Anleger gegen Immofinanz: Bad Bank wehrt sich

Anleger gegen Immofinanz Bank
Anleger gegen Immofinanz Bank(c) APA (HELMUT FOHRINGER)
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Gerichtsstreit: Die Bad Bank der einstigen Constantia Privatbank setzt sich gegen eine OGH-Entscheidung zur Wehr: Ein Richter sei befangen, er selbst habe Aktien besessen.

[Wien] Im Streit zwischen tausenden geschädigten Anlegern und der einst von der ehemaligen Constantia Privatbank (CPB) gemanagten Immofinanz und Immoeast gibt es nahezu im Wochentakt Urteile – im jüngsten spricht das Oberlandesgericht Wien in letzter Instanz einem Anleger einen Schadenersatz von rund 4,5 Mio. Euro zu. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs: „Vom gesamten Klagsvolumen sind erst rund 30 Mio. Euro entschieden – das Zehnfache ist noch anhängig“, sagt der Vorstand der Aviso Zeta, der Bad Bank der ehemaligen CPB, Stefan Frömmel, zur „Presse“.

Es dürfte noch fünf bis sechs Jahre dauern, bis die noch ausständigen, von rund 1400 Anlegern angestrengten zivilrechtlichen Verfahren abgewickelt sind, meint Frömmel. Zum einen sei noch kein Gutachter bestellt worden, zum anderen dürften die Gerichte das „große“ Strafverfahren um mutmaßlichen Betrug, Untreue und Marktmanipulation abwarten. In dieser Causa gibt es aber noch keine Anklage, an dem grundlegenden Gutachten arbeitet Sachverständiger Gerhard Altenberger noch. In den Zivilverfahren müssten zudem allein rund 400 Personen einvernommen werden.
Mit dem aufsehenerregenden Grundsatzbeschluss des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom Jänner, wonach eine Bank, konkret die CPB, für die Beratungsfehler ihres Vertriebspartners (AWD) haftbar gemacht werden könne, ist Bewegung in die Sache gekommen. Die jüngsten Urteile, auch eines vom OGH selbst, lehnen sich daran an.

Jeder Fall ist anders gelagert

Dennoch meint Frömmel, dass die Aviso Zeta nicht unbedingt schlechte Karten habe. „Bisher sind mehr als 90 Prozent der Streitfälle zugunsten der Aviso Zeta ausgegangen.“ Es werde auch künftig so sein, dass jeder Fall für sich betrachtet werden müsse, weil die Konstellation zwischen Bank und Berater jedes Mal anders gewesen sei. „Wir haben es hier nach wie vor mit Entscheidungen zu tun, die ganz stark den konkreten Einzelfall berücksichtigen“, meint Frömmel. Deshalb werden noch viele Fragen beantwortet werden müssen, bevor sich eine Rechtsprechung festigen kann.
Auch in einem Mitte Juli ergangenen Urteil des OGHs, in dem das Höchstgericht von einer „Instrumentalisierung“ des AWDs durch die CPB spricht, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Denn die Aviso Zeta, die über 80 Mio. Euro verfügt, schlägt zurück: „Wir werden in den nächsten Tagen eine Nichtigkeitsbeschwerde beim OGH einbringen“, kündigt Frömmel an. Die Bad Bank hat ein schwerwiegendes Argument in der Hand: Einer der Richter, der dem Entscheidungssenat angehörte, besaß eigenen Angaben zufolge selbst Immofinanz-Aktien und hat sich auch selbst als befangen erklärt.  Das sei ganz klar ein Interessenkonflikt, sagt Frömmel.
In der betreffenden Causa (2Ob24/13p) war der Anlegeranwalt Michael Poduschka für zwei Aktionäre tätig. Da der OGH erstmals für eine Zurechnung des AWDs (jetzt Swiss Life Select) zur CPB entschieden hat, spricht Poduschka von einem Durchbruch. Die CPB habe ihren Vertriebspartner AWD instrumentalisiert, indem sie die „zur Fehlberatung führenden Unterlagen zur Verfügung stellte“.

Poduschka vertritt 300 bis 400 Mandanten. Der zweite große Brocken entfällt auf den Prozessfinanzierer Advofin, der von Anwalt Ulrich Salburg unterstützt wird. Weiters tätig ist die Kanzlei Kerres Partners. Das von ihr nun erwirkte Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) ist nicht nur wegen der Schadenshöhe von rund 4,5 Mio. Euro (inklusive Zinsen), sondern auch wegen der Begründung bemerkenswert.

Aufklärungspflicht verletzt

Denn das Gericht spricht von mangelnder Sorgfalt der CPB bei der Beratung. Auch nachdem der Kunde angesichts sinkender Kurse seine Absicht kundgetan hatte, seine Papiere zu verkaufen, habe man ihn mit dem Hinweis, es liege nur eine „Marktdelle“ vor, beschwichtigt, heißt es in dem Urteil. Man habe vom Verkauf abgeraten und sogar noch zum Zukauf weiterer Aktien auf Kredit geraten. Dieser Vorgang habe sich noch zweimal wiederholt – immer wieder sei der Kunde beschwichtigt worden.
„Hätte die Beklagte (die CPB) die Interessen des Klägers ordnungsgemäß über ihre eigenen gestellt und ihm ehrlich und redlich zu einem sofortigen Verkauf seiner Aktien geraten sowie ihn über die stattgefundenen Kursmanipulationen und die stattfindende Anlegertäuschung informiert, hätte er sämtliche Aktien verkauft und den durch die Totalverluste eingetretenen Schaden nicht erlitten“, schreibt das OLG. Die CPB habe ihre Aufklärungspflicht rechtswidrig und grob schuldhaft verletzt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.08.2013)

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