Arbeiten in der Freizeit: Oft nicht erlaubt

Arbeiten in der Freizeit: Oft nicht erlaubt
Arbeiten in der Freizeit: Oft nicht erlaubt(c) REUTERS (JOHN ADKISSON)
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Zu fleißig? Finanzmanager arbeiten auch in der Freizeit, ergab eine Umfrage. Generell schalten viele Arbeitnehmer Laptop und Diensthandy oft nicht ab. Streng genommen kann das ein Rechtsverstoß sein.

Wien/Cka. Am Mittwoch war Feiertag – trotzdem haben viele Arbeitnehmer berufliche E-Mails beantwortet und waren telefonisch für Dienstliches erreichbar. Bei einer Berufsgruppe weiß man jetzt genau, in welchem Ausmaß sie auch in der Freizeit arbeiten: Personaldienstleister Robert Half befragte diesbezüglich Finanzverantwortliche in Unternehmen. Das Ergebnis: Ein Drittel der österreichischen Finanzmanager kümmert sich grundsätzlich auch außerhalb der Arbeitszeit um dienstliche Belange. Wobei weibliche Finanzchefs noch seltener abschalten als männliche: 40 Prozent der befragten Frauen, aber nur 28 Prozent der Männer arbeiten prinzipiell auch in der Freizeit.

Ein Viertel der Befragten opfert eine Freizeitstunde pro Tag für dienstliche Mail-Kommunikation, zehn Prozent zwei Stunden. Zumindest fallweise an Wochenenden arbeiten 72 Prozent der Finanzmanager.

Nun können sich Arbeitgeber über so viel Eifer ihrer Mitarbeiter freuen, dadurch aber auch in Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz kommen. Bei Finanzverantwortlichen hält sich diese Gefahr zwar in Grenzen, denn die gehören meist zum Topmanagement. Und „leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind“, sind vom Arbeitszeitrecht ausgenommen. Aber auch für andere Mitarbeiter wird es zunehmend selbstverständlich, in der Freizeit erreichbar zu sein, dienstliche E-Mails zu checken und zu beantworten. Oft tun sie das freiwillig – aber genau genommen dürften sie es in vielen Fällen nicht. Nämlich dann, wenn sie dadurch gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten unterbrechen oder Höchstgrenzen der Arbeitszeit überschreiten. „Unser Arbeitsrecht bildet das nicht ab“, sagt Arbeitsrechtsanwalt Remo Sacherer. Zum Beispiel ist es auch Dienstzeit, wenn man als „Markenbotschafter“ am Wochenende dienstliche Facebook-Kontakte pflegt. All-in-Verträge nützen da auch nichts: Denn sie regeln nur die pauschale Bezahlung von Mehrarbeit, die Bestimmungen über Arbeits- und Ruhezeiten gelten aber trotzdem. Das Arbeitsrecht stelle in vieler Hinsicht auf Gegebenheiten in Industriebetrieben ab, meint Sacherer und rät zu einem „gesunden praktischen Zugang“. Zugleich warnt er vor Selbstausbeutung: „Ruhezeiten sind dazu da, um abzuschalten.“ Die explodierende Burnout-Rate könnte auch damit zusammenhängen, dass viele das nur noch selten tun.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.05.2013)

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