Neue Wege für "ethische Veranlagung"

Neue Wege fuer ethische
Neue Wege fuer ethische(c) AP (RICHARD VOGEL)
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Österreich fehlen im Vergleich zum Ausland Möglichkeiten, steuerbegünstigte Veranlagungen zu tätigen, die auch sozialen Anliegen dienen.

Wien. Die Adventzeit belegt alljährlich eine große Spendenbereitschaft der Österreicher. Die erweiterte steuerliche Spendenabsetzbarkeit hat das Ihrige dazu beigetragen. Das Gros der Spender stellt in absoluten Zahlen kleinere Beträge an Bargeld zur Verfügung. In Österreich bislang eher stiefmütterlich behandelt wurden Ansätze, die über die klassische Spendenform hinausgehen und ein nachhaltiges philanthropisches Engagement ermöglichen („Philanthropie“, griechisch: Menschenliebe).

Nachgefragt werden innovative Investmentansätze nicht nur von einer neuen Generation von Spendern, die sowohl ihr Kapital einbringen als auch ihre technologische Kompetenz oder ihre Netzwerke zur Verfügung stellen wollen, sondern auch von erfahrenen Philanthropen und Stiftungen. So hat der österreichische Philanthrop und Impact Investor Charly Kleissner 2010 das Netzwerk Toniic (www.toniic.com) gegründet, das Investoren aus aller Welt zusammenbringen soll, die ihr Geld nicht ausschließlich zur Renditemaximierung einsetzen wollen, sondern auch einen sozialen und ökologischen Nutzen erzielen wollen. Die Idee, globalen Problemen mit unternehmerischen Lösungen zu begegnen, setzt sich immer stärker durch. Nach der Studie „Investing for Social & Environmental Impact“ des Monitor Institutes (im Auftrag der Rockefeller Foundation) wird das potenzielle Marktvolumen für Impact Investments für die nächsten fünf bis zehn Jahre auf 500 Milliarden US-Dollar geschätzt.

Nachteil gemeinnütziger Vereine

Klassische, in Österreich bekannte Förderinstrumente sind Stiftungen, Vereine und gemeinnützige Kapitalgesellschaften. Das verbreitetste Instrument sind gemeinnützige Vereine. Bei diesen muss unter anderem die Gemeinnützigkeit in den Statuten festgelegt sein; bei Vereinsauflösung muss das Vermögen einem gemeinnützigen Zweck zufließen. Nachteilig für die Spender ist, dass sie kaum Einfluss auf die Vereinsleitung nehmen können. Vorteilhaft ist die Steuerabsetzbarkeit der gemeinnützigen Zuwendungen beim Spender, sofern der Verein einen Spendenbegünstigungsbescheid des Finanzministeriums erwirkt hat.

Stiftungen nehmen zwar eine zentrale Rolle bei der Vermögensverwaltung ein. Von den mehr als 3000 Privatstiftungen in Österreich haben allerdings nur sehr wenige gemeinnützigen Charakter, etwa die Essl Foundation oder die Erste Foundation. Privatstiftungen in Österreich zielen traditionell eher auf den Vermögenserhalt innerhalb der Familie und weniger auf ein soziales Investment ab. Die Gründung einer eigenen und auf Dauer angelegten gemeinnützigen Privatstiftung ist nur unter gewissen Voraussetzungen sinnvoll. Schwierig wird es, wenn die Privatstiftung über wenig Kapital verfügt; wenn sie wegen der hohen Verwaltungskosten kaum Investitionen tätigen und Gutes tun kann, verkommt sie zu einem Fossil der Gemeinnützigkeit. Außerdem ist die direkte Einflussmöglichkeit des Stifters auf den Stiftungsvorstand gering.

Aus steuerlicher Sicht besteht in Österreich weiters die Möglichkeit, gemeinnützige Kapitalgesellschaften zu gründen. Problematisch ist, dass es diesen traditionellen Gesellschaftsformen an der notwendigen Flexibilität zur Umsetzung eines Social Impact fehlt.

Ein vergleichender Blick insbesondere auf die USA zeigt, dass dort alternative philanthropische Förderinstrumente einen sehr viel breiteren Einsatzbereich haben. Dabei bestünde auch in Österreich die Möglichkeit, innovative philanthropische Vehikel und Strukturen einzusetzen, die über die klassische Geldspende hinausgehen. Dazu gehören insbesondere die Impact Investments, die neben einer finanziellen Rendite auch eine konkrete soziale oder ökologische Wirkung erzielen wollen. Die wichtigsten Bereiche sind „Community Investments“ (etwa die Finanzierung neuer Schulen), Mikrofinanzinvestitionen, Investitionen in saubere und erneuerbare Energien (Cleantech-Bereich) und der Bereich der Sozialunternehmen.

Insbesondere in den USA und in Großbritannien sind Charitable Funds beliebt, die den philanthropischen Gedanken des Stifters weitestmöglich umsetzen. Paradebeispiel ist der Donor Advised Fund. Bei ihm kann der Investor/Spender/Donor besonders stark auf den Fondsmanager Einfluss nehmen und etwa vorgeben, in welche Projekte investiert werden soll. Ein Vorteil ist auch die steuerliche Abzugsfähigkeit dieser Konstruktionen. Weitgehend vergleichbar sind zwei Charity Fonds in der Schweiz, die als „übrige Fonds“ von der Schweizerischen Finanzmarktaufsichtsbehörde genehmigt wurden.

In Österreich gibt es solche Charity-Fonds-Vehikel (noch) nicht. Denkbar erscheint zwar, sie als sogenanntes „anderes Sondervermögen“ im Sinn des §166 Investmentfondsgesetz zu strukturieren und diesem Gesetz zu unterwerfen. Hierzu fehlt jedoch konkrete Verwaltungspraxis, vor allem zur steuerlichen Behandlung. Zuwendungen an philanthropische Förderinstrumente fallen in Österreich derzeit nicht unter die Steuerbegünstigung für Geldspenden. Wie internationale Beispiele zeigen, können innovative Fondskonstrukte eine sinnvolle Alternative zu klassischen Geldspenden sein. Der Gesetzgeber sollte diese Möglichkeit beachten, insbesondere im Licht der Vermögensteuerdebatte.

Vor allem für Banken stellt der Trend zu philanthropischer Veranlagung eine Chance dar, deren Vorteile klar auf der Hand liegen. Dem Kunden werden Investitionsmöglichkeiten geboten, bei denen er finanzielle Rendite und sozialen Mehrwert kombinieren kann. Internationale Banken haben diesen neuen Trend erkannt und bieten diesbezügliche Produkte an, entweder durch bereits bestehende und professionell verwaltete Anlagevehikel oder durch die Auflage eigener Impact Investmentfonds, wie etwa Dachfonds.

Für die Bewältigung sozialer und ökologischer Herausforderungen sind neben karitativen Initiativen auch unternehmerische Ansätze erforderlich. International zeigt sich hier ein Trend zu Impact Investments. Der Steuergesetzgeber sollte solche Konstruktionen auch in Österreich fördern.

RA Dr. Egermann ist Partner bei Beira Rechtsanwälte, Wien,
egermann@beira.at, Dr. Forstinger, LL.M. ist Geschäftsführerin der PVA
Advisory GmbH, Zürich, christin. forstinger@pva-advisory.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2012)

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