Wie kam das Goldene Kreuz in die Klemme?

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Es verließ sich zu sehr auf seinen historischen Status.

Wien. Die Wiener Privatklinik Goldenes Kreuz musste bekanntlich wegen hoher Steuerschulden ein Sanierungsverfahren beantragen. Sie sieht sich als „Opfer eines juristischen Streitfalls“. Worum geht es konkret? Das Spital verließ sich zu sehr auf 120 Jahre Historie als gemeinnützige Institution, obwohl es eines der derzeit geltenden Gemeinnützigkeitskriterien – die Beschränkung der Sonderklasse-Betten – nicht erfüllt.

2004 errichtete der Trägerverein eine GmbH, die das Spital weiterführen sollte. Diese beantragte 2009 bei der Wiener Landesregierung die neuerliche Bestätigung der Gemeinnützigkeit. Neuerlich deshalb, weil es eine diesbezügliche Erklärung der Wiener Landesregierung aus dem Jahr 1979 gab.

Mit diesem Ansinnen blitzte die GmbH aber ab, zuletzt auch beim VwGH (2011/11/0049): Denn laut Krankenanstaltengesetz bleiben zwar Privatspitäler, die bisher laut ihrer Satzung gemeinnützig waren, das auch weiterhin, selbst wenn sie nicht alle Kriterien erfüllen. Nur hatte die Klinik Goldenes Kreuz vor dem Stichtag 30. Jänner 1958 (damals trat das Vorgänger-Gesetz zum jetzigen Krankenanstaltengesetz in Kraft) gar keine Satzung. Auf diese Ausnahmeregelung kann sie sich also nicht berufen, entschied der VwGH. Die Satzung des Trägervereins wurde nicht anerkannt, und genauso wenig die alte „Erklärung“ der Landesregierung: Diese sei kein förmlicher Bescheid gewesen.   (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.04.2014)

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