staaten predigt, schließt sich aus. Luxemburg ist, was die Presse offensichtlich übersieht, einer der wichtigsten Finanzplätze Europas. Wie ersichtlich ist auch Juncker das eigene Hemd näher als der oft beschworene europäische Rock.

Antworten Gast: minfingazagn
16.10.2012 22:11
0 1

Re: Luxemburg macht bei der Transaktionssteuer auch nicht mit!

Mit den Finger zeigen ist leicht.

Haben Sie auch ein Sachargument?


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