Kartellstrafen für Wursthersteller

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21 Wurstproduzenten in Deutschland sollen zum Teil jahrzehntelang Preisspannen abgesprochen und gemeinsam Preiserhöhungen durchgesetzt haben.

Wien. In Deutschland werden nun Wursthersteller wegen illegaler Preisabsprachen zur Kasse gebeten. Das Bundeskartellamt verhängte vergangenen Dienstag gegen 21 Unternehmen und 33 „verantwortlich handelnde Personen“ Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 338 Mio. Euro.

Bei den Unternehmen habe es ein „tradiertes Grundverständnis“ gegeben, sich regelmäßig über Forderungen von Preiserhöhungen auszutauschen, verlautet von der Behörde. Namhafte Wursthersteller hätten sich schon seit Jahrzehnten regelmäßig im sogenannten „Atlantic-Kreis“ getroffen, benannt nach dem ersten Treffpunkt, dem Hamburger Hotel Atlantic. Dort habe man über Marktentwicklungen und Preise diskutiert. Darüber hinaus sei es, insbesondere seit dem 2003, zu konkreten, meist telefonischen Absprachen gekommen, gemeinsam Preiserhöhungen gegenüber dem Einzelhandel durchzusetzen.

Zwar wurden keine konkreten Einzelpreise festgelegt, das scheiterte an der Heterogenität der Produkte (Wurstsorten, Packungsgrößen etc.). Abgestimmt habe man aber über Preisspannen für Produktgruppen wie Roh-, Brüh-, Kochwurst und Schinken.

Konzerne zahlen mehr

Gegen die Kritik von Branchenvertretern, die Bußgelder könnten für einige Betriebe existenzbedrohend sein, verwahrt sich Behördenleiter Andreas Mundt: Der Gesamtbetrag erscheine zwar auf den ersten Blick hoch, das relativiere sich aber vor dem Hintergrund der großen Zahl der beteiligten Unternehmen, der Dauer des Kartells und der Milliardenumsätze, die auf dem Markt erzielt wurden. Man sei bei der Bußgeldbemessung „in der teilweise mittelständisch geprägten Branche mit Augenmaß vorgegangen“ und habe auch der wirtschaftlichen Situation der einzelnen Unternehmen Rechnung getragen.

Über die Einzelbußgelder, die die Unternehmen zahlen müssen, verrät die Behörde nichts, wohl aber über die Bandbreite: Diese reiche „von wenigen hunderttausend Euro bis hin zu hohen Millionenbeträgen“. Die Bußgeldberechnung richte sich nach Dauer und Schwere der Tat. Der gesetzlich vorgegebene Rahmen beträgt zehn Prozent des Gesamtumsatzes der wirtschaftlichen Einheit, also des Konzernverbundes. Rund 85 Prozent der Geldbußen wurden dementsprechend über Unternehmen verhängt, die Konzernen angehören. Die 15 kleinen und mittelständischen Betriebe, die ebenfalls am Kartell beteiligt waren, müssen laut der Behörde im Durchschnitt einen „niedrigen einstelligen Millionenbetrag“, etwa zwei Prozent ihres Jahresumsatzes, berappen. Elf Unternehmen haben mit der Behörde kooperiert, auch das sei berücksichtigt worden.

Die Bescheide sind noch nicht rechtskräftig. Laut deutschen Medienberichten haben einige Unternehmen bereits angekündigt, Einspruch erheben zu wollen, darunter die Zur-Mühlen-Gruppe und Nestlé, deren Herta GmbH ebenfalls betroffen ist. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.07.2014)

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