Ausgliederungen: Wenn aus Beamten Manager werden

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Arbeitsrechtlich kann die Doppelrolle zu Verwirrungen führen.

Wien. Der Fall der vor Kurzem entlassenen Vizedirektorin des Burgtheaters, Silvia Stantejsky, wird auch das Arbeitsgericht beschäftigen. Stantejsky meldete sich gestern in einer Aussendung zu Wort und bestätigte, dass sie ihre Entlassung beim Arbeits- und Sozialgericht Wien angefochten hat. Sie sei überzeugt, „dass sich die Vorwürfe im Rahmen dieses Verfahrens zerschlagen werden“.

Welche Rechtsfolgen es hätte, sollte die Entlassung aufrecht bleiben, darüber wurde schon spekuliert. Nämlich dass Stantejsky auch ihren Pensionsanspruch verlieren würde.

Ob das in diesem konkreten Fall tatsächlich passieren könnte, ist offen. Der Fall zeigt aber die dienstrechtliche Problematik, die entstehen kann, wenn ehemals öffentlich-rechtliche Bereiche ausgegliedert und als GmbH organisiert werden. Angenommen, es ist auf jemanden, der in einer ausgegliederten Gesellschaft eine Managerfunktion hat, immer noch das Beamtendienstrecht anzuwenden: Dann kann eine Entlassung tatsächlich mehr bedeuten als „nur“ den Jobverlust. Denn Beamte verlieren bei ihrer Entlassung (für die es allerdings besondere Formvorgaben gibt) auch ihre bisher erworbene Pensionsanwartschaft. Die Pensionszeiten bleiben erhalten und werden an die ASVG-Versicherung überwiesen. Die ASVG-Pension ist aber in der Regel deutlich niedriger. Nicht immer übt ein Beamter seine neue Managerfunktion aber tatsächlich als solcher aus. Es gibt hier unterschiedliche rechtliche Konstruktionen. Beispielsweise kann man für die Arbeit bei der ausgegliederten Gesellschaft als Beamter karenziert werden. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2014)

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