Fuchs: „Judikatur zur Untreue schwer vorhersehbar“

Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs
Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs (c) Teresa Zötl
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Experten vermissen klare Maßstäbe für erlaubtes Unternehmerrisiko. OGH-Präsident Eckart Ratz wies den Vorwurf, die Judikatur sei schwer verständlich, zurück.

Wien/Ottenstein. Schwer lesbar und wenig aussagekräftig: Mit deutlichen Worten kritisiert der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Strafbestimmung der Untreue. Welches unternehmerische Risiko vertretbar ist und welches nicht, sei schwer vorhersehbar, sagte Fuchs am Mittwoch beim traditionellen Strafrechtsseminar in Ottenstein.

Untreue begeht, wer wissentlich eine Befugnis missbraucht, über fremdes Vermögen zu verfügen, und damit den Machtgeber schädigt (Strafe: bis zu zehn Jahren Haft). Das Problem an der Bestimmung: Wenn der Machtgeber (z.B. eine AG) keine konkreten Verhaltensregeln vorgibt, muss der Manager auf allgemeine Sorgfaltsregeln zurückgreifen; und diese bestehen vielfach nur aus Leerformeln wie „Wohl des Unternehmens“ oder „Interesse der Aktionäre“. Fuchs kritisierte unter anderem das Libro-Urteil, mit dem der OGH die Ausschüttung einer Sonderdividende an die Alleinaktionärin als Untreue einstufte.

OGH-Präsident Eckart Ratz wies den Vorwurf, die Judikatur sei schwer verständlich, zurück. Justizminister Wolfgang Brandstetter hatte kürzlich eingeräumt, dass der Gesetzgeber möglicherweise den Untreue-Paragrafen ändern müsse. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.02.2014)

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