Bilanzprüfer: Unabhängiger, transparenter

(c) Bilderbox
  • Drucken

Das EU-Parlament beschließt heute die neue Regelung.

Wien. Wer erkennt die Schieflage eines Unternehmens frühzeitig und schlägt Alarm? Neben dem Management und dem Aufsichtsrat hat der Wirtschaftsprüfer große Bedeutung. Das EU-Parlament beschließt heute, Donnerstag, neue Regeln, die die Abschlussprüfung verbessern sollen. Die Vorschriften, die die EU-Mitgliedstaaten bis 2016 umsetzen müssen, sollen die Unabhängigkeit der Prüfer stärken und die Qualität der Prüfung mittels internationaler Standards anheben.

Die wichtigsten Punkte:
•Ein Prüfer muss nach zehn Jahren gewechselt werden. Diese Frist kann sich um zehn Jahre verlängern, wenn der Prüfungsauftrag ausgeschrieben wird bzw. um 14 Jahre, wenn mehrere Gesellschaften engagiert sind (Joint Audit). Unabhängig davon bleibt die zusätzlich erforderliche interne Rotation des Prüfungsverantwortlichen nach fünf Jahren unverändert erhalten.
•Es gibt eine „Blacklist“ mit Nichtprüfungsleistungen, die der Abschlussprüfer sowohl gegenüber seinem Mandanten als auch gegenüber dessen Mutter- und Tochterfirmen nicht erbringen darf. Dazu gehören vor allem Steuerberatungs-, Buchhaltungs- und Unternehmensberatungsleistungen.

Die neuen EU-Regeln gelten allerdings nur für börsenotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen. Nicht jedoch für Mittelständler (wo die meisten Familienbetriebe angesiedelt sind) und Unternehmen im öffentlichen Sektor. (eid)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.04.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.